Rechteinhaber gehen bei Urheberrechtsverletzungen mit harten Bandagen gegen Freifunker und private Anschlussinhaber vor, obwohl im Gesetz eine eindeutige Regelung festgeschrieben ist, die Hotspot-Betreiber von einer Haftung ausschließt. Doch Richter setzen sich darüber hinweg: Es häufen sich Urteile, die Betreiber verpflichten, Nachforschungen anzustellen oder Datensammlungen anzulegen.