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: Algorithmische KriegsfĂŒhrung: Google hilft dem Pentagon bei der Verbesserung seiner Kampfdrohnen
Eine Karte der Organisation Airwars.org zeigt Orte hĂ€ufiger US-Luftangriffe im Irak und in Syrien seit 2014 : Algorithmische KriegsfĂŒhrung: Google hilft dem Pentagon bei der Verbesserung seiner Kampfdrohnen Das Motto von Google lautet âSei nicht böseâ. Wohl ganz in diesem Sinne hilft der Internetkonzern nun dem US-Verteidigungsministerium bei der Verbesserung seiner Drohnentechnologie, die die USA in Konfliktgebieten völkerrechtswidrig fĂŒr gezielte Tötungen einsetzt. Wie die Webseite Gizmodo berichtet, ging Google kĂŒrzlich eine Partnerschaft mit dem Maven-Projekt des Pentagon ein, das auch als âAlgorithmic Warfare Teamâ bekannt ist und seit 2017 die Nutzung von Big Data und Machine Learning fĂŒr die KriegsfĂŒhrung voranbringen soll. Google hat in den letzten Jahren enorme Expertise im Bereich der KĂŒnstlichen Intelligenz entwickelt und soll dabei helfen, die Zielsteuerungsmechanismen von Kampfdrohnen im Feld zu verbessern. Der Schritt wurde dem Bericht zufolge von Google-Mitarbeitern hitzig diskutiert und kritisiert.
The Intercept schildert, woran Google und das Pentagon genau arbeiten:
Google machte bisher groĂe Fortschritte damit, seine eigenen Deep-Learning-Werkzeuge bei der Ăbersetzung von Fremdsprachen und der Bilderkennung einzusetzen. Ein Team aus allen Teilen der Firma arbeitet nun an dem KI-Drohnenprojekt. Wie The Intercept erfuhr, arbeitet dieses Team an Deep-Learning-Technologie, die Drohnen-Analysten bei der Auswertung der riesigen Datenmengen aus der Flotte von 1.100 Drohnen des US-MilitĂ€rs hilft, und kĂŒnftig prĂ€zisere Bombenangriffe gegen den Islamischen Staat möglich machen soll. [Eigene Ăbersetzung]
PrĂ€zisere Attacken sind wohl auch bitter nötig: Denn in Syrien töten US-LuftschlĂ€ge gegen Islamisten so hĂ€ufig unbeteiligte Zivilisten, dass das Zentralkomitee der US-Armee monatliche Berichte darĂŒber herausgibt. Einige der Attacken werden von ferngesteuerten Drohnen ausgefĂŒhrt. In der Vergangenheit gab es immer wieder harte Kritik daran, denn die Drohnenattacken sind nach Datenanalysen nicht allzu prĂ€zise. Und das unabhĂ€ngig von der ethischen Frage, ob die US-Armee wirklich eigene und fremde StaatsbĂŒrger ĂŒberall auf der Welt, ohne Gerichtsbeschluss und mit bestenfalls vager Rechtfertigung durch ferngesteuerte Waffen töten sollen dĂŒrfte.
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: Not Heidis Girl: Wie Youtube eine Kampagne gegen Sexismus ausbremste
Szene aus dem bei Youtube zwischenzeitlich gesperrten Protestsong "Not Heidis Girl" gegen die Sendung "Germany's Next Topmodel" : Not Heidis Girl: Wie Youtube eine Kampagne gegen Sexismus ausbremste Neuer Fall von algorithmischem Overblocking: Weil RTL Ausschnitte eines Protestsongs gegen Germanys Next Topmodel zeigte, sortierte Youtubes Filtersystem âContent IDâ das Lied als geistiges Eigentum von RTL ein â und blockierte das Original als vermeintlich illegale Kopie. Die Organisation Pinkstinks beklagt nun, dass ihrer Kampagne dadurch Reichweite genommen wurde.
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: EU-Kommission legt neuen Plan zu gerechterer Besteuerung von Internetkonzernen vor
Bei einer Protestaktion in den USA 2013 forderten Aktivisten die faire Besteuerung des US-Konzerns Apple. Auch in Europa vermeidet Apple im groĂen Stil Steuern. : EU-Kommission legt neuen Plan zu gerechterer Besteuerung von Internetkonzernen vor Google, Facebook und Co. sollen nach einem Vorschlag aus BrĂŒssel eine einheitliche Abgabe auf Einnahmen aus Nutzerdaten zahlen. Gegen Ă€hnliche Ideen wehren sich NiedrigsteuerlĂ€nder wie Irland und Luxemburg allerdings seit Jahren erfolgreich.
