Der Chaos Computer Club hat nun eigene Thesen zur Netzpolitik als „Forderungen für ein lebenswertes Netz“ vorgelegt. Die gefallen mir sehr gut.
Forderungen für ein lebenswertes Netz
Der Chaos Computer Club (CCC) hat seit Beginn seines Bestehens die Chancen und Möglichkeiten, die das vernetzte Leben mit sich bringt, erkannt und propagiert. Viele der ursprünglichen – damals noch futuristisch anmutenden – Visionen sind inzwischen nicht nur Realität, sondern Selbstverständlichkeiten in der Mitte der Gesellschaft geworden. Der Einzug des Internets in den Alltag fast der gesamten Bevölkerung hat uns Datenschutzsorgen gebracht, aber auch zu einer Demokratisierung, einer Bereicherung aus wissenschaftlicher, sozialer und künstlerischer Sicht geführt. Die Selbstheilungskräfte des Internets haben dabei viele befürchtete dystopische Auswüchse ohne staatliches Eingreifen verhindern können. Aus unserer Sicht liegt der aktuellen Diskussion eine Fehleinschätzung zugrunde, an welchen Stellen Regulierungsbedarf notwendig ist und an welchen nicht.
Wir haben daher in klare Worte gefaßt, welche Errungenschaften erhalten und welche aktuellen Mißstände unserer Meinung nach angepackt werden müssen, welche Risiken für die Zukunft einer wettbewerbs- und lebensfähigen Gesellschaft im Netz wir sehen und wohin die Reise gehen soll. Diese Reise kann natürlich nur unter Mitnahme aller Bürger, die ausreichend schnell, unzensiert und unbevormundet an ein interaktives Netz angeschlossen sind, Fahrt aufnehmen.
Wir sehen es als Problem, wenn das Netz nur als Quell ewigen Übels wahrgenommen wird, welches streng reguliert und möglichst mehrwert-gerecht präsentiert werden muß. Als Abbild des Lebens hat der Markt im Netz seinen Platz – genau wie die Politik, aber keiner der Spieler darf zum übermächtigen Kontrolleur werden. Dazu muß der Staat mit gutem Beispiel vorangehen, darf sich nicht weiter in IT-Großprojekten über den Tisch ziehen lassen, muß die digitale Intimsphäre seine Bürger achten und selbst mit angemessener Transparenz für alle nachvollziehbar, am besten gar maschinenlesbar werden. Und wer Mißstände, Korruption und Datenskandale aufdeckt, muß belohnt, nicht geächtet und bestraft werden.
Dabei sollen die Netzbürger nicht bloß als statistische (Stör-)Größe in ausufernd wachsenden Datenbanken verbucht und verarbeitet werden. Im Gegenteil: Sie sind der Souverän und müssen im selbstbestimmten Umgang mit ihrem Netz ausgebildet werden. Dazu gehört, den Wert von Privatsphäre zu erkennen und mit den intimsten Geheimnissen achtsam umzugehen. Das Netz ist unsere gemeinsame Infrastruktur; unser Staat sollte sie aufbauen, hegen und pflegen, anstatt sich auf das Kleinhalten und Reglementieren zu konzentrieren.
Wir müssen Sorge tragen, daß Bedarfsträger und Verwertungsindustrie nicht mehr Provider und Webseitenbetreiber als Hilfssheriffs und Sündenböcke vor den Karren spannen können. Gleichzeitig müssen die seit langem konkret bekannten Fehlentwicklungen bei Fragen der Softwarepatente und des Urheberrechts korrigiert werden. Ohne neue Grundregeln für das Immaterialgüterrecht und eine Orientierung am Gemeinwohl statt an den wirtschaftlichen Interessen einiger weniger wird sich die Kluft zwischen Politikern und Internetgemeinde nur noch vertiefen.
Wir haben unseren Standpunkt in die folgenden elf Thesen zusammengefaßt, die wir hiermit zur Diskussion stellen.
