Dossier zum NSA-Untersuchungsausschuss
Der NSA-Untersuchungsausschuss wurde im März 2014 vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Er sollte aufklären, in welchem Ausmaß und in welcher Art und Weise Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste der „Five Eyes“ – USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland – in Deutschland stattgefunden haben und welche Rolle dabei die deutschen Geheimdienste und die deutsche Politik einnahmen.
Wir haben den Ausschuss von Anfang an intensiv begleitet und live aus den Sitzungen gebloggt, da die Protokolle der Öffentlichkeit erst nach Abschluss des Ausschusses zugänglich gemacht werden sollen.

Abschlussbericht und Fazit
Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss ist angetreten, die Snowden-Enthüllungen aufzuklären. Das hat er nicht geschafft. Stattdessen hat er herausgefunden, dass auch der BND Recht und Gesetz bricht. Doch die Konsequenz ist nicht das Ende der Massenüberwachung, sondern eine massive Aufrüstung. Ein Kommentar.
In der gestrigen Plenardebatte im Bundestag wurden die in vielen Monaten erlangten Erkenntnisse aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss denkbar unterschiedlich bewertet. Die Koalition macht sich keine Sorgen um den Schutz der Privatsphäre oder um Wirtschaftsspionage, die Opposition sieht die Massenüberwachung kritisch.
Nach drei Jahren Geheimdienst-Untersuchungsausschuss gibt es jetzt eine offizielle Version des Abschlussdokuments. Darin sind weite Textteile geschwärzt – aber nur oberflächlich. Wir konnten die meisten Schwärzungen rückgängig machen und veröffentlichen eine ungeschwärzte Version des Dokuments.
Zahlen zum Ausschuss, Teil 1
Von April 2014 bis Juni 2017 fanden 134 Sitzungen statt, 66 davon waren öffentlich.
Es gab 485 Beweisbeschlüsse.
Die Abgeordneten bekamen über 2.400 Aktenordner von Bundesnachrichtendienst, Bundeskanzleramt und anderen Behörden.
Die Vorabfassung des Abschlussberichts, der die Erkenntnisse zusammenfassen und bewerten soll, umfasst 1.822 Seiten.

Unsere wichtigsten Veröffentlichungen zum Ausschuss
Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte in einem geheimen Bericht fest, den wir veröffentlichen. Sie kritisiert schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz.
Im August 2013 erfand der BND die Weltraumtheorie, das Kanzleramt akzeptierte sie. Dabei wusste man von Beginn an, dass man sich auf dünnem Eis bewegt. Interne Kommunikation zeigt, wie sehr man sich vor der „kaum zu bestehenden intensiven öffentlichen Diskussion“ fürchtete – zu Recht.
Der BND überwacht im bayrischen Bad Aibling neben Satelliten auch millionenfach Mobilfunkdaten, unter anderem aus Afghanistan. Das geht aus Informationen hervor, die der Leiter der Dienststelle dem Untersuchungsausschuss vorenthalten hat. Die abgeschnorchelten Daten werden auch nach Selektoren und einem Interessenprofil der NSA durchsucht – und an diese übermittelt.
Zahlen zum Ausschuss, Teil 2
Es fanden 581 Stunden und 21 Minuten Zeugenbefragungen statt.
In dieser Zeit wurden insgesamt 128 Zeugen angehört.
Die Anhörung 40 weiterer Zeugen war geplant, kam aus unterschiedlichen Gründen aber nicht zustande.
Die kürzeste Sitzung dauerte 40 Minuten, die längste 12 Stunden und 50 Minuten.