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: Bundesgerichtshof: Google muss Suchergebnisse nicht vorab filtern
Google.com vom 27.2.2018 (screenshot) : Bundesgerichtshof: Google muss Suchergebnisse nicht vorab filtern Google muss seine Suchergebnisse nicht im Vorfeld darauf ĂŒberprĂŒfen, ob darin Persönlichkeitsrechtsverletzungen enthalten sind. Das stellte heute der Bundesgerichtshof fest. Handeln muss der Betreiber erst dann, wenn er ĂŒber offensichtliche Rechtsverletzungen informiert wird.
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: Plattformkapitalismus: Selbst die Financial Times ruft schon nach der Hand des Staates
Canary Wharf in London ist das Nervenzentrum des britischen Finanzsektors. Selbst dort hört man schon kritische Stimmen ĂŒber die Marktmacht der Internetkonzerne. : Plattformkapitalismus: Selbst die Financial Times ruft schon nach der Hand des Staates Bereits seit einiger Zeit wird auch in wirtschaftsliberalen Kreisen Sorge ĂŒber den Daten- und Plattformkapitalismus Ă la Google und Facebook geĂ€uĂert. Die groĂen Vier (Google, Amazon, Facebook und Apple) können aufgrund ihrer Marktmacht zunehmend auĂerhalb der Regeln des Wettbewerbs spielen. Sogar in der Financial Times, dem Hausblatt der Londoner Bankerszene, wird nun schon laut ĂŒber Alternativen zum kaum regulierten Oligopol der groĂen Plattformen nachgedacht. Kolumnist Tim Harford sprach sich zuletzt etwa aus, den eCommerce-Riesen Amazon in mehrere Teile aufzubrechen.
Sein Kollege Martin Sandbu bringt in seinem (leider hinter der Paywall versteckten) Text eine andere Möglichkeit ins Spiel:
Es gibt eine Alternative [zur Zerschlagung der Konzerne]: Ein Angebot direkt aus der Hand des Staates. Viele Online-Dienste, am offensichtlichsten Vermittlungsplattformen wie Uber, aber auch universelle soziale Netzwerke (im Gegensatz zu solchen fĂŒr spezielle Gruppen), haben klar den Charakter einer grundlegenden öffentlichen Dienstleistung. Warum soll es dafĂŒr kein öffentliches Angebot geben? In anderen Worten, wo Regierungen erkennen, dass ein privater Anbieter das BedĂŒrfnis nach einem digitalen Marktplatz identifiziert (oder geschaffen) hat, sollten sie darĂŒber nachdenken, selbst die Verantwortung fĂŒr diesen Marktplatz zu ĂŒbernehmen. [âŠ] Wenn Konsumenten sich auf eine App verlassen, um Fahrten zu buchen, aber private Anbieter der App zu groĂe Marktmacht besitzen, dann könnten die zustĂ€ndigen Regierungsbehörden ihre eigene App anbieten [⊠oder âŠ] eine Regierung kann ihre Regulierungsinstrumente nutzen, um die Schnittstelle der dominanten privaten App zu öffnen, damit zum Beispiel alle lizensierten Taxifahrer einer Stadt Zugang zu der App haben, nicht nur die einer privaten Firma. [eigene Ăbersetzung]
Die Kolumnisten der Financial Times schlagen sich damit auf die Seite von linken britischen Politikern wie dem Ex-Labour-Chef Ed Miliband, der sich zuletzt in einem Interview fĂŒr die ZĂ€hmung der âMonopolmachtâ der Internetkonzerne aussprach. Auch das andere Leitmedium des britischen Wirtschaftsliberalismus, der Economist, rief im Vorjahr in einem Leitartikel zu mehr wettbewerbsrechtlichen MaĂnahmen gegen groĂe IT-Unternehmen auf. Ein Wermutstropfen fĂŒr die neue Regulierungslust des britischen Establishment ist aber, dass GroĂbritannien gerade dabei ist, aus der EuropĂ€ischen Union auszutreten, deren WettbewerbshĂŒter wohl am besten in der Lage sind, auf machtvolle Weise auch gegen groĂe Internetkonzerne vorzugehen.