Thesen zur Netzpolitik
1. Netzzugang ist ein Grundrecht und Bedingung für die Teilnahme am kulturellen und politischen Leben
Es ist Aufgabe des Staates, dafür Sorge zu tragen, daß alle Bürger Zugang zu breitbandigem Internet haben. Als Medium der Informationsbeschaffung löst das Internet den Fernseher ab, daher muß auch die Grundversorgung großzügig dimensioniert sein, damit sich jeder Bürger breitbandigen Netzzugang leisten kann. Auch darf der Entzug des Netzzugangs nicht als Strafe in Erwägung gezogen werden, weil das verhindern würde, daß Bürger am kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
2. Nutzen des Netzes kann sich nur entfalten, wenn die Netzneutralität garantiert ist
Kein Zugangsanbieter darf nach inhaltlichen Kriterien Einfluß auf die Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite der weitergeleiteten Daten nehmen. Einflußnahme ist generell nur akzeptabel, wenn das dem Kunden gegenüber transparent und Teil der Vertragsbedingungen ist und tatsächlich ein Kapazitätsengpaß besteht, also der Einfluß dazu dient, allen Kunden einen fairen Teil der bestehenden Kapazität zuteil werden zu lassen.
Ein Zugangsanbieter dürfte etwa – wenn das im Vertrag steht – allen Kunden die Bandbreite beschränken, um eine Mindestbandbreite für Telefonie zu reservieren, weil Telefonate sonst gar nicht gingen. Beim Beschränken der Bandbreite dürfte er aber nicht die weiterzuleitenden Daten durchleuchten und etwa nur manche Dienste beschränken.
3. IT-Großprojekte der öffentlichen Hand nach sinnvollen Kriterien vergeben
Es sollen in Zukunft die sachpolitischen Fragen im Vordergrund stehen. Das Konzept und die Vergabe von staatlichen IT-Projekten sollen nicht weiterhin als bloße Förderprojekte für die IT-Industrie betrachtet werden. Es ist stets auch eine vorsichtige Abwägung zwischen Bürokratieabbau und zentralisierter Datenerfassung zu bedenken.
In Deutschland werden nicht selten IT-Projekte vergeben, denen es an sinnvoller Begründung und sachkundiger Konzeption mangelt. Regelmäßig scheitern sie auf ganzer Linie. Vom digitalen Behördenfunk über die Finanzamts-Software, über den „Exportschlager“ Mautinfrastruktur bis hin zum „Exportschlager“ Gesundheitskarte bietet das staatlich geförderte Portfolio reihenweise Rohrkrepierer.
4. Öffentliche Daten transparent handhaben
Mit Steuermitteln finanzierte Ergebnisse und Inhalte müssen allgemeinfrei werden. Der Staat hat dafür zu sorgen, daß sie im Internet für jeden verfügbar sind. Patente auf Ergebnisse, die aus Steuermitteln finanziert wurden, sind unzulässig.
Die Allgemeinheit betreffende Daten wie statistische Erhebungen, Wetterdaten, geographische Daten und Karten, Satellitenaufnahmen etc. fallen auch unter diese Regelung, selbst wenn sie nicht mit Steuermitteln finanziert wurden.
5. Klare Absage an Softwarepatente
Softwarepatente bedrohen nicht nur die europäische Softwareindustrie, sondern auch das Internet selbst. Obwohl es laut Gesetz keine Softwarepatente gibt, hat das Europäische Patentamt hunderte von ihnen erteilt. Diese Patente sollen allesamt gestrichen werden. Es muß gesetzlich sichergestellt werden, daß es auch in Zukunft keine Softwarepatente gibt.
6. Urheberrechtgesetzgebung modernisieren
Der Urheberrechtsschutz darf nicht weiter ausufern. Die Durchsetzung der Rechte der Verwertungsindustrie hat zu einem massenhaften betriebenen Abmahn-Geschäftsmodell und damit zu einem Rechtsmißbrauch geführt. Wir fordern daher eine Bagatellgrenze für die Verfolgung von Verletzungen von Immaterialgüterrechten und die Einschränkung der Kosten bei der Durchsetzung gegen Privatleute ohne kommerzielle Vorteile aus der Verletzung. Die Schutzfristen für urheberrechtlich geschützte Werke sollen verkürzt werden, um die Allmende zu stärken.
