Gutachten
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Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar
Sitz des EuGH in Luxembourg. Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/14254333@N08">Cédric Puisney</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar Weiterhin existierende Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in EU-Staaten müssen sich ebenfalls an der Grundrechtecharta orientieren und können daher juristisch angegriffen werden. Zu diesem Fazit kommt der Juristische Dienst des Europaparlaments in einem Rechtsgutachten. Auch andere Datensammlungen wie Reise- und Finanzdaten müssen notwendig und verhältnismäßig sein, sonst sind sie illegal.
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: Auftrag der Bundesregierung: Gutachten zur Snowden-Befragung möglicherweise illegal
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: Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)
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: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung
: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf derzeit nicht eingesetzt werden, da es keine erforderliche Rechtsgrundlage gibt. Das ist das Fazit einer rechtlichen Analyse des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die wir hier veröffentlichen. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen.