Technologie
Künstliche Intelligenz, Drohnen, selbstfahrende Autos, Cyborgs, Roboter und IT-Sicherheit.
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: Lessig über Breitband-Wettbewerb und Netzneutralität
: Lessig über Breitband-Wettbewerb und Netzneutralität Lawrence Lessig hat in der Financial Times einen Kommentar zu Netzneutralität geschrieben: Congress must keep broadband competition alive.
The US is facing a competitive crisis in broadband deployment. Yet as it continues to fall behind its competitors, the Federal Communications Commission continues to live in denial. The more it has “deregulated” telecommunications, the worse (comparatively) broadband competition and service have become. When it was 10th in the world George W. Bush, US president, said that “10th is 10 spots too low”. The nation is now 16th. Broadband in the US is 12 times the price in Japan and six times the price in France.
Network neutrality legislation alone will not solve those problems. But it will make sure that the one bright spot in the internet economy – the one place where vigorous competition continues – will be protected. Congress needs to remove the incentive to keep broadband in its currently hobbled state. A thin rule of network neutrality could help do just that.
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: Großbritannien will mehr e‑Voting
: Großbritannien will mehr e‑Voting In Großbritannien gibt es neue Bestrebungen, auf E‑Voting zu setzen:
Trotz negativer Erfahrungen lässt die britische Regierung ihre E‑Voting-Pläne wieder aufleben. Das Department for Constitutional Affairs (DCA) hat jetzt eine noch bis zum 17. November laufende Ausschreibung gestartet, in der sie „zur Modernisierung der Demokratie und zur Wiedereinbindung der Bürger“ die Kommunalverwaltungen zur Durchführung von Pilotprojekten bei den Kommunalwahlen am 3. Mai 2007 auffordert. „Das Wahlverfahren muss mit den modernen Lebensstilen übereinstimmen“, heißt es in der Ausschreibung.
Mehr bei Heise. Ich frag mich ja noch, was sie mit den „modernen Lebensstilen“ meinen könnten. Vielleicht dass die Nutzer im Internet sowieso soviel Gefahren und Sicherheitslücken ausgesetzt sind, so dass man gerne auch manipulierbare Wahlcomputer für alles Mögiche einsetzen kann? Etwas weltfremd sind ja auch noch die Ansichten, dass e‑Voting „dazu beitragen kann, das Sinken der Wahlbeteiligung aufzuhalten“ und zur „Wiedereinbindung der Bürger“ genutzt werden kann.
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: Die Windows Vista Lizenzbestimmungen
: Die Windows Vista Lizenzbestimmungen Wendy Seltzer hat sich mal die Windows Vista Lizenzbestimmungen angeschaut und darüber gebloggt: „Forbidding Vistas: Windows licensing disserves the user“
Reading the Windows Vista license is a bit like preparing for breakfast with Lewis Carroll’s Red Queen: You should be ready to believe at least six impossible things about what users want from software.
It is unlikely that a home user looking for a computer operating system has any of these „features“ of the Vista EULA in mind: The Red Queen
1. Self-limiting software
2. Vanishing functionality through invalidation
3. Removal of media capabilities
4. Problem-solving prohibited
5. Limited mobility
6. One transfer only
and a bonus,
7. Restrictions on your rights to use MPEG‑4 videoDetails below. While Microsoft should be commended for putting its license into plain English, that doesn’t help to make the license restrictions any more palatable. Quoted italicized language comes from the Vista license.
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: Das Parlament über Online-Wahlen und Wahlcomputer
: Das Parlament über Online-Wahlen und Wahlcomputer In der Publikation „Das Parlament“ gab es im April diesen Jahres einige Artikel zu Wahlmaschinen und Wahlcomputer. Die ganze Ausgabe ging irgendwie an mir vorüber. Christiane Schulzki-Haddouti schrieb damals über Wahlcomputer: „Rechtliche Probleme sind vorhanden“.