Der Chaos Computer Club setzt sich für eine Neuregelung des Kompensationsmodells für Urheber ein. Ihre Rechte und ihre Unabhängigkeit von der Verwertungsindustrie sollen gestärkt werden. Der CCC wird hierzu eine eigene Idee für die Bezahlung vorstellen, welche die Idee der Kulturflatrate abwandelt.
7. Zugangsprovider haften nicht für die Daten ihrer Kunden
Neben den Zugangsprovidern soll auch die Haftung der Webseitenbetreiber für Daten ihrer Benutzer ausgeschlossen werden. Zugangsprovider und Betreiber von Webseiten sollen zudem nur in schwerwiegenden Kriminalfällen die persönlichen Daten ihrer Kunden und Benutzer offenbaren dürfen.
Diensteanbietern sollen ermuntert werden, keine Logdaten über ihre Benutzer zu erheben und nicht nach persönlichen Daten zu fragen.
8. Private Daten besser schützen
Für den Staat muß eine rigide Datensparsamkeitsregelung gelten. Daten, die nicht objektiv gebraucht werden, dürfen nicht erhoben werden. Anfallende Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn kein Speicherzweck belegt werden kann. Hier sind keine könnte-würde-hätte-Argumentationen der Polizeilobby gültig, sondern ein konkreter und die Nachteile aufwiegender Nutzen muß nachgewiesen sein. Das Weitergeben von zu Unrecht erhobenen Daten sowie Datenmißbrauch sollen endlich mit empfindlichen Strafen bewährt werden.
Auch bestehende Regelungen müssen geprüft werden. Andere Länder kommen ganz ohne Personalausweis aus, etwa die USA und Großbritannien. Wieso brauchen wir einen Personalausweis, zumal einen mit biometrischen Daten und Online-Zugriff der Behörden auf die Ausweisdaten? Wieso darf unser Paß biometrische Daten enthalten? Biometrische Ausweisdokumente mit funkendem Mikrochip sind nicht sinnvoll begründet, daher soll ihre Verbreitung nicht fortgeführt werden.
9. Recht auf Anonymität etablieren
Anonymität ist ein wichtiges Gut, sowohl in der realen Welt als auch im Internet. Für die politische Willensbildung ist es wichtig, daß Bürger sich informieren und diskutieren können, ohne sich beobachtet oder verfolgt zu fühlen. Authentizität im Internet darf nicht zu Lasten der Anonymität gehen und nicht durch erkennungsdienstliche Behandlung erkauft werden.
Wir fordern daher, daß Betreiber bestehender anonymer Kommunikationsmöglichkeiten wie etwa Tor nicht weiter Verfolgung und Repressalien ausgesetzt werden, sondern eindeutlich gesetzlich geklärt wird, daß sie nicht für über ihre Dienste getätigte Äußerungen belangt werden dürfen. Die vermehrten Beschlagnahmen von Computern, die Anonymisierungsdienste betreiben, sind zu beenden. Dies gilt umso mehr, da Menschen aus nicht-demokratischen Staaten auf die Bereitstellung solcher Dienste angewiesen sind.
10. Profilbildung über Menschen verhindern
Im Internet verbreitete Daten betreffen die Privatsphäre der Bürger und lassen das Erstellen umfangreicher Persönlichkeitsprofile zu. Sie müssen daher stark geschützt werden. Dies betrifft sowohl die Nutz- als auch die Bewegungsdaten. Die Zusammenführung von Daten ermöglicht zusätzliche Einblicke in die Privatsphäre der Bürger. Daher soll datenschutzrechtlich dafür gesorgt werden, daß auch jemand, der legal Zugriff auf mehrere Datenbanken hat, daraus für ihn nicht das Recht auf Zusammenführung der Daten folgt.
Datenverschlüsselung als Mittel zum informationellen Selbstschutz ist ein Grundrecht und darf nicht beschnitten werden. Dazu gehört auch, daß niemand gezwungen werden kann, seine Paßwörter oder Schlüssel offenzulegen.
