Funkzellenabfragen in München und Halle: Zehntausend Handynutzer müssen zur Polizei – in einem einzigen Fall

Hat die Verbindungs- und Ortsdaten von 70.000 Handys: Polizeipräsidium München. Bild: Rufus46, Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Die Polizei München überprüft in einem einzigen Fall mehrere tausend Menschen, weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Die umstrittene Funkzellenabfrage wird damit immer eingriffsintensiver. Auch in anderen Bundesländern gab es schon solche Fälle.

Dass digitale Überwachung oft nicht spürbar ist, merken wir nicht nur bei der Totalüberwachung durch Geheimdienste, sondern auch bei Themen wie der Funkzellenabfrage. Wir vermuten, dass pro Tag mehr als 50 dieser massenhaften Handyüberwachungen in Deutschland durchgeführt werden, mit teilweise mehreren Millionen Datensätzen, die bei Polizeibehörden landen. Da – widerrechtlich – die Betroffen nicht informiert werden, regt sich auch nicht genug Widerstand.

Aber vielleicht ändert sich das bald. Immer mehr Polizeibehörden ermitteln nicht nur diese Vorratsdaten mit Positionsbestimmung, sondern kontaktieren auch alle Menschen in Tatortnähe. Bereits im Februar berichtete die Abendzeitung München: 7400 Handynutzer müssen zur Polizei!

Post von der Polizei – da bekommen die meisten automatisch ein flaues Gefühl im Magen. So wie eine 35-jährige Angestellte, die mit Mann und zwei Kindern nahe der Reichenbachbrücke lebt. Sie bekam dieser Tage sogar Besuch von einer Polizistin. „Die Beamtin erkundigte sich ganz genau, wo ich an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit war“, erzählt die Münchnerin.

Dabei sind zunehmend Handys von Interesse, die zur fraglichen Zeit in Funkzellen rund um den Tatort eingeloggt waren. 7400 Geräte sind es. Jedes einzelne muss überprüft werden. Das wird noch Wochen, vermutlich sogar Monate dauern.

Jetzt geht es um die Auswertung der Funkzellen. Anfangs wurden nur Männer überprüft. Inzwischen sind auch immer mehr Frauen betroffen. „Es könnte sein, dass eine von ihnen ihr Handy verliehen hat an einen Freund oder Bekannten“, heißt es bei der Mordkommission.

Registriert sind nicht nur Münchner. Auch Handybesitzer im Umland sind dabei – bis nach Weilheim bekamen Leute bereits Post. Die Betroffenen wurden aufgefordert, mit den jeweiligen Polizeidienststellen Kontakt aufzunehmen. „Im Prinzip ist das gesamte Bundesgebiet betroffen“, sagt ein Polizist.

Zwei Monate nach unserer Anfrage bestätigte uns jetzt das Polizeipräsidium München, dass ca. 17.000 Menschen überprüft werden, „ein Großteil davon von der Funkzellenabfrage“. Probleme bereiten den Behörden dabei Firmentelefone und Telefone mit mehreren Nutzer/innen.

In einer Pressemitteilung zum Jahrestag des „Isarmords“ heißt es:

Ebenso erfolgte eine Überprüfung einer Vielzahl von Personen, von denen angenommen werden kann, dass sie sich tatzeitnah in Tatortnähe aufgehalten haben. Die diesbezüglichen Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen, da noch rund 2.000 Personen aus diesem Kreis kontaktiert werden müssen.

Insgesamt konnten bisher im weitesten Sinne mehr als 14.000 Personen überprüft werden.

Dass hier das Wort Funkzellenabfrage nicht vorkommt, ist Absicht. Die Polizei will nicht „auf Funkzellenabfragen zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.“

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über einen Mord in Halle (Saale):

Nach Informationen von Staatsanwalt Klaus Wiechmann werden Mitarbeiter der Mordkommission „Neuwerk“ alle Personen anrufen, die zur Tatzeit in der Nähe des Tatortes nahe der Ziegelwiese waren und ihr Mobiltelefon eingeschaltet hatten. Wie er bestätigte, hat das Amtsgericht die Erlaubnis zur sogenannten Funkzellenabfrage erteilt. Damit können sämtliche Handybenutzer ermittelt werden, die zur fraglichen Zeit in Mariyas Nähe waren und möglicherweise sogar mit ihr kommunizierten.

Uns würde ja mal interessieren, wie die zehntausend betroffenen Menschen diese Aktion finden. Gibt er hier Leser/innen, die betroffen sind?

40 Ergänzungen

  1. Mist:
    die Frage sollte so lauten:
    Muss man da denn hingehen, wenn man einen solchen Brief bekommt?
    Sorry.

    1. Nein, selbstverständlich nicht. Hingehen muss man nur – und zwar aufs Gericht – wenn man eine förmliche Vorladung als Zeuge in einem Prozess bekommt.

      Bei einem solchen Brief der Polizei nicht reagieren oder – wenn man freundlich ist – bescheid sagen, dass man keine Aussage machen wird. Die Polizei hat keinerlei Recht danach zu fragen bzw. eine Antwort zu bekommen, wo man zu welcher Zeit warum war.

      Und da man selbst ja weiß, dass man nicht der Täter ist, kann man frohen Mutes dieses Spielchen mit der Polizei spielen. Wohlgemerkt sollte das nicht dazu dienen, Polizisten zu ärgern. Warum auch? Auch das sind nur Menschen. Es dient meiner Ansicht dazu, dem Staat die Grenzen aufzuzeigen. Und ein Polizist handelt hier nun mal als ausführendes Organ des Staates.

      Wenn man der gesuchte Täter sein sollte, wird man wohl logischerweise genauso verfahren oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

      1. „Hingehen muss man nur – und zwar aufs Gericht – wenn man eine förmliche Vorladung als Zeuge in einem Prozess bekommt.“

        Das stimmt zum Teil. Aber auch die Staatsanwalt kann vorladen, zu der man, als Zeuge oder Beschuldigter, verpflichtend erscheinen muss (§161a und §163a(3) StPO).

  2. wenn ich da den Udo Vetter richtig verstanden habe muss gar niemand zu Polizei. Man wird zwar dazu aufgefordert, muss das aber nicht machen.

    Kommen muss man erst wenn die Staatsanwaltschaft vorlädt

    1. Auch bei der Staatsanwaltschaft muss man nicht sagen, wo man wann zu welcher Zeit was gemacht hat. Vor Gericht mag dies anders aussehen. Da kann man nur von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, falls man sich selbst belasten würde bzw. verwandt oder verlobt mit dem Angeklagten ist.

    2. Selbst wenn man vorgeladen worden ist, kann man ja die kohlsche Krankheit haben, sprich: sich an nichts mehr erinnern.

  3. ^^ ein Hallenser hier. In dem Mordfall gibt es v.a. durch anfängliche Schlampereien seitens Polizei und StA kaum verwertbare Spuren. Das Aufspüren von Handys mittels Funkzellenabfrage klingt zunächst wie eine gute Idee (wenn man sonst kaum etwas hat, was auf den Täter hinweisen könnte), aber ist dieser Aufwand rein juristisch überhaupt zu rechtfertigen? Immerhin wird damit nur bewiesen, dass sich zur fraglichen Zeit das Gerät in der Nähe des Tatorts „aufgehalten“ hat, mehr als ein recht schwaches Indiz für den Aufenthalt des Besitzers ist das aber nicht und vor Gericht (hoffentlich!…) wohl kaum verwertbar.

    Worauf läuft es also hinaus: Massenhaftes Datensammeln für Nichts, dafür aber Etablierung eines neuen Stigmas, ähnlich wie bei Massenspeicheltests, und wie immer Suggestion von absolut benevolenter Nutzung von Kommunikationstechnologien durch rechtlich abgesicherte staatliche Behörden. Das schluckt leider immer noch ein Großteil der Bevölkerung, in einem ambivalenten „Sicherheitsgefühl“. Die meisten vergessen, dass Menschen, also auch die Polizei auch Fehler machen – und dass solche Fehler im schlimmsten Fall inkriminierend sind. Finde ich äußerst beunruhigend. Technologie ist weder „sicher“ noch unser „Freund“. Vom Mißbrauch will ich gar nicht erst anfangen.

    1. Ich möchte dich einmal hören, wenn deine Freundin vor deinen Augen umgebracht wird und du dann erfährst, dass die Kripo keine Handydaten auswerten darf. Hast du eigentlich schon einmal über die Scheiße nachgedacht, die du schreibst?

      1. Gerade das dürfte dann ein Fall sein, wo diese Art der Überwachung vollkommen überflüssig ist.

      2. Man darf auch keinen Verdächtigen foltern, selbst wenn er die eigene Freundin umgebracht hat.

        Grundrechte mögen nicht immer einfach sein und mögen manchmal irdischer Gerechtigkeit im Weg stehen, aber ohne Grundrechte brauchen wir uns über Gerechtigkeit erst gar keine Gedanken mehr machen.

        Man muss hier aber zwischen Vorratsdatenspeicherung (VDS) und einfach noch vorhandenen Daten beim Provider unterscheiden. Letzteres sind ganz normale Spuren, wie sie an jedem Tatort anzutreffen sind. Dort finden sich ja auch meist massenhaft Fingerabdrücke von vollkommen Unbeteiligten, die halt zufällig an diesem Ort waren.

        Natürlich kann die Polizei vorhandenen Spuren nachgehen. Dazu gehören auch etwaig noch beim Provider gespeicherte Daten in allgemeinen Logs. Anders sieht es aber aus, wenn der Staat per Gesetz anordnet, alle Daten zu speichern, weil ja mal jemand sie gebrauchen könnte.

      3. Was hat den jetzt foltern mit der Auswertung von Handydaten zu tun. Ihr habt doch alle schon Verfolgungswahn von diesem bösen, bösen Staat.

      4. @Jo:
        Das habe ich doch geschrieben: Grundrechte. Eigentum und Freiheit. Leben uns seine Unversehrtheit kommen dazu, sind aber letztlich Ausfluss des Freiheits- und Eigentumsrechts. Und wenn man für diese Grundrechte eintritt, dann kann es weder Folter geben noch dass anlasslose Speichern aller möglichen Daten ohne Gerichtsbeschluss geben.

        In den USA dürfen rechtswidrig erlangte Beweismittel nicht gegen dein Angeklagten in einem Prozess verwendet werden. Dass erzieht Polizei und Behörden, denn ihnen bringt es nichts mehr, sich über die Rechte anderer hinwegzusetzen.

        Leider ist man in Deutschland da noch nicht soweit. Hier können – nicht müssen – rechtswidrig erlangte Beweismittel durchaus gegen einen im Prozess verwendet werden.

      5. „Leider ist man in Deutschland da noch nicht soweit. Hier können – nicht müssen – rechtswidrig erlangte Beweismittel durchaus gegen einen im Prozess verwendet werden.“

        @Harry:
        Deine Aufklärungsbemühungen in allen Ehren, aber mich würde wirklich mal interessieren, worauf Du Deine Behauptungen stützt. Das ist schlicht und einfach falsch!

        Unrechtmäßig erlangte Beweise dürfen nicht vor Gericht verwendet werden (Beweisverwertungsverbote). Das ist klar geregelt
        Auch hier lohnt sich ein Blick in die StPO.

        Ein Beispiel:
        Gemäß §136a (3) StPO dürfen Aussagen, die
        unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

      6. @andy:
        Ich schrieb nichts von Aussagen. Ich schrieb von Beweismitteln. Und da gibt es im deutschen Recht eben kein Beweisverwertungsverbot. Der Richter kann je nach Laune entscheiden, ob er auch unrechtmäßig erlangte Beweise zulässt.

      7. Also entweder ein Troll oder wirklich massive Probleme mit den kognitiven Fähigkeiten, und das trotz der sehr anschaulichen Enthüllungen der letzte Jahre. Aber vielleicht kannst du deine kognitiven Fähigkeiten mit dem Fall Mollath oder Arnold abgleichen. Falls du das schaffst.

