„Meine Hardware gehört mir“

Spiegel-Online berichtet darüber, in Göttingen über 600 Ermittlungsverfahren gegen Menschen laufen, die sich in Handy-Läden ihr Handy entsperrt haben: Polizei knöpft sich Handy-Knacker vor. Oftmals nutzen Provider SIM-Lock-Technologien, um Handys an ihr Netz und ihre Dienstleistungen zu binden. Aus Verbrauchersicht eine Unverschämtheit, weil man für die Hardware Geld ausgibt. Aber die Realität ist mal wieder komplizierter, weil auf der Hardware Software läuft und da kommt u.a. das Urheberrecht ins Spiel. Und ohne die Software kann man ein Handy in der Regel auch nicht nutzen (Ausnahmen bestätigend ie Regel, wie Handy-Weitwurf-Meisterschaften).

Aber lest selbst:

Die Rechtsauffassung der Fahnder beschreibt Ermittlungsgruppeleiter Oliver Knabe so: „Der Käufer eines Handys erwirbt Eigentum an der Sache Handy. An der auf dem Handy befindlichen Software hat der Käufer nur ein Nutzungsrecht. Je nach genutzter Methode, um die Software zu verändern, differiert der einschlägige Straftatbestand. Insbesondere die Tatbestände gegen das geistige Eigentum sind von Bedeutung.“ Knabe zählt als eventuelle Straftatbestände Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG), gewerbliche Urheberrechtsverletzung (§§ 106 Abs. 1, 108 Abs. 1 UrhG) und einige mögliche Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch auf ( Ausspähen von Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computerbetrug).

Einfacher Lösungsvorschlag an die Politik: Einfach mal die Sache so Verbraucherfreundlich regeln, wie das der gesunde Menschenverstand empfiehlt.

Oder wie Frank Rieger auf Twitter schrieb:

Ich denke mal 2011 wird das Jahr der „Meine Hardware gehört mir“-Kampagne. Die hamse ja nich alle…

37 Ergänzungen

  1. Einfach so einen mist wie Apple nicht unterstützen.

    Sondern gleich zu freien Geräte greifen.
    Dann braucht man auch nix zu kancken oder zu umgehen.

  2. Diese Idee kam mir auch sofort beim Lesen des Artikels. Wenn das rechtliche Problem die Veränderung der Software ist (und hier ist der Hinweis auf Urheberschutz zumindest nicht ganz von der Hand zu weisen), sollte es doch problemlos legal sein:

    – Das Betriebssystem einfach durch ein anderes zu ersetzen
    – Eine der Karten zu nutzen, welche zwischen Sim und Handy stecken und den Simlock umgehen, OHNE auf das Betriebssytem Einfluss zu nehmen

    Weiterhin muss man sich anhand dieser Rechtsauffassung fragen: Ist es zukünftig für den Kunden illegal, das Betriebssystem selbst zu aktualisieren? Oder darf das nur noch (gegen saftige Gebühren) durch den Fachhandel vorgenommen werden?

  3. Naja, der Standard ist doch noch, dass 1-Euro-Handys gesperrt sind. Die hat man ja nicht wirklich bezahlt. Die selben Handys kosten ohne Vertrag oft über 500 €.

    iPhones sind aber natürlich was anderes. Da bezahlt man viel und kriegt trotzdem eine Sperre.

  4. @Ulli: Im verlinkten Bericht ist nicht von Apple die Rede. Schlicht und ergreifen, weil der Fall alle Mobilfunkprovider betrieft, die in Verbindung mit einem Vertragsabschluss subventionierte Endgeräte anbieten. Wikipedia schreibt:

    „Der Anbieter sichert mit dem Netlock die Umsätze im eigenen Netz und damit die Amortisation des zusammen mit der SIM-Karte unter Einstandspreis verkauften Handys.“

    Und, ehrlich gesagt, kann ich das Gemaule auch nur so halb nachvollziehen.

    Entweder, ich kaufe mir ein Gerät ohne Einschränkung und kann damit machen, was ich will. Oder ich lasse mir das Gerät vom Provider sponsorn und halte mich an den geschlossenen Vertrag. Alles andere ist – in meinen Augen – Betrug.