11. Whistleblower-Schutz verbessern
Whistleblower müssen geschützt und dürfen nicht verfolgt werden. Keiner, der den Mut zeigt, verborgene Mißstände öffentlich zu machen, darf benachteiligt werden. Wer unbequeme Wahrheiten auch unter persönlicher Gefahr ausspricht und weitergibt, soll daher gesetzlich geschützt werden.
Wo ist der Beitrag über ethisches Flattrn? ;)
@Dragan: Hab ich in der Netzpolitischen Wochenschau heute kommentiert: http://www.netzpolitik.org/2010/npp093-netzpolitische-wochenschau-kw-25-28/
So sehr ich den zweiten Absatz von Punkt 8 auch unterstütze, frage ich mich doch, was genau der Personalausweis an sich mit einem „lebenswerten Netz“ zutun hat?
Jetzt rein vom inhaltlichen Zusammenhang. Oder stehe ich gerade auf dem Schlau…Wlan-Kabel?
@Erdnuss: Für ein lebenswertes Leben im Netz brauchst Du keinen ePerso, der biometrische Merkmale von Dir speichert und zukünftig ggf. als verpflichtender Einstieg ins Netz fungieren könnte.
Anonymität muß geschützt bleiben. In Diskussionsforen und bei Kommentaren sollte aber mit Echtnamen kommuniziert werden müssen. Wer eine Meinung vertritt, sollte sein Gesicht (Namen) zeigen, oder eben feige schweigen müssen.
Auf der CCC-Seite ist das mit dem Tag „Pressemitteilung“ abgelegt. Ging das nur per Mail an die einschlägigen Redaktionen raus oder wird das irgendwie feierlich übergeben? Auf totem Baum ist das vielleicht eindrucksvoller, zumindest für die entsprechenden Leute, die diese m.E. vollkommen richtigen Thesen dann auch irgendwie umsetzen sollten.
Ich kann den Punkten insgesamt nur zustimmen, vielleicht hätte nur der ein oder andere da noch einmal genauer lesen sollen. An einigen Passagen wurde ich das Gefühl nich los, dass hier ein fünfzehnjähriger Schüler formuliert hat.
Sehr schön. Was mir gerade beim RSS-Durchstöbern auffällt: So viele Thesen-Thesen, wie momentan im Raum stehen, da möchte man sich ja fast in Luthers Zeiten versetzt wähnen. :-)
Sebastian
Jul 20th, 2010 @ 0:27
>An einigen Passagen wurde ich das Gefühl nich los, dass hier ein fünfzehnjähriger Schüler formuliert hat.
Was hast du gegen fünfzehnjähriger Schüler?
# Arnd Schumacher
Jul 19th, 2010 @ 23:48
Anonymität muß geschützt bleiben. In Diskussionsforen und bei Kommentaren sollte aber mit Echtnamen kommuniziert werden müssen. Wer eine Meinung vertritt, sollte sein Gesicht (Namen) zeigen, oder eben feige schweigen müssen.
Aha? Es gibt leider Leute wie Mrakus die gerne die Meinung andersdenkender zensieren.
Zum Beispiel weil es ihnen nicht kuschelweich genug formuliert ist.
Daher ist Anonymität absolut wichtig gerade auch in Foren.
peter
Jul 20th, 2010 @ 1:06
Sebastian
Jul 20th, 2010 @ 0:27
>> An einigen Passagen wurde ich das Gefühl nich los, dass hier ein fünfzehnjähriger Schüler formuliert hat.
> Was hast du gegen fünfzehnjähriger Schüler?
Man kann aus der Implikation Schüler -> schlechter Text nicht schließen, dass ich etwas gegen Schüler habe. Mir gefällt lediglich der Stil nicht.
@ Arnd Schuhmacher (wenn das überhaupt dein richtiger Name ist, die Domain dahinter stimmt auf jeden Fall nicht. Trollverdacht?)
\Wer eine Meinung vertritt, sollte sein Gesicht (Namen) zeigen, oder eben feige schweigen müssen.\
So ein Quatsch.
