Bitkom mal wieder mit einer aktuellen Pressemitteilung. Heute gibt es den Tip des Monats: Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt – BITKOM gibt rechtliche Tipps zu digitalen Medien. Erstmal gibt es einen Abschnitt mit Lob für das tolle Pauschalabgabensystem, was verhindert, dass Verbraucher fürs kopieren kriminalisiert werden. Prima, aber warum ist dann die offizielle Linie des Bitkom, Pauschalabgabensysteme zugunsten von DRM abzuschaffen?
Ohne Verbraucherfehlinformation gehts dann doch nicht:
Kopierschutz darf nicht umgangen werden: Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD kopiert werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und macht den Benutzer darauf aufmerksam. Nur wer versucht, diesen Schutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Abgesehen von der Frage, was denn jetzt ein wirksamer Kopierschutz sein soll, und die hier nicht genannt wird, ist die Aussage, dass man sich durch das bewusste Umgehen eines Kopierschutzes strafbar macht, falsch. Nur wer gewerbsmässig handelt, macht sich strafbar, ein Privatnutzer, der für den persönlichen Gebrauch einen Kopierschutz umgeht, macht sich nicht strafbar.
Viel Marktkenntnis offenbart der Bitkom mal wieder beim Thema Online-Stores:
Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote im Netz, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel werden gegen Bezahlung angeboten – oft im MP3-Format – und können auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen meist untersagt, sie danach wieder auf einen Rechner zu laden und auf weitere MP3-Player oder CDs zu überspielen.
LIeber Bitkom: Es wäre schön, wenn in den ganzen tollen Online-Stores die Musik als MP3s angeboten werden würden. Dann würden davon auch mehr gekauft werden und die „Musikindustrie“ müsste weniger heulen. Die Regel ist aber leider, dass man meist nur die Musik von sogenannten Indie-Labels bei Plattformen wie finestunes.de und emusic.com als MP3s kaufen kann. Das können die Mitglieder des Bitkom ändern, aber die wollen ja lieber DRM-Systeme verkaufen – die dann wiederum keine MP3s anbieten. Schade auch.
Eine Warnung vor Angeboten wie Tonspion gibts auch:
Vorsicht bei kostenlosen Downloads: Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen – besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind.
Also: Macht lieber nicht bei den Marketingaktionen der Künstler und Plattenfirmen mit, die MP3s als virales Werbeintsrument nutzen….
das DRM-gedöns scheitert doch an der kontrolle. sobald ich die CD zu hause habe, kann niemand mehr kontrollieren was ich damit mache, ob ich sie nun hundertfach brenne oder anonym auf einen server stelle. wozu also die aufregung?
ich habe jetzt viel gelesen, was beim brennen erlaubt ist,
jedoch würde ich gerne wissen,wenn ich in der türkei legal
musik runter lade,weil ich dort wohne und beim mp3 download
immer steht frei,also offiziell, hätte ich dann beim deutschen zoll schwierigkeiten bei der einfuhr?
2.kann ich damit öffentlich als dj.auftreten, wenn der veranstalter die gema-gebühr der 30%tigen vervielfältigung
bezahlt.in der erwartung einer antwort,verbleibe ich mit
frl. gruß
ken kale