Die rechtlich entscheidende Frage ist derzeit, ob das nun zugelassene elektronische Verfahren tatsächlich dem Grundsatz der öffentlichen Stimmauszählung entspricht. Das ist bislang politisch nicht diskutiert worden. Jedoch stellte das Bundesarbeitsgericht 1997 fest, dass es für einen Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Auszählung entscheidend ist, ob eine Manipulation durch Dritte hypothetisch möglich ist.
Schön, dass wir diese Debatte mittlerweile bekommen haben.
In einem weiteren Artikel von Christiane Schulzki- Haddouti geht es um Sicherheitsstandards für E‑Voting: „Die Technik ist herausgefordert“
Die Hauptschwierigkeit von Internet-Wahlen ist die Sicherheit der beteiligten Rechner. Der Rechner, auf dem der Stimmzettel ausgefüllt wird, muss den Stimmzettel unverändert weiterleiten können. Angriffe auf den Rechner, die auf eine Änderung des Stimmzettels zielen, müssen ausgeschlossen werden. Auch darf die Rechnersoftware keine Sicherheitslücken haben. Mit Hilfe von Chipkarten könnte dies erreicht werden. Doch dafür benötigen die Wähler geeignete Kartenlesegeräte, eine eigene Tastatur und ein eigenes Display. Außerdem muss der Stimmzettel auf der Chipkarte vorgenommen werden. Der neue digitale Personalausweis könnte dies ermöglichen – konkrete Pläne für die Umsetzung gibt es aber noch nicht.
Auch interessant ist ein Interview mit unserem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar über Datenschutz in Weblogs und Online-Wahlen: In Weblogs liegen auch Gefahren.
Das Parlament: Wagen Sie mal einen Blick in die Zukunft: Werden wir den Bundestag 2009 per Internet wählen?
Peter Schaar: Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium hat die Möglichkeit einer Online-Bundestagswahl zwar mal geprüft, die Arbeitsgruppe ist aber im Jahr 2004 ergebnislos aufgelöst worden. Ein solches Projekt lässt sich also offensichtlich nicht so ohne weiteres realisieren.
Das Parlament: Wo liegen hier die größten Gefahren aus Sicht der Datenschützer?
Peter Schaar: Eine Internet-Wahl wäre nur möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Art. 38 Abs. 1 GG gewährleistet wären, insbesondere die freie, gleiche und geheime Wahl. Beispielsweise müsste sichergestellt sein, dass die Wahlentscheidung des Einzelnen nicht nachvollzogen werden kann und vor Manipulationen geschützt ist. Das sind schon ziemlich hohe Anforderungen, die offensichtlich nicht so leicht zu erfüllen sind.
Der Leiter der Forschungsgruppe Internet-Wahlen an der Universität Osnabrück, Dieter Otten, durfte die Pro-Argumente für Internet-Wahlen aufzählen: Pro: mehr Sicherheit und Komfort.
Das Contra kommt von Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiter in Wiesbaden: Contra: Nicht im politischen Raum.
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: Content-Managment-Systeme: Joomla Beta 1.5 erschienen
: Content-Managment-Systeme: Joomla Beta 1.5 erschienen Vor gut einem Jahr wurde Joomla! in seiner Version 1.0 veröffentlicht. Seitdem hat das Open Source Content-Management-System (CMS) positiv von sich reden gemacht – jetzt ist die GPL-lizenzierte Fassung 1.5 versuchsweise als Beta kostenlos online verfügbar. Joomla! liefert ein äußerst vielseitiges wie robustes Framework, um verschiedenste Anwendungen individuell in einem Content Managment System zu gestalten. Als Verbesserungen werden in der Beta-Version eine neue API angegeben, um mit der neuen Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung Entwicklern mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben. Eine überarbeitete Sprachunterstützung sowie eine verbesserte Barrierefreiheit stehen ebenfalls auf der Liste der Beta.
