Let´ s talk about Innovation: Die Idee eines Downloads von Gerätetreiber über das Internet ist sicher neu, innovativ und deswegen durch ein Patentmonopol schutzwürdig – oder nicht?
Heise: Kandidaten zur Wahl des „Softwarepatents des Jahres“ komplett
Bei der Kür des „Softwarepatents des Monats“ machte im September ein Schutzanspruch von Philips auf den Download von Gerätetreibern über das Internet das Rennen. Den vom Europäischen Patentamt (EPA) mit der Nummer EP1044400 vergebene Monopolanspruch erachteten 30 Prozent der 2273 Teilnehmer an der Aktion in den vergangenen vier Wochen für besonders auszeichnungswürdig mit dem Negativpreis. Bei der nun anstehenden Wahl des „Softwarepatents des Jahres“ sind damit gleich zwei Patente des niederländischen Elektronik-Konzerns auf so genannte computerimplementierte Erfindungen vertreten. Insgesamt sind sieben Schutzansprüche für die Endrunde der Aktion NoSoftwarepatents-Award nominiert. Unter den Kandidaten befinden sich auch Patente von Lucent, Nutzwerk, NTT, Siemens und Techem. Die Nutzer sollen im Lauf des Oktobers entscheiden, welches sie davon am „schädlichsten“ halten.
Was genau wurde da patentiert? Einen Link anzuklicken kann es ja nicht sein… ein wenig mehr Info wäre nicht schlecht.
Dieses Softwarepatent lässt sich in einem Satz nur schlecht beschreiben und erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Wir haben darauf hingewiesen, dass „nach dem von Philips patentierten Prinzip auch internetfähige Standard-Computer mit Updates ausgestattet werden, um verschiedene PC-Peripheriegeräte (z.B. Drucker) mit aktualisierten Treibern zu steuern.“
Mehr in der Pressemeldung unter diesem Link:
http://www.nosoftwarepatents-award.com/press/200610.de.html