Gutachten
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Gutachten: Wie sich die AfD ihre eigene Verfassungsfeindlichkeit bescheinigen lässt
Die Blauen und der Vogelschiss. (Symbolbild) Gutachten: Wie sich die AfD ihre eigene Verfassungsfeindlichkeit bescheinigen lässt Muss der Verfassungsschutz die AfD beobachten, weil die Partei verfassungsfeindlich ist? Ein Gutachten gibt der AfD Tipps, wie sie das vermeiden könnte. Vergleicht man die Empfehlungen mit der Realität, fällt auf: Viel würde von der Partei nicht übrig bleiben. Wir veröffentlichen das Dokument im Volltext.
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Wissenschaftliche Dienste: „Hackbacks“ im Ausland sind verfassungswidrig
Hackback mit Cyberwaffen. (Symbolbild) Wissenschaftliche Dienste: „Hackbacks“ im Ausland sind verfassungswidrig Staatliche digitale Angriffe wie „Hackbacks“ sind verfassungswidrig. Um Geräte im Ausland zu hacken, müsste das Grundgesetz geändert werden. Das schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten. Geheimdienste wie BND und Verfassungsschutz haben grundsätzlich keine Eingriffsbefugnisse.
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: EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“
Während die EU noch diskutiert, macht Deutschland schonmal einen Alleingang.(Symbolbild) : EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“ Der Europäische Gerichtshof hat eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verboten. Trotzdem wollen viele Mitgliedstaaten weiterhin Verkehrsdaten speichern. In verschiedenen EU-Gremien wird diskutiert, ob das möglich ist. Währenddessen macht Deutschland einen Alleingang.
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: BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze
Von welchem genauen Standort ein IP-Paket stammt lässt sich nicht mit hunderprozentiger Sicherheit ermitteln - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mil8/380104461">mil8</a> : BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze In zwei unabhängigen Gutachten kamen Experten zu dem Schluss, dass man bei IP-Paketen nicht eindeutig unterscheiden kann, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Der BND darf ohne spezielle Genehmigung keine Deutschen abhören, kann aber auch nicht alle Deutschen ausfiltern, wenn er Internetverkehre abschnorchelt – und das ist rechtswidrig.
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: Warum unsere Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz kein Landesverrat sind
: Warum unsere Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz kein Landesverrat sind Nur weil Geheimdienste ihre Praktiken und Vorgehensweisen zum „Staatsgeheimnis“ erklären, dürfen sich Journalisten noch lange nicht zu Komplizen machen. Wir wüssten nur einen Bruchteil über die Geheimdienste, wenn es keine Berichterstattung über ihre geheimen Machenschaften gäbe. Das aber macht Journalisten nicht zu „Landesverrätern“.
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: Informatik-Gutachten: Eine Telefonnummer ist ausreichend, um eine Person mit einer Drohnen-Rakete zu treffen
Kann Mobilfunkgeräte orten und Raketen darauf abfeuern: Drohne der United States Air Force. Bild: <a href="http://www.swri.org/3pubs/brochure/d16/GeoCom/GeoComBroch.pdf">Southwest Research Institute</a>. : Informatik-Gutachten: Eine Telefonnummer ist ausreichend, um eine Person mit einer Drohnen-Rakete zu treffen Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
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: Wissenschaftlicher Dienst: Geplantes BND-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig
Die Anlässe für die Überwachung von Telekommunikation sind viel zu allgemein gefasst, kritisiert der Wissenschaftliche Dienst. Foto: <a href="https://unsplash.com/@ptrikutam">Pavan Trikutam</a> unter <a href "https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>-Lizenz : Wissenschaftlicher Dienst: Geplantes BND-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig Teile des geplanten BND-Gesetzes sind nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungswidrig. Das geht aus einem aktuellen Gutachten hervor. Auch Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, fallen demnach unter den Schutz des Grundgesetzes. Die Bundesregierung sieht das anders.
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: Videoüberwachung mit Gesichtserkennung: Gesetzliche Grundlage vollkommen unklar
Wenn es nach dem Inneminister geht, soll die automatische Fahndung per Gesichtserkennung kommen. (Symbolbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/southbankcentre/15729210417/sizes/o/">Southbank Centre London</a> : Videoüberwachung mit Gesichtserkennung: Gesetzliche Grundlage vollkommen unklar Innenminister de Maizière will auf Bahnhöfen Bilder aus Videoüberwachung mittels Gesichtserkennung mit Datenbanken abgleichen. Der Innenminister hält sein Projekt für rechtlich jetzt schon möglich. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stellt dies nun in Frage.
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: Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich
Foto: Leif Hinrichsen via <a href="https://www.flickr.com/photos/leifhinrichsen/15084392262/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/"CC BY-NC 2.0</a>)</a> : Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich Mehr Transparenz gehört zu den Standardforderungen von Parteien – solange es nicht um ihre eigene Arbeit geht. In Schleswig-Holstein will eine bunte Koalition von Fraktionen mit einer Gesetzesänderung verhindern, dass von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten öffentlich werden.
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: Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 7: Niemand traut der NSA
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: #FragDenBundestag erfolgreich: Bundestag öffnet seine Aktenschränke!
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: Frag den Bundestag! [Update: Mehr als 1000 Gutachten angefragt]
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: Vertragsbruch beim Whistleblowerschutz – Regelungen in Deutschland massiv unzureichend
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: Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit
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Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>. Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.