Digitale-Versorgung-GesetzBundestag beschließt Gesundheitsdatenbank und Apps auf Rezept

Der Bundestag hat das umstrittene Gesundheitsgesetz heute verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine zentrale Gesundheitsdatenbank. Gesundheitsminister Spahn sprach von „einem Stück Neuland“, Kritiker sehen Datenschutzmängel.

Jens Spahn am Rednerpult des Bundestages
Gesundheitsminister Jens Spahn hat das Gesetz im Bundestag verteidigt. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: bundestag.de

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute das Digitale-Versorgung-Gesetz gebilligt. AfD und FDP enthielten sich, Grüne und Linke stimmten dagegen. Das Gesetz schafft unter anderem eine zentrale Forschungsdatenbank mit Daten aller gesetzlich Versicherten und die Möglichkeit zur ärztlichen Verschreibung von Gesundheitsapps. Außerdem ebnet es den Weg zur Elektronischen Patientenakte. Netzpolitik.org hatte in dieser Woche detailliert über die Gesetzespläne berichtet und sieben Gefahren des Gesetzes zusammengefasst.

In der Bundestagsdebatte lobte der CDU-Politiker Roy Kühne das Gesetz. „Datenschutz ist für mich immens wichtig, darf aber nicht im Wege stehen“, sagte er. Dirk Heidenblut (SPD) verwies auf „enorme Chancen in dieser Digitalisierung des Gesundheitswesens“ für Patient:innen. Den Datenschutz habe man penibel beachtet. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) kritisierte mangelnden Datenschutz bei der Übermittlung der Versichertendaten an das geplante Datenzentrum. Auch Achim Kessler (Linke) äußerte Kritik am mangelnden Datenschutz. Er befürchtet, dass die Gesundheitsdaten auch an Wirtschaftsakteure weitergegeben werden könnten. Die Regelungen zu Apps seien ein „riesiges Förderprogramm für die IT-Wirtschaft“.

Maria Klein-Schmeink von den Grünen kritisierte den CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn. Es fehle eine klarere strategische Richtung in der Gesundheitspolitik. Der Minister selbst sprach von „einem Stück Neuland“. Es werde bestimmt nicht alles perfekt sein, „aber vielleicht sollten wir mal endlich anfangen, auch digitale Innovationen möglich zu machen“. Und das tue man jetzt.

Kaum Möglichkeiten, das Gesetz noch zu verhindern

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Dieser kann zwar den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch gegen das Gesetz einlegen, doch der Einspruch kann durch die gleiche einfache Mehrheit im Bundestag überstimmt werden. Bisher zeichnet sich nicht ab, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen wird. In seiner Stellungnahme im September hatten die Länder jedoch einige Kritikpunkte am Gesetz aufgeführt.

Gibt es keinen Einspruch, tritt das Gesetz mit seiner baldigen Verkündung im Bundesgesetzblatt zu weiten Teilen in Kraft. Einige Details, zum Beispiel, wie die Gesundheitsdaten pseudonymisiert und wie sie an das Forschungszentrum übermittelt werden, müssen allerdings noch von der Verwaltung geklärt werden. Ein weiteres Gesetz soll schließlich noch offene Datenschutzfragen rund um die elektronische Patientenakte klären.

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14 Ergänzungen

  1. Wer wird dieser „Stück Neuland“ überwachen und sichern? Die staatlichen IT-Beamten, die man über TV-L, TV-Bund honorieren wird?

    Gibt es irgendwo noch so eine große staatliche Datenbank? Wenn nein, dann warum machen wir das?

    Es ist schon seltsam wie lautlos die Grünen gegen diese Regelung protestieren. Mit GDPR und NetzDG waren sie die Vorreiter, was die Proteste und Hype angeht. Und hier – keiner protestiert…

    1. Wer wird dieser „Stück Neuland“ überwachen und sichern?

      Das ist mit dem Gesetz bereits passiert. Der Kampf verläuft so:
      – Alle Daten der Menschen zugreifbar machen.
      – Gebiete im Internet zerstören, bzw. zu einer edierten konformen Presseschau umwandeln.
      – Reste tatsächlich öffentlicher Debate zunächst hinter Wälder zurückdrängen.

      Insofern ist auch hier ein weiteres Stück Neuland erobert worden.

  2. Jetzt hat er sich also dreist ermächtigt, der feine Herr Spahn.

    Und zwar, an meinen intimen Gesundheitsdaten herumzufummeln.

    Und 14 Einwendungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
    in den Wind geschlagen. Und den Bundesrat übergangen.
    Und die Expertenstimmen in der Anhörung ignoriert. Weil er es kann.

    Herr Kelber, bitter erklären Sie Herrn Steinmeier schleunigst,
    warum das ohne Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene
    so verfassungswidrig ist und deshalb nicht in Kraft treten darf.

