Private WLAN-Betreiber fallen nicht unter die Störerhaftung, wenn sie voreingestellte Router-Passwörter nicht ändern. Das hat der BGH gestern entschieden. Seit einer Leitsatzentscheidung aus dem Jahr 2010 haften Anschlussbesitzer, wenn sie ihren Internet-Zugang nicht vor illegalen Handlungen Dritter absichern. Bisher war unklar, ob die Passwörter, mit denen die Router ausgeliefert werden, durch eigene ersetzt werden müssen, […]