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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Ich sage, was ich wusste. Und ich wusste nichts.“
Zeugin Angela Merkel vor Beginn der Anhörung. Bild: <a href=„https://www.flickr.com/photos/jonasschoenfelder/32116822483/“>Jonas Schönfelder</a>. Lizenz: Creative Commons <a href=„https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/“>BY 2.0</a>. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Ich sage, was ich wusste. Und ich wusste nichts.“ „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Objektiv haben wir die Unwahrheit gesagt, subjektiv nicht.“
Zeuge Klaus-Dieter Fritsche vor Begin der Anhörung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Objektiv haben wir die Unwahrheit gesagt, subjektiv nicht.“ Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Kanzleramt und BND sind schwarze Löcher zum Thema“
Zeuge Günter Heiß vor Beginn der Sitzung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Kanzleramt und BND sind schwarze Löcher zum Thema“ Das Kanzleramt hat nicht gewusst, dass der BND auch Botschaften, Regierungen und Parlamente befreundeter EU- und NATO-Staaten abhört. Das sagten Kanzleramtsminister Pofalla und Abteilungsleiter Heiß in der 128. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Pofalla hat vom BND einen Bericht angefordert, der nie geliefert wurde.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Der Präsident trägt immer die Verantwortung. Ich.“
Europasaal vor der Sitzung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Der Präsident trägt immer die Verantwortung. Ich.“ Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Zeuge in der öffentlichen Sitzung ist diesmal Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live. Hauptthemen sind Selektoren, Verantwortung und Berichtserstattung.
Zahlen zum Ausschuss, Teil 3
Wir haben alle Sitzungen begleitet, mit Live-Blogs und Aufarbeitungen.
Unsere Live-Blogs haben insgesamt 5,6 Millionen Zeichen. Das sind 3.700 Normseiten. Oder etwa 34 Mal das Grundgesetz.
Es gab insgesamt 61 Folgen des Podcasts Technische Aufklärung, der den Untersuchungsausschuss begleitet hat.
Während der Ausschusssitzungen haben wir unzählige Flaschen Mate und Tassen Kaffee gebraucht.

BND, Verfassungsschutz und der Drohnenkrieg
Inwiefern waren deutsche Behörden am Drohnenkrieg der USA beteiligt und haben ihnen Informationen geliefert, die auch zur Tötung von Zivilisten geführt haben? Welche Rolle spielt der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein auf deutschem Boden? Und welche Erkenntnisse erhielt der US-Militärgeheimdienst DIA durch die Befragung von Geflüchteten zusammen mit dem BND?
Der Bundestag hat das Protokoll der Vernehmung eines Mitarbeiters der Hauptstelle für Befragungswesen veröffentlicht, bei der die Öffentlichkeit nicht dabei sein durfte. Es ging um die Befragung von Geflüchteten durch den BND, die Zusammenarbeit mit dem US-Militärgeheimdienst und die Bedeutung der Daten für den Drohnenkrieg.
Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Ramstein ist mehr als eine gewöhnliche Militärbasis. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Drohneneinsätze, die zwar von den Vereinigten Staaten aus gesteuert werden, aber auf Ramsteins technische Hilfe angewiesen sind. Die deutsche Regierung tut unwissend und hält damit den endlosen Krieg am Laufen.
Eikonal und Co.
Wie haben der BND und die NSA in Bad Aibling zusammengearbeitet? Wie funktionierte die Ausleitung von Kommunikationsdaten von deutschen Providern? Konnte die Kommunikation Deutscher geschützt werden? Und wie viele Daten gingen aus Deutschland direkt an die USA?
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XKeyscore: Dänischer Geheimdienst hilft NSA beim Ausspionieren seiner EU-Nachbarländer
Dänemark nutzte US-amerikanische Spionagesoftware um europäische Daten abzugreifen. Dabei flossen einige Kanäle direkt zur NSA. XKeyscore: Dänischer Geheimdienst hilft NSA beim Ausspionieren seiner EU-Nachbarländer Der Geheimdienstskandal in Dänemark weitet sich aus. Dass der Auslandsgeheimdienst FE illegal die eigenen Bürger:innen ausspioniert hat, war bereits bekannt. Nun zeigt sich, dass auch dänische Ministerien und Rüstungsfirmen sowie Nachbarländer von der Kooperation mit dem US-Geheimdienst NSA betroffen sind.
