Gulli.com hat eine alte Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) bei Abgeordnetenwatch gefunden, die ganz interessant ist im Zusammenhang mit den Wünschen der Rechteinhaber und des Bundesrates, auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen:
Sehr geehrter Herr Bürger,
auch wenn Sie „nichts zu verbergen“ haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Da bleiben wir mal gespannt, was von der Aussage von Wiefelspütz zu halten sein wird.
der änderungantrag ist schon vom bundesrat verfasst worden.
http://my.opera.com/gefaehrder/blog/2007/11/28/wie-erwartet
„Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
a) sicherzustellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erteilen und dabei die gemäß § 113a Abs. 4 TKG-E gespeicherten Daten zur Erfüllung des Auskunftsersuchens intern verarbeiten darf;“
ja wirklich?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505
Von „wir“ bin zumindest ich nicht gespannt, weil ich es schon weiß: nichts.
„Niemand hab die Absicht eine Mauer zu errichten..“
ja nee… is klar ^^