  5. @earl: Das ist bei iPhone nicht anders als bei 1-Euro-Handys. Nur eben in einer anderen Preisklasse. Schau einfach mal, was halbwegs vergleichbare Smartphones kosten.

    Ansonsten: Wir leben in einem freien Land. Niemand wird gezwungen, ein iPhone zu kaufen oder einen Mobilfunkvertrag mit einem bestimmten Provider zu schließen.

  6. Beim IPhone kommt aber dazu, dass es in Deutschland nicht ohne Vertrag gekauft werden kann (oder zumindest am Anfang nicht gekauft werden konnte, weiß nicht ob das immer noch so ist).
    Um also ein IPhone mit einem anderen deutschen Betreiber zu nutzen als mit T-Mobile gabs zum Jailbreak keine Alternative.
    Insofern können sich eigentlich auch die Hersteller nicht beschweren. Das Handy wurde ja komplett bezahlt. Der einzige der hier ein Problem hat ist eigentlich der Exklusiv-Provider , und der hat ja gewissermaßen selbst Schuld: Soll er halt das Gerät unabhängig vom Vertrag verkaufen und anständige Verträge anbieten.

  7. @abc:

    Um also ein IPhone mit einem anderen deutschen Betreiber zu nutzen als mit T-Mobile gabs zum Jailbreak keine Alternative.</blockquote

    Nein, es gab kein Angebot. Ärgerlich, aber Markt.

    Insofern können sich eigentlich auch die Hersteller nicht beschweren. Das Handy wurde ja komplett bezahlt.

    Ja, vom Provider, dessen Kalkulation darauf basiert, dass du für x Euro/Monat Umsatz machst. Der Hersteller ist bei dem Geschäft also aussen vor.

    Der einzige der hier ein Problem hat ist eigentlich der Exklusiv-Provider , und der hat ja gewissermaßen selbst Schuld: Soll er halt das Gerät unabhängig vom Vertrag verkaufen und anständige Verträge anbieten.

    Sorry, aber so funktioniert das nicht, zumindest nicht moralisch. Wenn man einen Vertrag nicht für anständig hält, sollte man nicht eingehen. Auch das Angebot ist frei. Wenn ein Anbieter kein anderes machen will, ist das tragisch, aber Markt.

  8. Ich kaufe ein so’n Eierdings und erwerbe damit zwangsläufig eine Lizenz EierOS mit.

    Die möchte ich auch weiterhin nur auf dem Gerät nutzen, mit dem sie verbunden ist.

    Ich beauftrage allerdings einen dritten, die Software so zu modifizieren, das ich sie meinen Bedürfnissen entsprechend nutzen kann – weiterhin eine Linzenz und ein Gerät…

    Wo ist da die Urheberrechtsverletzung?!? Gab es nicht mal einen Erschöpfungsgrundsatz, demnach es dem Urheber pieps zu sein hat, was ich mit der Lizenz mache?

  9. Mag sein dass Jailbraiken illegal ist, mag sein dass nicht. Nehmen wir mal an es sei illegal vom Standpunkt des Rechtsverdrehers.

    Ich sehe hier schlicht die normative Kraft des Faktischen auf Seiten der Bürger am Werk – man ist es einfach Leid darauf zu warten, dass der Markt aus dem Kaufverhalten lernt, dass er keine Sittenwidrige Angebote in Absprache unters Volk zu bringen hat, bringt ja auch keiner Kühlschränke auf den Markt in denen man nur Sachen vom gleichen Konzern kühlen darf und verknackt dann die Bürger die sich einen Dreck darum scheren.
    Im Softwarebereich findet dieser Krieg darum was moralisch in Ordnung ist und was nicht gerade statt – es werden auf Betreiben entsprechender Industriezweige ‚alte‘ Gesetze (zweckentfremdet) angewandt die z.t. dem moralischen Grundverständnis der Bürger zuwiderlaufen („ich hab’s gekauft, das ist meins damit kann ich machen was ich will, wenn da was anderes im Vertrag steht, ist der doch bescheuert“).
    Anstatt nun darauf zu warten dass die Produzenten lernen, was elendig Zeit kostet, die man sich dafür nicht geben will, weil es nach dem moralischen Verständnis ja eben der Fehler der Anbieter ist, wird die Regelung eben einfach ignoriert.
    Das gefährliche daran ist, dass es im Moment immer mehr solche Diskrepanzen zwischen Gesetzen und den moralischen Werten großer Teile der Bevölkerung gibt – irgendwann gewöhnt man sich dann daran das Gesetz einfach links liegen zu lassen, weil es sowieso völlig an der Realität vorbeigeht.
    Hier muss rechtzeitig angepasst werden – entweder die Moralvorstellungen oder die Gesetze (oder beides im Kompromiss). Das war/ist so bei Abtreibungen, Feminismus, Kirchenrecht etc.

    Wird im Übrigen ähnlich klar bei S21, alles rechtlich total toll,aber die Bürger sind eben anderer Meinung was mit ihrem Geld/Bahnhof/Park passieren soll und fühlen sich moralisch vollkommen im recht, also ignoriert man die höfliche Aufforderung per Wasserwerfer von der Baufläche zu verschwinden.

  10. @Michael:

    Ich kaufe ein so’n Eierdings und erwerbe damit zwangsläufig eine Lizenz EierOS mit.

    Nochmal, im vorliegenden Fall geht es nicht um das iPhone, sondern um dem SIM-Lock-Technologien (vor allem bei Prepaid-Bundles).

    Beim iPhone gibt es auch ein SIM-Lock, die Rechtslage ist aber nochmal eine andere. Siehe http://www.macwelt.de/artikel/_News/372600/anwaeltin_jailbreak_auch_in_deutschland_legal

    Nun reden wir neben dem Urheberrecht in der Regel ja noch über Vertragsrecht (Ist der Vertrag aus- oder abgelaufen, kannst du ein iPhone kostenlos und offiziell entsperren lassen. Keine Ahnung, wie/ob das bei anderen Verträgen möglich ist. Ich hatte noch nie ein Handy mit Simlock oder Branding.)

    Der Deal ist doch, dass du einen Vertrag mit einem Mobilfunkprovider schließt. Der Provider überlässt dir das Gerät ein paar Euro günstiger, gleichzeitig kalkuliert er einen gewissen Umsatz ein, den du generierst. Details findest du in den AGB.

    @Thaniell: Bei aller Liebe, aber das ist Bullshit. Nicht jedes Angebot, dass dir und mir nicht passt, ist sittenwidrig.

    Der Deal bei Mobilfunkverträgen und subventionierte Handys ist klar und eindeutig, im Prinzip ist es ein klein wenig wie ein Ratenkauf: Man bekommt ein Gerät zum supergünstigen Schnäppchenkurs und muss anschließend bluten.

    Wenn du nun mit der normativen Kraft des faktischen kommst, kannst du ebenso Schwarzfahren für dich legitimieren. „Recht auf Mobilität“ und so. Wobei, das „Recht auf Mobilität“ ist eine gesellschaftlich diskussionswürdige Perspektive. Ein Recht auf (subventionierte) Luxushandys sehe ich nicht.

    Mit S21 hat das nun wirklich gar nichts zu tun. Du bist moralisch eben nicht im Recht, wenn du einen Vertrag brichst, um dir einen Vermögensvorteil zu erschleichen.

    @Steuerberater: Ja, und Steuerhinterziehung ist bekanntlich auch Volkssport. Herrje, was ist denn das für eine Begründung?

  11. Spinnen wir dieses Szenario doch mal weiter: Demnächst® kommt der Fernseher, die Mikrowelle und der Toaster dann mit Internet-Zugang. Es werden also in immer mehr Geräten kleine PCs verbaut. Es wird ebenfalls viele Szenarien geben, in denen mir der Hersteller ein Nutzungsverhalten, und sei es nur den Konsum der nicht abschaltbaren Werbung, aufdrängen will. Die Geräte gehören mir zwar, aber ich soll sie nicht so benutzen können, wie ich es möchte? Auch wenn ich sie nach meiner Modifikation ausschließlich selbst benutzen will?

    Hier sehe ich irgend wann einmal einen politischen Regelungs-Bedarf: Was darf ich mit meinem privaten Eigentum machen?

    Das Problem der Nutzungsrechte an der Software, durch welche mir das Nutzungsverhalten diktiert werden soll, ist eine Art der Unterwanderung meiner Eigentumsrechte an der Hardware. Die Software mit den eingeschränkten Nutzungsrechten und wird zwangsweise an die Hardware gekoppelt, um diese Einschränkungen auf den Eigentums-Gegenstand künstlich auszudehnen.

    Das Szenario des vollkommen vernetzten Hauses, welches zwar mein Eigentum ist, dessen Nutzung oder auch eben Nicht-Nutzung mir aber teilweise über Software-Lizenzen von außen diktiert wird, wäre dann wohl das Worst-Case-Szenario dieser Meta-Ebene. Zurück zum „einfachen“ SIM-Lock.

  12. An alle, die hier von „gesponsorten“ Geräten schwadronieren:
    Es GIBT KEINE vergünstigten Geräte mehr – schon seit Jahren nicht. Es werden Mondpreise als UVP ausgegeben. Dann geht man zu einem Provider und bietet diesem einen Exclusivvertrag an. Als Gegenleistung möchte der Hersteller Umsatzbeteiligung und evtl. auch noch eine Zuzahlung zum Gerät.
    DANN wird mit dem Mondpreis geworben und das Handy zu einem vermeintlich günstigeren Preis an die Kunden verscherbelt. Dabei wird geschickt verschleiert, daß der Kunde den vollen erwartbaren Marktpreis (nicht den Mondpreis) alleine zahlt, weil er durch einen Knebelvertrag denselben mit seinen monatlichen Beträgen abstottert. Eine im Wettbewerb (der Provider) stehende Gegenleistung erhält er dafür nicht. Im Gegenteil, darf sich der Kunde dann noch an überhöhten Gebühren erfreuen, wenn er das zugestandene Minunten-, Kb-kontigent überschreitet.
    Es müsste endlich dafür gesorgt werden, daß diese Wettbewerbsfeindlichen Bündelverträge verboten werden – statt dessen wird die Monopolisierung auch noch unterstützt!
    Zum Beleg dieser These braucht man sich nur mal die Minuten-, kb- und Flatratepreise der Discounter anschauen.

  13. Mal die Kirche im Dorf lassen…

    Auch pre paid Handys gibt es inzwischen weit unter dem regulären Verkaufspreis. Der Dienstleister möchte das natürlich über die Telefongebühren refinanzieren – ist ja klar.
    Wenn er das nicht mehr kann, weil der „Kunde“ das Gerät crackt und zu einem anderen Anbieter wechselt, fühlt der sich natürlich betrogen.
    Kann ich ehrlich gesagt nachvollziehen.

    Grüße

    Tommy

  14. ich glaub, die wollen alle kavaliersdelikte, die es so gibt, ausmerzen!! schöne neue welt… gg

    ps: verbraucherfreundlich (steht am schluss) schreibt ma klein

    „bestätigend ie Regel“ -> bestätigen die Regel

    am anfangssatz solltest du „zu haben“ noch einbauen (ich weiß scho, 2x „haben“ soll ma net schreiben, so wies steht is aber sicha net richtig)

  15. @Wettbewerb, Bezuschusste Geräte:
    Bevor du einen solchen Blödsinn postest, überleg doch biite mal ob du die Definitionen der Begriffe kennst, die du verwendest.

    Monopol: Ein Anbieter hat eine Verkaufsmacht auf ein Produkt, zu dem es keine Alternative gibt. Die Telekom war mal ein Monopolist.

    In diesem Fall reden wir von einem Markt auf dem es tausende Anbieter für Telefone und Mobilfunkdienstleistungen gibt.
    Die Telekom hatte zwar ein Exklusivrecht, das IPhone zu verkaufen aber das ist kein Monopol, da es ja nun reichlich Alternativen zum IPhone gibt.

    Das du freiwillig bei Mobilfunkanbietern hohe Preise bezahlst, ist deine freie Entscheidung.

    Thema Vertrag mit Telefon:
    Der Vertrag sieht nunmal vor, dass man das Telefon in dem Netz des Anbieters benutzt, das hat man so unterschrieben und das hat auch nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun. Insofern ist das Knacken eines Sim-Locks sehr wohl Vertragsbruch. Wenn du den Vertrag geschlossen hast, nur um den SIM Lock zu entfernen, geht das sogar in Richtung Betrug.

