Persönliche Informationen sollen nicht ohne Weiteres für Werbezwecke verwendbar sein, selbst wenn Nutzer:innen dem zugestimmt haben. Das empfiehlt der Generalanwalt dem EuGH in einem von Max Schrems angestrengten Fall.
Quelle: noyb
Persönliche Informationen sollen nicht ohne Weiteres für Werbezwecke verwendbar sein, selbst wenn Nutzer:innen dem zugestimmt haben. Das empfiehlt der Generalanwalt dem EuGH in einem von Max Schrems angestrengten Fall.
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