Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat ihre Parteifreunde von der CDU und CSU für die Berliner Erklärung kritisiert. In der am vergangenen Freitag veröffentlichten Erklärung der Unions-Innenminister werden weitgehende Gesetzesverschärfungen gefordert. Unter anderem heißt es dort zum Thema Datenschutz:
Gleichzeitig arbeiten unsere Sicherheitsbehörden unter erschwerten Bedingungen. Besonders das überzogene Datenschutzrecht schränkt ihre Möglichkeiten, unsere Bürger zu schützen und die Feinde der Demokratie abzuwehren, häufig unverhältnismäßig ein.
Die oberste Datenschützerin stellte daraufhin in einer Pressemitteilung klar, dass Datenschutz als Grundrecht ein Wesenselement des demokratischen Rechtsstaates sei. Daran müsse man immer wieder erinnern:
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht geprägt und in grundlegenden Entscheidungen konkret ausgestaltet. Es hat mehrfach betont, dass bei Grundrechtseingriffen, die aus Sicherheitsgründen geboten sind und von denen die Betroffenen in aller Regel keine Kenntnis haben, gerade der Gewährleistung einer effektiven aufsichtlichen Kontrolle große Bedeutung zukommt. Bürgerinnen und Bürger können durch die Aufnahme in eine Datei erheblichen Belastungen ausgesetzt sein, ohne dafür selbst zurechenbar Anlass gegeben zu haben. Unbescholtene Bürger dürfen nicht in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Dies müssen Datenschutzbeauftragte im verfassungsrechtlich gebotenem Umfang kontrollieren können. Anderenfalls wären die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden verfassungswidrig.
Weiter heißt es in der Erklärung:
Die großen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden zur Verhinderung terroristischer Angriffe sind unbestreitbar. Datenschutz und Sicherheit sind dabei aber zwei Seiten einer Medaille und sollten nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden. Wenn wir unsere Grundrechte, d.h. auch den Datenschutz, verfassungswidrig einschränken, verlieren wir das, was unsere Demokratie auszeichnet. Dann hätten die Feinde der Demokratie ihr Ziel erreicht.
Andrea Voßhoff deutet in diesem letzten Absatz an, dass sie die geforderten Maßnahmen der Berliner Erklärung zumindest in Teilen für verfassungswidrig hält.
