Vorsicht bei der Verwendung von Playmobil-Figuren

Playmobil-Figuren kann man ja mittlerweile als Teil der Popkultur betrachten, da sie ganze Generationen beeinflusst haben, die nun älter werden. Viele sind damit aufgewachsen und man konnte viel mit den Figuren anstellen: Sie explodierten, wenn man sie an brennende Chinaböller befestigte, man konnte auch problemlos mit dem Hammer die Figuren zerstören, wenn man darauf Lust hatte oder auch sonst alles damit anstellen. Hätte man gewusst, dass es Richtlinien zur Nutzung der Figuren gibt, wäre man vielleicht etwas vorsichtiger damit umgegangen. Zumindest, wenn man im heutigen Zeitalter leben würde und das ganze mit dem Handy filmen und ins Netz stellen würde. Aber wer kann das schon ahnen, wo man beim Kauf keine seitenlange Nutzungserklärung unterschreibt und auf der Packung keine Warnhinweise stehen?

Der Hamburger Künstler Plemo hat von Studenten der Fachhochschule Offenburg ein Musikvideo zu seinem Song „I Sexy“ mit Hilfe von Playmobil-Figuren in einem aufwändigen Stop-Motion-Verfahrengedreht bekommen. Routinemässig fragte man höflich bei der Firma Playmobil nach und wurde mit Richtlinien konfrontiert, die dies untersagen. Plemo zitiert in seinem Blog die Antwort von Playmobil:

mit Interesse habe ich mir das Musikvideo “I Sexi” angesehen. Es ist zweifellos sehr gut gemacht. Bedenken Sie aber, dass wir Hersteller von Kinderspielzeug sind. Und der Text des Songs ist wahrlich nicht für Kinder geeignet. Einer Verwendung des Videos durch die Plattenfirma auf der Homepage des Interpreten Plemo oder zu Werbezwecken können wir deshalb nicht zustimmen. Bitte beachten Sie dazu auch die beigefügten Richtlinien, speziell Punkt A 6.

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Eine Suche auf playmobil.de nach den Richtlinien war gerade erfolglos. Über Google findet man nur die Richtlinien für nicht gewerbliche Internetseiten. Ich hab den Mail-Dialog mit Playmobil zugeschickt bekommen, wo die Richltinien zitiert werden und dort steht unter Punkt A6:

„Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.“

Auch sonst sind die Richtlinien interessant, weil sie detailliert beschreiben, wie man die Figuren verwenden darf und vor allem: wie nicht. Da stellt sich mir im Moment die Frage, wie denn die Figuren urheberrechtlich geschützt sein können? Könnte in diesem Fall nicht die Kunstfreiheit gelten und sind diese Figuren überhaupt so schützenswert, wie von Playmobil kommuniziert? Muss man zukünftig beim Dreh von Videos immer die Hersteller aller Einzelteile um Erlaubnis anfragen, die zu sehen sind, oder was ist die Sonderrolle von Playmbobil-Figuren gegenüber z.B. irgendeinem Fahrrad? Oder gilt das Markenrecht? Abgesehen davon handelt der englischsprachige Song nicht so explizit von Sex, dass man ihn als jugendgefährdend einstufen könnte.

Komische Sache auf jeden Fall und sehr schade für die viele kreative Arbeit und Mühe, die jetzt nicht im Netz gezeigt werden darf. Copyright kills Culture?

Einen kleinen Ausschnitt gibts aber bei Youtube zu sehen:

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin "Embed Privacy" einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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Das Album “Exzess Express” von Plemo auf dem empfehlenswerten Hamburger Label Audiolith ist übrigens sehr hörenswert. Hatte ich hier schon mal rezensiert. Das neue Album „Plemu und Rampue, love hate peace fuck“ kommt am 9. Juni raus.

25 Ergänzungen

  1. na aber sicher ist ein solches Video „Kunst“. Es ist letztlich ein eigenes urheberrechtliches Werk. Genauso wie wenn man statt des Videos die Figuren einfach nur fotografiert vor diesem Hintergrund. Abgesehen davon, dass solche Nutzungsbedingungen bei ner AGB-Inhaltskontrolle keinen Bestand haben, hat der Käufer/Nutzer diese überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, geschweige denn ihnen zugestimmt.

  2. Das Copyright von Playmobil bezieht sich ja wohl nur auf das Recht, die Figuren kopieren und nachbauen zu dürfen. Ich bezweifle sehr, dass die Firma damit gerichtlich durchkommen würde, wenn sie irgendwelche Nutzungen verbieten will. Sonst hätten die Film-Requisiteure dieser Welt wirklich Stress: „Dieses Ikea-Regal darf nur in einem Tatort gezeigt werden, wenn es um Erbstreitigkeiten geht, aber nicht bei Polizeiruf 110 in einer Folge über Kindesmissbrauch“???

    Das Problem bei Software ist ja ähnlich: Da wird die Nutzung (nicht die Weitergabe!) nicht über das Copyright kontrolliert, sondern über EULAs. Und die unterschreibt man bei Playmobil ja wohl nicht, wenn man die Dinger kauft.

    Also hier nicht die „Copyright kills Culture“-Keule auspacken, Markus, sondern eher die „dumme PR-Abteilung macht sich lächerlich“-Keule. ;-)

    Oder ist das mal wieder virales Marketing, wo gleichzeitig ein Musiker und eine Spielzeugfirma ihr Technorati-Ranking verbessern wollen? SCNR

  3. Ralf: TV-Produzenten lassen sich solche Verwendungen tatsächlich schriftlich genehmigen. Wenn eine Windows-GUI zu sehen ist, dann fragen Sie bei Microsoft nach – und bekommen die Genehmigung.

    Wo die Grenze genau liegt und welche Gesetze hier tatsächlich einschlägig sind, weiß ich leider grade auch nicht. Aber es ist nicht alleine Playmobil.

    Kai König: Nein, diese AGB-Bestimmungen gelten nicht bei gewerblichen Nutzern. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Gewerbliche auch das Kleingedruckte lesen bzw dass man ihnen mehr aufs Auge drücken kann als Privatmenschen.

  4. Ich habe grad eine Weile drüber nachgedacht: Bei AGBs sehe ich mangels Einbeziehung kein Problem, im Urheberrecht dürfte der Film wohl als freie Benutzung durchgehen, im Wettbewerbsrecht fehlt es am Wettbewerbsverhältnis, im Markenrecht an der kennzeichenmäßigen Verwendung.

    Problematisch wird es möglichweise im Geschmacksmusterrecht. Da kenne ich mich nicht so richtig aus, aber Ansatzpunkte sind mglw. die §§ 38, 40, 48 GeschMG. In jedem Fall würde ich mich, bevor ich den Film veröffentliche, an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden; eventuell stellt die FH dazu Mittel zur Verfügung.

    Viel Glück!

  5. hallo.

    es gab schonmal einen musik clip mit playmobilfiguren.
    die regisseure „…Wir haben uns in der Entstehungsphase nicht ausgemalt, dass es im Fernsehen oder so laufen würde.
    Letzten Endes lief es dann auf Viva 1 und 2, MTV und es wurde ein Bericht über uns und das Video bei „Polylux“ gezeigt. Dann bekam es auch noch den ersten Preis der Hamburger Kulturstiftung während des Hamburger Kurzfilmfestivals.“
    sehen kann man den streifen hier:
    plamobil_musik_clip

  6. Könnte in diesem Fall nicht die Kunstfreiheit gelten und sind diese Figuren überhaupt so schützenswert, wie von Playmobil kommuniziert?

    Kann sein.Aber das klären normalerweise Juristen. Für Playmobil kein Problem – die haben eine große Rechtsabteilung und die Mittel, diesen Streit durchzufechten. Plemo hat bestimmt weder die finanziellen Mittel noch die Zeit, jahrelang Prozesse zu führen.Vermutlich wird es laufen, wie es meistens läuft: Das vermeintlich geschädigte Unternehmen droht mit einer Klage, der vermeintliche Urheberrechtsverletzer weiß um seine hoffnungslose Situation und macht einen Rückzieher. Also ja, copyright kills culture.

  7. Der tägliche Irrsinn des Lebens geht weiter. Natürlich kann ich Playmobil verstehen, wenn sie nur pädagogisch einwandfreies Umgehen mit ihren Spielsachen sehen wollen, allerdings geht es dann doch in diesem Zusammenhang zu weit. Die abstrusen Beispiele einer Entwicklung sind in den anderen Kommentaren schon entwickelt worden.
    p.

  8. “Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.”

    Keine Gewalt? Kein Sex? Keine Drogen und kein Alkohol? Das ist dann wohl das aus für die Playmobil-Piraten, -Cowboys und -Ritter, oder?

  9. und für die clochards die in zerrissener kleidung und mit weinflaschen innhalt einer playmobilpackung waren. gewalt gilt auch nicht für playmobil polizisten und die soldaten und abc abwehr mänchen.
    rock’n’roll ist böse. schlimmer las der krieg. das muss man wissen. :)

  10. Also ehrlich gesagt kann ich das hier alles gar nicht glauben. In meinen Augen ist dies eine reine Werbekampagne. Sagt mal kennt Ihr eigentlich das Playmobilsortiment nicht? Entschuldigt mal was soll in der Richtlinie drinstehen?

    “Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.”

    Ich flippe ehrlich gesagt über soviel DU..heit fast aus. Playmobilartikel stehen in direktem Zusammenhang mit Gewaltdarstellungen. Leute es werden Kriegsarmeen in die Kinderzimmer verkauft, damit kann nur Gewalt nachgespielt werden . Guckt Euch doch mal die Spielwelten an. Römer: Sie sind mit furchterregenden Geschützen und Feuerkatapulten ausgestattet. Soll man damit etwa ein Karnevalsumzug nachspielen? Oder die neue Geisterpiraten: verweste Zombies sind mit Schwertern und Streitäxten bewaffnet und kämpfen gegen den Rest der Welt. Bei den Playmobilpiraten darf natürlich das Rumfaß nie fehlen.

    Also was soll das alles?

    Anmerkung: Der Text spiegelt meine eigene Meinung wieder. Ich möchte damit keine Tatsachenbehauptungen aufstellen.

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