Mit einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau eröffnet die Grüne EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Kulturausschusses Helga Trüpel die Urheberrechtsdebatte im neuen Jahr. Leider fallen hierbei Auftakt und vorläufiger Tiefpunkt in eins.
Als hätte es das Jahr 2012 und seine bisweilen differenzierten, nachdenklichen, empirischen und versöhnlichen Beiträge zum Thema nicht gegeben, eröffnet Trüpel die nächste Runde eines ihrer Meinung nach tobenden „Kulturkamp[s] zwischen Verfechtern des Status quo und denjenigen, die mit der Macht des Faktischen der digitalen Realität argumentierten.“ Schon diese Situationsbeschreibung ist eine Karikatur. Denn die einen fordern keineswegs, wie hier und im restlichen Text insinuiert, die bloße Beibehaltung des Urheberrechts; vielmehr ging und geht es um dessen mit Überwachungstechnologien flankierte Verschärfung, um mit allen Mitteln einen „status quo“ von Geschäftsmodellen aufrechtzuerhalten. Die anderen wiederum stellen nur in den allerseltensten Fällen das Urheberrecht als solches in Frage, sondern machen – wie selbst die fast schon zu braven Piraten – vor allem vorsichtige Reformvorschläge.
Der Fokus von Trüpels Beitrags liegt aber ohnehin woanders. Sie verspricht sich neue Kompromisse von der „Klärung des zentralen Begriffs des ‚Sharings’ “:
„Sharing is caring“ (Teilen ist Fürsorge), das auf den ersten Blick so sozial anmutende Motto der Netzgemeinde muss klar in Frage gestellt werden. Denn ohne eine Rückbindung an soziale Verantwortung, Beteiligung und Transparenz wird der Leitspruch des kostenlosen Weiterverbreitens im Netz zur neoliberalen Leerformel.
Trüpel kritisiert „Commons-Aktivisten“, die der analogen Logik der Knappheit eine Logik der Fülle verlustfreier Digitalkopien entgegengehalten, als „Verfechter eines digitalen Schlaraffenlandes“, das Künstler und Medienschaffende existenziell bedrohe. Im Wesentlichen besteht Trüpels „Klärung“ des Begriffs „Sharing“ also darin, ihn zu einer zu einer „neoliberalen Leerformel“ zu erklären.
Aber nicht nur (File-)Sharing ist Trüpel ein Dorn im Auge. In ihrem Beitrag wendet sie sich auch gegen jede Reform urheberrechtlicher Schrankenregelungen und kritisiert explizit die Idee einer Fair-Use-Regelung nach US-Vorbild, weil diese „das im Urheberrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht der Urheber“ missachte. Dieses Selbstbestimmungsrecht galt und gilt aber keineswegs uneingeschränkt. Schon immer kannte das Urheberrecht Ausnahmen – Schranken – um kreative Entfaltungsmöglichkeiten (z.B. von nachfolgenden Künstlern) und öffentliche Interessen (z.B. in Wissenschaft und Lehre) zu fördern. Fair Use würde hier vor allem Probleme mit Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich (z.B. Hintergrundmusik in Handy-Videos) entschärfen und für mehr Flexibilität sorgen; neue Nutzungsweisen wären erlaubt, solange sie herkömmliche Verwertungsketten nicht untergraben.
Statt einer Fair-Use-Klausel schlägt Trüpel Sampling-Portale vor,
wo Urheber ihre Werke unter bestimmten Bedingungen selbst zum Remixen freigeben könnten; oder die Einführung eines europäischen Werkregisters mit entsprechenden Lizenzen, um Rechteinhaber korrekt auszuweisen und den Nutzern eine transformative Werknutzung zu erleichtern.
Gegen beides, Sampling-Portale und ein europäisches Werkregister, ist nichts einzuwenden. Das Problem alltäglicher Urheberrechtsverletzungen wie jüngst rund um Vorschaubilder beim Teilen von Links in Facebook bliebe auf diese Weise aber völlig ungelöst. Paradoxerweise würde hier eine ungenauere Regelung wie Fair Use für ein Mehr an Rechtssicherheit sorgen (vgl. zu diesem Thema auch eine aktuelle Studie des US-Rechtswissenschaftlers Matthew Sag mit dem Titel „Predicting Fair Use“).
Deshalb bringt es nichts bzw. die Debatte keinen Schritt weiter, „vereinfachte Lizenzierungen“ und „Schrankenausweitungen des Urheberrechts“ gegeneinander auszuspielen, wie es Trüpel im Schlussabsatz ihres Gastbeitrags tut. Im Gegenteil, es geht nicht um ein entweder/oder sondern vielmehr um ein sowohl-als-auch: es braucht vereinfachte Lizenzierungen und Schrankenausweitungen im Urheberrecht.