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  • : Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz
    Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz

    Seit zu der Suchfunktion als Add-on mit „Cliqz“ auch ein eigenständiger Browser vorgestellt wurde, sind einige Wochen vergangen. Wir haben Marc Al-Hames von der Cliqz GmbH aus München einige Fragen gestellt, uns über hinterlistiges Fingerprinting unterhalten und sprechen außerdem über die Studie „Tracking the trackers“, die jüngst von Cliqz vorgestellt wurde. Die Studie dürfte die bisher größte empirische Untersuchung über das Tracking sein.

    Die Ergebnisse zeigen, dass beispielsweise Google etwa fünfzig Prozent aller Aktivitäten eines Nutzers im Web sieht, auch Facebook noch deutlich über zwanzig Prozent. Die Untersuchung weist zudem nach, dass Facebook auch dann trackt, wenn man nicht eingeloggt ist.

    Im Ergebnis von „Tracking the trackers“ kommen die Cliqz-Forscher zu dem Schluss, dass Tracking in sehr hohem Ausmaß betrieben wird und dadurch die Privatsphäre der Nutzer gefährdet ist. Der Schutz vor Tracking sei technisch keine einfache Aufgabe und immer auch ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach konsequenter Verhinderung des Trackings und der Benutzbarkeit von Websites.

    Cliqz bietet mit seinem Script-zähmenden Browser und mit dem Add-on technische Lösungen, um das Tracking weitgehend zu unterbinden. Tracking bezeichnet die Auswertung von Informationen, die beim Surfen im Netz hinterlassen werden, um eine Wiedererkennung von Website-Besuchern zu ermöglichen: Neben der IP-Adresse des Rechners können beispielsweise Angaben dazu ausgewertet werden, welche Browsereinstellungen und welches Betriebssystem genutzt wurden. Allein die Profilierung eines Browsers kann einen Benutzer verfolgbar machen, auch wenn er keine Cookies im Browser akzeptiert. Daraus kann über den Nutzer nachvollzogen werden, welche Websites er wann und wie oft besucht hat und wohin dort geklickt wurde.

    Anti-Tracking-Ansätze, die Blockadelisten nutzen, helfen nicht immer, auch weil sie regelmäßig und zeitnah aktualisiert und gewartet werden müssen. Solche Blockadelisten nutzen zum Filtern meist Domain-Namen. Das aber sei zu grobkörnig, wie in „Tracking the trackers“ an Beispielen untersucht wurde. Statt nur Domain-Namen zu filtern, sollten zusätzlich URLs und reguläre Ausdrücke verwendet werden.

    Our empirical evidence shows […] that about 78 % of requests to 3rd parties blocked by Disconnect’s blocklist exhibit a mixed behavior, meaning that sometimes the content should be blocked and sometimes not. Domain name does not offer the proper resolution for an accurate classification. While the 78 % figure is novel, the problem was known. In fact it is the underlying reason why blocklist based systems are evolving to offer a finer resolution control by extending blocklists to accept regular expressions and other case based exceptions.

    Dass die Werbeindustrie in Kooperation mit Seitenbetreibern und anderen interessierten Dritten Tracking-Daten millionenfach auswertet, hat sich mittlerweile leider eingebürgert, wie Konark Modi und Josep M. Pujol von Cliqz in Data Collection without Privacy Side-Effects (pdf) schreiben:

    The industry modus operandi can be described as collect-all-you-can, and this behavior is not only accepted but encouraged.

    Deswegen ist das aber noch kein Naturgesetz. Die Nutzung von Cliqz ist ein einfacher Weg, das Tracking weitgehend zu verhindern. Integriert ist zusätzlich eine Schnell-Suche direkt im Browser.

    Das Interview haben wir mit Dr.-Ing. Marc Al-Hames von Cliqz geführt, neben Jost Schwaner und Jean-Paul Schmetz einer der Geschäftsführer. Die Studie „Tracking the trackers“, die von Cliqz erstellt wurde, ist zwar noch nicht in Gänze veröffentlicht, aber die Slides von der WWW-Konferenz in Montreal kann man sich schon ansehen.

    Wie viel Nutzer hat denn Cliqz zur Zeit?

    Wir haben ja mehrere Produkte: Es gibt den Cliqz-Browser für Windows und Mac und für Linux zum selbst Kompilieren, dazu die Versionen für iOS und Android und nicht zuletzt das Firefox-Add-On, mit dem alles vor zwei Jahren begonnen hat. Über alle diese Produkte sehen wir ca. eine Million monatliche aktive Nutzer.

    Und was wird am meisten genutzt?

    Historisch bedingt ist natürlich das Add-On am größten. Am schnellsten wachsen jetzt die Browser, weil wir uns darauf auch fokussieren.

    Die Mission des Start-ups ist ja nicht eben tiefgestapelt: Der Plan sei die „Umgestaltung des Informationskonsums“. Wie ist das gemeint?

    Wir wollen das Internet grundsätzlich verändern.

    Mit einem Browser und der Suchfunktion?

    Ja. Das sind die beiden Kernfunktionen eines offenen Webs: Die Suche entscheidet häufig, was wir wie schnell zu sehen bekommt. Es lenkt die Nutzerströme. Daneben ist es zum Großteil auch das Geschäftsmodell und finanziert dann wiederum andere Dinge, beispielsweise die meisten Browser. Der Browser ist der Einstiegspunkt.

    Deswegen haben wir auch beides verbunden, denn Browser und Suche gehören eigentlich zusammen. Die Suche ist einfach notwendig, um die Nutzer selbstbestimmt lenken zu können und den Browser wirklich intelligent zu machen. Bisher waren die beiden Dinge (bis auf die wirtschaftlichen Verzahnungen) leider getrennt.

    Wie funktioniert das Anti-Tracking?

    Was den Browser für viele Nutzer sexy macht, dürfte die Anti-Tracking-Technologie sein, die integriert ist und automatisch per Standardeinstellung vorkonfiguriert ist. Wie funktioniert das technisch?

    Wir haben dazu gerade auf der WWW-Konferenz in Montreal die wissenschaftliche Grundlage präsentiert : „Tracking the trackers“. Zuerst haben wir gemessen und waren geschockt: Die größten Tracker sehen teilweise zehn, zwanzig, sechzig Prozent des Internetverkehrs– unabhängig davon, ob der Nutzer eingeloggt ist oder nicht. Wir haben dann gemessen, ob dabei persönliche Daten übertragen werden: Cookies natürlich, aber viel weitergehend jede Form von Fingerprinting. Das ist leider meistens der Fall. Damit kann ein Nutzer umfassend und über Websites hinweg von den großen Anbietern identifiziert und letztendlich ein Profil erzeugt werden. Was damit dann passiert, ist Glücksache.

    Im zweiten Schritt haben wir überlegt, was man dagegen tun kann. Es gibt teilweise gute technische Möglichkeiten, wie ein sauber konfiguriertes Firefox mit NoScript oder den Tor-Browser. Aber für den normalen Anwender ist das oft zu kompliziert, viele fügen Ausnahmeregeln hinzu – am Ende ist man ungeschützt. Wir haben daher einen Ansatz gewählt, der vollautomatisch ist: Wir schauen auf Basis von k‑Anonymität, welche Werte im Tracker geeignet sind, eine Person zu identifizieren, beispielsweise über eine ungewöhnliche Bildschirmgröße. Wann immer ein Wert potentiell geeignet ist, jemanden zu verfolgen, verändern wir ihn. Unkritische Werte, im Sinne von genügend statistische Größe, um in der Masse zu verschwinden, lassen wir durch. So zerstören wir zwar das Verfolgen, genaugenommen sorgen wir für ziemliche Konfusion bei den Trackern, machen aber andererseits nicht alle Funktionen kaputt und ermöglichen dem Nutzer damit ein möglichst konfigurationsfreies Benutzen.

    Vermeidet das jede Art von Fingerprinting?

    Das ist unser Anspruch, aber einhundertprozentigen Schutz kann ich nicht garantieren. Wir freuen uns über jedes Feedback, an welchen Stellen wir eventuell nacharbeiten müssten. Letztendlich versuchen wir, die Grenze so zu ziehen, dass eine Identifikation sehr schwer, idealerweise wirklich unmöglich wird, ohne dabei das tägliche Surfen zu kompliziert zu machen.

    Wo immer wir können, hauen wir technisch auf jede Form von Fingerprinting drauf.

    Und wir meinen das wirklich ernst, über Feedback und Verbesserungsanregungen freuen wir uns sehr!

    Gibt es technische Einschränkungen für Cliqz-Nutzer aufgrund der Anti-Tracking-Technologie, also müssen sie etwa damit rechnen, von Website-Betreibern beispielsweise Gegenwehr-Maßnahmen zu erfahren?

    Wir haben gemessen, dass wir nur halb so viele ungewollte Seitenfunktionalitäten (beispielsweise Abstürze) hervorrufen wie ein klassischer kompletter Scriptblocker. Das war ja auch das Ziel, es möglichst alltagstauglich zu machen. Bisher sehen wir auch noch keine „technischen“ Gegenreaktionen von Tracking-Betreibern oder den Websites bzw. Performanceverluste für den Nutzer. Aber in einem Horizont-Interview im März hat die Industrie einen Anti-Anti-Tracker angekündigt – was auch immer das heißt.

    Ja, da warten wir auch gespannt.

    Cliqz vs. Burda?

    Wie verteilen sich die Cliqz-Nutzer auf der Welt, aus welchen Ländern kommen sie?

    Unsere Nutzer sind überwiegend aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz); unsere Suche ist auch bisher auf diesen Markt optimiert. Die Tracker sind vornehmlich nicht-deutsch: In den Top-10 sind acht US-Firmen und zwei EU-Firmen. In den Top-100 der Tracker, die am meisten Nutzer überwachen, findet sich ein hübscher globaler Mix. Die Europäer spielen da aber nur eine kleinere Rolle.

    Wie viele wissen, gehört Cliqz zum Hause Burda. Gibt es Interessenkonflikte, wenn das Tracking blockiert wird?

    Ich kann nur für Cliqz sprechen. Aber: Ja, Burda hat teilweise – übrigens gar nicht so viele – Geschäftsmodelle, die Tracking betreiben, wie fast alle im Internet. Da hilft die Dezentralität des Hauses Burda: Wir sind eine eigenständige GmbH, und unser Anspruch ist es eben, ein besseres Netz zu gestalten. Für mich gehört Tracking, sofern es nicht eine klare Funktion für den Nutzer hat, einfach nicht zu einem guten Netz.