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Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wir veröffentlichen das Fazit, das die Große Koalition geheim halten will
Die Obleute der Opposition Notz und Renner bei der Vorstellung ihres geschwärzten Sondervotums. Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wir veröffentlichen das Fazit, das die Große Koalition geheim halten will Geht es nach der Großen Koalition, diskutiert der Bundestag nächste Woche den Abschluss des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses ohne den Bericht der Opposition. Der Ausschuss verhandelt einen Antrag, die 457 Seiten als geheim einzustufen. Wir veröffentlichen das Sondervotum in voller Länge.
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: Steinmeier: Politik ohne Skrupel
Foto: <a href=„https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/“>CC-BY 2.0</a> <a href=„https://www.flickr.com/photos/minoritenplatz8/15786495526/sizes/o/“>Österreichisches Außenministerium</a> / Filter: netzpolitik.org : Steinmeier: Politik ohne Skrupel Frank-Walter Steinmeier ist aus Perspektive von Grund- und Menschenrechten eine Katastrophe als Bundespräsident. Ein Kommentar.
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: Frank-Walter Steinmeier vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
: Frank-Walter Steinmeier vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen. Schon vor Sitzungsbeginn stellte Steinmeier vor den Kameras in Aussicht, was in seinem rund einstündigen Eingangsstatement zur Sprache kommen sollte. Das komplette Protokoll zur Sitzung führte Anna Biselli. Was wusste Steinmeier in welcher Position – seine Aussagen zusammengefasst:
Steinmeier und die Dienste
Bereits seit 1998 war Steinmeier in unterschiedlichen Positionen mit der Kontrolle der Dienste befasst oder hatte als Bundesminister des Auswärtigen mit Aspekten zu tun, die der Untersuchungsausschuss derzeit beleuchtet. Relevant ist dabei die Zeit ab Jahresbeginn 2001. Steinmeier verwies in seinem Eingangsstatement immer wieder auf die Sicherheitslage nach den Anschlägen in New York am 11. September 2001. Die Forderung an die deutsche Politik sei damals gewesen, die Erkenntnisse der Nachrichtendienste zusammenzuführen, um solchen Bedrohungen künftig besser begegnen zu können.
1998 ‑1999
Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste1999 – 2005
Auch Chef des BundeskanzleramtesNovember 2005 – Oktober 2009
Bundesminister des AuswärtigenMemorandum of Agreement (MoA)
In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschuss. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen. Mehrere Anhänge zum Vertragstext regeln Einzelheiten. Das Vertragswerk ist als STRENG GEHEIM eingestuft und darf daher auch in öffentlicher Sitzung inhaltlich nicht besprochen werden. Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz werden abgewiesen.
Steinmeier stellte das MoA als bindend dar und hob hervor, was die Kernvereinbarungen vorsehen:
1. Volle Kontrolle durch BND, keine unabhängige US-Operation auf deutschem Boden.
2. Transparenz untereinander. Jeder der Partner durfte Einsicht in Erfassung anderen Partners haben.
3. Völlige Beachtung deutschen Rechts, auch G‑10.Nach Steinmeiers Darstellungen sei der immer wieder thematisierte Ringtausch von Informationen zwischen den Diensten ausgeschlossen und das MoA bis heute bindend sowie von jeder Bundesregierung bestätigt. Steinmeier meint, er habe MoA für richtig befunden und tue es auch heute noch. Konkrete Erinnerungen an die Vertragsverhandlungen habe er nicht, die Annexe seien in den späteren Jahren verhandelt worden und alle deutschen Vorgaben seien akzeptiert worden.
Operation Eikonal, Transit-Vertrag und der Telekom-Freibrief
Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig.
Auch die Berichterstattung um den sogenannten Freibrief sei skandalisierend gewesen. Die Telekom hatte die Zusicherung vom Kanzleramt gefordert, dass die im Rahmen des Transit-Vertrags zwischen Telekom und BNDam DE-CIXdurchgeführte Ausleitung des Internetverkehrs durch Überwachungstechnik des BND legal sei.Den Freibrief habe sich Steinmeier mittlerweile angesehen, jedoch könne er sich nicht mehr daran erinnern, dass der Brief eine Rolle rund um den Transitvertrag gespielt habe oder er den Brief bereits zu seiner Zeit im Kanzleramt zu Gesicht bekommen habe. Steinmeier hatte auch keine Erklärung dafür, warum im Freibrief keine konkrete Rechtsvorschrift benannt wurde, auf deren Grundlage die Freigabe des Kanzleramtes erfolgte.
