Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM

Die britische Nationalbibliothek warnt vor den kulturellen Schäden durch den Einsatz von DRM: British Library calls for digital copyright action.

„Unless there is a serious updating of copyright law to recognise the changing technological environment, the law becomes an ass,“ Lynne Brindley, chief executive of the British Library, told ZDNet UK. Current digital rights management (DRM) technologies and licensing agreements can impose restrictions on copying content that go beyond the requirements of copyright law. This needs legal clarification, according to the British Library. „DRM is a technical device, but it’s being used in an all-embracing sense. It can’t be circumvented for disabled access or preservation, and the technology doesn’t expire [as traditional copyright does]. In effect it’s overriding exceptions to copyright law,“ said Brindley.

Neues gibts auch von der deutschen Nationalbibliothek. Mein ständiger Gastautor Mathias Schindler hatte am 11. September hier einen freundlichen Brief an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten geschrieben, die für das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)“ verantwortlich sind. In dem Gesetz hat die Deutsche Nationalbibliothek den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung von Netzpublikationen erhalten. Die Meldung schwappte dann irgendwann in Old Media rüber, wie z.B. in die Süddeutsche Zeitung: Jäger des virtuellen Schatzes.

Mathias hat aus dem Bundestag noch keine Antwort erhalten, dafür bekam Kristian Köhntopp eine Antwort auf eine Mail von der Deutschen Nationalbibliothek und hat sie gebloggt:

Zum Bereich der webspezifischen Publikationen zaehlt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. auch die von Ihnen abzuliefernde Veroeffentlichung. Hier muss noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet. In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.

4 Ergänzungen

  1. Zur Abgabepflicht von Online-Inhalten bei der Deutschen Nationalbibliothek:
    Was für ein Schildbürgerstreich…wer kommt auf solche Ideen? Leute, die das Internet aus dem Fernsehen kennen? Oder Leute, die immerhin schon wissen, daß das Internet kein Truck ist, sondern eine Aneinanderreihung von Röhren? Und der Tauss hat das wirklich mitverzapft? Der wirkt doch sonst eigentlich eher kompetent…?

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