    Preise von neuen Telefonen:
    Das ein neues Smartphone einen recht hohen Preis hat, liegt daran, dass es die Entwicklungskosten verdienen soll. Das es nach einer Zeit günstiger wird, soll dann noch einmal den Umsatz ankurbeln.
    Nennt sich Skimming, wird im Buchmarkt seit Jahrzehnten angewandt, sorgt selten für die Anschuldigung, das es sittenwidrig sei.
    Der Preis, den ein Hersteller für ein Telefon wählt, ist seine eigene Entscheidung.
    Das ist nunmal der Kern eines freien Marktes.

  16. In den Kommentaren hier entsteht ja beinahe der Eindruck, durch das SIM-Unlocken käme man aus dem Vertrag heraus – natürlich Quatsch.

    Der Anbieter kalkuliert doch mit ein, dass ein Kunde das Gerät eventuell nicht nutzen wird und trotzdem kein finanzieller Schaden entsteht. Und was ist SIM-Unlocken anderes, als die alte SIM-Karte in die Ecke zu legen?

    Ganz grobe Kalkulation für die Teilnehmer des iPhone4 (32GB) Weitwurf-Wettbewerbs:

    Straßenpreis ohne Simlock: ab 850€
    Telekom ohne Flatrate: 399€ + 24×22,46€ = 938,99€
    Telekom 1€ Angebot: 24×107,96€ = 2591,04€

    Einen Betrug (am Anbieter) kann ich nicht wirklich erkennen.

  17. Keine Ahnung wie die darauf kommen, dass das Urheberrecht betroffen sein sollte.

    Es ist doch so: Zum Jailbreaken eines Geräts wird eine Datenmanipulation auf einem Computersystem durchgeführt. Zwar unterliegt ein Teil der Daten dem Urheberrecht, jedoch ist man als Eigentümer des Datenträgers (= Computersystem = Handy) dazu berechtigt, alle Datenbestände darauf beliebig zu manipulieren, bzw. im Auftrag manipulieren zu lassen. Es ergibt sich daraus ein abgeleitetes Werk.

    Das Programm mit dem der Jailbreak durchgeführt wird muss dazu noch nicht einmal Teile des ursprünglichen Werks enthalten. Es ist also nicht zwingend eine Urheberrechtsverletzung, wenn Jailbreak-Software vertrieben wird.

    Erst wenn man dieses abgeleitete Werk veröffentlichen will betrifft dies die Rechte des Urhebers. Im privaten Bereich, nur für den eigenen Gebrauch, darf man jedoch alles mit den Daten tun und lassen was man will. Es wird sogar explizit vom EU-Recht erlaubt (Reverse Engineering zum Zwecke der Nutzbarmachung fremder Güter im eigenen Umfeld).

    Ein Straftatbestand nach StGB §202c liegt ebenfalls nicht vor, da die Computermanipulation mit vollem Einverständnis und im Auftrag des Eigentümers des Computersystems erfolgt.

  18. @Patrik
    bevor Du mich hier mit den Worten „Blödsinn“ und „Unkenntnis von Begriffen“ kritisierst, fass‘ Dir bitte erst mal selbst an den Kopf. Ich habe Worte wie „Sittenwidrig“ gar nicht verwendet.
    Ich kritisiere die Verschleierung der realen Kosten und damit auch den verminderten Wettbewerb durch Bündelverträge.
    Wäre es verboten (ich meine ja) – und das bitte ich mal rechtlich zu kären – dass Handys mit Laufzeitverträgen gebündelt und Soft/Hardwaretechnisch verdongelt werden, dann würden Geräte wie das Iphone ganz sicher nicht mehr für über 800EUR verkauft werden.
    Warum?
    Weil dann ein ECHTER Wettbewerb um den Preis dieser Geräte entstünde. Es ist ja nu schon vielfach belegt und nachgerechnet worden (Bspw. Isupply), daß gerade das Iphone masslos überteuert ist. Das wird aber verschleiert, indem man es mit einem Vertrag bündelt der laufende Kosten von 50,-je Monat verursacht. Man könnte theoretisch natürlich auch bei einem Discounter eine Flatrate für 15EUR buchen und das Iphonde separat kaufen- aber halt:
    zum einen gibt es dieses in D-Land nicht offiziell \ohne\ und
    zum anderen zu einem Mondpreis jenseits der 800EUR.