      8. Was bringen einem Handydaten wenn die Freundin tot ist? Machen die die Person lebendig?

      9. @Harry
        Aussagen sind ja auch Beweismittel.
        Und natürlich gibt es im deutschen Recht auch das Beweisverwertungsverbot. Sieh mal unter:
        http://www.rechtslexikon-online.de/Beweisverwertungsverbote_im_Strafverfahren.html

        Aber ich gebe dir recht, dass es Fälle gibt, in denen nicht immer ganz klar ist, ob die Erhebung eines Beweises (un-)rechtmäßig war. Sicher meinst du, dass dann der Richter als letzte Instanz darüber entscheidet.

        Interessant wäre ja hier die Frage, ob und wie sich die Erhebung der Handydaten durch die Polizei mit der Rechtslage in Bayern vereinbaren lässt.

        @rofl
        Die Fälle Mollath und Arnold sind ja einprägsame Beispiele dafür, dass auch unsere Justiz irren kann, mitunter gravierende Fehler passieren (Kluft zw. Theorie und Praxis), und m.M. nach sorgfältig überprüft werden sollte.

      10. Nur damit du mich richtig vestehst:
        Ich halte nichts vom Überwachungsstaat und finde auch die Funkzellenabfrage extrem unredlich (vorsichtig ausgedrückt).
        Denke aber, dass man auch die „Spielregeln“ der anderen kennen sollte, wenn man sich dagegen zur Wehr setzen will.

    2. aber ist dieser Aufwand rein juristisch überhaupt zu rechtfertigen?

      Vorsicht! Das ist die völlig falsche Diskussion und lenkt gefährlich vom Wesentlichen ab.
      Der Aufwand ist völlig egal – es geht um den Grundrechtseingriff! Der muss klar abgesteckt werden und darf sich nicht an Aufwands- oder Kostenfragen orientieren!
      Wenn wir Diskussionen um den Aufwand führen, sind wir bald nur noch bei den Kosten und in der Schlussfolgerung, dass man doch einfach nur die Beweislast umkehren bräuchte, jeder Infragekommende also fortan seine Unschuld zu beweisen hätte…

  4. Die Mitbürger in Uniform können zwar fragen, wann man wo genau war, antworten muss man darauf aber genau so wenig, wie man der Einladung(!) zum Besuch auf der Dienststelle Folge leisen muss.

    Sie dürfen lediglich die Personalien feststellen. Und diesbezügliche Fragen muss man dann tatsächlich auch beantworten. Mehr aber auch nicht.

    1. Richtig, trotz zweier Diktaturen gibt es in Deutschland immer noch das Recht der Polizei, „Papiere her!“ zu verlangen. Das mag man schlimm finden oder auch nicht, das ist aber nun mal das Gesetz.

      Allerdings hat auch das Grenzen. So dürfen Personalien nur bei einem Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat festgestellt werden. Einfach mal so auf der Straße anhalten und nach den Papieren fragen ist nicht zulässig.

      1. Das ist so nicht korrekt.

        Die Polizei kann die Personalien z.B. auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen feststellen, und auch Personen befragen wenn sie „sachdienliche Angaben machen kann, die für die Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind“(§9 PolG NRW). Also auch zur Gefahrenabwehr.

        Richtig ist aber, dass ein einfaches oder willkührliches Fragen ohne entsprechenden Grund nicht zulässig ist.

  5. Ich frag mich auch gerad wie Aufwand/nutzen hier zu bewerten ist. Gerade in Sachsen Anhalt zeigt die frisch veröffentliche Kriminalitätsstatistik das immer weniger vernünftige Polizeiarbeit geleistet wird. Wie auch wenn immer mehr Stellen abgebaut werden. Und dann wird so ein Aufwand getrieben der höchstens indizien bringt ?

    Weiterhin muss man etwas dagegen unternehmen das solche Maßnahmen immer wieder durchgeführt werden ohne Benachrichtigung.

      1. abba isch hab nur vergess in de tratorria von guiseppe, isse mein kusin….finden nixxe mehr…..villeicht kanne polissei münchen finden meine ändy…..isse de manschaft von milano in de titelbild.

  6. Leute, ihr wisst, was das heißt: NIEMALS DAS HANDY AUSSCHALTEN.

    Wenn die in Bayern irgendwann mal trotz Funkzellenabfrage den Täter nicht finden, dann werden sie sich denken, dass der sein Handy aus hatte. Ab dem Moment sind dann alle Leute mit ausgeschaltetem Handy instantan an der Spitze der Liste der Tatverdächtigen.