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: Neuer Chrome-Adblocker: Googles Marketingkampagne fĂŒr Online-Werbung
Diese Formen von Werbung am Handy setzt Google auf die schwarze Liste : Neuer Chrome-Adblocker: Googles Marketingkampagne fĂŒr Online-Werbung Der Chrome-Browser von Google soll ab heute allzu nervige Online-Werbung mit Hilfe eines integrierten Adblockers unterbinden, etwa Popup-Werbung oder Autoplay-Videos mit Ton. Die MaĂnahme ist der sichtbarste Schritt der âCoalition for Better Adsâ, die Google mit Facebook und anderen initiiert hatte. Kernanliegen des Zusammenschlusses, dem auch Axel Springer und der Bundesverband der Digitalwirtschaft angehören, ist es, die Akzeptanz von Reklame im Netz zu erhöhen und den immer weiter verbreiteten Adblockern das Wasser abzugraben. Das BĂŒndnis hat hierfĂŒr eine Liste von 12 Werbeformen erstellt, die Werbeanbieter im Internet kĂŒnftig vermeiden sollen. Bei Webseiten, die sich nicht daran halten, wird die Werbung im Chrome-Browser automatisch geblockt.
Damit setzt Google, dessen Chrome weltweit den halben Browsermarkt kontrolliert, nicht ganz uneigennĂŒtzig neue Standards fĂŒr Werbung im Internet, fasst die Nachrichtenseite Gizmodo lesenswert zusammen:
Es gibt auch GrĂŒnde, die altruistischen Ziele von Google in Zweifel zu ziehen. NatĂŒrlich, [Google] schreibt Werbeanbietern vor, nichts Böses zu machen, aber es hofft auch darauf, dass ein besseres Erlebnis dazu fĂŒhrt, dass weniger Leute Adblocker von Drittanbietern herunterladen. Das ist gut fĂŒrs Internet, das sich wesentlich aus Werbung finanziert. Aber es ist besonders gut fĂŒr Google, das 42 Prozent des digitalen Anzeigenmarktes in den USA und 75,8 Prozent des Anzeigenmarkts bei der Internet-Suche kontrolliert, laut Zahlen von eMarketer. Es wĂ€re nicht so toll, wenn Google sich mit all seiner Macht nun dafĂŒr entscheidet, in die FuĂstapfen von Diensten wie Adblock Plus zu treten, die Firmen die Möglichkeit bieten, sich einen Platz auf der Liste der akzeptablen Werbekunden zu erkaufen. [Eigene Ăbersetzung]
Ăberschaubare Effekte
In einer Analyse auf heise.de weist Torsten Kleinz darauf hin, dass Googles Haupteinnahmequellen â Suchmaschinenwerbung oder Preroll-Werbung auf Youtube â von den Standards nicht betroffen sind. Abgesehen davon wird die öffentlichkeitswirksame MaĂnahme zunĂ€chst kaum einen echten Effekt haben. Lediglich auf unter einem Prozent der untersuchten Webseiten habe Google unzulĂ€ssige Werbung entdeckt, die Chromes Adblocker kĂŒnftig unterbinden werde, so Kleinz. Google hat seinen Partnern im Better-Ad-Netzwerk viel Vorlauf und Spielraum gegeben, sich auf die MaĂnahme einzustellen. So darf auf Springers Welt.de auch weiterhin Autoplay-Werbung mit Ton laufen:
Am Mittwoch verkĂŒndete Google im Chromium-Blog einen ersten Erfolg: 42 Prozent der Betreiber von Websites, bei denen vorab unzulĂ€ssige Werbeformen bemĂ€ngelt wurden, haben ihre Angebote inzwischen an den Standard angepasst. Kein Wunder: Google hat ihnen genug Spielraum gelassen, die neuen Verbote ohne allzu groĂe Verluste zu umgehen. So kann Axel Springer als einziger deutscher Verlag in der Coalition for Better Ads auf seinem Portal Welt.de weiterhin Autoplay-Werbung in seinen Artikeln deponieren.
