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Online-Demonstration doch legal

Die Online-Demonstration von „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne „Deportation Class“ im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der…

  • Ralf Bendrath

Die Online-Demonstration von „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne „Deportation Class“ im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der haarsträubenden Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt („Mausklick = Gewalt“) – durch das Urteil bestätigt:

„Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren.“

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Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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2 Kommentare zu „Online-Demonstration doch legal“


  1. Wird das Land der eV.s Eidestaatliche Versicherungen und Einstweillige Verfügungen ziviler ?


  2. […] Erfreulich: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärt Online-Demonstrationen für doch legal. […]

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