Ein Paragraf im Polizeigesetz NRW erlaubt die Verknüpfung und Auswertung zahlreicher Datenbestände zur Durchleuchtung von Personen. Dagegen zieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Regierung. Die will beim Klimaschutz Tempo machen, innenpolitisch bleibt aber vieles beim Alten. Darunter auch harte Überwachungsmaßnahmen, die die Grünen eigentlich streichen wollten.
Das Polizeigesetz in NRW ermöglicht der Polizei, Personen länger festzuhalten – begründet wurde dies mit Terrorismus. Vier Jahre später stellt sich heraus: Die größte Einzelgruppe in Langzeitgewahrsam sind Menschen aus der Klimabewegung.
Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.