Ab Anfang 2025 bekommen alle Kassenpatient:innen eine elektronische Akte – es sei denn, sie widersprechen. Was spricht dafür oder dagegen, die gesamte Krankengeschichte digital an einem Ort zu sammeln? Wir tragen die Argumente zusammen.
Die Bundesregierung will das Gesundheitswesen digitaler machen. Expert:innen begrüßten zwei Gesetzesvorhaben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss. Die Themen Datenschutz und die Informationssicherheit kamen dabei allerdings nur am Rande vor.
Diese Folge von Degitalisierung wird buchstäblich mehrdimensional. Oder sie ist einfach nur politisch und damit erfolgt die Argumentation quasi Lichtjahre entfernt von der physikalischen Realität. Oder sie ist beides auf einmal, weil in den vergangenen Tagen viele Digitalisierungsthemen anders keinen Sinn ergeben.
Ab Ende 2024 sollen alle Kassenpatient:innen eine elektronische Akte bekommen, außer sie widersprechen ausdrücklich. So plant es der Bundesgesundheitsminister. Was aber kann die digitale Patientenakte? Welche Vorteile bringt sie? Und wann kann der Zugriff auf die gesamte Krankengeschichte zum Problem werden?
Heute verhandelte das Sozialgericht Berlin über die Klage um die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten. Das Ergebnis: Das Verfahren ruht bis auf Weiteres, da das Forschungsdatenzentrum noch kein IT-Sicherheitskonzept vorweisen kann.
Um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, benötigen Forschende genau die Daten von Patient:innen, die den allerhöchsten Schutz verdient haben. Wie lässt sich der Konflikt zwischen Datenschutz und Datennutzung lösen?
Mit dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ sollen die Abrechnungsdaten gesetzlich Versicherter künftig der Wissenschaft zufließen. Doch welche Rolle kommt dabei dem einzelnen Patienten zu? Es ertönte wiederholt die Forderung nach einer Widerspruchsmöglichkeit, doch sowohl Befürworter als auch Gegner haben offenbar etwas übersehen.
Der Bundestag hat das umstrittene Gesundheitsgesetz heute verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine zentrale Gesundheitsdatenbank. Gesundheitsminister Spahn sprach von „einem Stück Neuland“, Kritiker sehen Datenschutzmängel.
Am Donnerstag soll der Bundestag ein Gesetz verabschieden, mit dem für Forschungszwecke eine zentrale Gesundheitsdatenbank über 73 Millionen gesetzliche Versicherte geschaffen werden soll. Die Daten sollen lediglich pseudonymisiert werden. Das damit verbundene Risiko ist nur einer von vielen Kritikpunkten an dem Vorhaben.