Grund: Der Verlag hat unter diesen Videos einen Abschaltknopf eingebaut. âWird diese Funktion genutzt, merkt Welt.de sich das und Autoplay bleibt bei zukĂŒnftigen Besuchen der Seite deaktiviertâ, erklĂ€rt Carsten Schwecke von der Springer-Vermarktungstochter Media Impact. âDamit entsprechen wir den Anforderungen der Coalition for Better Adsâ, betont Schwecke. Auch Autoplay-Werbung ohne Ton ist weiter erlaubt oder Pre-Roll-Werbung, die vor redaktionellen Videos eingespielt wird. Die HĂŒrden, um auf Googles Sperrliste zu landen, sind zum Start sehr hoch.
Mit seinem Adblocker macht Google einen Schritt hin zum obersten Weltwerbepolizisten, der zunehmend bestimmt, wie Anzeigen im Internet funktionieren.
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: Entfernung von Internetinhalten: Bundesregierung fĂŒr mehr Druck auf EU-Ebene
Europol hat bereits 40.714 Internetinhalte bei Facebook & Co zur Entfernung gemeldet. Etwa so hoch ist auch die Zahl der Dateien im âUploadfilterâ der Firmen. : Entfernung von Internetinhalten: Bundesregierung fĂŒr mehr Druck auf EU-Ebene Die Vorgaben des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes könnten auf EU-Ebene Schule machen. Die EU-Kommission droht schon mit gesetzgeberischen MaĂnahmen zur Entfernung von beanstandeten Internetinhalten, gefordert wird die Löschung innerhalb einer Stunde. Das ehemals freiwillige âEU Internet Forumâ aus Unternehmen und staatlichen Akteuren wird immer mehr zur Zwangsveranstaltung.
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: Bundeskartellamt will Online-Werbemarkt untersuchen
"Half an hour of web ads" : Bundeskartellamt will Online-Werbemarkt untersuchen ZuverlĂ€ssige Informationen ĂŒber Umfang und Struktur des (deutschen) Online-Werbemarktes sind bislang Mangelware. Das Bundeskartellamt kĂŒndigte gestern an, eine Untersuchung des Online-Werbemarktes eingeleitet zu haben. KartellamtsprĂ€sident Andreas Mundt erklĂ€rte dazu:
In Deutschland schĂ€tzt man das Marktvolumen auf fĂŒnf bis neun Milliarden Euro. Aufgrund der groĂen wirtschaftlichen Bedeutung fĂŒr Werbetreibende sowie fĂŒr Inhalteanbieter im Netz und angesichts der Diskussionen um ein schwieriges wettbewerbliches Umfeld auf diesem Markt, haben wir entschieden, den Bereich zu untersuchen. Online-Werbung ist heute ein komplexes System von sehr unterschiedlichen Werbeformen, das hochgradig technisiert ist. Ein Beispiel ist der vollautomatisierte Handel mit WerbeflĂ€chen in Echtzeit. Gleichzeitig sind einzelne groĂe Unternehmen wie Google oder Facebook mit erheblicher Marktbedeutung entstanden, die nach Auffassung einiger Marktteilnehmer geschlossene Systeme, sogenannte âwalled gardensâ etablieren konnten. Wettbewerblich bedeutsam ist auch die Frage des Zugangs zu Daten und deren Verarbeitung.
Dabei geht es zunĂ€chst nicht um die Kontrolle des Verhaltens einzelner Firmen, sondern um eine PrĂŒfung, ob der Wettbewerb auf dem Markt âmöglicherweise eingeschrĂ€nkt oder verfĂ€lscht istâ. In einem ersten Schritt wird das Kartellamt hierfĂŒr mit relevanten Marktakteuren sprechen. In einer zweiten Phase sollen mithilfe eines standardisierten Fragebogens vergleichbare Informationen gesammelt werden. Im Zuge der AnkĂŒndigung hat das Kartellamt zudem ein kurzes Ăbersichtspapier [PDF] zu Geschichte und Formen der Online-Werbung veröffentlicht. Probleme wie Mal- und Scamvertising werden darin ebenso wenig thematisiert wie in der PrĂŒfungsankĂŒndigung.