    Willkommen in der Dystopie!

    1. Nana, da denkt aber ein Bürger mit! Richtige(TM) Verbrecher schalten ihr Handy nicht aus sondenr lassen es weit weg vom Tatort liegen.

  7. Bei einem Mordfall/Tötungsdelikt würde ich Funkzellenabfragen nicht generell verbieten, aber:
    1) sie ist nunmal kein Ersatz für andere/klassische Polizeiarbeit und sollte auch nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden.
    2) die Daten müssen so früh wie möglich unwiederruflich gelöscht werden und sollten auch nur Fallbezogen genutzt werden (und auch nur von den zuständigen Beamten).
    3) die unschuldigen Betroffenen sind zu informieren.

    Ich lese öfter mal Blogs von Anwälten und da kommt leider immer mehr der Eindruck, dass die Polizei bei allen drei Punkten versagt. Funkzellenabfragen/Massengentest werden bei jeder Kleinigkeit gemacht, hinterher aufbewahrt und alles schön geheimgehalten. Wie speziell im Isarfall ermittelt wurde weis ich nicht und will da jetzt auch nichts unterstellen.

    Ein weiteres Problem: Was passiert denn, wenn die Handybesitzer nicht mehr wissen, was sie zu dem Zeitpunkt gemacht haben oder eine Aussage verweigern? Oder auch wenn sich jmd bei den Massengentest weigert?

    Schlimm genug, dass viele Menschen meinen, sie hätten nichts zu verbergen, jetzt müssen sie auch noch beweisen/rechtfertigen, dass sie nicht zu verbergen haben ;-)

  8. Bitte bitte bitte schreibt doch nicht einfach die (absichtliche) Irreführung des Blättchens az ab – „müssen zur Polizei“. NEIIIIN! Auch wenn es in Krimis ständig wiederholt wird: niemand muss mit der Polizei reden und sollte es meist auch nicht.
    Wie schon richtig weiter oben geschrieben: nur Staatsanwaltschaft und das Gericht können vorladen.

  9. Dass hier das Wort Funkzellenabfrage nicht vorkommt, ist Absicht. Die Polizei will nicht “auf Funkzellenabfragen zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.”

    Das Handy bloß nicht ausmachen. Wer Verbrechen begehen will der lässt sein Handy an und lässt es zuhause liegen. Der Vorgang des Handy ausschalten wird einem sonst in diesem Unrechtsstaat noch negativ ausgelegt.

  10. Handystandorte in privaten Bereichen (Wohungen) abzufragen ist und bleibt verfassungswidrig. Bei Vorsatz (wissentlich) ist das sogar verfassungsfeindlich.

  11. bzgl. des Falls in Halle möchte ich noch folgendes anmerken:
    Die Polizei hat in diesem Fall übrigens meines Wissens nach, alle männlichen Mitbewohner der Studentenwohnheime von Halle per E-Mail (!!!) darüber kontaktiert, ob Sie eine „freiwillige“ Speichelprobe abgeben wollen. Die E-Mail hat die Polzei übrigens von dem Studentenwerk erhalten, ohne das Bewohner einen Widerruf oder ähnliches einlegen konnten. Man hätte das Problem aber auch einfacher lösen können in dem man einfach einen Flyer in den Briefkasten wirft oder einen Aushang am Eingang macht. Aber nein, man muss ja unbedingt die E-Mail nutzen.

    Darüber hinaus musste man bei der frewilligen Speichelabgabe seine Handynummer angeben und zustimmen, dass es überprüft werden darf ob sich die Nummer an dem Tag in der Nähe des Tatortes befand. Was mir bei der Sache komsich vorkommt, ist ja dass es bereits überprüft wurde welche Nummer sich in der Nähe befand und wieso muss man dan extra noch überprüfen wo sich eine bestimmte Nummer befand. Bzw. wie soll das geschen?

  12. In jedem Tatort der ARD wird wie selbstverständlich eine Handynutzer-Abfrage vorgenommen. So wird die Bevölkerung daran gewöhnt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.