    Offenbar gibt es aber auf jeden Fall in anderer Hinsicht Interessenkonflikte. Wie ist der Stand der Dinge bei den Abmahnungen, mit denen Cliqz zu kämpfen hatte?

    Es gab natürlich aus der Tracking-Industrie Versuche, Druck auf uns auszuüben. Wir sehen das aber als eine sportliche Bestätigung, dass wir wohl das Richtige tun.

    Kam es zu tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen?

    Es gab tatsächlich Abmahnungen, wir haben aber natürlich keine Unterlassungen abgegeben und planen das auch nicht.

    Das war nicht die Frage.

    Nein, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, nur Abmahnungen.

    „Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt.“

    Wie kommt es eigentlich zu einem Start-up mit der expliziten Zielsetzung, dieser ganzen Werbeverfolgung ein Schnippchen zu schlagen? Das ist ja nicht unbedingt typisch für Start-ups.

    Man muss die Historie sehen: Gegründet worden ist die Firma von Jean-Paul Schmetz als Nachrichtenaggregator und Suche. Ich selbst bin damals mit dem Mehrheitsinvestment von Burda mit an Bord gekommen. Und damals haben wir erstmal gefragt: Wie können wir Suche und Browser eigentlich besser machen? Welches Produkt wollen wir nutzen? Zuerst haben wir ja den Web-Index gebaut, also die eigentliche Suche. Dabei mussten wir selbst viele Daten sammeln, das braucht man einfach, um eine Suche zu bauen. Wir hatten aber von Tag eins den Anspruch, niemals persönliche Daten zu sammeln. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um es für uns unmöglich zu machen, Nutzer zu identifizieren und trotzdem statistische Informationen zu bekommen.

    Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt. Dann ist uns aber bewusst geworden: Jetzt schützen wir den Nutzer zwar vor uns, aber wir ignorieren, wie viel Daten alle anderen im Netz über den Nutzer absaugen. Ganz ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man eine Nachrichtenseite liest, über einhundert potentiell persönliche Informationen an teilweise über fünfzig verschiedene Firmen weitersendet – ohne dass der Nutzer sich darüber im Klaren ist. Und dann war das für uns eigentlich recht klar: Wenn wir den Nutzer wirklich ernstnehmen, müssen wir das kaputtmachen.

    Das ist übrigens auch der Grund, warum wir uns sehr schweren Herzens entschieden haben, derzeit keine Add-Ons zuzulassen. Wir lieben unglaublich viele Funktionalitäten von Add-ons und wollen da auch eine Lösung. Aber wenn man mal sieht, wie viel Daten die potentiell übertragen können, und niemand kann sehen oder prüfen, was dann damit passiert: Das beunruhigt schon sehr. Uns wurden schon ganze Profile von Nutzern im Markt angeboten. Wir wollen da mittelfristig eine Lösung, wie wir sie für uns selbst anwenden: Persönliche Daten, was übrigens auch so etwas Einfaches wie der Verlauf von mehreren Websites sein kann, dürfen einfach nicht im Backend landen.

    Reduziert das eigentlich auch den Traffic, etwa auf dem Smartphone?

    Unsere iOS- und Android-Entwicklung hinkt derzeit ein paar Wochen hinter dem Desktop her, daher gibt es da noch kein Anti-Tracking. Das kommt aber. Daten spart das aber auf allen Plattformen erst einmal nicht ein. Wir verändern ja tatsächlich nur Parameter, meistens in Javascript.

    Whut? Hrm.

    Genau das Gleiche sage ich intern auch immer. :)

    Also insgesamt reduziert das nicht den Traffic, wenn die Tracker blockiert werden?

    So ganz pauschal kann man das nicht beantworten: Natürlich werden zum Teil keine Tracker mehr nachgeladen. Tracker laden sich normal gern selbst wieder ein. Es wird eventuell auch weniger Werbung ausgeliefert, weil man als Nutzer nicht mehr gezielt angesprochen oder identifiziert werden kann und damit weniger „wert“ ist. Aber unser Hauptaugenmerk liegt mit dem Anti-Tracking darauf, den Nutzer für die Tracker zu verschleiern.

    2015 wurde von Cliqz ein erstes „proof of concept“ gezeigt: Es wurde ein Verfahren basierend auf k‑Anonymität entwickelt, das Tracker „zerwürfelt“. Cliqz blockiert keine Tracker, die keine persönlichen Daten sammeln, wenn aber ein Tracker individuelle Daten sammelt, erhält er „zerwürfelte“ Resultate zurück. Neben der Entwicklung wurde auch stets Forschung betrieben. „Tracking the trackers“ dürfte die bisher größte Feldstudie zum Tracking sein: 200.000 Cliqz-Nutzer haben das Verhalten aller Tracker beobachtet, die ihnen beim Surfen im Netz unterkamen. Wer weitergehendes Interesse hat, kann sich auch die Demo Privacy Preserving Tracking ansehen, aber: „If your business is to really track users, then move along, nothing to see here.“ :}

    14. April 2016 15
  • : Das erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne?
    Fahndungsfoto der Berliner Polizei (mit Unkenntlichmachung).
    Fahndungsfoto der Berliner Polizei (mit Unkenntlichmachung).
    Das erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne?

    Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Polizei haben gestern das mutmaßlich erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne veröffentlicht. Gesucht wurde ein Passant, der die polizeilichen Ermittlungen bei einem Tötungsdelikt in Charlottenburg-Wilmersdorf gefilmt hatte. Vor einem Monat war dabei ein 43jähriger in seinem Fahrzeug sitzend von einem Sprengsatz getötet worden.

    Der Gesuchte hatte das polizeiliche Geschehen anschließend vom Dach eines Hauses gefilmt und wurde dabei von einem polizeilichen Multicopter entdeckt und aufgezeichnet. Der Betroffene wurde schließlich als Zeuge gesucht und hat sich wenige Stunden später bei der Polizei gemeldet. Er gab an, sich lediglich ein Bild von dem Geschehen gemacht zu haben. Sein Foto nahm die Polizei mittlerweile vom Netz. Ob der Mann als Mittäter verdächtig ist, wollte die Polizei zunächst nicht bestätigen.

    Nutzung durch Mordkommission oder der Verkehrspolizei

    Die 2009 vom „Kompetenzzentrum Kriminaltechnik“ im Landeskriminalamt beschaffte Drohne wird gewöhnlich nur von der Mordkommission oder der Verkehrspolizei genutzt. Das als „Unmanned Aircraft System der Polizei“ (UAS-Pol) bezeichnete Fluggerät wird dabei zur Fertigung von Luftbildaufnahmen als „ermittlungsunterstützende Technik“ eingesetzt. Die Polizei will auf diese Weise ihre Dokumentation von Tat- und Ereignisorten verbessern.

    Die damals für 45.000 Euro von der Firma AirRobot GmbH beschaffte Drohne darf zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr aufsteigen. Einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zufolge war das System bis 2014 beinahe ausschließlich nach Verkehrsunfällen, Tötungsdelikten, Schusswechseln, Entführungen, bei Übungen oder zur Vorbereitung von Großereignissen in der Luft. In einem Fall wurde eine Hanfplantage von oben dokumentiert. Mehrmals wurde das Gerät öffentlich vorgeführt, ein anderes Mal filmte die Drohne zur Dokumentation einer Sprengung. Mindestens einmal havarierte das UAS-Pol während des Einsatzes und wurde beim Absturz beschädigt.

    Versammlungen oder Demonstrationen werden in Berlin nicht aus der Luft gefilmt. In den ebenfalls 2009 erlassenen „Internen Durchführungsbestimmungen für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14“ ist festgelegt, dass keine Menschenansammlungen überflogen oder Personen „direkt angeflogen werden“.

    Drohnen sollen „Lücke“ zwischen Polizeihubschrauber und CCTV schließen

    Damit unterscheidet sich die Berliner Praxis etwa von Sachsen, wo Drohnen bereits mehrfach zur Überwachung von Demonstrationen oder Fußballspielen zum Einsatz kamen. Sachsen war 2008 das erste Bundesland das Multikopter für die Polizei beschaffte. Damit würde laut dem damaligen Innenminister eine „Lücke“ zwischen den „Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden“ geschlossen. Die Ankündigung, die sächsischen Drohnen auch zur beweissicheren Dokumentation von Straftaten zu nutzen, wurde bislang nicht umgesetzt.

    Laut dem Berliner Senat wird das UAS-Pol nicht zu Observationszwecken eingesetzt. Das scheint glaubhaft, denn das laut surrende Gerät würde von den Verfolgten leicht bemerkt. Vor zwei Jahren waren 13 „tarifbeschäftigte Fotografen“ für die Führung des UAS-Pol ausgebildet. Die Einweisung erfolgte vom Hersteller, zu den Trainings gehörte auch das Fliegen „unter Windbedingungen mit Videosicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung“. Allerdings ist das Fliegen ohne Sichtkontakt in Deutschland nicht erlaubt. Das gilt auch für die Polizei.

    14. April 2016 8
  • : Klage auf Überwachung von Drohneneinsätzen in Ramstein von Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
    Herz tödlicher Drohnenmorde: Ramstein Air Base.
    Klage auf Überwachung von Drohneneinsätzen in Ramstein von Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

    Ein nahe Ramstein wohnender Mensch hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darauf verklagt, die über Ramstein gesteuerten Drohneneinsätze der US Air Force zu kontrollieren. Damit ist er nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert.

    Das Gericht wies die Klage zurück, da der Kläger nicht unmittelbar persönlich von den Drohnenoperationen betroffen sei. Der Kläger hingegen argumentierte, dass er durch die Nähe seines Wohnortes zu Ramstein durchaus betroffen sein könnte, wenn es als Reaktion auf Drohnenoperationen zu Angriffen auf Ramstein kommen sollte – das hatte dem Gericht als Begründung nicht gereicht.

    Damit unterliegt der Kläger bereits in der dritten Instanz, zuvor war die Klage 2014 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und 2013 erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden.

    Unabhängig von der Klagebefugnis des hier Betroffenen lässt sich immer wieder feststellen, wie sehr sich die Bundesregierung und mit ihr auch das BMVg verwehrt, die Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg aufzuklären. Man beruft sich immer wieder darauf, dass US-Präsident Barack Obama versichert habe, Ramstein sei nicht Ausgangspunkt für Drohneneinsätze der USA. Dabei hatte Obama eigentlich gesagt:

    Ich betone, dass wir Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen verwenden, die als Teil der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden.