    Wo war Rezo eigentlich mit seinen Leuten ?

  3. Nabend allerseits.
    Da es kein Widerspruchrecht gibt, ist dies wirklich untragbar. Habe heute schon mit der Digitale Gesellschaft e.V. in Berlin telefoniert. Ich möchte das Gesetzt juristisch stoppen lassen.
    Es soll angeblich schon eine Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung sein. Wer Fragen bzw. Interesse hat mich hierzu zu unterstützen, der kann mich gerne per Mail anschreiben.
    Cyriax@blackberrybase.net

    Beste Grüße
    Köhl

    1. Verfassungsbeschwerde ist eine gute und eine schlechte Nachricht:

      Das Gute daran ist, dass es juristischen Widerstand gibt.

      Das Schlechte daran ist, dass dieser Weg Jahre bis zur Aufhebung des Gesetzes
      dauert, in denen nennenswerte Anteile unserer intimsten Informationen
      unwiederbringlich unkontrolliert abhanden kommen.

      Leider gilt ja auch hier das „bullshit asymmetry principle“: https://en.wikipedia.org/wiki/Bullshit#Bullshit_asymmetry_principle

  4. Na bestens. Warum nicht. Sicherheitsbedenken gehören in den Wind. Wie lange müssen wir denn jetzt darauf warten, dass es „unlogisch wird diese ‚ganzen Daten‘ zu haben, aber sie der forschungsstarken Privatwirtschaft vorzuenthalten“.
    Und wie schauts denn da eigentlich aus mit Zugang zu diesen Daten in der Drittmittel finanzierten Forschung?

  5. Welche Daten werden denn nun konkret weitergegeben und zentralisiert gespeichert?

    In einem Phoenix-Interview beispielsweise beschwichtigt die Gesundheitspolitische Sprecherin Krain Maag (CDU), dass es sich lediglich um unsensible Abrechungsdaten der KKs handele.

    Zitat:
    „Abrechnungsdaten heißt: Name, Vorname, behandelnder Arzt. Gut“

    Daten solcher Art scheinen mir allerdings von keinem wissenschaftlichen Nutzen zu sein, weshalb ich mir die Frage stelle, ob ich als Wähler gerade für dumm verkauft wurde?

    Quelle (Min. 13):
    https://invidio.us/watch?v=aG5FmDb4ITQ

    1. Laut Gesetzentwurf (§ 303b Abs. 1 Ziff 3) „die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302“ nach SGB V. Das wäre dann alles: Diagnosen gemäß ICD, durchgeführte Behandlungen, verschriebene Medikamente, Zahnstatus Heil- und Hilfsmittel, AU-Bescheinigung, etc.

      Ich habe das Gefühl es wird Zeit Deutschland zu verlassen bevor es zu spät ist.

  6. „…für Alle gesetzlich Versicherten gelten…..“ heißt, dass jeder oberhlab der Beitragsbemessungsgrenze seine Daten für sich behalten darf? Falls dem so ist, fragt man sich neben der, bereits standart gewordenen, Eure-Meinung-ist-egal-Einstellung, wie es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aussieht. Nein eigentlich fragt man sich nur noch, wie wir den fortschreitenden Rechte Ab- und Pflichtaufbau stoppen können.

  7. Sehr schön finde ich auch, dass es wohl nur um die Daten der gesetzlich Versicherten geht. Wer sich eine private Versicherung leisten kann ist natürlich ausgenommen, logisch. Wäre ja noch schöner, wenn die UNSERE DATEN hätten! Ok, der Pöbel, wen kümmert’s?

    Aus meiner Sicht fällt da auch das einzige Argument, dass man alle Daten braucht: Man könnte irgendwie argumentieren (tue ich nicht), dass man systematische fehlende Werte vermeiden will, weil nur bestimmte Leute die Sammlung ihrer Daten untersagen. Das Problem holt man sich damit aber wieder rein.

    1. Da bin ich echt froh das ich privat versichert bin.

      Ach bevor wieder auf die private Krankenversicherung geschimpfit wird. Ich war bevor ich mich privat versichert habe 27 Jahre lang gesetzlich versichert.

  8. Tja, Spahn und co. Was kann man schon von einer Partei erwarten, die Gesetzesbrecher und Lobby-Boys deckt, obwohl diese das Ausschreibungsrecht mit Füssen getreten und darauf gespuckt haben. Der Untersuchungsausschuss ist ein Witz, da die Teilnehmer selbst alle etwas zu verlieren haben. Und in diesem Milieu wächst und gedeiht so jemand wie Spahn, der oberste Gematik Fanboy, halt prächtig :-( Keine Demokratie ist das, sondern eine Lobbykratie. Und wer Wähler ist leider zu träge, die endlich abzustrafen :-(

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