Joomla! entsteht durch einen ständigen Austausch der Programmierer untereinander: Im offiziellen Joomla!-Forum treffen sich 60 000 angmeldete User, um gemeinschaftlich an der Weiterentwicklung des CMS zu arbeiten. Dadurch entstehen eine Vielzahl von Erweiterungen: Derzeit sind stattliche 890 für den eigenen Gebrauch registriert. Als Gemeinde-Ereignis fand kürzlich im September der „Joomla!-Day“ als Informationsveranstaltung in Bonn statt.
Das Freie CMS ist auf der Joomla!-Seite herunterladbar.
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: Bittorrent und die Kommerzialisierung
: Bittorrent und die Kommerzialisierung Janko Röttgers berichtet in der Netzwelt über die Pläne von Bittorrent, demnächst eine kommerzielle Variante mit closed-source zu veröffentlichen. Und wie die Reaktionend arauf sind: Unruhe in der Bittorrent-Community.
Eine der grössten Konfliktpunkte ist die Frage, ob man den P2P-Datenverkehr verschlüsseln soll oder wie von Bittorrent angedacht, unverschlüsselt zu cachen um damit eine schnellere Verfügbarkeit zu schaffen.
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: Die Open-Source-Strategie von SUN
: Die Open-Source-Strategie von SUN Die Technology Review sprach mit John Gage, Mitgründer und Chef-Wissenschaftler von Sun Microsystems: „Alles wird als Open Source offengelegt“.
Der zweite Pfad – ich kann Ihnen allerdings jetzt keine Zahlen nennen – ist die Offenlegung unserer Hardware vor sechs Monaten. Als Ergebnis haben in diesem Herbst 1000 chinesische Universitäten das Design unserer Multi-Core-Prozessoren in ihre Vorlesungen mit aufgenommen. Sie müssen uns nichts dafür bezahlen. Und Sie können das nehmen und verändern. Wenn Ihnen nicht gefällt, wie Sun in dem neuen Niagra-Chip Fließkommazahlen verarbeitet, dann machen Sie es einfach selbst. Und Sie können einfach einen Dienstleister beauftragen, das dann zu fertigen – Sie brauchen heutzutage keine eigenen Fabs mehr. Sie können spezifische Verbesserungen für spezifische Anwendungen bauen und brauchen uns kein Geld dafür zu bezahlen. Aber das verbreitet unsere Art des Multi-Threadings schneller – also nützt es uns.
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: Auch Bitkom kritisiert den 202c
: Auch Bitkom kritisiert den 202c Der Bitkom hat sich jetzt auch der allgemeinen Kritik am Paragraphen 202c im Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts angeschlossen. Dies berichtet Heise: IT-Branchenverband gegen pauschales Verbot von „Hacker-Tools“.
Insbesondere erscheint dem Verband der neu zu schaffende Paragraph 202c des Strafgesetzbuches zu schwammig. Dieser soll unter anderem das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ kriminalisieren, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetzesbegründung sollen zwar nur echte Hacker-Werkzeuge und nicht etwa „allgemeine Programmier-Tools, ‑sprachen oder sonstige Anwendungsprogramme“ unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen. Damit dürften nach Ansicht des Bitkom etwa Antivirensoftware und andere Sicherheitsprogramme zunächst ausgenommen sein. Die derzeitige Formulierung des Tatbestandes stelle aber dennoch ein großes Risiko dar, da die Zweckbestimmung im Tatbestand zu ungenau sei. Die Ausführungen in der Begründung, wonach die objektive Zweckbestimmung zur Kriminalisierung lediglich „auch“ die Begehung einer entsprechenden Straftat zu sein braucht, verstärkt bei dem Verband diese Bedenken. Gerade die Entwicklung der herrschenden Meinung zum unbefugten „Sichverschaffen“ von Daten im geltenden Paragraph 202a des Strafgesetzbuches (StG) zeige, „wie schnell die Rechtsanwendung weit über die Intention des Gesetzgebers hinausgehen kann.“
Mal schauen, wann die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium mal kapieren, dass sie mit ihrer rechtlichen und technischen Einschätzung der Lage alleine sind und vollkommen falsch liegen. Ein klar formulierter Gesetzestext ist das nicht.