    Das widerspricht nicht den Aussagen des ehemaligen US-Drohnenpiloten Brandon Bryant, der auch im NSA-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, dass der gesamte US-Drohnenkrieg ohne Ramstein nicht möglich sei. Denn Ramstein dient als sogenannte Relaisstation. Das heißt, Drohnen werden nicht von Ramstein gestartet oder direkt gesteuert, aber die Signale für die Drohnen werden über Ramstein geleitet. Eine Relaisstation neben Ramstein gebe es bisher noch nicht, damit wäre Ramstein unverzichtbar.

    Doch was genau in Ramstein passiert, das will seitens der Bundesregierung niemand genau wissen. Im NSA-Ausschuss betonten Völkerrechtler des Auswärtigen Amtes und des BMVg immer wieder, Drohneneinsätze seien nicht per se völkerrechtswidrig und man habe keine Anhaltspunkte, dass von Ramstein aus völkerrechtswidrige Einsätze stattgefunden hätten, und demnach auch keinen Anlass, genauer zu prüfen. Aber geben zahlreiche durch US-Drohnen Getötete – darunter auch zivile Opfer und Deutsche – keinen Anlass, genauer hinzusehen? Offensichtlich nicht. Und auch wenn es Einzelfallprüfungen gab – daran erinnern konnten sich die Zeugen im NSA-Ausschuss wenig überraschend nicht mehr.

    7. April 2016 3
  • : Nach drei Jahren: Bundesregierung wartet angeblich immer noch auf Antwort zum Ramstein-Rätsel
    CODEPINK protestiert seit Jahren gegen den Drohnenkrieg in Afrika und Asien. Im April ist die US-Organisation in Deutschland.
    CODEPINK protestiert seit Jahren gegen den Drohnenkrieg in Afrika und Asien. Im April ist die US-Organisation in Deutschland.
    Nach drei Jahren: Bundesregierung wartet angeblich immer noch auf Antwort zum Ramstein-Rätsel

    Vor fast genau drei Jahren wurde die Nutzung der US-Basis Ramstein als Relais-Station für tödliche Drohnenangriffe des US-Militärs erstmals im Bundestag behandelt: Am 27. März 2013 erfuhr Hans-Christian Ströbele als Antwort auf seine schriftliche Frage, dass die Bundesregierung über „keine Erkenntnisse zu von US-Streitkräften oder NATO-Einrichtungen in der Bundesrepublik geplanten oder geführten Drohneneinsätzen im Ausland“ verfüge.

    Ströbele wollte wissen, auf welche Weise „Einrichtungen der NATO und des US-Militärs in Deutschland (Airbase Ramstein, Africom/Eucom in Stuttgart, CC Land HQ Heidelberg)“ an der „Zielauswahl oder Durchführung von bewaffneten Drohneneinsätzen im Ausland“ beteiligt sind.

    Seitdem hatten sich Abgeordnete immer wieder zur selben Frage erkundigt (hier eine Chronologie). Die Antworten der Bundesregierung gingen jedoch stets am Kern vorbei: So sei Deutschland laut dem Auswärtigen Amt nicht Ausgangspunkt („launching point“) für den Einsatz von Drohnen, auch säßen die DrohnenpilotInnen in den USA und nicht in Ramstein. Dass in Bayern Rheinland-Pfalz keine US-Drohnen starten, war den Abgeordneten wohl bewusst. Sämtliche Fragen drehten sich deshalb um die Bedeutung als Relais-Station.

    „Fortgesetzt eindringlich“

    Erst im April 2014, also ein Jahr später, richtete das Auswärtige Amt einen „Fragenkatalog“ zu den Aktivitäten von AFRICOM an die amerikanische Botschaft. Hintergrund waren von der Süddeutschen Zeitung und dem Magazin Panorama gesammelte Zeugenaussagen, in denen die Bedeutung der US-Standorte in Stuttgart und Ramstein für den Drohnenkrieg in Afrika und womöglich auch in Asien bestätigt wurde.

    Laut der zuständigen Staatssekretärin Maria Böhmer (CDU) habe AFRICOM habe die US-Botschaft Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ in Aussicht gestellt. Im Juni hieß es, man rechne „in wenigen Wochen“ mit einer Antwort. Trotzdem habe man an die Beantwortung der Fragen „erinnert“. Im Herbst 2014 schrieb die Staatssekretärin, sie habe die USA erst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und schließlich „mit Nachdruck“ auf die fehlende Beantwortung aufmerksam gemacht.

    Das diplomatische Schattenboxen war steigerungsfähig: Laut einer weiteren Antwort stehe die Bundesregierung „in dieser Frage in engem Kontakt mit der US-Regierung“ und erinnere nun „fortgesetzt eindringlich“ an die ausstehende Beantwortung. Da wurde es der „amerikanischen Seite“ wohl zu bunt: Zwar wurde eine Beantwortung des „Fragenkataloges“ weiterhin „in Aussicht gestellt“. Allerdings wurde die Bundesregierung von einem sich „wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess“ unterrichtet. Es wurde auch „kein konkretes Zieldatum“ mehr genannt. Trotzdem forderte die Bundesregierung „die US-Seite weiter eindringlich zur Beantwortung des Fragenkatalogs auf“.

    Jetzt nur noch „mit Nachdruck“

    Allerdings blieben sämtliche „Anstrengungen“ erfolglos. Zwei Jahre nach Einreichen des „Fragenkataloges“ teilte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Markus Ederer, heute mit, „die Frage der Relaisstation in Ramstein“ sei weiterhin „regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit unseren US-Partnern“.

    Allerdings:

    Eine abschließende Klärung konnte bislang nicht erzielt werden. Die Bundesregierung wird dies aber weiterhin mit Nachdruck verfolgen.

    1. April 2016 11
  • : Aufzeichnung der Diskussion mit Brandon Bryant
    Aufzeichnung der Diskussion mit Brandon Bryant

    Wir hatten letzte Woche von einer Diskussion über den Einsatz bewaffneter Drohnen in Berlin berichtet, in der Brandon Bryant über das Drohnenprogramm der US-Regierung berichtete. Der Whistleblower war früher in der US-Armee als Drohnenoperator tätig und gab Einblicke in seine frühere Arbeitsumgebung.

    Thema waren insbesondere die Umstände des Einsatzes der bekannten US-amerikanischen Mittelstrecken-Drohnen des Predator- und Reaper-Typs, die mit Hellfire-Raketen bestückt sind. Aber auch die deutsche Mitverantwortung wurde von mehreren Seiten beleuchtet.

    Wer nicht nur unsere Zusammenfassung lesen oder sich bei knowdrones.com informieren möchte, kann sich nun die gesamte Aufzeichnung als mp3 runterladen. Nicht nur die Podiumsdiskussionen, sondern auch die einleitende Rede von Sahra Wagenknecht findet sich in der über zweistündigen Audio-Datei.

    Vielen Dank an Alexej Stoljarow für die Aufzeichnung!

    21. März 2016 1
  • : Brandon Bryant: „Mein Land muss zur Verantwortung gezogen werden“
    reaper drone
    Reaper-Drohne mit Bewaffnung.
    Brandon Bryant: „Mein Land muss zur Verantwortung gezogen werden“

    Der ehemalige Drohnen-Operator Brandon Bryant ist derzeit in Deutschland und steht bei einigen öffentlichen Veranstaltungen Rede und Antwort. Am Mittwoch war er in Berlin und nahm an einer Podiumsdiskussion teil, organisiert von der Partei Die Linke.

    Sahra Wagenknecht leitete den Abend ein und stellte die Position ihrer Partei bei Kampfdrohnen dar. Dass auch die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommen soll, lehnen die Linken ab.

    brandon bryantBryant kann sehr plastisch und verständlich aus dem Alltag eines Drohnen-Operators berichten. Dafür, dass er an die Öffentlichkeit ging und über das Drohnenmorden spricht, wurde er insbesondere von Veteranen der US-Armee beschimpft, auch seine Mutter wurde bedroht.

    Wie kam es dazu, dass der Soldat zum Whistleblower wurde? Der Fall des mit einer Drohne ermordeten Awlaki, der mitsamt seinem minderjährigen Kind den Raketen zum Opfer fiel, hätte ihn aufgerüttelt, sagt Bryant. Aber auch die Tätigkeit an sich habe ihn sehr belastet. Denn durch die leichte zeitliche Verzögerung zwischen der Ausführung eines Befehls zum Abschuss der Hellfire-Raketen bis zum Einschlag sehen die Operatoren das Opfer bis zur Explosion in seinen letzten Sekunden:

    It is horrific: The person you are watching, is going to die.

    Zunehmende Gewissensbisse führten zu seinem Ausstieg beim US-Militär. Er wollte kein „Nintendo Warrior“ (Bryant) mehr sein, die völkerrechtlich höchst fragwürdigen militärischen Operationen in nie erklärten Kriegen nicht mehr aktiv unterstützen. Mit ihm sind mittlerweile sechs weitere ehemalige Drohnen-Operatoren ausgestiegen und informieren nun die Öffentlichkeit über die weitgehend geheimen Hinrichtungsprogramme.

    john goetzModerator John Goetz, der als investigativer Journalist über die illegalen geheimen Gefangenenflüge und Foltergefängnisse der CIA geschrieben hatte, gab zu bedenken, dass bei den Drohnen-Hinrichtungen – im Unterschied zu seinem früheren Recherchefeld – keine Gerichtsverfahren die Operationen stören würden, da die Opfer nach den Angriffen nicht mehr am Leben seien. Dabei ließ er allerdings die vergangenen und derzeitigen gerichtlichen Streitigkeiten von Hinterbliebenen in mehreren Staaten unerwähnt und auch die von den NGOs Reprieve und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützte Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen der deutschen Mitverantwortung für die Drohnenangriffe über die US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein.

    Der Podiumsteilnehmer, Linken-Politiker und Jurist Niema Movassat gab zum Beschreiten des Rechtswegs zu Protokoll: „Über den Rechtsweg werden wir das Morden nicht beenden.“ Er scheint sich nicht vorstellen zu können, dass man mit langem Atem Menschenrechte gerichtlich einfordern könnte. Stattdessen sprach er sich für Ramstein-Blockaden aus und hofft auf Proteste der Bevölkerung und politischen Druck.

    „The guy to pull the trigger“

    Aus dem Publikum kamen mehrere Nachfragen zu Vergleichen zwischen Videospielen und dem Operieren von Drohnen. Bryant erklärte, dass seine Tätigkeiten tatsächlich dem Gaming nicht so unähnlich gewesen seien. Optisch sei man auf die Bildschirme fixiert, habe parallele Chats laufen und mehrere Screens. Außerdem brauche man ähnliche Fertigkeiten wie beim Gaming, nutze vergleichbare Instinkte.

    podium brandon bryantEntscheidungsgewalt darüber, wer getötet wird, habe der einzelne Soldat aber nicht:

    I was just the guy to point the laser for the guy to pull the trigger.

    Wenn man aber den Menschen als Faktor entferne, reduziere das die ideellen Kosten und erleichtere die Rechtfertigung für Kriege.

    Bryant nahm sich Zeit für viele Fragen aus dem Publikum, darunter einige zur US-Politik und zum derzeitigen Wahlkampf. Gefragt, ob sich einer der US-Präsidentschaftskandidaten gegen das Drohnenprogramm aussprechen würde, wies der ehemalige Soldat auf Jill Stein von den Grünen (Interview). Die anderen Kandidaten würden die extralegalen Tötungen fortführen wollen, auch der in Europa beliebte Bernie Sanders.

    Erstmals offizielle Zahlen über die Drohnentoten

    Dabei haben die Präsidentschaftskandidaten die große Mehrheit der US-Bürger auf ihrer Seite, denn zwei Drittel der Bevölkerung befürworten den Drohnenkrieg. Dass man Verbrecher auch festnehmen und einem Gericht übergeben kann, statt sie in einem geheimen Prozedere für verdächtig zu erklären und unmittelbar zu exekutieren, scheint in Vergessenheit geraten zu sein.

    Jüngst hat das Weiße Haus allerdings immerhin angekündigt, erstmalig offizielle Zahlen über die Drohnentoten seit 2009 veröffentlichen zu wollen. Die Getöteten sollen nach Terror-Verdächtigen und zivilen Opfern aufgeschlüsselt werden, allerdings ohne Beweise für die Verdachtskriterien mitliefern zu müssen.

    reaper droneHinter der Transparenzinitiative dürfte der Wunsch nach fortgesetzter Unterstützung durch Alliierte stehen. Lisa Monaco, die Sicherheitsberaterin von Barack Obama, will mit den Zahlen Legitimität simulieren:

    Not only is greater transparency the right thing to do, it is the best way to maintain the legitimacy of our counter-terrorism actions.

    Vielleicht ist es auch eine Reaktion auf die wiederaufkeimende Diskussion über Drohnen nach dem offenen Brief an US-Präsident Barack Obama. Bryant und mehrere weitere ehemalige Drohnen-Operatoren betonten darin die kontraproduktiven Folgen der Hinrichtungen aus der Luft:

    This administration und its predecessors have built a drone program that is one of the most devastating driving forces for terrorism and destabilization around the world.

    Bryant sagte, er gehe davon aus, dass auch Michael Haydens Meinungsartikel in der New York Times eine mittelbare Antwort auf den offenen Brief gewesen sei. Hayden verteidigt die Drohneneinsätze darin:

    Many such strikes killed high-value targets […] The United States viewed these attacks as legitimate acts of war against an armed enemy.

    Freunde und Partner

    Auch die Beihilfe Deutschlands zu den extralegalen Tötungen durch die parallel laufenden Drohnenprogramme der CIA und des Joint Special Operations Command (JSOC) der US-Armee kam mehrfach zur Sprache. Deutschland zieht sich bereits seit Jahren auf den Standpunkt zurück, an den Entscheidungen, wer mit einer Hellfire-Rakete exekutiert wird, nicht direkt beteiligt zu sein. Eine Notwendigkeit, sich völkerrechtswidrigen Tötungen der US-amerikanischen Partner entgegenzustellen oder sie auch nur öffentlich zu kritisieren, wird von der deutschen Regierung nicht gesehen. Bryant kommentierte diesen Umstand mit dem Hinweis, dass doch gerade Freunde und Partner dazu verpflichtet seien, bei Fehlverhalten nicht zu schweigen:

    Friends should call their friends for their bullshit.

    Auch der notorische Bundesnachrichtendienst (BND) ist involviert: Er dementiert die Weitergabe von Zielinformationen an US-Geheimdienste auch nicht. Allerdings gibt er an, dass die Informationen für konkrete Drohnen-Zieldaten nicht geeignet seien.

    future vehicle militaryBryant äußerte den Wunsch, den das Publikum mit Applaus bedachte, dass sich nicht nur die Partei die Linke gegen den Einsatz von unbemannten Killerdrohnen stellen, sondern die Drohnenmorde auch den Protest aus breiteren Schichten der Bevölkerung hervorrufen sollte. Er betonte, dass es keine Ausreden für Ignoranz gebe. Man könne die US-Drohnenmorde nicht mehr stillschweigend akzeptieren:

    My country needs to be held accountable.

    Die Dokumentation „Drone“ gibt es seit Januar 2016 auch bei Netflix (US only). Der ehemalige US-Airforce-Soldat Brandon Bryant wirkt darin mit.

    Bilder Podium: CC BY 2.0 via flickr/linksfraktion.
    Bilder Reaper-Drohne und „Future Vehicle“: CC BY-NC 2.0 via flickr/Think Defence.

    19. März 2016 14
  • : Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert „Cyberstrategie“
    Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert „Cyberstrategie“

    Zu unserer Erbauung hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel Zeit für einen weiteren Video-Podcast genommen und erklärt uns die digitalen Herausforderungen beim Datenschutz und bei der IT-Sicherheit sowie Lösungsansätze für bestehende Probleme aus ihrer politischen Perspektive. Auch bei der Energiewende sieht Merkel digitales Potential.

    Hacker mögen immer irgendwas hacken

    Die Bundeskanzlerin hat ja schon eigene Erfahrungen mit „Cyberspionage“ sammeln müssen, etwa als ihr Telefon belauscht wurde oder als ein NSA-Trojaner auf dem Rechner einer Referatsleiterin im Bundeskanzleramt plaziert worden war und ein Ermittlungsverfahren wegen Spionage auslöste.

    Was macht man also, wenn die Geheimdienste und ihre Partner die Spionagesoftware mit der Gießkanne über die Rechner der Welt verteilen und die grauen und schwarzen Märkte für Sicherheitslücken bedienen? Merkel schlägt vor, gegen die wuchernde „Cyberkriminalität“ Europol und Interpol in Stellung zu bringen:

    „Wir werden als Regierung zwar unsere Cyberstrategie überarbeiten, aber wir müssen auch europäisch vernetzt sein. Deshalb gibt es bei Europol ein Cyberbekämpfungs-Zentrum – und auch bei Interpol ein solches Zentrum in Singapur. Die internationale Zusammenarbeit, auch der internationale Austausch, ist hier von allergrößter Bedeutung.“

    „Cyberbekämpfung“ ist sicher nicht im Wortsinne zu verstehen. Aber wie dem auch sei: Bisher sind noch keine Fälle öffentlich geworden, in denen Europol oder Interpol gegen geheimdienstliche Schwarzmärkte für Exploits oder gegen deren Sabotage- und Spionagemaßnahmen tätig geworden wären.

    Gefragt, wie man ansonsten noch für mehr Datensicherheit sorgen könne, stellt die Bundeskanzlerin folgende Abhilfe in Aussicht:

    „Wir haben das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, das BSI, das hier versucht, auch ein guter Partner für alle zu sein und die notwendigen Erneuerungen auch immer wieder auf die Tagesordnung zu bringen.“

    Mit dem neuen Chef wird das Amt sicher ein verlässlicher Partner der Wirtschaft, so wie es in der Vergangenheit eine gute Hilfe beim Untergraben der IT-Sicherheit war, als es Beihilfe zur Entwicklung des Staatstrojaners leistete.

    „Datenreichtum“

    Merkel hat seit einigen Monaten ihre Rhetorik in Bezug auf Big-Data-Analysen verändert und preist auffallend die Chancen bei der Auswertung großer Datenmengen. Alles andere könnte nämlich die Wirtschaft schädigen.

    Eine Unterscheidung zwischen personenbezogenen und anderen Daten nimmt sie nicht explizit vor, erwähnt aber „die Beziehung zwischen dem hergestellten Produkt und dem Kunden“ und die EU-Datenschutzgrundverordnung, so dass klar wird, dass sie auch die Auswertung von Daten über Menschen meint. Sie wünscht sich, dass…

    „…der rechtliche Rahmen so geregelt wird, dass man das Big-Data-Management auch wirklich sehr gut machen kann.“

    Auf dass sich der „Datenreichtum“ ohne lästige Fragen nach informationeller Selbstbestimmung mehre, Fragen nach dem Schutz der digitalen Privatsphäre bleiben außen vor. Merkel sieht folgerichtig unsere alltägliche Datenspur primär als „Rohstoff“:

    „[D]as sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts: die Daten. Und in der Tat tut sich Deutschland an manchen Stellen noch schwerer als andere Länder, diese Daten auszuwerten. Aber sie werden in Zukunft natürlich von allergrößtem Interesse sein, weil sie auch – die großen Mengen an Daten – den Zugang zum Kunden bestimmen. Das heißt: Wer heute gute Maschinen, wer heute gute Autos herstellen kann, aber nicht in ausreichender Weise den Zugang zum Kunden bekommt, der wird morgen nicht mehr der Produzent oder der Hauptteil der Wertschöpfung sein. Und deshalb muss Deutschland hier aufholen.“

    Mit „Zugang zum Kunden“ ist nur wenig verklausoliert die Auswertung personenbezogener Daten gemeint. Seine Produkte anders an den Mann zu bringen als durch Kundendurchleuchtung, ist offenbar kaum mehr denkbar.

    Energiewende

    Merkel war bekanntlich früher Umweltministerin und genehmigte in diesem Amt den Betrieb der Atom-Mülldeponie Asse. Nach dem Fukushima-Desaster hat sie den politischen Kurs Richtung Ausstieg aus der Atomenergie eingeleitet. Zweifelsohne ist sie eine Expertin in diesem Gebiet. Gefragt nach den Chancen der fortschreitenden Digitalisierung im Bereich der erneuerbaren Energien, gibt uns die Bundeskanzlerin mit, dass wir zur Energiewende folgendermaßen beitragen sollen:

    „Und da ist natürlich auch das Thema „Smart Meter“, also intelligente Zähler, […] damit können private Nutzer auch einen großen Beitrag dazu leisten, dass die Energiewende gut gelingt.“

    Nur wer diesen „Datenreichtum“ zu welchen Zwecken gebrauchen wird, erwähnt sie nicht.