Noch mal:
Einleitend ein geklautes Zitat aus einem Kommentar zu einem Online-Artikel in der FAZ:
\Diese leider all zu oft gebrachte Phrase [Anm: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten], basiert auf einem grundlegendem Missvertändnis über die Welt – es wird nämlich unterstellt, dass einem niemand etwas böses will und die ganze Menschheit wie der Staat nur aus gutmütigen Wohlwollenden besteht. In der Realität aber gibt es eine ganze Menge an Kriminellen und Bösewichten, historisch betrachtet sind Staaten die größten Übeltäter – nur eine kleine Minderheit aller Menschen hatte bisher das Privileg staatliche Institutionen zu haben denen sie bezüglich des eigenen Wohlergehens vertrauen konnten.
Der Mensch hat stets eine Menge zu befürchten! Daten zu verbergen ist dabei nur eine der Notwendigkeiten zur persönlichen Gefahrenabwehr.\
Den idealisierten Standpunkt der \Rede auf Augenhöhe\ verstehe ich wohl. Trotzdem führt die Forderung in eine falsche Richtung. Anonyme Rede muss gesellschaftlich akzeptiert bleiben. Verachtung (\feige schweigen müssen\) hat hier keinen Platz.
Ich habe mich dazu in meinem Blog kritisch geäußert:
http://kenny1987.wordpress.com/2010/07/20/betrifft-forderungen-fur-ein-lebenswertes-netz/
Den meisten Thesen kann ich nur zustimmen. Einige befunden aber auf Annahmen, die ich nicht teile. Es ist wohl zu bezweifeln, dass IT Projekte mit bewusst nicht sinnvollen Kriterien vergeben werden und der Autor diese Vergabe verfahren neutraler gestalten könnte. Die Grundproblematik unserer Vergabeverfahren liegt vor allem in der starken Kosten Fokussierung, auch wenn die Summen teilweise einen anderen Anschein machen. Dies ist aber ein anderes Thema.
Problematisch sehe ich den generellen Schrei nach Anonymität. Natürlich, ist durch die Möglichkeit der Datenspeicherung die Aufhebung der Anonymität als problematisch zu sehen. Deshalb bin ich für die Speicherung der IP Adresse für einen gewissen Zeitraum, um rechtliche Klärungen zu ermöglichen. Diese sollte aber ausschließlich diesem Zwecke dienen. Aus dieser Speicherung darf aber keine einheitliche Profilierung der Bürger passieren.
@kenny1987 (16)
Deine Kritik ist nicht unberechtigt und ausgesprochen fair! Die Entscheidungsträger könnten sich durch die Thesen etwas beleidigt fühlen. (Auch wenn die Anschuldigungen wegen Fehlentscheidungen der Politikern bzgl. staatl. IT-Projekte nicht ganz von der Hand zu weisen sind)
Ich könnnte aber alle Thesen unterschreiben. Die Thesen sind klug ausgewählt und verfasst. Netzneutralität wird im Text ausreichend betrachtet, ohne Planwirtschaft zu fordern. Ich frage mich, wie lange die freiwilligen im CCC an dem Text geschrieben haben. Da sitzen die doch Wochenlang dran, oder nicht? Bis es da einen Konsens gibt usw… Alle Achtung. Danke CCC! Da freue ich mich wieder, vor einem Jahr Mitglied geworden zu sein!
Hey, die elf Thesen kommen mir leicht bekannt vor von diesen zehn Thesen in der De-Bug: 10 Forderungen für eine zeitgemäße Netzpolitik. http://de-bug.de/mag/5686.html
@Arnd Schumacher – 4: Das ist eine gefährliche und nicht korrekte Aussage.
– Die Frau, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann flüchtet,
– Der politisch verfolgte (ob In- oder Ausland),
– der Arbeitnehmer, der Informationen zur Betriebsratgründung haben möchte
– Der Insider, der Infos weitergibt
– Der Mensch mit eindeutig zu identifizierendem Namen (insbesondere Frauen)
– Menschen mit ausländischen Namen
etc.
sind auf Anonymität absolut angewiesen. Das hat mit Feigheit nichts zu tun, sondern mit Aufrechterhaltung der persönlichen Sicherheit und des Wohlergehens sowie der Vermeidung von Diskriminierung. Als männlich weißer wohlhabender selbständiger Single(?) mit deutschem und mehrfach vorkommendem Namen ist ein Bewusstsein für solche Sachverhalte nicht von vornherein eingebaut, das ist mir auch klar.
