Vergangene Woche berichetet Zeit-Online über ein Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, der herausgefunden hatte, dass Kommunalparlamente keine Resolutionen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP herausgeben beschließen dürften. Der Infobrief vom Wissenschaftlichen Dienst ist mittlerweile online und kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Die Argumentation bezieht sich auf vorherige Urteile des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht von vor 25 Jahren, die damals klärten, ob Kommunalparlamente die eigeen Region zur „Atomwaffenfreien Zone“ erklären könnten. Das durften sie nach Interpretation des Wissenschaftlichen Dienstes nicht und genauso wenig dürften Kommunalparlamente jetzt gegen TTIP sein. Die Frage ist, ob das nicht eine falsche Interpretation ist, weil Entscheidungen von Kommunen durch internationale Freihandelsabkommen wie TISA und TTIP konkret gefährdet sind.
Insofern gilt: Einfach machen und sich nicht von dem Gutachten verunsichern lassen. Oder wie Zeit-Online zitiert:
Dass nun bereits die Beschäftigung mit dem Thema mit dem Bannstrahl belegt werde, empfindet Karl Bär, TTIP-Kritiker vom Münchner Umweltinstitut, als „skandalös“. Mit dem Gutachten hätten die Bundestagsabgeordneten nun eine potenzielle juristische Handhabe, um unliebsame Kritik aus dem eigenen Wahlkreis zu unterbinden, zumindest aber für unzulässig zu erklären. An der tatsächlichen Durchsetzbarkeit hat Bär indes seine Zweifel. So sei es wohl juristisch nur schwer möglich und politisch kaum durchsetzbar, die Kommunalvertreter für ihr vermeintlich illegales Verhalten juristisch zu sanktionieren.