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: Die Heise-Glaskugel
: Die Heise-Glaskugel Der Heise-Justiziar Jörg Heidrich blickt im aktuellen IX-Editorial in eine Glaskugel und sieht sich im Jahre 2011: Notizen eines Justiziars.
Angefangen hat alles vor rund zehn Jahren. In einem schleichenden Prozess wurden seither Schritt für Schritt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit beschränkt und die Kontrolle durch staatliche und private Stellen ausgebaut. Einen historischen Höhepunkt fand dieser Umbau der Gesellschaft im Jahr 2006, als der Bundestag zunächst Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und den privaten Auskunftsanspruch gegen Provider beschloss. Im gleichen Jahr wurde in Europa auch besagter „Hacker-Paragraf“ verabschiedet. Danach ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software strafbar, die „bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt ist, illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetz sollte es nicht darauf ankommen, wofür diese Tools konkret eingesetzt würden – es reichte allein die objektive Gefährlichkeit der Software.
Aber alles wird gut: Die Schreibmaschine kehrt zurück in den Heise-Alltag.
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: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen
: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen Mal wieder Wahlcomputer. Für Focus.de hat Torsten Kleinz mit dem zuständigen Referatsleiter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) telefoniert: Sicherheitslücken auch in Deutschland.
Im Gespräch mit FOCUS Online wird der zuständige Fachbereichsleiter deutlicher: „Die Veröffentlichung von letzter Woche schafft neue Fakten“, erklärt Dieter Richter. „Ich vermute, dass das Bundesinnenministerium kurzfristig keine Verwendungsgenehmigung erteilen würde“. Die Bundesanstalt prüfe das Papier und werde sich mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abstimmen, um über weitere Schritte zu entscheiden. Das Bundesinnenministerium reagierte bislang nicht auf Anfragen von FOCUS Online.
Ich bin mal gespannt, wann und wie das Bundesinnenministerium reagiert. Und wie ist das mit den Sicherheitsmassnahmen?So führt die Bundesanstalt als Sicherheitsmaßnahme die Möglichkeit an, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können. Auf Nachfrage von FOCUS Online räumt Richter jedoch ein, dass von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht wurde – es fehlt auch eine Regelung, wann eine solche Prüfung stattzufinden hat. Würden die Wahlcomputer häufiger als bisher eingesetzt, wäre dies auch eine Kostenfrage.
Update: Das BMI hatte sich bei Focus.de noch gemeldet:
Das Bundesinnenministerium bestätigte inzwischen die Unsicherheit der Wahlcomputer: „Die beschriebenen Softwaremanipulationen sind vermutlich auf deutschen Geräten ebenfalls durchführbar“, teilte die Behörde gegenüber FOCUS Online mit. „Ob sie allerdings bei diesen unter den begleitenden Regelungen in Deutschland unentdeckt bleiben können, ist noch nicht abschließend zu beurteilen.“
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: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz
: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz SWR: 200 Probanden testen Video-Überwachungssystem
Dabei werden sie von drei verschiedenen Kamerasystemen gefilmt. Nach BKA-Angaben werden die aufgenommenen Bilder mit einer internen Fotodatei verglichen, in der alle 200 Probanden gespeichert sind. Dabei handelt es sich um 150 Mainzer Bürger und 50 Mitarbeiter von Behörden, die freiwillig an dem Test teilnehmen. Der Mainzer Bahnhof wurde wegen seiner guten Lichtverhältnisse und Übersichtlichkeit ausgewählt. Denn die Kameras und die Technologie seien sehr sensibel und auf gute Lichtverhältnisse angewiesen, so das BKA.
ZDF.heute: In den Augen des Gesetzes
Skeptiker der biometrischen Videoüberwachung bezweifeln den Erfolg des Mainzer Projektes. Verdächtige könnten durch eine simple Verkleidung wie Perücke oder Sonnenbrille schnell dem Zugriff der Kameras entwischen. Zudem funktioniert das System nur, wenn die Bilder von verdächtigen Personen bereits im System gespeichert sind. Das ist jedoch insbesondere bei Terrorangriffen selten der Fall, da es sich oft um Ersttäter handelt – wie die Männer, die im Juli Kofferbomben in Personalzügen deponierten.
