Während ich gestern an der Technsichen Fachhochschule Medieninformatik-Studenten Freie Software und offene Innovationsprozesse erklärte, tagte ein paar Kilometer weiter im Süden der Wirtsschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und veranstaltete eine Anhörung zum geplanten Telemediengesetz (TMG). Eigentlich schade, dass ich das nicht mitbloggen konnte, aber die Lehrveranstaltung hat auch Spass gemacht. Und praktischerweise hat Stefan Krempl wieder für Heise eine Zusammenfassung der Debatte geschrieben: Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz.
Kurz zusammengefasst ist wie (fast) immer niemand zufrieden. In diesem Fall kann ich beide Seiten gut verstehen: Sowohl von Verbraucher- als auch von Industrieseite gibt es erhebliche Kritik zu den Themen Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz.
Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz „am stärksten betroffen sind“, machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit „jedem Klick, jeder Suchanfrage“ umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.
Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer „überflüssig“, angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Pressmeitteilung zu der Anhörung veröffentlicht:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem zunehmenden Missbrauch der Daten von Internetnutzern. Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages der Vorschlag für ein neues Telemediengesetz diskutiert. Der vzbv befürchtet aber, dass der ohnehin ungenügende Schutz persönlicher Daten im Internet durch den Vorschlag der Bundesregierung noch weiter geschwächt werde. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie in der virtuellen Welt ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben“, sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl heute bei der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. „Das ist derzeit nicht der Fall – und das Telemediengesetz wird die Situation eher noch verschlimmern.“
Vom 6. Dezember gibt es auch noch eine offizielle Stellungnahme (PDF).
Die Pressmeitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein gibt e shie rmal als Full-Quote: Telemediengesetz: Datenschützer gegen Unkultur aus Zensur und Meinungskontrolle.
Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahm der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zum Telemediengesetz (TMG) Stellung. Sein Fazit: „Zu kurz gesprungen.“ Das Gesetz werde in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.
Auf massive Kritik stößt beim ULD die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Abrechnungsdaten sowie der Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr: „Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren. Vor allem haben sie das naheliegendste Mittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im TMG übersehen – die Präzisierung der Kennzeichnungspflicht der Dienstanbieter“, so Bizer.
„Wenn dem Gesetzgeber wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen ist, dann muss er die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziert nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. Als Datenschützer können wir vor den anstehenden Veränderungen nur warnen: Die Nutzerkontrolle etwa über das Lesen eines Newsletters ist – in der realen Welt – vergleichbar mit der Registrierung, wer wann welche Zeitung abonniert bzw. welchen Artikel gelesen hat. Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle.“
Im Übrigen rügt Bizer, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen über die Auskunftspraxis zugunsten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzern verzichtet: „Ohne eine Verpflichtung zur Dokumentation der Auskünfte haben die Betroffenen keine Chance nachzuvollziehen, wer die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten bekommen hat. Zudem verzichtet das Parlament ohne entsprechende Erhebungen über die Auskunftspraxis auf die Kenntnis, wie das Gesetz angewendet wird.“ In vergleichbaren Fällen verweist die Regierung dann immer achselzuckend auf die fehlende Datenlage.
Weiterhin gibt es eine „Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Elektronisches-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG), BT-Drs. 16/3078
gegenüber dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006″.
Das Telemediengesetz ist im Moment eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben mit den meisten Auswirkungen auf das Netz auf nationaler Ebene und die Kritik der Datenschützer ist voll brechtigt. Ich empfehle mal jedem Nicht-Juristen, sich den Gesetzesentwurf durch zu lesen. Selbst Juristen sind etwas erschlagen von den komplizierten Formulierungen. Beim derzeitigen Stand hat man nicht gerade das Gefühl, dass damit mehr Rechtsicherheit geschaffen wird. Eher im Gegenteil.
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