Kameraturm, im Hintergrund der Kölner Dom.
Überwachung

Verwaltungsgericht KölnTeilerfolg bei Klage gegen Videoüberwachung

Das Verwaltungsgericht Köln sieht die polizeiliche Videoüberwachung als grundsätzlich rechtmäßig an. Die Überwachungsbereiche in Köln sind aber zu groß und müssen nun verkleinert werden. Die Kläger-Initiative geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Überwachungskameras abgeschaltet oder abgebaut werden muss.

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Polizist am Ebertplatz vor Wasserspiel
Überwachung

GerichtsbeschlussKölner Polizei darf bei Videoüberwachung nicht machen, was sie will

Aktivist:innen können in Köln vor dem Verwaltungsgericht einen weiteren Teilerfolg gegen Videoüberwachung erringen. Die Polizei darf bei der Überwachung des Ebertplatzes keine Fenster, Hauseingänge und Auto-Nummernschilder mehr erfassen und muss diese verpixeln.

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