    Hier ist die Video-Version des Gesprächs, alternativ natürlich die Cyber-Merkel-Version.

    14. März 2016 8
  • : Drohnen des US-Militärs werden auch im Innern eingesetzt
    Eine militärische "Predator"-Drohne, hier mit Raketen. Einsätze in den USA erfolgten unbewaffnet.
    Eine militärische "Predator"-Drohne, hier mit Raketen. Einsätze in den USA erfolgten unbewaffnet.
    Drohnen des US-Militärs werden auch im Innern eingesetzt

    Das US-Verteidigungsministerium hat Medienberichten zufolge in mehreren Fällen Drohnen zur Ausspähen über des eigenen Landes genutzt. Seit 2006 gab es demnach mindestens 20 Flüge der Militärdrohnen. Es habe sich dabei um nicht-militärische Einsätze gehandelt.

    Ein entsprechender Bericht des Pentagon wurde nach einem Freedom of Information Act-Ersuchen veröffentlicht. Details zu den ausgespähten Personen oder Liegenschaften werden nicht genannt, allerdings gibt es Beispiele für Anfragen. In einem Falle habe ein Bürgermeister die Marine gebeten, Schlaglöcher aufzuspüren. Dem Antrag wurde aber nicht gefolgt.

    Offen bleibt auch, welche Typen genutzt wurden. Es könnte sich um Drohnen der MALE- oder HALE-Klasse gehandelt haben („Predator“, „Global Hawk“ oder „Triton“), die in großer Höhe fliegen und mit verschiedenen Sensoren bestückt sind. Weshalb das Militär und nicht zivile Behörden angefragt wurden, erschließt sich nicht. Das US-Heimatschutzministerium verfügt selbst über mehrere Überwachungsdrohnen des Typs „Predator“, die unter anderem zur Grenzsicherung oder bei Viehdiebstahl eingesetzt werden.

    Legal oder illegal?

    Vermutlich wegen der Bearbeitungsdauer des Antrages sind lediglich Einsätze bis 2015 berücksichtigt. Laut dem Bericht lag die erbetene Information bereits im März 2015 vor, wurde aber nicht herausgegeben. Die Missionen kamen erst ans Tageslicht, als der damalige FBI-Chef Robert Mueller vor dem Kongress über die militärische Amtshilfe berichtet hatte. Dies sei aber nur in „sehr sehr beschränktem Umfang, sehr selten” vorgekommen.

    Das Verteidigungsministerium betont, die Flüge seien vom Gesetz gedeckt gewesen. Ein Sprecher des Bürgerrechtsnetzwerks ACLU erklärte hingegen, die entsprechenden Gesetze seien überaltert und müssten angepasst werden. Es habe sich um eine vorübergehende Regelung zum Einsatz von Militärdrohnen für Belange des Heimatschutzes gehandelt. Die ACLU zitiert eine Studie zur Bewertung der Militärgesetzgebung, wonach das Bedürfnis zu noch mehr Einsätzen militärischer Spionagedrohnen im Innern wachse.

    Noch während der Bearbeitung der FoI-Anfrage hatte das Pentagon die Handhabung zivil-militärischer Drohneneinsätze neu geregelt. Mittlerweile muss ein Staatssekretär des Verteidigungsministeriums seine Zustimmung geben. Auch der Betrieb bewaffneter Drohnen, etwa zu Trainingszwecken oder Tests, wird auf US-Territorium pauschal untersagt.

    Einhaltung von Auflagen „schriftlich bestätigt“

    Mehrmals haben US-Drohnen mit an Bord befindlicher Überwachungssensorik bereits den deutschen Luftraum durchquert. Zunächst im Rahmen von NATO-Manövern und mittlerweile regelmäßig fliegt eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ der US-Luftwaffe zur Aufklärung Russlands über dem Baltikum. Monatlich sind „bis zu fünf Überflüge“ deutscher Bundesländer geplant, eine vorläufige Erlaubnis wird nun abermals bis Oktober diesen Jahres verlängert.

    Eine Auflage des deutschen Verteidigungsministeriums zur Genehmigung der Überflüge war die Abschaltung der Überwachungstechnik im deutschen Luftraum. Die US-Regierung habe die Einhaltung dieser Auflage „schriftlich bestätigt“. Auf eine weitere Kontrolle wurde seitens des Verteidigungsministeriums verzichtet, auch die im Rahmen eines NATO-Manövers angebotene Entsendung eines Soldaten in das Kontrollzentrum in den USA lehnte die Bundeswehr ab.

    Der Bundesregierung ist allerdings nicht bekannt, wo genau die Sensoren beim Transit über Deutschland ab- und wieder angeschaltet werden. Möglich wäre das Ausspähen von Aktivitäten auf deutschen Hoheitsgebiet auch dann, wenn die „Global Hawk“ über der Ostsee kreuzt.

    9. März 2016 7
  • : Grenzüberwachung und Umweltschutz: Ab Ende des Jahres könnten EU-Drohnen über dem Mittelmeer fliegen
    So könnte die Überwachung mit Drohnen an den Seeaußengrenzen zukünftig erfolgen. (Bild: EU-Projekt SUNNY)
    So könnte die Überwachung mit Drohnen an den Seeaußengrenzen zukünftig erfolgen. (Bild: EU-Projekt SUNNY)
    Grenzüberwachung und Umweltschutz: Ab Ende des Jahres könnten EU-Drohnen über dem Mittelmeer fliegen

    Die Agenturen der Europäischen Union wollen in naher Zukunft Drohnen zur Migrationskontrolle einsetzen. Dies hat der Direktor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Markku Mylly, dem Informationsdienst EurActiv in einem Interview bestätigt. Mit Kameras bestückt könnten die Drohnen ab Ende des Jahres kleine Schlauchboote „nachverfolgen“, die von Geflüchteten häufig zur Überquerung des Mittelmeers genutzt werden.

    Die EU-Grenzagentur nutzt bereits Bilder aus der Satellitenaufklärung zur Überwachung des Mittelmeers. Laut Mylly sind die kleinen Boote auf den Satellitenbildern aber nicht immer zu erkennen.

    Das Aufspüren von Geflüchteten sei aber nur einer der Bereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden sollten. Möglich wäre auch, die Einhaltung von Treibhausgasstandards zu überwachen und den mittlerweile reglementierten Schwefelanteil im Schiffstreibstoff zu ermitteln. Drohnen könnten mit Sensoren ausgestattet werden, die über den ausgestoßenen Qualm den Kraftstoff eines Bootes bestimmen.

    Agenturen werden neu organisiert

    Die Europäische Union arbeitet derzeit an einem Umbau ihrer Agenturen. Die Mandate der Fischereiaufsichtsagentur und der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollen mit FRONTEX zusammengelegt werden. Die drei Agenturen führen dann vermutlich den Namen „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“. Auch die Küstenwachen der Mitgliedstaaten werden Teil dieser Europäischen Grenz- und Küstenwache. Zentrales Standbein ist die Satellitenaufklärung.

    Im April sollen sich die Innen- und JustizministerInnen der Mitgliedstaaten mit dem Vorschlag befassen, danach beginnt der Trilog mit dem Rat und dem Parlament. Ein entsprechender Legislativvorschlag soll schon im Juni vorliegen und angenommen werden, die neue Agentur wäre dann ab Sommer einsatzbereit. Im Gespräch ist, ihr Einsätze auch ohne Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaates zu erlauben.

    Die dann zusammengefassten Einrichtungen sollen gemeinsame Überwachungsmaßnahmen durchführen. Bereits im Dezember hatte die Kommission bekräftigt, dass dies durch den „Betrieb ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (Drohnen) im Mittelmeerraum“ umgesetzt werden soll. FRONTEX und EMSA sind überdies zuständig für die Umsetzung des „Copernicus Security Service“, mit dem die EU-Kommission die Satellitenaufklärung für Behörden mit Sicherheitsaufgaben zugänglich macht. Der Betrieb entsprechender Dienste beginnt noch in diesem Jahr.

    Drohnen wären bislang nur über internationalen Gewässern erlaubt

    Mylly, der Chef der noch existierenden EMSA, bezeichnet den Einsatz von Drohnen als „kosteneffektiver Ansatz zur Sicherung der Seegrenzen“. Diese würden von der neuen Agentur nicht gekauft, sondern „an einen anderen Dienstleister auslagern“. Eine öffentliche Ausschreibung sei für den Frühling geplant. Die EMSA habe Euractiv zufolge bereits „Pilotprojekte“ mit Drohnen in Malta, Portugal und den Niederlanden durchgeführt, diese seien laut Mylly „sehr ermutigend“ gewesen. In einem der Projekte seien Drohnen des portugiesischen Herstellers Tekever erprobt worden. Spanien und Portugal nutzen bereits seit vielen Jahren Drohnen zur Aufklärung ihrer Seegrenzen.

    FRONTEX hat mehrmals in Finnland und Griechenland Vorführungen mit Herstellern von Drohnen organisiert. An den Veranstaltungen hat auch die deutsche Bundespolizei teilgenommen. Unter anderem hatten dort die Rüstungskonzerne Airbus (damals EADS) und Northrop Grumman Details zu ihrer Spionagedrohne „Euro Hawk“ referiert.

    Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) erarbeitet derzeit eine Richtlinie zur kommerziellen Nutzung ziviler Drohnen. Ziel ist die Einführung eines dreistufigen Systems für privat genutzte Drohnen unter 150 Kilogramm. Im Gespräch ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht und die Überprüfung der Eignung der BesitzerInnen. Bis zu einer EU-weiten Regulierung dürfen die Drohnen von EU-Agenturen nur über internationalen Gewässer fliegen.

    Drei Forschungsprojekte

    Drei Routen gelten als zentral, wenn Geflüchtete über das Mittelmeer in die Europäische Union einreisen wollen: Die Gegend östlich von Gibraltar, das zentrale Mittelmeer und die Ägäis. Aktuell untersucht die Europäische Union die Eignung von Drohnen zur Überwachung der drei Regionen. Zusammengenommen kosten die Projekte rund 31 Millionen Euro, von denen die Kommission zwei Drittel übernimmt.

    Eines der Vorhaben widmet sich der Abwehr unerwünschter Migration und trägt den Titel „Smart UNmanned aerial vehicle sensor Network for detection of border crossing and illegal entrY“ (SUNNY). Es soll das neue Überwachungsnetzwerk EUROSUR unterstützen. Tests mit hochauflösenden Sensoren finden in Gewässern vor Griechenland statt, getestet werden die drei Drohnen “Skeldar V‑200“ des schwedischen SAAB-Konzerns, die „Penguin B UAV“ der lettischen UAV Factory Ltd und die „Atlantic“ der spanischen Everis Aerospace and Defence.