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: Android sammelt Daten ĂŒber Bluetooth, auch wenn Bluetooth ausgeschaltet ist
: Android sammelt Daten ĂŒber Bluetooth, auch wenn Bluetooth ausgeschaltet ist Ein etwas gruselige Entdeckung machten Journalisten der Nachrichtenseite Quartz: Das Google-Betriebssystem Android verwendet Bluetooth, um den Standort des Nutzer aufzuzeichnen â auch dann, wenn der Nutzer denkt, dass Bluetooth abgeschaltet ist:
Eine Recherche von Quartz ergab, dass Nutzer die Bluetooth-Verbindung ihres auf Googles Android-System laufenden Smartphones abschalten können und das Telefon dennoch weiterhin Bluetooth verwendet, um standortbezogene Daten zu sammeln und an Google zu ĂŒbermitteln. Das macht es unter anderem, indem es fĂŒr Google die eindeutigen Identifikationscodes von allen GerĂ€ten sammelt und schickt, die Bluetooth-Signale aussenden. Solche GerĂ€te, auch als Beacons bekannt, werden oft in LĂ€den, Museen und anderen öffentlichen Orten verwendet, um Telefonen die Bestimmung ihres Standorts innerhalb des GebĂ€udes zu erleichtern. Das im Eigentum von Alphabet stehende Google nimmt das Tracking vor, um fĂŒr Werbekunden auf ânĂŒtzlichereâ Art digitale Werbung auf die Nutzer zuschneiden zu können.â (Eigene Ăbersetzung)
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: EU-Kommission droht mit âgesetzgeberischen MaĂnahmenâ zur Entfernung von Internetinhalten
40.000 âillegale Inhalteâ sind bereits im Uploadfilter der groĂen Internetfirmen hinterlegt, âHunderttausendeâ sollen folgen. : EU-Kommission droht mit âgesetzgeberischen MaĂnahmenâ zur Entfernung von Internetinhalten Bereitwillig kooperieren Facebook & Co zur Löschung âterroristischer und extremistischerâ Postings mit der EuropĂ€ischen Union. ZukĂŒnftig sollen die Firmen einer Berichtspflicht unterliegen. Wie beim deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnte eine Richtlinie folgen. Die Kommission prĂŒft bereits die EinfĂŒhrung von Löschfristen.
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: âEU-Internetforumâ: Viele Inhalte zu âExtremismusâ werden mit KĂŒnstlicher Intelligenz aufgespĂŒrt
Immer mehr anstöĂige Inhalte und Nutzerkonten werden automatisiert erkannt und gelöscht. : âEU-Internetforumâ: Viele Inhalte zu âExtremismusâ werden mit KĂŒnstlicher Intelligenz aufgespĂŒrt Zum dritten Mal hat die EU-Kommission das âEU-Internetforumâ veranstaltet. Firmen wie Google, Facebook und Twitter sollen bei der Entfernung von Internetinhalten kooperieren. Obwohl bereits immer mehr Postings und Accounts vorauseilend gelöscht werden, droht der EU-Sicherheitskommissar mit einer gesetzlichen Regelung.
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: Zeynep Tufekci: âWir erschaffen eine Dystopie, nur damit Leute mehr Werbung anklickenâ
Zeynep Tufekci bei ihrem Vortrag im September : Zeynep Tufekci: âWir erschaffen eine Dystopie, nur damit Leute mehr Werbung anklickenâ In einem Vortrag erklĂ€rt die Techno-Soziologin Zeynep Tufekci, wie eine digitale Ăberwachungsstruktur mit riesigem Missbrauchspotential entsteht, die ursprĂŒnglich nur effektiver Werbung dienen sollte. Sie nennt Beispiele fĂŒr Manipulation und spricht Dinge an, die sich dringend Ă€ndern mĂŒssen.
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: Wie die Tech-Konzerne die Struktur des Web verÀndern
: Wie die Tech-Konzerne die Struktur des Web verĂ€ndern GroĂe Anbieter wie Google, Amazon oder Facebook dominieren Dienste im Netz und den Datenverkehr. Wird das offene Internet untergehen und kĂŒnftig nur noch das Transportmedium sein, ĂŒber das Inhalte von den Clouds der Tech-Konzerne zu den Smartphones der registrierten Nutzer geschaufelt werden?
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: G7-Innenminister wollen neue Meldestelle fĂŒr Internetinhalte bei Interpol
Die G7-Innenminister, Vertreter der EU und Interpol beim Treffen auf Ischia. : G7-Innenminister wollen neue Meldestelle fĂŒr Internetinhalte bei Interpol Zur BekĂ€mpfung von âterroristischem und gewalttĂ€tigem Extremismusâ arbeiten Google, Microsoft, Facebook und Twitter immer enger mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Ihr neues âGlobal Internet Forum to Counter Terrorismâ hatte beim jĂŒngsten G7-Treffen seinen ersten groĂen Auftritt.
