Innenminister de Maizière will eine anlasslose Kameraüberwachung mit Gesichtserkennung und Datenbankabgleich auf Bahnhöfen und Flughäfen einführen. Dies hat der Minister bei der Vorstellung seiner Überwachungsoffensive hervorgebracht und jetzt gegenüber der Bild am Sonntag (BamS) erneuert. Was allerdings noch nicht bekannt war: Das Projekt ist bereits gestartet, erste Gespräche zwischen Innenministerium, Deutscher Bahn, Bundeskriminalamt und Bundespolizei haben schon stattgefunden.
De Maizière versucht in seiner Argumentation private Gesichtserkennung als Argument für den staatlichen Einsatz heranzuziehen. Gegenüber der BamS sagte er:
Es gibt für Privatpersonen die Möglichkeit, jemanden zu fotografieren und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herauszufinden, ob es sich um einen Prominenten oder einen Politiker handelt, den man gerade gesehen hat. Ich möchte eine solche Gesichtserkennungssoftware an den Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen einsetzen.
„Keine gesetzliche Grundlage ersichtlich“
Den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung samt Datenbankabgleich hält der Innenminister für gesetzlich erlaubt. Datenschützer sehen das anders. So sagte der Sprecher der Datenschutzbeauftragten NRW zu den am 11. August vorgestellten Kameraüberwachungsplänen des Ministers:
Für einen solchen Einsatz ist eine gesetzliche Grundlage derzeit nicht ersichtlich. Gegen eine solche gesetzliche Regelung, würde sie denn verabschiedet werden, hätte ich rechtliche Bedenken. Diese wäre schlichtweg unverhältnismäßig.
De Maizière spricht außerdem davon, dass das System anzeige, wenn ein „Verdächtiger“ auftauche. Das bedeutet einerseits, dass nicht nur jedes aufgenommene Gesicht anlasslos erfasst wird, sondern auch jeweils gegen alle Bilder in der Datenbank abgeglichen wird. Es wirft andererseits auch die Frage auf, welche Datengrundlage in solch ein Gesichtserkennungssystem eingespeist wird.
Es gibt einen großen Unterschied zwischen einer Fahndungsdatenbank mit zur Fahndung ausgeschriebenen Personen und einer Datenbank mit „Verdächtigen“, die aufgrund ihrer (vermuteten) politischen Gesinnung oder Ermittlungsverfahren in dieser Datenbank gelandet sind. Hier stellt sich dann auch die Frage, wie Personen in eine solche Datenbank gelangen, ob auch Kontaktpersonen dazuzählen und wie sie sich gegen eine Speicherung in so einer „Verdächtigen“-Datenbank wehren können. Die heute existierenden Datenbanken, wie die Anti-Terror-Datei oder die „Gewalttäter Sport“, zeigen deutlich, dass sehr viele unbeteiligte Personen erfasst werden und dass sie sehr schlecht wieder aus der Datenbank herauskommen.
Davor warnt auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme zur Berliner Erklärung:
Bürgerinnen und Bürger können durch die Aufnahme in eine Datei erheblichen Belastungen ausgesetzt sein, ohne dafür selbst zurechenbar Anlass gegeben zu haben. Unbescholtene Bürger dürfen nicht in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten.
Beim Innenministerium ist allerdings noch nicht geklärt, welche Datenbanken zum Einsatz kommen sollen. Auf unsere Anfrage verwies man auf den unlängst vorgestellten Maßnahmenkatalog und sagt:
Es haben erste Gespräche im Rahmen einer Projektgruppe zwischen BMI, DB AG, BPOL und BKA zu diesem Thema stattgefunden. Der genaue Rahmen der zu testenden Software/Hardware und des Umfangs der Projektgruppe befindet sich noch in der Abstimmung. Dies betrifft auch die Frage, ob und ggf. welche Datenbanken/Fahndungsdateien einbezogen werden sollen und ob bzw. welche Datenbanken für einen Abgleich genutzt werden können/sollen.
Unabhängig davon soll in Berlin in einem Pilotprojekt „intelligente Videotechnik“ ausprobiert werden, die Videodaten in Echtzeit nach auffälligem Verhalten durchsucht und dann Alarm schlägt.
