Dass Privatpersonen über Jahre und mit Einsatz von viel Zeit und Geld Grundrechte erkämpfen müssen, zeigt, dass die Datenschutzbehörde nicht stark genug gegen die ausufernde Videoüberwachung in Köln vorgegangen ist. Ein Kommentar.
Das Verwaltungsgericht Köln sieht die polizeiliche Videoüberwachung als grundsätzlich rechtmäßig an. Die Überwachungsbereiche in Köln sind aber zu groß und müssen nun verkleinert werden. Die Kläger-Initiative geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Überwachungskameras abgeschaltet oder abgebaut werden muss.
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht wird über die polizeiliche Videoüberwachung der Stadt verhandelt. Eine Initiative kämpft seit Jahren dagegen. Sie will, dass die Überwachung untersagt wird.
In Köln wehren sich Aktivist:innen seit Jahren gegen die zunehmend dichte Videoüberwachung in der Stadt. Heute protestierten sie vor dem Verwaltungsgericht und reichten zum siebten Mal Klage ein.
Die Polizei hat im Kölner Stadtteil Kalk Überwachungskameras in den belebtesten Straßen des Viertels aufgehängt. Das kann sie laut Polizeigesetz NRW eigenmächtig entscheiden. Gegen die Kameras gibt es Proteste.
Aktivist:innen können in Köln vor dem Verwaltungsgericht einen weiteren Teilerfolg gegen Videoüberwachung erringen. Die Polizei darf bei der Überwachung des Ebertplatzes keine Fenster, Hauseingänge und Auto-Nummernschilder mehr erfassen und muss diese verpixeln.