Online-Demonstration doch legal

Die Online-Demonstration von “Libertad!” und “Kein Mensch ist illegal” gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne “Deportation Class” im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der haarsträubenden Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt (“Mausklick = Gewalt”) – durch das Urteil bestätigt:

“Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren.”

Mehr bei heise.

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Ein Kommentar

  1. Erstellt am 1. Juni 2006 um 21:16 | Permanent-Link

    Wird das Land der eV.s Eidestaatliche Versicherungen und Einstweillige Verfügungen ziviler ?

Ein Trackback

  1. [...] Erfreulich: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärt Online-Demonstrationen für doch legal. [...]

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