    Auch im EU-Projekt „Collaborative evaLuation Of border Surveillance technologies in maritime Environment“ (CLOSEYE) wird mit Drohnen experimentiert, allerdings kommen sogenannte Drehflügler-Drohnen (Helikopterdrohnen) zum Einsatz. Die Kommission hatte für Tests im zentralen Mittelmeer die Beobachtung durch FRONTEX und andere Mitgliedstaaten angekündigt. Ziel ist die Einbindung der Flüge in eine „realistische Umgebung“ von FRONTEX-Missionen.

    Weitere Testflüge erfolgen im Projekt AEROCEPTOR. Boote oder Autos könnten von einem Drehflügler mit schnell härtendem Schaumstoff besprüht werden. Möglich wäre auch das Abwerfen von Vorrichtungen, um Reifen zu durchstechen oder die Schiffsschraube zu blockieren. An den Forschungen sind das spanische und israelische Ministerium für öffentliche Sicherheit sowie zwei Rüstungsfirmen aus Israel beteiligt. Als eines der Szenarien wird der Schmuggel von Waffen und Drogen mit schnell fahrenden „Speedboats“ angenommen. Einsätze sind laut der Projektbeschreibung auch gegen alte, hölzerne Boote mit Geflüchteten denkbar.

    7. März 2016 3
  • : Alphabet-Vorstand Eric Schmidt wird Berater des US-Verteidigungsministeriums
    Eric Schmidt, Vorstandsvorsitzender von Alphabet <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via wikipedia /<a href="https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1370405">Charles Haynes'</a>
    Alphabet-Vorstand Eric Schmidt wird Berater des US-Verteidigungsministeriums

    Der Vorstandsvorsitzende des Google-Mutterkonzerns Alphabet und ehemalige CEO von Google wird Berater beim US-Verteidigungsministerium. Wie Verteidigungsminister Ash Carter mitteilte, soll Schmidt Leiter eines Gremiums für Innovation, dem sogenannten „Defense Innovation Advisory Board“ werden.

    Das Gremium soll aus 12 Personen aus der Privatwirtschaft bestehen, die von Carter ebenso wie von Schmidt ausgewählt werden. Ziel ist die Beratung des Ministeriums bezüglich schneller Prototypisierung, komplexer Datenanalyse, dem Gebrauch von Cloud-Diensten und Informationsaustausch. Pentagon-Sprecher Cook betonte, dass sich das Gremium nicht in militärischen Operationen und Strategien engagieren werde.

    Nachdem die Fronten zwischen dem Silicon Valley und der US-Administration angesichts der Snowden-Leaks und jüngst dem Widerstand Apples gegen ein US-Bundesgericht verhärtet waren, scheint Carter gewillt, die Wogen zu glätten. Seine Tour durchs Silicon Valley – die erste eines US-Verteidigungsministers seit 20 Jahren – und die dort verkündete Gründung des „Defense Innovation Advisory Board“ samt Eric Schmidt als Vorsitzenden scheint auch ein Versuch der Aussöhnung mit den Innovatoren aus Kalifornien zu sein.

    Annäherung an die Rüstungsbranche

    Die Personalie Eric Schmidt ist durchaus pikant. Die Vorwürfe Julian Assanges, dass Google seit 2002 seine Suchdienste an die NSA verkaufe, hatte er 2014 dementiert. Damals hatte Schmidt versichert, dass sein Unternehmen keinerlei Beziehung und Verbindung zum US-amerikanischen Geheimdienst unterhalte. Die jetzt angekündigte offizielle Kooperation mit dem Verteidigungsministerium lässt diese Aussage in einem anderen Licht erscheinen.

    Erwähnenswert sind zudem Googles Bestrebungen im Rüstungsbereich. Durch den Kauf der Militär-Robotik Firma „Boston Dynamics“ hatten sich schon im Jahr 2013 Ambitionen des Unternehmens gezeigt, auch in diese Branche vorzudringen. Die Gelder für Entwicklungen von „Boston Dynamics“ stammen zu einem großen Teil von einer Forschungsabteilung des Pentagons.

    Das Motto von Alphabet lautet übrigens nicht mehr „Don’t be evil“, sondern „Do the right thing“.

    3. März 2016 5
  • : Mandatierung, Attribution und offensive Fähigkeiten? Anhörung zur Bundeswehr im „Cyberraum“
    Die Bundeswehr biegt ab in den Cyberraum.<br />(Symbolbild <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by Last Hero/<a href="https://www.flickr.com/photos/uwe_schubert/4063746679/">flickr</a>)
    Mandatierung, Attribution und offensive Fähigkeiten? Anhörung zur Bundeswehr im „Cyberraum“

    Der Verteidigungsausschuss hat vergangene Woche mit Sachverständigen über die „Rolle der Bundeswehr im Cyberraum“ diskutiert. Die zuständige Staatssekretärin erklärte, ein entsprechender Einsatz der Bundeswehr erfordere auch dort ein Mandat des Bundestags. Klare Regeln hingegen gebe es auch für den „Cyber-Raum“, ergänzt ein Verfassungsrechtler. Ob die Rückführung eines Angriffs auf den Urheber (Attribution) möglich ist, darüber waren sich die Sachverständigen uneinig.

    Kritisch äußerten sich die Sachverständigen zum Einsatz der Bundeswehr beim Schutz ziviler Systeme im Friedensfall. Ein Wissenschaftler forderte, eher den nachrichtendienstlichen Bereich auszubauen und schilderte, wie der Angriff auf die IT-Systeme des Bundestags entdeckt worden ist. Unabhängig davon lieferte die Debatte keine Gründe, warum die Bundeswehr überhaupt mit eigenen „Operationen“ in die „Cyber-Verteidigung“ geschickt werden sollte.

    Ausschussvorsitzender Wolfgang Hellmich (SPD) benannte zu Beginn der Sitzung diese zwei Aspekte „Operationen“ sowie „Schutz- und Abwehrmaßnahmen“ mit Blick auf die Bundeswehr. So hatte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen im September festgestellt.

    Erstens ist der Cyber-Raum bereits heute ein fester Begleiter konventioneller Operationsführung und stellt somit eine eigene Dimension dar – wie bislang Land, Luft, See und Weltraum.
    Zweitens ist die Bundeswehr eine hochgradig vernetzte, zunehmend digitalisierte Großorganisation, die sich schützen muss.

    Es folgten die Eingangsstatements der Sachverständigen und drei Fragerunden der Ausschussmitglieder, mit erhöhten Redezeiten für die Opposition von jeweils zehn Minuten. Wir hatten vorab über die Fragen an die Sachverständigen geschrieben und waren vor Ort. Die vierstündige Anhörung findet sich in der Mediathek des Bundestags, drei der Eingangsstatements liegen hier. Hier unsere Zusammenfassung, auch die Parlamentsnachrichten haben die Debatte zusammengetragen.

    Cyber, eine Steuer auf die Grenzenlosigkeit

    „Cyber“ sei eine „Art Steuer auf die Digitalisierung“, betonte Staatssekretärin Katrin Suder aus dem Verteidigungsministerium. Sie wollte wohl sagen, dass Angriffe auf IT-Systeme eine nicht-vermeidbare Nebenerscheinung der zunehmenden Vernetzung sind. Die Angriffe heben die Grenze zwischen Krieg und Frieden auf, zwischen innerer und äußerer Sicherheit, zwischen politischen und kriminellen Angriffen. Gerade weil sie relativ kostengünstig und effektiv seien, können sie schnell ihre „asymmetrische Wirkung unter der Schwelle eines bewaffneten Angriffs“ erzielen, so Suder weiter.

    Zur IT-Sicherheit in Deutschland wies Staatssekretär Klaus Vitt aus dem Innenministerium auf die bestehenden Institutionen im Geltungsbereich des Innenministeriums hin. Man arbeite an einer Aktualisierung der „Cyber-Sicherheitsstrategie“ aus 2011. Auch das IT-Sicherheitsgesetz sowie die Gründung des „Cyber-Abwehrzentrums“ seien wichtige Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit.

    Suder erklärte weiter, die Bundeswehr müsse gegen Angriffe „gerüstet“ sein. Dies erfordere Kenntnisse im defensiven wie offensiven Bereich. Für deren Einsatz gelten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen „wie beim Einsatz anderer Fähigkeiten“, erläuterte Suder: Sie brauchen eine Mandatierung durch den Deutschen Bundestag nach Parlamentsbeteiligungsgesetz. Suder erklärte auf Nachfrage, zu einer Operation wie dem Stuxnet-Angriff müsse in Deutschland das Parlament zustimmen.

    Telekom-Vorstand Thomas Kremer hatte zuvor betont, dass gerade bei „Cyberwaffen“ wie Stuxnet die Gefahr der Proliferation hoch ist – auch weil die Waffen nach dem Einsatz nicht einfach verschwinden: Kriminelle können sich das Programm aneignen und zu eigenen Zwecken einzusetzen, auch gegen den Urheber. Suder ist da weniger besorgt: Gerade die gefährlichen Advanced Persistent Threats (APT) sind eine Programmierfähigkeit. Solche „Hirnfähigkeiten“ seien nicht so leicht angreifbar und einem geringeren Proliferationsrisiko ausgesetzt.

    Völker- und verfassungsrechtliche Einordnung

    Für den Verfassungsrechtler Michael Bothe sind Kommunikationsnetze kein „rechtliches Niemandsland“. Man könne bestehendes Recht auf das neue Phänomen anzuwenden, das sei auch der Ansatz des verbreiteten „Tallinn Manual on the International Law Applicable to Cyber Warfare“, auf das er mehrmals verweist.

    So gelte auch im „Cyberraum“ die völkerrechtliche Grundregel des Gewaltverbots. Entsprechende Angriffe verletzen dieses Gewaltverbot dann, wenn sie hinsichtlich Umfang und Wirkung („scale and effects“) mit dem Einsatz von Waffengewalt vergleichbar sind. Hierfür sind die verursachten Schäden zu betrachten, nicht das Potential der Waffe. Sind sie vergleichbar, sei der Angegriffene nach Art. 51 UN-Charta zur Selbstverteidigung berechtigt, d. h. zum Gegenschlag auf militärische Ziele. Allerdings dürfen international bewaffnete Konflikte grundsätzlich nur durch Mitglieder der Streitkräfte ausgeführt werden (Kombattanten), nicht etwa durch Geheimdienste.