    Fällt dem Pöbel aber nicht auf, man bekommt es ja \geschenkt\.
    Wie hieß es immer so schön in der o2-Werbung: \endlich kostenlos telefonieren – einfach zahlen und gut ‚is\

  19. …und wo wir grad bei Hardware-Software-Zwangsverbindungen sind:

    „App Store and iOS will bring the close down to the Mac“ – sinngemäß Leo Laporte über einen von Apple kontrollierten AppStore für iOS auf einem Mac.
    Apple kontrolliert ja schon mehr oder weniger das Nutzungsverhalten der mobilen Geräte, demnächst dann auch auf den Desktop-Macs?

  20. @Sumoso: Nein, natürlich kommt man nicht aus dem Vertrag raus. Man generiert aber eben auch nicht den vom Vertragspartner erwarteten Umsatz.

    Klar, das täte man auch nicht, wenn man das Gerät nur als „mobile Notrufsäule“ ins Handschufach legt (wie meine Mutter ,),* aber das ist halt der Witz an einer Mischkalkulation: im Durchschnitt bringt jeder Kunde monatlich ein paar Euro in die Kasse.

    *Unbenutzte Prepaid-Karten werden ja auch gerne mal gekündigt, was ich _deutlich_ kritikwürdiger finde.

    @Wettbewerb, Bezuschusste Geräte:

    Ich kritisiere die Verschleierung der realen Kosten und damit auch den verminderten Wettbewerb durch Bündelverträge.

    Welche Verschleierung? Du hast ein Angebot, dass du annehmen oder ablehnen kannst. Wieso sollte ein Anbieter mit dir über „reale Kosten“ diskutieren?

    daß gerade das Iphone masslos überteuert ist.

    Auch wenn es in dieser Debatte nur am Rand um das iPhone geht: Dafür verkauft es sich erstaunlich gut. Und mir sind jetzt keine Fälle bekannt, wo jemand mit Waffengewalt gezwungen wurde.

    Fällt dem Pöbel aber nicht auf,

    Vielleicht hat der „Pöbel“ das Angebot auch schlicht verstanden (Hint: Das Prinzip der Ratenzahlung dürfte bekannt sein) und versucht sich nicht einen Betrug am Vertragspartner zu legitimieren.

    @Mithos: Die Nutzung ist optional, das Angebot aber durchaus konsequent.

    Ohne noch einmal auf Jobs „Android vs iOS“-Rant einzugehen: Apples Geschäft sind Appliances, geschlossene Systeme.

    Das ist ein Bereich, wo eine gewisse Kontrolle integraler Bestandteil des Geschäftsmodells ist. Solange der Kunde nicht entrechtet wird, kann man es auch als Service sehen. Noch schafft es Apple dem Kunden das Gefühl zu vermitteln, dass das mehr an Usability den Verlust an Freiheit überwiegt.

    Eine andere Sache ist der Weg in die Cloud, bzw. Apps auf den Desktop zu bringen. Der ist aber wenig überraschend, Google („Google Docs“/Android) und Microsoft („Office 365“) gehen bekanntlich ähnliche Wege.

    Ich hatte, ehrlich gesagt, im Vorfeld spekuliert, ob das kleinere „Netbook Air“ nicht vielleicht einen noch radikaleren Ansatz verfolgt:

    Ein iOS-Gerät (quasi ein iPad mit Tasten), analog zu einem Smartbook (Beispiel Toshiba AC100), das komplett auf Apps und Cloud ausgerichtet ist. Apple hat sich noch einmal für einen Kompromiss entschieden.

  21. @Jörg-Olaf: Danke für die Liebe ;)
    Natürlich ist nicht jeder Vertrag der ein paar Leuten nicht passt sittenwidrig. Aber was sittenwidrig (womöglich missbrauche ich hier das Wort etwas abweichend, es passt am besten und ich weiß schlicht kein passenderes) ist unterliegt einem Wandel der sich den allgemeinen Moralvorstellungen. Und in Punkto Software die auf vermeintlich gekaufter Hardware läuft haben wir meines Erachtens gerade einen schwelenden Streit um diese Moralverstellungen, die sich eben noch im Wandel befinden.

    @Jörg-Olaf, @Patrik: Wie schon gesagt, das mag durchaus ein Vertragsbruch und aus dieser Sicht rechtlich illegal sein, umgekehrt gelten Verträge (bzw. Teilpassagen) die „sittenwidriges“ beinhalten aber auch erst gar nicht (nur gibt es eben in der Regel Gesetze die das genau eingrenzen und Vertragsrecht brechen).
    Von daher zieht auch der Vergleich mit dem schwarz fahren nicht – schwarz fahren dürfte mehrheitlich als moralisch falsch angesehen werden. Bei File-sharing, Jailbreaking etc. ist das eben nicht so eindeutig der Fall, die öffentliche Meinung ist hier im Wandel bzw. überträgt Otto-Normalbürger seine Moral in diesen Bereich anders als Juristen die bestehenden Gesetze übertragen. Letztlich muss das natürlich in Einklang gebracht werden.
    Auf den Einzelnen bezogen ist es bei momentaner Rechtslage natürlich eine „Bereicherung“ – unter verbreiteten moralischen Vorstellungen jedoch etwas wozu jeder einzelne das Recht hat, weil das gesperrte Angebot so nicht moralisch rechtens ist, das sind zwei unterschiedliche Betrachtungswinkel-und hier unterscheidet sich das eben vom schwarz fahren.
    Es geht um’s Prinzip ‚meins-ist-meins‘, nicht darum ob und wie man dabei einen ökonomischen Nachteil für die Anbieter schafft.

    Gleiches gilt im übrigen auch für die Steuerhinterziehung. Die wenigsten werden sagen ‚ja klar, mache ich‘ oder ‚hey weißt du wie ich am besten Steuern hinterziehe‘. Umgekehrt aber beim jailbreaken etc. schon.

    Heißt es geht auch nicht um das recht auf billige Handys, sondern um das Recht selbst in vollem Umfang über gekaufte Hard-samt Software bestimmen zu können.

    @Tommy: Dann muss der Anbieter eben solche Wechsler miteinkalkulieren :p

    @Bodo W.: Und wer das Ticket nicht zahlen kann, soll halt das Demonstrieren auf dem Bahnhof lassen…. Ja ich weiß, das ist eine andere Kategorie. Dennoch, in der Alltagspraxis reagiert der Markt oft viel zu träge und das idealisierte Marktbild Nachfrage wird es schon richten gilt nicht. Das Dumme ist ja, dass vernünftige Gesetze in dem Bereich lange brauchen und meistens nicht im Sinne der Bürger sind – also entkoppeln sich hier schnell die Moralvorstellungen von der Gesetzeslage und sie werden eben einfach gelebt anstatt von der Politik eingefordert, passt doch wunderbar in unsere Zeit, das ist so viel ökonomischer/effizienter als zu warten bis die Gesetze angepasst werden.

  22. >Das Dumme ist ja, dass vernünftige Gesetze in >dem Bereich lange brauchen und meistens nicht >im Sinne der Bürger sind

    in diesem Bereich, in letzter Zeit etc.
    Es gibt ja durchaus sinnvolle und hilfreiche Gesetze auch aus Sicht des Bürgers.^^

    Wie gesagt, ich sehe durchaus, dass man einen geschlossenen Vertrag bricht, ich denke aber das ist bei einem Großteil moralisch kein Delikt sondern der Großteil hält sich für moralisch im Recht genau das zu tun. Ebenso wie ein Großteil davon ausgeht, dass er Musik beliebig oft im Freundeskreis weitergeben darf – seine Sammlung von CD auf Kassette überspielen an den Freund weitergeben etc. darf. Aber da krachen momentan diese ‚alten‘ Vorstellungen mit den ‚alten‘ Gesetzen und den neuen Möglichkeiten (Sachen zu kopieren/modifzieren auf der einen und Sachen softwaretechnisch zu unterbinden auf der anderen Seite) zusammen.

