Wenn ChatGPT etwas Falsches über eine Person behauptet – gibt es dann eine Handhabe per Datenschutzgrundverordnung? Immerhin enthält das EU-Gesetz den Grundsatz der Datenrichtigkeit. In einem Fall aus Norwegen hat die Wiener NGO noyb Beschwerde eingelegt.
Quelle: noyb
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