    Nach Art. 26 GG darf die Bundesrepublik keine (Cyber-)Angriffe ausführen oder sich an ihnen beteiligen, die nicht als „Selbstverteidigung“ qualifiziert wurden. Eine Beistandspflicht nach Art. 5 des NATO-Vertrages bleibe davon unberührt. Bothe riet der Bundeswehr, eher auf die Entwicklung technischer Schutzmechanismen zu setzen und ergänzte: „Selbstverteidigung auf Verdacht geht gar nicht.“ Angriffe müssen auf den Verursacher zurückgeführt werden können, so hätte der Iran Israel für Stuxnet verantwortlich machen können. Ein direkter – zeitlicher und kausaler – Zusammenhang müsse bei der Selbstverteidigung gegeben sein.

    Doch um den Fall einer „Selbstverteidigung“ gehe es bei den im Ausschuss diskutierten Beispielen ja gar nicht. Vielmehr seien es „gegenseitige Un-Nettigkeiten, die völkerrechtlich nicht egal sind“. Das Einnisten in das Netz eines anderen Staats sei zwar rechtlich problematisch. Als unzulässiger Eingriff stelle es jedoch (nur) ein „völkerrechtliches Delikt“ dar, das nicht das Recht auf Selbstverteidigung auslöse, sondern nur das Recht auf Gegenmaßnahmen unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Das Ziel dabei müsse sein, dafür zu sorgen, dass das Unrecht abgestellt wird. Gerade diejenigen Staaten, die sich der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshof unterstellt haben, sollen in diesem Fall auf die internationale Streitschlichtung zurückgreifen, auch wenn diese ein „pathologischer Bereich“ der internationalen Beziehungen sei.

    Zu den nicht-staatlichen Angriffen sagt der Völkerrechtler, es obliege den Staaten, mit der gebotenen Sorgfalt (due diligence) zu verhindern, dass von ihrem Territorium Schaden auf dem Gebiet anderer Staaten verursacht wird (no harm rule). Dies sei jedoch ein schwieriger Bereich.

    Konzentration auf Nachrichtendienste, Attributionsfragen

    Thomas Rid vom King’s College sieht mittelfristig keinen Fall, bei dem der politische und rechtliche Kontext klar genug ist für einen offensiven Einsatz der Bundeswehr. Er rät den Abgeordneten, sich mehr auf den nachrichtendienstlichen Bereich zu konzentrieren. Das liege nicht zuletzt daran, dass sich in den Streitkräften auf Grund des Rotationssystems (des stetigen Wechsels zwischen den Verwendungsstufen, außer bei Fachdienern) kaum die Kontinuität ergebe, die für eine Entwicklung von Fachkräften wichtig ist. Doch nur solche Fachkräfte könnten die aufklärungsintensiven „Cyber-Angriffe“ untersuchen.

    Sachverständige Gabi Rodosek von der Bundeswehr-Uni München ergänzte hierzu, dass ihre Uni hierzu eine Vertiefung „Cyber Defense & Management“ im Masterstudiengang Informatik anbietet. Dazu soll in den kommenden Jahren ein Masterstudiengang Cyber Security kommen, als „erste Adresse für Aus- und Weiterbildung“.

    Seit 20 Jahren beobachte man industrielle bzw. politische Spionage- und Sabotageakte im IT-Bereich, so Rid weiter. 1996 wurde demnach der erste APT-Angriff registriert. Seit Snowden gebe es vermehrt auch Angriffe auf europäische Ziele. Die Snowden-Dokumente hätten den ausländischen nicht-Five-Eyes Nachrichtendiensten eine „Fähigkeitslücke vor Augen geführt“, habe ein Mitarbeiter eines chinesischen Nachrichtendienstes Rid „direkt ins Gesicht gesagt“.

    Doch laut Rid haben sich die Methoden Attribution gerade verbessert: „Attribution ist ganz klar möglich.“ Er verwies auf seine („führende“) Studie in dieser Frage: „Attributing Cyber Attacks“. In der Ausschusssitzung zählte Rid drei Angriffe auf, die seines Wissens klar dem russischen Nachrichtendienst GRU zuzurechnen seien: Der Bundestagshack (Rid verweist auf einen Spiegel-Artikel), wenige Monate zuvor der Angriff auf TV5MONDE sowie ein (bisher noch nicht-bekannter) Angriff auf die italische Marine – „mit hoher Wahrscheinlichkeit in die klassifizierten Systeme“. Auf russische Akteure – wenn auch nicht unbedingt Geheimdienste – zurückführen lassen sich laut Rid auch ein Sabotage-Angriff auf ukrainische Stromnetze mit dem Tool „BlackEnergy“ (Version 3) sowie „mit gleichem Muster“ auf ein Thyssen-Stahlwerk.

    Rid nennt auch Details zum Bundestagshack: Ein britisches Unternehmen – kein Nachrichtendienst habe den deutschen Verfassungsschutz telefonisch informiert, dass es da ein Problem geben könnte. Zuvor hatte sich ein Kunde dieses Unternehmens, das infiltriert wurde,
    über die deutschen (Bundestags-)Daten auf den eigenen Servern gewundert. Der Vorgang zeige auch, dass es kaum deutsche Namen in den Bereichen „incident response“ und „threat intelligence“ gibt.

    Marcel Dickow von der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ widerspricht Rid: Oft scheitere eine klare Attribution an den besonderen Eigenschaften des Netzes. In seinem (lesenswerten) schriftlichen Statement (pdf) begründet er das mit der logischen Trennung von Daten und Infrastruktur. Hinzu komme die Abstraktion von Software gegenüber der Hardware und die technischen Möglichkeiten, eine „Identifikation, Zurechenbarkeit und Aufklärung zu verhindern“. Eine klare Attribution sei eher dann realistisch, wenn sich der Angegriffene bereits beim Angriff auch in den Netzen des Angreifers befindet und den Angriff nachverfolgen kann. Das mache jedoch den Angegriffenen zum Angreifer und gefährde die juristische Verwertbarkeit der Beweise.

    IT-Schutz durch zivile, unabhängige Stellen

    Dickow zeigt sich über eine Verbindung von IT-Sicherheit und Bundeswehr im Friedensfall nicht glücklich: Zivile IT-Systeme und Netze müssen von zivilen, unabhängigen Stellen geschützt werden, die in keinem Interessenskonflikt mit etwaigen offensiven Fähigkeiten stehen. Solange der Schutz der Bundeswehr auf eigene Systeme beschränkt bleibt, sehe er keine völkerrechtlichen Probleme. Diesen Schutz „in die vorgelagerten Netze anderer zu tragen, wenn die eigenen Schutzsysteme nicht wirksam erscheinen oder technische Parameter dort höhere Erfolgsaussichten versprechen“ sei zumindest im Friedensfall nicht vom Auftrag der Bundeswehr abgedeckt. Schließlich handele es sich bei „aktiver Verteidigung“ nicht um eine (Selbst-)Verteidigungsmaßnahme im eigenen Sinne. Auch Eskalations- und Proliferationsrisiken seien grundsätzlich nicht zu unterschätzen.

    Doch erfordere schon der Schutz der eigenen Systeme offensive Fähigkeiten: Angriffe auf die eigenen Systeme seien eben zu Testzwecken unabdingbar. Demnach bestimmen allein „Intention und Ziel“, ob es sich technisch um defensive oder offensive Maßnahmen handelt. Ein großes Problem sei im Security-Bereich der Interessenskonflikt bei den nicht-behobenen Schwachstellen (0‑days). Zum einen stellen sie neben unsicherer Hardware das Haupteinfallstor für Angriffe dar, zum anderen werden sie jedoch für Angriffe auf fremde Systeme benötigt. Rid hatte zuvor erklärt, diese Verwundbarkeiten ließen sich nur schwer selbst finden, sondern müssen systematisch entwickelt oder gekauft werden.

    Dickow rät der Bundeswehr, generell keine offensiven Fähigkeiten im „Cyberraum“ zu entwickeln. Er nennt drei Gründe, die wir hier im Volltext wiedergeben:

    • Offensive Fähigkeiten im Cyberraum bedürfen offener Sicherheitslücken in Software, die im Allgemeinen auch eigene zivile und militärische System betreffen. Diese gezielt nicht zu schließen vergrößert die Risiken und unterminiert die internationale (Cyber-)Sicherheit. Zudem würde die Bundeswehr den globalen, kommerziellen Handel mit „0‑days“ weiter befeuern.
    • Vorbereitende Maßnahmen zum Entwickeln und für das Platzieren von Schadcode in gegnerischen Systemen führen auf einen Pfad, der beinhaltet, fremde
      Systeme generell als legitime Ziele aufzufassen und routinemäßig anzugreifen, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Diese „Kolonialisierung des Netzes“ widerspricht der deutschen Kultur der militärischen Zurückhaltung und trägt große Eskalationsrisiken in sich, wenn sich dies als Staatenpraxis durchsetzt.
    • Die Entwicklung von offensiven Cyber-Angriffsfähigkeiten in und durch die Bundeswehr würde die Glaubwürdigkeit deutscher (Cyber-)Außenpolitik, vor allem in den Politikbereichen Internet Governance, Völkerrecht des Netzes und Menschenrechte online, massiv einschränken und damit gegen fundamentale ökonomische und menschenrechtspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Westliche Staaten wie die USA, Großbritannien und Frankreich haben diese Erfahrung in den vergangenen Jahren bereits gemacht. Diesem Beispiel sollte Deutschland nicht folgen.

    Offensiv, defensiv, …

    Unklar blieb in der Sitzung, ob (und in welchem Ausmaß) die Bundeswehr derzeit schon in fremde Systeme eindringt – und warum sie es überhaupt tun sollte. Staatsskretärin Suder betonte, sie könne hierzu keine konkreten Aussagen machen, „abstrakt“ gesprochen erfolgen solche Angriffe nicht. Die Bundeswehr halte auch keine 0‑days vor. Zu einer möglichen „Vorwärtsverteidigung“, nach der Ausschussmitglied Alexander Neu (Linke) fragt, erklärt sie: Das heiße bei der Bundeswehr eher „active defense“ – „weil wir im Neuland sind, gibt’s immer Sprachverwirrung“. „Active defense“ plane die Bundeswehr nicht, eine Studie dazu gebe es hingegen schon. Damit dürfte die Untersuchung der NATO gemeint sein, über die wir gestern berichtet haben.

    Es sind also viele Fragen offen geblieben, die weitere Ausschusssitzungen erfordern. Unser „Cyber-Zähler“ zeigte am Ende der Sitzung übrigens 128 Erwähnungen an.

