Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt.