Die Junge Freiheit hat eine Abmahnung an mindestens ein Blog verschickt. Konkret betroffen ist das Womblog. Die Geschichte dahinter ist recht interessant. Das Womblog hatte einen Artikel von Mark Seibert kopiert und veröffentlicht, der unter einer Creative Commons Lizenz steht. In dem Artikel „Klarmachen zum Kentern“ ging es um die Aktion der Piratenpartei, der Jungen Freiheit ein Interview zu geben. Das war sehr umstritten, weil es sich bei der Jungen Freiheit um das Hausblatt der Neuen Rechten handelt.
Kritisiert wird eine „falsche Tatsachenbehauptung“, dass es sich bei der Jungen Freiheit, um eine „NPD-Postille“ handeln solle. Nach Angaben der Jungen Freiheit habe sie nichts mit der NPD zu tun. Im Originalartikel heißt es:
Andreas Popp, der Bundes-Vize der Piratenpartei, hat also der NPD-Postille “Junge Freiheit” ein Interview gegeben.
Es wäre zu klären, ob es sich dabei um eine Meinungsäußerung oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelt.
Mit der Abmahnung ist eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine Kostennote verbunden. Konkrete Kosten wurden noch nicht genannt.
Sehr interessant an diesem Zusammenhang ist die Konstellation. Mark Seibert war im Wahlkampf der Online-Kampagnen-Verantwortliche von Die Linke. Er hat keine Abmahnung bekommen. Das Womblog hat seinen Beitrag lediglich übernommen, inklusive CC-konformer Quellenangabe. Nun kann es sein, dass die Junge Freiheit auf das Womblog über Google-News gestoßen ist, wo das Blog gelistet ist, und den Link zur Originalquelle nicht verstanden hat.
Indirekt hat sich die Junge Freiheit nun mit dem Apparat der Partei Die Linke angelegt, die sich jetzt sicherlich auf diese Auseinandersetzung freut. Mark Seibert verweist auf einen ähnlich gelagerten Fall:
Tatsächlich musste die Junge Freiheit in einem ähnlichen Fall schon mal eine Schlappe vor dem OLG Frankfurt/Main einstecken, als sie gegen einen Staatssekretär vorgehen wollte, der behauptete:
„Zugleich erhob der Staatssekretär schwere Vorwürfe gegen die Zeitung Junge Freiheit, die das Projekt 2006 in einem Artikel verunglimpft habe. ‘Die Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt’, erklärte er.“
(Quelle / Urteil als PDF)
Der Betreiber des Womblog möchte sich am 6. Oktober öffentlich dazu äußern.
Etwas mehr Hintergrund zur Jungen Freiheit bietet der Artikel „Rechtsextreme Schwarz-Weiß-Malerei“ im Onlineangebot der Bundeszentrale für politische Bildung.
Über Jahre stand die „Junge Freiheit“ unter Beobachtung mehrerer Verfassungsschutzämter. Experten weisen der JF eine Scharnierfunktion zwischen dem rechtskonservativen und dem rechtsextremen Spektrum zu.
Die junge Freiheit ist sicher konservativ, aber keinesfalls ein Sprachrohr der NPD. Ich denke schon, daß die Abmahnung gerechtfertigt ist.
Konservativ ist sehr euphemistisch ausgedrückt für die rechtskonservativen, rechtsnationalen und bisweilen rechtsradikalen Inhalte der Jungen Freiheit.
Ich bin ja nicht der Meinung, dass Abmahnungen das richtige Mittel sind, aber „NPD-Postille“ ist natürlich ein Kampfbegriff, der so nicht richtig ist. Genausowenig ist die TAZ die Hauszeitung der Grünen.
Gerade die Linke muss sich ja auch einiges Unsachliche bezüglich DDR und Stasi-Vergleichen anhören und in einer besseren Welt, wäre die Mitglieder der Linken deshalb gegen solche Verunglimpfungen sensibilisiert.
Tja, aber es geht ja um die Bekämpfung der poltischen Gegners, da ist man nicht so zimperlich…
@stimmvieh
Und wieso soll jemand der den Artikel hat dafür gerade stehn? Reihenfolge: 1. Autor, 2. Blogger
2. nur dann, wenn innerhalb einer Frist der betreffende Textteil nicht geändert wurde.
Hier hat die JF den falschen Weg beschritten.
Eindeutig, hätte eine E-Mail nicht gereicht, um das klar zu stellen? Das die Leute wegen jedem Mist gleich klagen müssen
@stimmviech
Schon mal die Zeitung gelesen?? Das ist genauso rechts wie halt NPD,DVU oder Republikaner nun mal sind. Fertig. Ich hatte mal ein paar Artikel gelesen, damit man auch weiß wovon man eigentlich spricht, und siehe da ausländerfeindliche Parolen und Stammtischgesabber vom Feinsten.
Das sie sich das nicht zuordnen lassen wollen macht es nur noch schlimmer.