Und Klarnamenpflicht in Foren… wie soll das durchgesetzt werden? Soll man dann überall seinen Perso einschicken, bevor man posten darf? Ganz schön gefährliche Ansichten sind das.
Zu den Thesen: Die kann man nur vollumfänglich unterschreiben. Mit Punkt 1 lassen sich sogar Wahlkämpfe gewinnen. Punkt 3 ist mir persönlich etwas zu weit oben. Denn viel wichtiger als die rausgeschmissenen Steuergelder finde ich die unsäglichen Zustände im Bereich der Abmahnungen (z.B. Impressumspflichten) und so Dinge wie Forenbetreiberhaftung und Ähnliches, was sinnvolle Teilnahme Deutschlands am Netz nur per Gesetzesbruch möglich macht.
Hallo,
schön, dass der CCC diese Forderungen veröffentlicht hat. Ich stimme nicht mit allen davon überein, aber als Diskussionsgrundlage sind sie wertvoll. Allerdings – bitte nehmt das nicht persönlich – eine Rechtschreibprüfung hätte nicht geschadet. Normalerweise kein Problem, aber bei so einem wichtigen Dokument ist das schon sehr schade…
Konkret fällt mir auf, dass viele ß-Fehler im Text sind. Folgende Worte schreibt man eigentlich mit ss: paß, paßwörter, gefaßt, zusammengefaßt, muß, daß, Einfluß, Mißbrauch
Sorry, wenn sich jemand auf die Füße getreten fühlt. Just trying to help… hab auch kein Problem damit, wenn ihr den Kommentar wieder löscht…
Jupp, dem kann man nur zustimmen. Ich finde sogar, dass das Selbstverständlichkeiten sind, die da genannt werden. Schön zurückhaltend formuliert. Müsste bis zum Release der v1.0 evtl. noch etwas feingeschliffen werden.
Womit ist denn der zweite Absatz in These 8 zu begründen?
„Die Allgemeinheit betreffende Daten wie statistische Erhebungen, Wetterdaten, geographische Daten und Karten, Satellitenaufnahmen etc. fallen auch unter diese Regelung, selbst wenn sie nicht mit Steuermitteln finanziert wurden.“
Warum sollte ich als Firma meine u.U. teuer erhobenen/ermittelten Daten verschenken?
@Wolfgang: Das kann man mit der Allmende argumentieren. Wem gehört das Wetter?
@Martin:
Der CCC schreibt auf seiner Webseite alte Rechtschreibung. Die Rechtschreibprüfung wird da keine Fehler ergeben.
@Sebastian
deine Implikation ist doch eher „schlechter Text -> 15jähriger Schüler“, was seinerseits dann doch impliziert, dass für dich alle schlechten Texte von 15-jährigen geschrieben werden. Der Umkehrschluss gilt natürlich nicht, schon gar nicht, dass alle 15-jährigen schlechte Texte schreiben, weswegen ich dir auch nichts unterstellen möchte. Andererseits, wenn ich mir die Menge an schlechten Texten anschaue, die ist definitiv größer als die Menge aller 15-jährigen … :)b
Die Punkte könnten von mir Stammen :D
Ich kann da nur zustimmen ;D
So ehrenwert der Punkt 3 (und evtl auch der Punkt 4) gemeint ist – er gehört nicht in dieses Thesenpapier zu diesem Thema! Das Thema Internet/Netzpolitik ist nämlich EIN Thema, das Thema eGovernment ist ein ANDERES Thema (auch wenn grosse Teile des eGovernment über das Internet laufen) zu dem eine EIGENE Thesensammlung bestimmt nützlich wäre.
Zum Punkt 1 kann man sich Ausnahmen vorstellen: ein Strafgefangener z.B.