Ebenso konnte Steinmeier kein Hintergehen der G10-Kommission erkennen. Schließlich habe es sich um Daten aus der Ausland-Ausland-Kommunikation gehandelt. Für Steinmeier war das Vorgehen durch das BND-Gesetz gedeckt. Auch die Telekom hätte nicht darüber informiert werden müssen, so Steinmeier, das die Daten aus dem Eikonalabgriff auch von der NSA verwendet werden würden.
Selektoren, Spionage und NoSpy
EADS und Eurocopter sind die wohl prominentesten Beispiele für die Überwachung von Inlandskommunikation unter den Selektoren. Steinmeier begründet diese Treffer mit der technischen Umstellung von leitungsvermittelter Kommunikation hin zu paketvermittelter Kommunikation. Bei so einer Innovation könnten Fehler auftreten, die selbstverständlich zu beseitigen sind. Ihm seien in seiner Amtszeit jedoch keine Vorfälle rund um EADS / Eurocopter mitgeteilt worden. Diese seien auch klar rechtswidrig. Aber insgesamt sei es nicht unüblich Fehler zu beseitigen, dies aber nicht unbedingt zu dokumentieren:
Sollte es Verstöße gegen das MoA gegeben haben, so seien die rechtswidrig, aber während seiner Amtszeit nicht an Steinmeier weitergemeldet worden. Auch habe er keine Anzeichen dafür gehabt, das befreundete Staaten überwacht worden wären oder je ein Dossier des BND über befreundete Staaten erhalten.
Steinmeier verwehrte sich auch gegenüber der Darstellung, er habe die Verhandlungen zu einem NoSpy-Abkommen beendet. Diese seien ohnehin im Sande verlaufen. Der im gleichen Zeitraum angestrebte Cyberdialog sei weder Ersatz, noch Konkurrent von Vereinbarungen, sondern ein Mittel der Aussenpolitik gewesen.
Zur Operation Glotaic der CIA, bei der in Hilden in Kooperation mit MCI WorldCom offenbar Telefongespräche direkt und ohne vorherige Überprüfung durch den BND weitergeleitet wurden sagte Steinmeier, er könne sich ernsthaft nicht erinnern. Eine solche Kooperation sei kein Thema gewesen und hätte auffallen müssen, weil es ja im MoA um die Kooperation zwischen BND und NSA gegangen wäre. Über solche Kooperationen hätten aber die Geheimdienstkontrolleure im Kanzleramt informiert werden müssen, so Steinmeier.
Zum Auslöser der Änderungen im DOCPER-Verfahren – der Autorisierung des Einsatzes von Contractors des US-Militärs in Deutschland – konnte Steinmeier ebenfalls keine Angaben machen. Das Verfahren sei aber mittlerweile auf eine breitere Basis gestellt, weil mehrere Ministerien nun prüfen würden. Der Verdacht steht im Raum, dass NSA-Mitarbeiter unter dem Deckmantel von Contractor-Vereinbarungen die Überwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführten.
(Fast) Ganz vergessen: Ramstein und Geheimer Krieg
Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsauschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.
Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, das es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart. Damals sei aber noch nicht über den Drohneneinsatz diskutiert worden, für den es bis heute auch keine Belege gebe. Generell habe Deutschland die Einrichtung von AFRIKOM begrüßt, da die Amerikaner sich um Afrika kümmern wollten.
Steinmeier: Wenn ich sie richtig verstehe, stützen sie sich nur auf Aussage dieses Drohnenpiloten. Kann das nicht bewerten, vor allem technisch nicht. Finde es richtig, das auch das AA sich darum bemüht, Klarheit zu schaffen, welche Funktion Ramstein hat. Sie wissen das ja aus Befragung von Mitarbeitern meines Hauses.
Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Aussenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.
Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln. Es gebe allerdings noch keine abschließende Antwort auf die Frage nach der Bedeutung Ramsteins für den US-Drohnenkrieg. In wie weit die US-Aktivitäten im AFRIKOM in Stuttgart als Kommandieren von Drohneneinsätzen angesehen werden können versuchte Hans-Christian Stöbele während seiner kurzen Vertretungszeit als Ausschussvorsitzender herauszuarbeiten:
(unkorrigierte Version des Liveprotokolls)
Ströbele: Bevor der nächste drankommt: Am 15. Januar 2007 fand Besprechung zu AFRICOM statt. Da vorgekommen, dass man Probleme sah, wegen Angriffe auf Somalia. Am 7. und 9. Januar fanden tatsächlich US-Angriffe in Somalia mit bis zu 40 Toten statt. Offenbar bezog sich das darauf. War das für sie nicht Anlass, doch an dem zu zweifeln, was ihnen gesagt worden ist zur Funktion von AFRICOM?Steinmeier: Nein. Bin nicht mal sicher, ob ich zum ersten Mal auf diesen Vermerk aufmerksam gemacht wurde. Unabhängig von Ereignissen war ich und bleibe ich der Überzeugung, dass Ansiedelung von AFRICOM in D richtig war.
Ströbele: Dass AFRICOM für Kommando für Afrika steht und das in D angesiedelt ist, angesichts dessen, was durch US-Streitkräfte in Afrika durchgeführt wurde, hatten sie keine Bedenken?
Steinmeier: Nur weil da Kommando steht, heißt das ja nicht, dass wir die Ansiedelung der Einrichtung abzulehnen haben.
Ströbele: Aber ihnen auch schon vorgehalten: Afrikanische Staaten sollen Ansiedelung von AFRICOM abgelehnt haben, weil sie sonst vorgeworfen bekommen, dass sie US-Kriegsführung in Afrika stützen. Solche Vorwürfe haben sie nicht bekommen?
Steinmeier: USA ist NATO-Partner. NATO-Partner Ansiedelung zu verbieten, das bedarf starker Gründe.
Ströbele: Auch wenn von da Militäraktionen geleitet etc. werden?
Steinmeier: Was soll ich dazu sagen? Wir sitzen hier nicht über USA zu Gericht. Haben auch eigene Operation außerhalb unseres Landes. Ist kein grund, USA Ansiedelung in Deutschland zu versagen.
Ströbele: Auch nicht, wenn ich D geplant und kommandiert wird.
Steinmeier: Was wollen sie anderes, als die Aussage des US-Präsidenten?
Ströbele: Obama gabs damals noch nicht.
Steinmeier: Damals hat aber noch niemand gesagt, dass Drohnensteuerung von deutschem Boden passiert.
Ströbele: Doch, AFRICOM, kommandiert.
Steinmeier: Aber Einheiten liegen ja nicht in Stuttgart selbst, die militärischen Steuerungseinheiten
Auch über die Rolle der Hauptstelle für Befragungswesen, die vom BND geführt wurde und dem Kanzleramt unterstand konnte Steinmeier wenig Aussagen machen:
(unkorrigierte Version des Liveprotokolls)
Steinmeier: Einrichtung, die unter Dach des BND betrieben worden ist und in den 50er Jahren begonnen hat, Heimkehrer zu befragen über Gefangenenlager im Osten. Wissen wurde genutzt, um Wissen über Sowjetunion zu vervollständigen. HBW auch in 90ern weiter betrieben worden zu Befragungen von Menschen, die sich da entweder freiwillig gemeldet haben oder…Weißt nicht, ob HBW mittlerweile geschlossen wurde.
Hahn: Keiner der Befragten wusste, dass HBW Nachorganisation des BND. Flüchtlinge hat man nach Telefonnummern, Personen, Straßen, etc. gefragt. Auch US-Befrager haben – teilweise allein – Flüchtlinge befragt. Zu Daten, die für Drohnenkrieg genutzt werden konnten.
Steinmeier: Kann ich nicht bestätigen, weil KA. Wenn USA alleine befragt, dann entspricht das nicht der Vorstellung von Kooperation.
