Innenminister Thomas de Maizière will mit Videoüberwachung erfasste Gesichter automatisch mit Datenbanken abgleichen. Das Projekt ist bereits gestartet, erste Gespräche zwischen Innenministerium, Deutscher Bahn, Bundeskriminalamt und Bundespolizei haben schon stattgefunden. Der Innenminister sieht den Einsatz der Technologie als vom Gesetz gedeckt. Er sagt:
Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist.
Die Staatssekretärin des Innenministeriums, Emily Haber, verwies darauf, dass diese Kombination von Videoüberwachung und Fahndung von § 27 des Bundespolizeigesetzes gedeckt sei. Darüber gibt es jedoch erhebliche Zweifel. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema sagt, dass die Literatur zumindest uneinheitlich in dieser Frage sei und es noch keine Rechtsprechung zum Thema gebe. Mit Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht heißt es im Gutachten:
Technische Weiterentwicklungen wie leistungsstärkere Kameras oder vernetzte Überwachungssysteme müssten demnach vom Gesetzeswortlaut gedeckt bleiben. Dies gelte aber nicht für ein ganz anderes Auswertungsinstrument. Ein solches aliud stelle jedoch die automatisierte Auswertung gegenüber der visuellen Auswertung dar. Für den Einsatz eines derartigen Instruments bedürfe es zuerst der gesetzgeberischen Entscheidung und der entsprechenden Ergänzung der Rechtsgrundlagen.
Die Datenschutzbeauftragte NRW hält Kameraüberwachung mit automatischem Abgleich für nicht vom Gesetz gedeckt und für „schlichtweg unverhältnismäßig“. Andrej Hunko (Linke), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, kritisiert:
Die Aussage von de Maizière, „Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist“, wird zum Textbaustein für die Aufrüstung der Inneren Sicherheit. Das ist eine beabsichtigte Täuschung, denn der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Identifizierung ist aus meiner Sicht im Bundespolizeigesetz nicht erlaubt. An Bahnhöfen würden auch Unbeteiligte gefilmt und mit Polizeidatenbanken (etwa INPOL) gerastert. Die Maßnahme würde auch zu vielen falschen Treffern und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen.
Spannend ist neben der Videoüberwachungsfrage auch der Punkt, dass die Bundesregierung derzeit versucht, Projekte der Inneren Sicherheit ohne Beteiligung des Parlamentes und ohne neue Gesetze durchzusetzen. Dies ist bei der Entschlüsselungsstelle ZITiS genauso der Fall wie beim Einsatz der Bundeswehr im Innern oder bei der Cybersicherheitsstrategie. In anderen Fällen baut die Bundesregierung auf freiwillige Kooperationen mit der Privatwirtschaft. Auf dieser Grundlage versucht das Innenministerium bei Facebook Zensurmechanismen einzuführen.