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: Rechte Hetze im Netz und die Grenzen des Rechtsstaats
Rechtsradikaler Protest in Charlottesville im August dieses Jahres. : Rechte Hetze im Netz und die Grenzen des Rechtsstaats Auch das NetzDG wird das Problem von Hassrede und Fake News nicht lösen, sondern vielmehr in andere Teile des Internets verdrĂ€ngen. Denn rechtsextreme Bewegungen verstummen nach ihrer Verbannung aus Facebook keinesfalls, sondern passen ihre Propagandastrategie den Ă€uĂeren UmstĂ€nden an.
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: Google: Wenn ein AfD-Mitglied und ein Kritiker zu einer Person verschmelzen
Manchmal setzt der Google-Algorithmus Personen falsch zusammen. : Google: Wenn ein AfD-Mitglied und ein Kritiker zu einer Person verschmelzen Meist kann der Algorithmus von Google zwei Menschen, die den gleichen Namen tragen, ganz gut auseinanderhalten. Doch wenn das einmal nicht funktioniert, kann das reale Nachteile bedeuten. Wie in einem Fall, bei dem die Suchmaschine einen AfD-Bundestagskandidaten und einen AfD-Kritiker zu einer Person verschmolz.
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: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und âGooglerechtâ
: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und âGooglerechtâ Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, auĂer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi fĂŒr alle auĂer fĂŒr Google gilt.
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: Google sperrt US-Journalistin â vermutlich wegen Videos zum Verfahren gegen Chelsea Manning (Update)
Youtube hat den Kanal der US-Journalistin Alexa O'Brien gesperrt. Das Video ihres Talks beim Chaos Communication Congress 2014 gibt es aber noch, zum Beispiel auf <a href="https://media.ccc.de/v/31c3_-_6602_-_en_-_saal_1_-_201412301130_-_the_case_of_chelsea_manning_-_alexa_o_brien_-_nancy_hollander_-_ahmed_ghappour_-_chase_strangio">media.ccc.de</a>. : Google sperrt US-Journalistin â vermutlich wegen Videos zum Verfahren gegen Chelsea Manning (Update) Die Google-Tochterfirma Youtube hat den Account der US-Journalistin Alexa OâBrien gesperrt, welcher unter anderen ein Archiv mit Videos zum Verfahren gegen die Whistleblowerin Chelsea Manning enthielt. Das teilte die Betroffene heute via Twitter mit. Demzufolge wirft Youtube ihr VerstöĂe gegen die Community Guidelines der Plattform vor. Grund fĂŒr die Löschung sind laut OâBrien drei Videos mit Analysen zum Manning-Prozess, die Passagen aus Al-Qaida-Videos enthalten. Auch der Gmail-Account der Journalistin wurde gesperrt und soll gelöscht werden.
In den VideoauszĂŒgen, die OâBrien zufolge als Beweise in dem Verfahren gegen Manning dienten und bis dahin öffentlich nicht zugĂ€nglich waren, hĂ€tten Al-Qaida-Mitglieder Aussagen ĂŒber Wikileaks und die Bedeutung der Manning-Leaks gemacht. Die Journalistin betont, dass sie keine graphische Darstellung von Gewalt enthielten, sondern lediglich âideologische Gewaltâ. Sie habe Beschwerde gegen die Löschung eingelegt. Von Google oder Youtube, die wegen ihres ambivalenten Vorgehens gegen vermeintlich terroristische Inhalte schon lĂ€nger in der Kritik stehen, gibt es zu dem Fall bislang keine öffentlichen ĂuĂerungen.
Alexa OâBrien wurde unter anderem fĂŒr ihre akribische Berichterstattung vom Prozess gegen Manning bekannt, von dem es auĂer ihren Mitschriften keine öffentlichen Protokolle gab.
Update: Wie Alexa OâBrien auf Twitter schreibt, wurde ihr Kanal wiederhergestellt â ohne, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise mit ihr kommuniziert habe. Auch zu ihrem Google-Account habe sie nun wieder Zugriff.