Fazit
In seiner Rolle als Kanzleramtsminister und Geheimdienstkontrolleur verließ sich Steinmeier offenbar überwiegend darauf, was im Vertragswerk als Idealfall festgeschrieben wurde und war für mögliche Meldungen von Verstößen nicht erreichbar, nicht informiert oder nicht mehr zuständig. Aufzuklären habe das nun der Untersuchungsausschuss, meint Steinmeier. Da wundert es kaum, das auch nach der 91. Sitzung kein gesteigertes Interesse auf Seiten der Bundesregierung an der Aufklärung vorhanden ist. Mehr als die Hälfte der Legislaturperiode ist ja bereits ausgestanden – die verbleibenden Monate sind so sicher auch in den Griff zu bekommen:
Hahn: Man könnte doch Nutzung von Ramstein im Drohnenkrieg untersagen, warum macht man das nicht?
Steinmeier: Weil wir derzeit noch im Gespräch sind.
Selektoren
Selektoren lassen sich am ehesten mit Suchbegriffen vergleichen, mit deren Hilfe der BND riesige Datenmengen durchsucht. Es kam ans Licht, dass der BND massenhaft rechtswidrige Selektoren einsetzte – sowohl für die NSA als auch in eigenem Interesse. Deutsche Staatsbürger, hochrangige Politiker befreundeter Staaten, Unternehmen. Erst im Zuge der NSA-Affäre geschah eine Aufarbeitung, viele Selektoren wurden deaktiviert. Die Verantwortung für die Missstände wurde bis zum Ende hin- und hergeschoben.
Der BND hat Partner in EU, NATO und UNO abgehört. Das gab der Vizepräsident Müller in der 121. Sitzung des Untersuchungsausschusses zu. Vor zehn Jahren wurde eine Spiegel-Journalistin überwacht, aber nur als „Beifang“. Dass Partner-Staaten auch aktiv „gesteuert“ werden, war für Müller nicht vorstellbar.
Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen. Ein Rückschlag für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss.
Die G‑10-Kommission ist mit ihrer Klage auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das liegt aber nicht am Gegenstand der Klage, sondern an einer Formalie: Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die G‑10-Kommission in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.
Zeuge Nr. 1: Edward Snowden
Er hat den Ausschuss erst möglich gemacht: Edward Snowden. Trotzdem wurde Snowden nie vor dem Ausschuss vernommen. Opposition und Regierungskoalition stritten sich bis zum Ende, die Bundesregierung mauerte.
Die Bundesregierung verschleppt die Prüfung, ob Edward Snowden an die USA ausgeliefert werden müsste, sollte er nach Deutschland einreisen. Und selbst die Informationen, die in den letzten Jahren von den USA kamen, hält die Bundesregierung geheim – auf Bitten des US-Justizministeriums.
Der Bundesgerichtshof revidiert den Beschluss, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden in Deutschland anhören muss. Die Opposition im Ausschuss habe nicht das Recht, eine Einladung zu erzwingen. Dafür wären 25 Prozent aller Stimmen nötig.
Im Streit um die Aufnahme Edward Snowdens in Deutschland und eine Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss hält die Bundesregierung Informationen zurück. Sie habe mittlerweile ein Schreiben des US-Justizministeriums zu den Strafvorwürfen erhalten, dürfe es aber nicht weitergeben. Bald ist die Zeit für eine Anhörung Snowdens abgelaufen.
Konsequenzen aus dem Ausschuss – das neue BND-Gesetz
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Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen
Das BND-Hauptquartier in Berlin-Mitte. Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen Der BND soll weiter massenhaft Kommunikationsdaten durchsuchen, aber sie künftig länger speichern und zusätzlich millionenfach Inhalte von Kommunikation analysieren. Zudem soll der Geheimdienst Hacking-Angriffe durchführen dürfen.
