Spiegel-Online berichtet darüber, in Göttingen über 600 Ermittlungsverfahren gegen Menschen laufen, die sich in Handy-Läden ihr Handy entsperrt haben: Polizei knöpft sich Handy-Knacker vor. Oftmals nutzen Provider SIM-Lock-Technologien, um Handys an ihr Netz und ihre Dienstleistungen zu binden. Aus Verbrauchersicht eine Unverschämtheit, weil man für die Hardware Geld ausgibt. Aber die Realität ist mal wieder komplizierter, weil auf der Hardware Software läuft und da kommt u.a. das Urheberrecht ins Spiel. Und ohne die Software kann man ein Handy in der Regel auch nicht nutzen (Ausnahmen bestätigend ie Regel, wie Handy-Weitwurf-Meisterschaften).
Aber lest selbst:
Die Rechtsauffassung der Fahnder beschreibt Ermittlungsgruppeleiter Oliver Knabe so: „Der Käufer eines Handys erwirbt Eigentum an der Sache Handy. An der auf dem Handy befindlichen Software hat der Käufer nur ein Nutzungsrecht. Je nach genutzter Methode, um die Software zu verändern, differiert der einschlägige Straftatbestand. Insbesondere die Tatbestände gegen das geistige Eigentum sind von Bedeutung.“ Knabe zählt als eventuelle Straftatbestände Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG), gewerbliche Urheberrechtsverletzung (§§ 106 Abs. 1, 108 Abs. 1 UrhG) und einige mögliche Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch auf ( Ausspähen von Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computerbetrug).
Einfacher Lösungsvorschlag an die Politik: Einfach mal die Sache so Verbraucherfreundlich regeln, wie das der gesunde Menschenverstand empfiehlt.
Oder wie Frank Rieger auf Twitter schrieb:
Ich denke mal 2011 wird das Jahr der „Meine Hardware gehört mir“-Kampagne. Die hamse ja nich alle…