EU-Urheberrecht: Noch mehr Kritik am Geoblocking, eher Richtlinie als Verordnung

Andrus Ansip (Foto: Kaupo Kikkas, CC BY 3.0 ee)

Im aktuellen „Bericht aus Brüssel“ des EU-Verbindungsbüros im Deutschen Bundestag finden sich nicht nur, wie von Andre Meister bereits berichtet, Neuigkeiten zu Netzneutralität sondern auch zur laufenden Urheberrechtsreformdebatte.

Zunächst zitiert der Bericht Äußerungen des Vizepräsidenten für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, zum Geoblocking in der EU, das auch sein Kommissionskollege Oettinger kürzlich in einem Twitterview scharf krisiert hatte:

Nach dessen Auffassung komme der Abschaffung des Geoblockings in einem Digitalen Binnenmarkt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unklar blieb jedoch, ob es für den Vizepräsidenten auch Fälle eines gerechtfertigten Geoblockings geben könne. Bei der Konferenz „#Digital4EU“ betonte er, die Zuschauer würden Übertragungssperren ablehnen und seien bereit, für die Beendigung des Geoblockings zu zahlen. Offen blieb ebenso, ob er damit die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für den europaweiten Zugang zu audiovisuellen Medien andeuten wollte.

Oettinger war bezüglich „Geoblocking“ eindeutiger gewesen und sprach diesem innerhalb der EU jegliche Sinnhaftigkeit ab:

Was die Frage der Form eines neuen EU-Urheberrechts betrifft, ließ auch Ansip offen, ob es sich um einen Richtlinien oder einen (das Urheberrecht europaweit vereinheitlichenden) Verordnungsentwurf handeln würde:

Zudem möchte der Vizepräsident eine Harmonisierung des Urheber- und Lizenzrechts erreichen, von dem Autoren, Verleger und Verbraucher profitieren sollen. Ob es sich bei dem für Herbst 2015 angekündigten Vorschlag zum Urheberrecht um eine Verordnung oder eine Richtlinie handeln wird, sei nach Aussage der zuständigen Kommissare noch zu klären. Jedoch ist auf Arbeitsebene aus der Kommission zu hören, dass man zu einem Richtlinienvorschlag tendiere.

Letzteres ist enttäuschend, da im Rahmen einer Verordnung eine viel weitergehende Vereinheitlichung – vor allem Bereich von Ausnahme- und Schrankenregelungen – möglich wäre. Schließlich fand auch der gerade heftig umstrittene Reda-Report zum Urheberrecht Erwähnung im Bericht:

Kernpunkte ihrer Empfehlungen sind: Herabsetzung der Autoren-Schutzzeit auf 50 Jahre, Ausnahmen von den Urheberrechtsbestimmungen für Unterrichts- und Bildungszwecke (einschließlich der Möglichkeit des Verleihs von E-books durch Bibliotheken), Verlinkung zu Quellen und Ausnahmen für audiovisuelle Zitate. Während einige Abgeordnete den Bericht vor allem im Hinblick auf den Vorschlag zur Abschaffung des Geoblockings und der Nutzung von Fotos und Videos von öffentlichen Plätzen lobten, bemängelten andere, dass der Berichtsentwurf zu sehr die Rechte der Nutzer betone und zu wenig die Interessen der Autoren schütze. Vor allem französische Abgeordnete befürchten mögliche negative Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft, wenn der Urheberrechtsschutz zu viele Ausnahmen enthalte, etwa für öffentliche Bibliotheken. Einige Abgeordnete lehnten eine Harmonisierung generell ab. Andere betonten dagegen die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens, der die Position des Urhebers stärke.

Im direkten Vergleich der Positionen von Kommission (Ansip, Oettinger) und EU-Parlament zum Urheberrecht zeigt sich ein etwas anderes Bild als im Bereich Netzneutralität: Während dort Rat und Kommission an der Verwässerung einer fortschrittlichen Parlamentsposition arbeiten, sind in Sachen Urheberrecht im Parlament derzeit vor allem die Bremser am Werken.

1 Ergänzungen

  1. Gebühren für audiovisuelle Medien? EU-weit, standardisiert, mit Verteilschlüssel? Das glaube ich, wenn ich es sehe;-) Ginge wohl auch nur bei öffentlich-rechtlichen Anbietern?!?

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