BMJV
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Vorratsdatenspeicherung: „Viele Fälle können nicht aufgeklärt werden.“ „Welche?“ „Keine konkreten Einzelfälle.“
Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. Vorratsdatenspeicherung: „Viele Fälle können nicht aufgeklärt werden.“ „Welche?“ „Keine konkreten Einzelfälle.“ Justizminister Maas kann keine Fälle nennen, die ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Das antwortete sein Ministerium auf eine Nachfrage nach unserer Berichterstattung. Die Linkspartei kritisiert das Gesetz als „rechtspolitische Katastrophe“ – und bringt einen eigenen Antrag ein.
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Normenkontrollrat: Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung „entspricht nicht den Anforderungen“ an ein Gesetz
Der Nationale Normenkontrollrat. Bild: <a href="http://www.photothek.de/">Thomas Imo</a>, Bundesregierung. Normenkontrollrat: Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung „entspricht nicht den Anforderungen“ an ein Gesetz Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung entspricht nicht den Anforderungen an die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das kritisiert der Nationale Normenkontrollrat in einer Stellungnahme, die vom Bundesrat veröffentlicht wurde. Nicht nachzuvollziehen ist auch, dass das Justizministerium keine Evaluierung zulassen will – diese ist „alles andere als entbehrlich“.
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Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett
Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das haben wir aus unterschiedlichen Quellen erfahren. Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden!
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Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung
Bestandsdatenauskunft 2013. Quelle: <a href="https://netzpolitik.org/2014/bestandsdatenabfrage-behoerden-identifizierten-2013-alle-fuenf-sekunden-einen-anschlussinhaber/">Bundesnetzagentur</a>. Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.
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Bewegungsprofile bei Vorratsdatenspeicherung: Der Standort jedes Handys soll alle paar Minuten gespeichert werden
Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikations-Inhalte. Bewegungsprofile bei Vorratsdatenspeicherung: Der Standort jedes Handys soll alle paar Minuten gespeichert werden Entgegen ihrer Behauptungen will die Bundesregierung detaillierte Bewegungsprofile aller Handys in Deutschland aufzeichnen lassen. Ein Jurist des Justizministeriums sagte aus, dass der Standort eines Smartphone-Benutzers bei jeder Internet-Verbindung gespeichert werden soll – also alle paar Minuten. Eine Sprecherin wollte uns das nicht bestätigen, war aber für Rückfragen nicht mehr zu erreichen.