Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern

### Update: Abstimmung ist wohl erst am Mittwoch!!! Es bleibt also noch ein weiterer Zeit zum Kontaktieren von Abgeordneten! ###

Über die nahende Abstimmung im EU-Parlament für die Fortsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) hatte ich erst letzte Woche im Rahmen der copycrime-Kampagne geschrieben. Nun gibt es eine europaweite Aktion, um am Wochenende und am kommenden Montag noch viele EU-Parlamentarier davon zu überzeugen, für Verbraucher- und Bürgerrechte zu stimmen. Extrem kurz zusammengefasst hat die Musik- und Filmindustrie im Moment nur die Möglichkeit, Tauschbörsennutzer pleite zu klagen. Aber das reicht nicht. Wenn diese Richtlinie in deren Sinne durchkommt, dann kann man für das Brennen von CDs oder das nicht-kommerzielle tauschen von Kulturgütern in den Knast kommen. Im Gegensatz zum Bundestag bringt es was, auf EU-Ebene Abgeordnete aller Parteien zu kontaktieren. Diese unterliegen weitgehend keinem Fraktionszwang und entscheiden mehr oder weniger frei. Fairsharing hat den folgenden Aufruf von EFF-Europe und FFII ins deutsche übersetzt:

Filesharer aufgepasst: Das EU-Parlament droht Euch mit Knast. Macht mit und wehrt Euch!

Während in Deutschland noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am kommenden Dienstag, den 24.04.2007 soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen.

Nutzt das Wochenende und fordert das Mitglied des Europäischen Parlamentes das Euch in Brüssel vertritt auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und ErfinderInnen zu unterstützen (s.u.).

*** Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht? ***

Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier sogenannteRaubkopiererInnen, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten / RaubkopiererInnen ausdehnen würde, also z.B. auch auf Menschen, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem „geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern obendrein noch Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.

*** Konkret enthält der Entwurf folgende Schwächen: ***

1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.

2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdiensteschneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.

3.Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für VerbraucherInnen derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen.

Gestern hat sich auf europäischer Ebene ein Bündnis aus Büchereien, VerbraucherschützerInnen und ErfinderInnen entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag an das Europäische Parlament zu stellen (zum Text des Änderungsvorschlags: http://www.copycrime.eu/amendments/).

Helft mit und fordert Euren Europaparlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen.

ES IST SEHR WICHTIG, DASS IHR JETZT REAGIERT. Die Europaparlamentarier brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April 2007 den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.

Schreibt, was das Zeug hält. Erzählt Eurem Abgeordneten, wer ihr seid, warum ihr Euch an ihn wendet. Erzählt ihm, dass ihr nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchtet. Fragt ihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im Internet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weist sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von TauschbörssennutzerInnen gibt, z.B. die Kulturflatrate.

WIE AUCH IMMMER IHR EUREN UNWILLEN BEGRÜNDET, FOLGENDES SOLLTE MIT REIN:

Fordert ihn oder sie auf, ENTWEDER FÜR DEN ÄNDERUNGSANTRAG des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfinderinnen“ (the librarians‘, consumers‘ and innovators‘ coalition amendments) zu stimmen ODER DIE VORLAGE IM GANZEN ABZULEHNEN.

*** An wen genau schreibe ich? ***

Am effektivsten ist es, wenn ihr die Abgeordneten aus Eurem Bundesland anschreibt, anruft, anfaxt. Dazu könnt ihr hier herausfinden, wer Euch vertritt. Notiert Euch den Namen und sucht unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, damit ihr sicher geht, dass ihr sie auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht.

Schickt Eure Mitteilung

* an das BRÜSSELER BÜRO des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, dem 23. April
* an das STRASSBURGER BÜRO nach Montag, dem 23. April.

Wenn eine Mail an einen der Europaabgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn ihr sie auch an uns weiterleiten könntet, damit wir ungefähr wissen, wie viele Personen sich beteiligt haben. Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll.

Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: www.copycrime.eu. Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit.

EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing Netzwerk unterstützt wird.

Bei Heise gibt es weitere Informationen: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen.

Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung „vager neuer Urheberrechtsverbrechen“ zu verhindern. „Der Entwurf ist schlecht“, warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde „Millionen junger Europäer bekämpfen“. Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein „eine Bedrohung für die Bürgerrechte“ darstellen. „Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein“, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.

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14 Ergänzungen

  1. Super mal wieder das bei 2 von 4 Abgeordneten für Rheinland-Pfalz keine Mail-Adresse stehen, und für Post ist es jetzt schon zu spät, wenn der Antrag am 24. beraten wird…

    Soviel zum Einsatz neuer Technik in der EU!

  2. @ PMS: Da sieht’s bei den Hessen besser aus. Ich hab allen 6 Abgeordneten noch schnell eine eMail geschrieben.
    Eine CC dürfte auch hier bei Netzpolitik angekommen sein. Ich hoffe, das ist alles so in Euerm (Unserm) Sinne.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.