Von einem ZDF.Morganmagazin Beitrag gibt es ein 11MB grosses Torrent-Backup.
Eine kleine Medienschau gibt es auch schon beim rabenhorst: Umschau zur Vorstellung des BKA Projekts Foto-Fahndung.
Heise: Foto-Fahndung im Mainzer Hauptbahnhof
Täglich frequentieren bis zu 20.000 Menschen den gut beleuchteten Mainzer Hauptbahnhof. Dabei passieren sie eine Doppeltreppe, deren unterer Teil von Kamerasystemen erfasst wird, die auf Gesichtserkennung und Gesichtsanalyse spezialisiert sind. Jeweils zwei Kameras (für Treppe und Rolltreppe) der Firmen L1-ID/Bosch Sicherheitssysteme, Cognitec und Crossmatch/Vitronic Dr. Stein versuchen, unter den Passanten die 200 Testkandidaten zu finden, deren Templates nach einem Enrolment in einer Facecheck-Datenbank gespeichert sind. Die Rolltreppenkameras haben etwa 20 Sekunden Zeit, die meistens stehen bleibenden Menschen zu analysieren. Die Treppenkameras haben etwas mehr Zeit, müssen aber mit sich bewegenden Körpern klarkommen. Die Testkandidaten tragen einen RFID-Chip mit sich, dessen ID-Nummer jeweils am oberen Treppenabsatz und am Fuß der Treppe ausgelesen wird. So kann festgestellt werden, ob eine Testperson von den biometrischen Systemen „übersehen“ wurde.
Update: Bericht des ZDF heute Journal vom 10.10.2006 ueber das Pilotprojekt des BKA mit biometrisches Fahndungssystem mittels Videoueberwachung im Mainzer Hbf (Torrent).
Es gibt wenig Orte, die harmloser wirken als der Bahnhof von Mainz. Aber wenn es ganz schlimm kommt, dann ist das, was da seit heute ausprobiert wird, der Anfang des perfekten Ueberwachungsstaates.
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: DIW: „Linux setzt sich durch“
: DIW: „Linux setzt sich durch“ Das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW Berlin) hat im September eine Studie zur Verbreitung von Open-Source-Software (OSS) im europäischen Raum herausgegeben. Wie das Wirtschaftsforschungsinstitut in seinem Wochenbericht 38/2006 unter dem Titel „Firmeninternes Fachwissen begünstigt Einsatz von Open-Source-Software“ erläutert, haben beim Thema Open Source vor allem die osteuropäischen Länder wie Ungarn, die Tschechische Republik und Polen die Nase vorn. OSS ist hierbei besonders im Krankenhaussektor verbreitet, so die Studie: 40 Prozent der Befragten setzen Open Source in diesem Bereich ein. Dahinter folgt erst die Telekommunikation mit 35 Prozent und der Sektor der Unterhaltungselektronik mit 28 Prozent. Dennoch nutzen nur 15 Prozent der Firmen Freie Browser wie Mozilla und Firefox. Im Vergleich dazu geben 39 Prozent der deutschen Internet-User an, den Freien Browser Firefox zu benutzen.
Die Studie kann noch nicht abschließend erklären, was die jeweiligen Firmen letztendlich zu einer Migration weg von proprietäter Software bewogen hat. Dennoch stellt sie klar, dass die Verbindung von firmeninterner IT-Entwicklung, dem fachlichen Wissen und die Größe des Unternehmens eine entscheidende Role spielen. Open-Source-Software wird vornehmlich bei Firmen eingesetzt, die entweder mit offenen Standards arbeiten oder verstärkt auf Interoperabilität angewiesen sind. Als großen Vorteil erachten Unternehmen den Vorteil, dass sich mittels OSS maßgeschneiderte Lösungen für den individuellen Bedarf anfertigen lassen, die gleichzeitig auch ein Fachwissen „von hohem Wert“ für die Unternehmen darstellen.
