Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren

Man kann jetzt die geplante Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz und die Netzsperren mitzeichnen. Dazu muss man sich registrieren, bekommt ein PDF zugeschickt, muss das ausdrucken und zum Foebud schicken. Steht alles nochmal genauer auf der Webseite, aber diese kleine Hürde sollte niemanden daran hindern, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Mehr Kosten als die Briefmarke entstehen nicht.

Hier nochmal kurz zusammen gefasst, warum diese Verfassungsbeschwerde Sinn macht:

Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.

Die Kritikpunkte:

* Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
* Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
* Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
* Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
* Das Gesetz ist verfassungswidrig.

16 Ergänzungen

  1. Bleibt nur zu hoffen, daß diese Verfassungsbeschwerde nicht zu bloßer Makulatur wird, wenn die EU-Richtlinie so durchkommt wie im Moment geplant.

    Die Beschwerde könnte auch dazu führen, daß hinter den Kulissen auf EU-Ebene umso stärker für die Einführung von verpflichtenden Netzsperren plädiert wird, damit man sich eine erneute Blamage vor dem BVerfG erspart und der deutschen „Netz-Community“ zuvorkommt. Über Vorfeldorganisationen wie Innocence in Danger und auch durch BKA-Vertreter ist ja Deutschland und insbesondere die CDU/CSU intensiv eingebunden in den Entwicklungsprozess der Richtlinie.

    Aber vergessen wir den ganzen Pessimismus, diese Verfassungsbeschwerde muß sein. Zu eklatant ist die Gefährdung unserer Verfassung, und zu offensichtlich die Wirkungslosigkeit der Sperren.

  2. Danke für die Info. Für das „Sinn machen“ gibt’s natürlich Punktabzug beim Stil :-P

    Insgesamt gebe ich aber „Name (pflicht)“ völlig recht. Auch wenn ich dem Foebud vertraue bin ich strikt gegen Blankounterschriften.

  3. @Andreas: Auch die deutsche „Netz-Community“ kann in Brüssel Lobbyarbeit betreiben. Mach doch einfach mit dabei. Komm nächstes Mal mit nach Brüssel. Vielleicht geht ja von Deutschland auch mal ein positives Zeichen aus – und andere ziehen nach.

  4. So sehr ich mit dieser Verfassungsbeschwerde sympathisiere, so große Sorgen mache ich mir, wenn sie zur Entscheidung angenommen werden wird. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch dass das Gesetz allein aus formalen Gründen (fehlende Beteiligung des Bundesrates) kassiert wird. Jedoch habe ich große Angst vor dem damit einhergehenden obiter dictum, wonach das BVerfG Netzsperren nicht vollständig ausschließt, sondern unter sehr hohen Hürden als zulässig erachten würde. Diese Grundtendenz („Eingriffe unter sehr engen Voraussetzungen zuzulassen“) zieht sich wie ein roter Faden durch alle Senatsurteile der letzten 10 Jahre. Egal ob Lauschangriff, Online-Durchsuchung oder VDS (einzige Ausnahme hier das totale Verbot des Abschusses von Passagierflugzeugen). Und in diesem Fall hätten wir dann eine höchstrichterliche Anleitung für schwarz-rote Politiker Websperren einzurichten. Es wäre besser wenn wir durch das mediale Dauerfeuer auf die Politiker Websperren politisch komplett zu verhindern. Beim JMStV hat die Netzöffentlichkeit ihre Kampagnenstärke bewiesen.

  5. Was mir nicht einleuchtet: Das ZugErschwG wurde von Schwarz-Gelb verfassungswidrig außer Kraft gesetzt. Ein parlamentarisch (Legislative) beschlossenes Gesetz darf schließlich nicht von der Regierung (Exekutive) außer Kraft gesetzt werden.

    Aber das BVerfG nimmt doch nur Beschwerden von Betroffenen an. Weil das Gesetz außer Kraft gesetzt ist, gibt es keine Betroffenen. Wie ist der Foebud denn um diese Klippe herum geschifft?

    @Blogfürst (#8)

    Und wenn die Welt zusammenbricht, du gibst nicht auf, was? :) Schnarre in allen Ehren, aber was bleibt sonst noch?

  6. @Tharben:
    Es gibt juristisch zwei mir bekannte gangbare Wege das anzugehen:
    1) Teleologische Reduktion der Frist zur Klageerhebung. Fristbeginn erst sobald das Gesetz tatsächlich ausgeführt wird – das wird wohl offensichtlich nicht gemacht.
    2) Man argumentiert, dass infolge der verfassungswidrigen Aussetzung der bestehende Rechtsschutz gegen Akte der Legislative nicht verkürzt werden darf und es daher in diesem Fall ausnahmsweise nicht auf die Betroffenheit ankommt. SOnst könnte ja der Gesetzgeber so ein direktes vorgehen gegen formelle Gesetze verhindern.

    Ob es noch mehr gibt? Möglich. Lass mich gerne auch eines besseren belehren ;)

    gn8

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