Die Partei „Die Linke“ steht immer noch unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungschutz – die genannte Zeitung dagegen nicht mehr.
@stimmviech: als npd sympathisant und wähler werden sie es ja wissen.
Man kann sich unter http://www.jf-archiv.de alle alten Artikel aus der Jungen Freiheit durchlesen. Oder man macht nen Probeabo über 4 Wochen, dann haben sie aber deine Adresse (das Abo endet automatisch).
Persönlich konnte ich nocht keine Forderungen wie von der NPD in der Zeitung entdecken, die machen das schon sehr geschickt, deswegen kann ihnen ja auch nur eine „Schanierfunktion“ vorgeworfen werden.
Die TAZ macht das auch sehr geschickt.
Denen kann man auch eine Scharnierfunktion zwischen dem linksliberalen und dem linksextremen Spektrum vorwerfen.
@Hat die TAZ auch eine Scharnierfunktion? Die Taz steht hier nicht zur Debatte. Es wundert doch echt ein wenig, wenn bei Kritik an der Jungen Freiheit sofort auf die Taz eingeschlagen wird.
Niemand kann was gegen NPD oder Linke sagen, solange noch die MLDP und die Reps freirumlaufen können. Imo sind die noch extremer und können trotzdem gewählt werden. Wieso nicht erstmal die ganz Extremen weg räumen? Und wieso wurden die beiden eigentlich für die Wahl zugelassen und die Anarchistische Pogo Partei nicht?
@killergeneration: Die Reps als radikaler als die NPD einzustufen halte ich für mehr als gewagt. Und die MLPD halte ich echt als Linke-Splitter-Freakshow für ungefährlicher als die NPD. Aber die Frage bleibt: Warum wurde die APPD nicht zugelassen, wenn sie uns durch Wahlwerbe-Clips wie diesen bereicherte: http://www.youtube.com/watch?v=VNEy5em5ugA
@markus: lol überzeugt xD
Nun, zumindest treten die Reps auch sehr Antimuslimisch auf („Wir lassen die Kirche im Dorf und die Moschee in Istanbul“ oder „Arbeit für Wodjek – Hart IV für Deutsche“). Und das die MLDP nur eine Splitterpartei ist, ist kein Grund, sie zur Wahl zu zu lassen
Also ich finde die Abmahnung berechtigt. Die JF ist eine sehr konservative Zeitung, deswegen das ganze als NPD Postille zu bezeichnen grenzt an Beleidigung und ist unsachlich.
Die sog. \junge freiheit\ betreibt Framing, und \stimmviech\ auch.
Wie weit rechts muss man stehen, um besagtes Blatt als \konservativ\ zu kaschieren?
Ergänzung: Wer sich selbst als \stimmVIECH\ bezeichnet, scheint nicht eben mit überbordendem Selbstbewusstsein gesegnet zu sein, eher im Gegenteil.
Die Krankheit der mangelnden Selbstachtung grassiert übrigens auch und insbesondere bei Rechtsextremen – davon profitieren ja die entsprechenden Sammelbecken.
Die Junge Freiheit ist ein rechtsradikales Blatt.
Die Junge Freiheit hat ein schwerwiegendes Problem mit einem sauberen Trennstrich gegenüber der extremen Rechten. Das ist bekannt, dazu existiert auch eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. Sie deshalb gleich ideologisch zum „NPD-Blatt“ zu erklären, mag vielleicht übers Ziel hinausschießen oder auch nicht, aber es ist meines Erachtens zweifellos eine legitime persönliche Einschätzung, die ihre Grundlage im vielfach konstatierten und belegten Rechtsdrall der Zeitung hat. Kritik am Blatt mundtot zu machen, ist das alte Rezept der JF. Den diesbezüglcihen Aktivismus bei ihrem Wikipedia-Eintrag kennt man ja.
Natürlich ist die JF eine Postille, die Neonazis gezielt anspricht und demgemäß auch der NPD in die Hände spielt. Die üblen Veröffentlichungen zum Herrn Asylbetrüger sprachen damals Bände. Aber auch danach gaben sich bei der JF stets die stramm Rechten Europas die Klinke in die Hand. Dass einige in jeder Hinsicht fehlgeleitete Autoren wie Efr. Kishon diesem üblen Rechtsausleger-Blättchen auf den publizistischen Leim gingen, vermag es nicht aus seiner äußerst rechten Ecke herauszuholen. Irgendwann habe ich diese Postille nur noch zu einem Zweck benutzt: Als Hygieneartikel auf meinem schwedischen Plumsklo.
Was für ein langweiliger Diskurs!
In diesem Fall ist die Abmahnung ausnahmsweise in Ordnung, weil sie gegen eine Denunziation gerichtet ist. Ansonsten sollte man sich überlegen ob der deutsche Abmahnunsinn noch zeitgemäß ist und ein angemessenes Mittel.