  23. unterliegt einem Wandel der sich den allgemeinen Moralvorstellungen.

    Reality-Check! Angeblich gibt es in diesem Land mehr Handys als Einwohner. Der überwiegende Teil dieser Geräte dürfte nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags in den Besitz seiner Nutzer gekommen sein.

    Die Rechtslage ist da in Deutschland offenbar ebenso eindeutig, wie bei der Verbreitung urberrechtlich geschützter Werke ohne die entsprechenden Rechte.

    Otto-Normalbürger seine Moral in diesen Bereich anders als Juristen die bestehenden Gesetze übertragen.

    Sorry, so funktioniert das nicht. Nur weil viele Menschen sich einen Vermögensvorteil erschleichen (vgl. Steuerhinterziehung) wird die Tat dadurch nicht moralisch gerechtfertigt oder gar legitim.

  24. „Nur weil viele Menschen sich einen Vermögensvorteil erschleichen (vgl. Steuerhinterziehung) wird die Tat dadurch nicht moralisch gerechtfertigt oder gar legitim.“

    wer definiert denn moral?
    moralschuetzer oder die menschen?

    wer definiert legitim?
    der gesetzgeber oder die menschen?

    (dass menschenmassen zu unglaublich grausamen dingen faehig sind, will ich nicht bestreiten, allerdings gehoert meiner Meinung nach kommunikations-„erschleichung“ nicht dazu).

    ich bin uebrigens voll fuer eine klare trennung zwischen zivil- und strafrecht.

  25. >Reality-Check! Angeblich gibt es in diesem >Land mehr Handys als Einwohner. Der >überwiegende Teil dieser Geräte dürfte nach >Abschluss eines entsprechenden Vertrags in >den Besitz seiner Nutzer gekommen sein.

    Und die überwiegende Mehrheit dürfte jailbreaken moralisch akzeptabel finden -> dürfte dann wohl die Mehrheit sein (Volk ist souverän etc.)

    Wir reden aber immer noch ein bisschen aneinander vorbei, ich will mich über die rechtliche Lage gar nicht streiten. Gesetze sollten aber immer den moralischen Vorstellungen der Gesellschaft die konkrete Form geben, sonst läuft da etwas falsch.
    Kleine Blogger beim erstbesten möglichen Rechtsverstoßverdacht abmahnen ist definitiv rechtens, aber in aller Regel moralisch falsch; da sind sich in aller Regel auch alle bis auf die Anwälte einig.

    Ich sehe auch, dass man einen Vertrag bricht und dieser Bruch moralisch falsch ist. Hier treffen aber zwei moralisch falsche Handlungsweisen bzw. Freiheiten aufeinander – wie so oft. Der Nutzer geht davon aus – egal ob das in dem Vertrag nun drinsteht oder nicht – dass er mit gekaufter, seiner Hardware machen kann was er will, Knebelverträge sind für ihn nichtig. Er leistet sich hier aus seiner Sicht schlicht den zivilen Ungehorsam -gegen einen Konzern anstatt den Staat. Hier treffen eben diese beiden moralischen Werte, Vertragsbindung und die Vorstellung von Privateigentum aufeinander.

    > Sorry, so funktioniert das nicht. Nur weil
    > viele Menschen sich einen Vermögensvorteil
    > erschleichen (vgl. Steuerhinterziehung) wird > die Tat dadurch nicht moralisch
    > gerechtfertigt oder gar legitim.

    Nein sicher nicht, aber wenn die Mehrheit denkt, dass es legitim zu sein hat, dann sollte es das auch schleunigst werden bzw. ein Kompromiss gefunden werden, sonst tut sie es nämlich einfach und wir haben eine kriminalisierte Verbrechergesellschaft und Entfremdung von Gesetzen. Alternativ kann man natürlich versuchen, zu überzeugen, aber das wird man mit gesetzesgewalt (siehe Filesharing!) allein eben gerade nicht schaffen – das sorgt nur für Eskalation.

    Kurzum, du kannst mir nicht mit Gesetzen kommen, wenn wir über das was hinter den Gesetzen stehen sollte philosophieren ;)

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