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BND und Verfassungsschutz: „Notdürftige Reparatur“ und nicht verfassungskonform
Das BND-Hauptquartier in Berlin-Mitte. BND und Verfassungsschutz: „Notdürftige Reparatur“ und nicht verfassungskonform Eigentlich muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende neue Regelungen für die Geheimdienste hinbekommen. Aber in der heutigen Anhörung von Experten im Bundestag wurde deutlich: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden bislang nicht ausreichend beachtet. Die Gesetzentwürfe seien zudem schwer verständlich, es mangele an Normenklarheit.
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BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist
Das Gebäude des Bundesnachrichtendienstes in Berlin. BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist Gerade mal einen Tag hat das Bundeskanzleramt Verbänden eingeräumt, um zum neuen BND-Gesetz Stellung zu nehmen. Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sind empört. Sie werfen dem Bundeskanzleramt Geheimniskrämerei vor – und veröffentlichen den Referentenentwurf.
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Schutz von Medienschaffenden: Bundesverfassungsgericht soll BND-Gesetz erneut prüfen
In der Verfassungsbeschwerde geht es auch um den Schutz von Medienschaffenden. Schutz von Medienschaffenden: Bundesverfassungsgericht soll BND-Gesetz erneut prüfen Erst 2021 wurde das BND-Gesetz nach einem Urteil des Verfassungsgerichts überarbeitet. Nun ziehen Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wieder vor Gericht. Noch immer seien Medienschaffende vor der Überwachung des Geheimdienstes unzureichend geschützt.
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Menschenrechte: Amnesty-Jahresreport kritisiert Einschränkungen in Deutschland
Hat in Zukunft auf Demos mehr zu sagen: Die Polizei in NRW. Menschenrechte: Amnesty-Jahresreport kritisiert Einschränkungen in Deutschland Die Corona-Pandemie hat sich negativ auf die Menschenrechtssituation in der ganzen Welt ausgewirkt, berichtet Amnesty International. Auch Deutschland steht wegen Überwachungsbefugnissen und Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit in der Kritik.
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Massenhafte Kommunikationsüberwachung: Geheimdienst-Gesetze müssen auf den Prüfstand
Das umzäunte Gebäude des BND in Berlin-Mitte. Massenhafte Kommunikationsüberwachung: Geheimdienst-Gesetze müssen auf den Prüfstand Die kürzliche Neuregelung des BND-Gesetzes sollte nicht die letzte sein, denn ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs muss Nachbesserungen zur Folge haben. Wir fragten beim Innen- und Justizministerium nach, was die Ressortabstimmung zum Urteil ergeben hat. Nun muss die neue Regierung die Geheimdienst-Gesetze erneuern.
Andere Projekte, die sich mit dem Ausschuss beschäftigt haben

Podcast
Felix Betzin und Jonas Schönfelder haben im Juni 2015 den Podcast „Technische Aufklärung“ gestartet. Reguläre Sendungen informieren über das Geschehen in den öffentlichen Ausschusssitzungen. Darin gibt es neben Statements der Politiker auch eine Auswertungsrunde, in der das Gesagte zusammengefasst, in den Kontext eingeordnet und die Stimmung im Saal wiedergegeben wird. In unregelmäßigen Abständen entstehen auch Sondersendungen, die einzelne Themen ausführlicher behandeln. Das alles ist im Sendungsarchiv zu finden.

Archiv
„Wer kontrolliert Wen?“ ist ein Online-Archiv, das aus Materialien besteht, die im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses veröffentlicht wurden. Dazu gehören die Protokolle und Berichterstattung über die einzelnen Sitzungen, parallele zusätzliche Enthüllungen und öffentliche Ereignisse, wie beispielsweise öffentliche Proteste, die sich aus der Arbeit des Ausschusses ergaben oder diese beeinflussten. Alle Materialien in diesem Archiv sind chronologisch sortiert und können über Schlagwörter oder eine Volltextsuche durchstöbert werden.

Zeichnungen
Stella Schiffczyk hat den Ausschuss begleitet und Illustrationen, Schnellskizzen sowie Knetfiguren der Zeugenanhörungen angefertigt. Damit bekommen die Sitzungen, aus denen keine Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden dürfen, ein Gesicht.