Als Nachteile von OSS werden häufig eine „ungewisse Weiterentwicklung, mangelnde Unterstützung durch die Entwickler, fehlende Anwendungen und mangelndes Know-how“ angegeben.
Die Studie kann für eine Gebühr von 6 Euro beim DIW online bezogen werden.
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: SAGA Version 3.0: Auf dem Weg zu einem offeneren E‑Government
: SAGA Version 3.0: Auf dem Weg zu einem offeneren E‑Government Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat zum dritten Mal einen Leitfaden für E‑Government-Anwendungen herausgegeben: SAGA ist die Abkürzung für „Standards und Architekturen für E‑Government-Anwendungen“ und wird als Report in einer Version 3.0 veröffentlicht.
Darin werden Standards, Verfahren und Methoden und gibt Empfehlungen für Anwendungen im Bereich des E‑Government. Erstmalig werden auch die Mindestanforderungen für die Aufnahme in die SAGA erläutert: Der Standard muss offen sowie kostenlos zugänglich sein, deshalb dürfen keinerlei Lizenzgebühren verlangt werden.
SAGA will die Interoperabilität zwischen den Anwendungen verschiedener Ämter gewährleisten. Erstmals wird in der Version 3.0 daher auch das Open Document Format (ODF) als Offenes Format für die behördliche Arbeit vorgestellt.
Ziel der SAGA ist ein „dienstorientiertes Architekturkonzept“, das die Themen „Beschreibungssprachen für Metadaten von Dateien“, „Geodienste“, „Langzeitarchivierung“ und „Authentifizierung“ neu aufgenommen hat. Überarbeitet wurden weiterhin die Beschreibungen der Basiskomponenten, die Komponenten der Infrastruktur und der „Einer-für-Alle-Dienstleistungen“ (EfA-Dienstleistungen).
SAGA 3.0 ist beim BMI als PDF-Datei herunterladbar.
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: Berliner Datengarten: Retrocomputing – Wie waren Computer früher?
: Berliner Datengarten: Retrocomputing – Wie waren Computer früher? Am 12.10.06 gibt es um 20:00h im Berliner Chaos Computer Club wieder einen Datengarten. Thema diesmal ist „Retrocomputing – Wie waren Computer früher?“
Dexter berichtet, was man so alles mit alter Hardware machen kann. Es ist erwünscht, dass historische Hardware mitgebracht wird (soweit transportabel).
Wir wollen einmal einen Blick in die Vergangenheit werfen und uns Computer aus einer Zeit vor Mulitasking und Internet ansehen. Interessierte die noch einen alten Computer zuhause haben sind eingeladen diesen mitzubringen.
Überblick über die Schwerpunkte des Abends:
* Was genau ist Retrocomputing?
* Die Computerlandschaft damals
* CP/M – das erste Plattformunabhängige Betriebsystem
* Restauration von Computern und Datenkonvertierung
* Hardwareneuentwicklung und Hacks
* Szene: Zfest & Co, Berlin ohne Retroszene?
* Hands on: Demonstration eines antiken Computersystems.Die Veranstaltung findet in der Marienstrasse 11 in Berlin-Mitte statt. Eintritt ist frei.
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: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen
: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen Das Bundesjustizministerium hat in einer Stellungnahme auf die Kritik am sogenannten „Anti-Hacker Tools“ Paragraphen im „Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen“ reagiert:Justizministerium sieht keinen Änderungsbedarf bei „Hacker-Tool“-Paragraphen. Es sei ja alles nicht so gemeint:
Diese Bedenken kann das Justizministerium offenbar nicht nachvollziehen. In einer Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass eine Strafbarkeit dann nicht vorliege, wenn ein Computerprogramm „zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen“ werde. Entscheidend sei vielmehr, dass die „Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen“ müsse.
Zwar wäre bei einer solchen Auslegung des Gesetzentwurfs die Gefahr einer Strafbarkeit von Maßnahmen zur IT-Sicherheit weitgehend vom Tisch. Im Gegensatz zu der offiziellen Begründung des Gesetzesentwurfs ist die Stellungnahme des Ministeriums für Gerichte jedoch in keiner Form bindend. Kritiker des neuen Gesetzes fordern daher weiterhin eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts, um auch Richtern eine klare Auslegung an die Hand zu geben und eine Überinterpretation des Vorschrift zu verhindern.
Bisher wurde der Gesetzesentwurf erst vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist noch Zeit, um Abgeordnete zu kontaktieren und diese aufzufordern/zu bitten, im folgenden parlamentarischen Prozess diesen umstrittenen Paragraphen zu konkretisieren oder zu streichen. Man muss es nur tun!
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: Instant-Messaging Verschlüsselung
: Instant-Messaging Verschlüsselung In einem Interview mit NPR erklärt Peter Eckersley von der Electronic Frontier Foundation, was man bei der Kommunikation mit Instant-Messaging-Systemen beachten sollte und wie man die eigene IM-Kommunikation verschlüsselt: Privacy of IM Chats not Guaranteed. Beispielsweise mit OTR, was dummerweise nur mit GAIM läuft. Und ich mag GAIM eigentlich nicht besonders. PSI kann noch GnuPG als Verschlüsselung. Die Tipps und Tricks aus dem Interview sind nicht nur für US-republikanischer Senatoren interessant.
Update: Danke für den Kommentar. Miranda und Trillian bieten wohl OTR-Plugins und hier findet sich eine Anleitung, wie man am Beispiel ICQ seine IM-Kommunikation verschlüsseln kann und warum man das tun sollte.
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: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer
: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), welche die Wahlcomputer hier in Deutschland überprüft, hat eine Pressemitteilung zum Wahlcomputer-Hack herausgegeben: Wahlgeräte in der Kritik. Tenor ist ähnlich wie bei der Firma NEDAP: Keine Gefahr…! Denn bei „den in Deutschland eingesetzten Geräten handelt es sich allerdings um einen anderen Typ, als der dem Bericht zugrunde liegt.“
Das scheint im Moment die Hauptargumentationslinie der Wahlcomputer-Befürworter in Deutschland zu sein. Frank Rieger vom Chaos Computer Club ging in seinem Weblog Ende letzter Woche auf dieses Argument ein:
Es handelt sich im wesentlichen um kosmetische Änderungen wie Anzahl, Art und Farbe von Schaltern und Tasten sowie ein grösseres Display für den Wahlleiter. Die Änderungen sind im wesentlichen durch die, in Deutschland offenbar übliche, Erfasssung der Wählerstatistik durch den Wahlleiter nach fünf Altersgruppen und Geschlechtern zu erklären.
Ansonsten ist natürlich die Software ein bischen anders, die Wahlsysteme sind ja leicht verschieden. Das alles ändert aber genau garnichts an der Angreifbarkeit der deutschen Wahlcomputer, mit genau den gleichen Angriffen wie sie gegen die niederländischen Systeme belegt wurden.
Wie schon öfters kommuniziert, würde der CCC sich über ein oder zwei Testgeräte aus Deutschland freuen. Aber anscheinend vertraut die Herstellerfirma ihren eigenen Aussagen nicht, dass die Teile absolut sicher seien und stellt kein Testgerät zur Verfügung. Gerade mit einer solchen symbolischen Aktion könnte man doch von Seiten des Herstellers die öffentliche Wahrnehmung beruhigen. Andernfalls sieht es doch tatsächlich so aus, als seien die Teile unsicher.
