Ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH schafft endlich Rechtssicherheit rund um elektronische Leseplätze in Bibliotheken (vgl. englische Pressemeldung / Urteil im deutschen Volltext). Nicht nur dürfen Bibliotheken Bücher ohne Zustimmung von Verlagen digitalisieren und auf elektronischen Leseplätzen anbieten, sondern Lesende dürfen, sofern es eine vergütete Privatkopie-Schranke gibt, die Bücher auch ausdrucken bzw. auf einen USB-Stick kopieren. […]