Polizeieinsätze dürfen zu Dokumentationszwecken gefilmt werden, auch nach Datenschutz-Grundverordnung. Das schreiben zwei Mitarbeiter des Hamburger Datenschutzbeauftragten in einem wissenschaftlichen Beitrag.
Quelle: Legal Tribune Online
Polizeieinsätze dürfen zu Dokumentationszwecken gefilmt werden, auch nach Datenschutz-Grundverordnung. Das schreiben zwei Mitarbeiter des Hamburger Datenschutzbeauftragten in einem wissenschaftlichen Beitrag.
Quelle: Legal Tribune Online
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