Die PTB versucht in ihrer Pressemitteilung, die erhitzten Gemüter zu beruhigen, denn es sei ja alles sicher:
Der Angriff wurde offensichtlich durchgeführt, um zu beweisen, dass die Geräte nicht manipulationssicher sind. Bei einem tatsächlichen Angriff wäre eine gehörige Portion krimineller Energie in Verbindung mit speziellen Fähigkeiten der durchführenden Personen erforderlich, um unbemerkt die Steuerungssoftware der Geräte zu verändern. Außerdem stünden einem solchen Angriff in der Realität weitere Sicherungsmaßnahmen gegenüber. Zu den festgelegten Sicherungsmaßnahmen bei Bundestags- und Europawahlen in Deutschland gehören:
– Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl und unmittelbar vor Öffnung der Wahllokale,
– der Betrieb während der Wahl unter ständiger Kontrolle,
– die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können
– und nicht zuletzt die Absicherung, dass vor jeder Wahl eine gesonderte Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochen werden muss. Diese Verwendungsgenehmigung kann verweigert werden, wenn Umstände bekannt werden, die die Sicherheit oder korrekte Funktionsweise fraglich erscheinen lassen.Ähnliches hörte man auch immer in Holland, bevor der Hack letzte Woche publiziert wurde. Irgendwo hatte ich am Wochenende auch noch gelesen, dass die Herstellerfirma im Moment prüft, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Urheberrechtskeule wird ja gerne genutzt, um Kritiker ruhig zu stellen. Und auch das kommende Anti Hacker-Tool Gesetz dürfte mehr Schaden anrichten als vermieden werden soll.
Wer die PTB noch nicht kennt: Das ist die Organisation, die genau einen Wahlcomputer der Firma NEDAP geprüft hat und eine Unbedenklichkeitsprüfung abgeben hat. Einen von mehr als 2000 eingesetzten Wahlcomputer in Deutschland! Was unfassbar ist: Autos, Feuerlöschern und Fahrstühlen werden in Deutschland besser geprüft als Wahlcomputer!
Wahlcomputer sind eine Gefahr für die Demokratie und sollten verboten werden.
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: Greenpeace erklärt die Apple-Kampagne
: Greenpeace erklärt die Apple-Kampagne Technology Review hat ein Interview mit Zeina Alhajj, die Managerin der Apple-Kampagne von Greenpeace International: „Wir brauchen eine grüne Elektronik“
TR: Elektronische Geräte müssen aber offenbar immer auch Materialien enthalten, die nicht gänzlich umweltfreundlich sind. Ist „grüne“ Hightech wirklich möglich?
Alhajj: Nun, vor einigen Jahren hieß es ja auch noch, man könnte das Blei in den Lötverbindungen nicht ersetzen. Inzwischen gibt es genügend Produkte, in denen es fehlt. Wir haben es hier mit einer Industrie zu tun, die aus unserem Planeten ein globales Dorf gemacht hat, in dem sie die Kommunikation erleichterte. Greenpeace ist sich sicher, dass sie es auch schaffen kann, grünere Produkte herzustellen. Wir fordern die Branche dazu heraus. Das geht ganz sicher, auch wenn man dazu etwas investieren muss.
Passend dazu: Bei Mac-Essentials gibt es den ersten Sonntags-Frühschoppen (codename) geht es darum, wie auf den glänzenden Photokina-Einstand für Apple der Tiefschlag der »Backdating-Krise« folgte, und wie ein grüneres Apple die IT-Industrie verändern könnte. Es geht um Apple-Erfolge, um »Think Different« und um Ethik im Business. Mit dabei sind der Pressesprecher von Apple Deutschland, Georg Albrecht, der ehemalige Bankvorstand und Yeald-Herausgeber Marcel van Leeuwen, und die Leiterin der Apple-Kampagne bei Greenpeace, Zeina Alhajj.
Das 25 Minuten lange Gespräch gibt es als MP3.
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: Microsoft und der Schweiz-Deal
: Microsoft und der Schweiz-Deal Ich kann die schweizer Quelle „Inside-IT“ nicht wirklich einschätzen, aber diese Story klingt interessant: Exklusiv! Wie Microsoft die Schweizer Behörden in die Knie zwang.
Microsoft und die Schweizerische Informatikkonferenz schlossen im Juni einen neuen – für die Steuerzahler schlechteren Vertrag ab. Hat „die Schweiz“ nur schlecht verhandelt oder war da noch mehr?
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