    3. März 2016 3
  • : „Stufe 2“: Bundeswehr bereitet neue Testflüge der Spionagedrohne „Euro Hawk“ vor
    Die wegen fehlender Zulassung gegroundete Euro-Hawk-Drohne der Bundeswehr in Manching. (Bild: Maximilian Schönherr/CC-BY-SA-3.0)
    Die wegen fehlender Zulassung gegroundete Euro-Hawk-Drohne der Bundeswehr in Manching. (Bild: Maximilian Schönherr/CC-BY-SA-3.0)
    „Stufe 2“: Bundeswehr bereitet neue Testflüge der Spionagedrohne „Euro Hawk“ vor

    Nach Medienberichten bereitet der US-Rüstungskonzern Northrop Grumman neue Flüge mit der Bundeswehr-Drohne „Euro Hawk” vor. Eine entsprechende Entscheidung des Verteidigungsministeriums sei erfolgt. Dabei sollen weitere Tests mit dem Spionagesystem ISIS durchgeführt werden; mit diesem von Airbus Defence & Space gebauten SIGINT-Modul kann die Bundeswehr jede funkgebundene Kommunikation abhören. Das Gerät erfasst außerdem elektromagnetische Strahlung.

    Die von der Bundeswehr zunächst als Prototyp gekaufte Riesendrohne „Euro Hawk“ basiert auf dem bekannteren Modell „Global Hawk“. Vier Drohnen sollten beschafft werden, um damit eine angebliche Fähigkeitslücke zur signalerfassenden Aufklärung zu schließen. 2013 hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) das 600 Millionen Euro schwere Projekt gestoppt, nachdem für die Zulassung des „Euro Hawk“ Mehrkosten von einer ähnlich hohen Summe veranschlagt worden waren. Seitdem steht der Prototyp in einem Hangar der Wehrtechnischen Dienststelle 61 in Manching.

    Drei Stufen zur „Wiederinbetriebnahme“

    Im vergangenen Jahr hatte das Verteidigungsministerium mit „Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme“ der eingemotteten Spionagedrohne begonnen. Den Auftrag erhielt die Euro Hawk GmbH, ein Konsortium von Northrop Grumman und Airbus. Die weiteren Schritte sollten in drei Stufen erfolgen. Zunächst wurde der „aktuelle luftfahrzeugtechnische Zustand“ untersucht und bewertet („Stufe 1“). Laut dem Verteidigungsministerium befindet sich die Drohne im Ergebnis „in einem guten Zustand“.

    Das Rüstungskonsortium hatte dem Verteidigungsministerium im Sommer ein Angebot zur vertraglichen Umsetzung der „Stufe 2“ vorgelegt. Das Paket enthält Maßnahmen zur „Wiederinbetriebnahme“ des Prototypen, darunter die vorläufige Verkehrszulassung (VVZ). Hierfür müssen aber „mehr als 30 Einzelmaßnahmen und Prüfpunkte“ identifiziert und abgearbeitet werden. Erst dann will das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Wiederaufnahme von Testflügen erlauben. Ursprünglich sollte die „Euro Hawk“ im Sommer dieses Jahres in „Stufe 3“ fliegen, vor einigen Wochen hatte das Verteidigungsministerium den Testflugbetrieb „je nach Wetterverhältnissen“ auf das erste Quartal 2017 verschoben.

    Änderungen an Soft- und Hardware

    Nun muss die Euro Hawk GmbH zunächst als luftfahrttechnischer Betrieb lizensiert werden. Anschließend soll sie Änderungen an Soft- und Hardware vornehmen sowie Risiko- und Gefährdungsanalysen erstellen. Northrop Grumman und Airbus haben dafür 32,7 Millionen Euro veranschlagt. Weil der Betrag über der 25-Millionen-Marke liegt, ist eine parlamentarische Billigung erforderlich. Nach bisherigen Auskünften der Bundesregierung fehlte aber die „amtsseitige Prüfung und Bewertung des Angebotes“.

    Die Vorbereitung von Flügen durch Northrop Grumman könnte nun bedeuten, dass der Vertrag für „Stufe 2“ doch abgeschlossen wurde. Der Konzern habe bereits eine „Crew“ nach Manching geschickt. In „Stufe 3“ sollen Testflüge dann für zunächst zwölf Monate durchgeführt werden, das Verteidigungsministerium will diese jedoch für weitere 24 Monate verlängern. Die Kosten der „Stufe 3“ schätzt das Ministerium auf weitere 160 Millionen Euro.

    Eine Musterzulassung, also die endgültige Bescheinigung der Lufttüchtigkeit, wird die „Euro Hawk“ nicht erhalten. Das Modell verfügt über keine Systeme zum Erkennen und Ausweichen bei anderen Luftfahrzeugen. Laut einem Konzernsprecher ist auch kein Wetterradar oder Enteisungssystem an Bord. Die neueren, ebenfalls auf der „Global Hawk“ basierenden Modelle des Typs „Q‑4“ seien jedoch mit entsprechender Technik ausgestattet. Drei unterschiedliche Serien der Riesendrohne werden von der NATO und den USA auf der Luftwaffenbasis Sigonella in Sizilien stationiert.

    Bundesregierung stritt mit den Konzernen um Auftragserfüllung

    Unklar ist, wer für die neuen Testflüge bezahlt. Das Amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr liegt wegen ausstehender Rechnungen bereits mit Airbus und Northrop Grumman im Clinch. Seit Jahren verhandeln sie, welche Aufgaben aus dem früheren Vertragsverhältnis für die „Euro Hawk“ noch übernommen werden müssen.

    Womöglich werden die jetzt neuen Aufträge teilweise mit den früheren Forderungen verrechnet. Eine Einigung darüber war bereits für den März letzten Jahres vorgesehen, dann jedoch abermals verschoben worden. Den Abschluss dieses Vertrages hatte das Verteidigungsministerium zuletzt für das erste Quartal 2016 angekündigt.

    Aussage zur Zulassbarkeit der „Triton“ wieder verschoben

    Auch nach dem Debakel um die „Euro Hawk“ will die Bundeswehr nicht auf die Beschaffung von hochfliegenden Spionagedrohnen verzichten. Das Verteidigungsministerium favorisiert hierfür die Drohne „Triton“, ebenfalls ein Derivat der „Global Hawk“, jedoch in einer aktuelleren Baureihe. Die Bundeswehr hat eine Studie zur möglichen Zulassung der Drohne beauftragt und arbeitet an einer technischen Bewertung.

    Das US-Militär muss in derartige Kaufabsichten im Rahmen eines Regierungsvertrages eingebunden werden, ansonsten erhält die Bundeswehr keine für die Prüfung benötigten Unterlagen. Für die „Triton“ ist in den USA die Marine zuständig.

    Ziel ist die militärische Zulassung der „Triton“ in Deutschland. Ein entsprechendes Planungsverfahren hat die Bundeswehr bereits 2014 eingeleitet. Eine Aussage zur Zulassbarkeit der „Triton“ hatte das Verteidigungsministerium zunächst für das dritte Quartal 2015 angekündigt, dann auf Februar 2016 vertagt – mittlerweile ist die Rede von November 2016. Als Grund der Verzögerung nennt die Bundesregierung „die Vielzahl der zu prüfenden Dokumente“, die eine Einbindung weiterer Unterstützungsleistungen erforderlich mache.

    Laut Northrop Grumman profitieren diese Zulassungsverfahren von NATO-Manövern, in denen baugleiche Drohnen des Typs „Global Hawk“ (Q‑4) bereits mehrmals in europäischen Lufträumen unterwegs waren. Auch das deutsche Verteidigungsministerium hatte hierfür die Fluggenehmigung erteilt. Der für die „Global Hawk“ zuständige Leiter Mick Jaggers dazu:

    Wenn sie sich die für uns geöffneten Lufträume ansehen, waren wir jetzt schon in ganz Europa.

    2. März 2016 9
  • : Deutsche Kampfdrohnen: Verteidigungsministerium erläutert Zulassung und Bewaffnung
    Die neue Drohne könnte mit Lenkwaffen des ebenfalls europäischen Rüstungskonzerns MBDA eingerüstet werden. (Bild: MBDA)
    Die neue Drohne könnte mit Lenkwaffen des ebenfalls europäischen Rüstungskonzerns MBDA eingerüstet werden. (Bild: MBDA)
    Deutsche Kampfdrohnen: Verteidigungsministerium erläutert Zulassung und Bewaffnung

    Noch in diesem Jahr will die Bundeswehr die Bewaffnung ihrer Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ bestimmen. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage beim Verteidigungsministerium hervor. Demnach soll der Hersteller dem Generalinspekteur der Bundeswehr bis Ende Juni eine Prognose für die „risikoarme Integration der Bewaffnung“ vorlegen. Auch Möglichkeiten zur Zulassung der Drohne sollen darin skizziert werden.

    Im Januar hatte sich der Generalinspekteur auf die „Heron TP“ als vorläufiges Modell einer zukünftigen Kampfdrohne festgelegt. Die Drohne wird vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) gefertigt. Das Luftfahrzeug wird nicht gekauft, sondern im Leasingverfahren beschafft.

    Zehn Jahre Übergangslösung, dann „Euro-Drohne“

    Hauptauftragnehmer für das Leasing der „Heron TP“ ist der Airbus-Konzern, der mit dem israelischen Hersteller eine Kooperation zur Vermarktung eingeht. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig, denn vorher müssen IAI und die Airbus-Sparte Defence and Space Airborne Solutions GmbH (ADAS) die Erfüllung mehrerer Auflagen nachweisen. Auch dies soll bis Mitte 2016 erfolgen. Sowohl der Hersteller als auch das israelische Verteidigungsministerium hätten ihre Unterstützung zur Einhaltung dieses Zeitplans zugesichert.

    Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung um eine sogenannte Überbrückungslösung von zehn Jahren. Bis 2025 plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne mit großer Reichweite geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi. Mittlerweile trat auch Spanien dem Projekt bei.

    Airbus erhielt den Zuschlag für die „Heron TP“, da der Konzern sich auch eine Beteiligung an der „europäischen Lösung“ gesichert hatte. Das Verteidigungsministerium lobt dies als Aufbau eines „realen industriellen Know-hows bei europäischen Unternehmen“. Ähnlich hatte bereits der Wehrbeauftragte des Bundestages argumentiert: Die Wahl der von Airbus vermarkteten „Heron TP“ wirke sich günstig auf die „europäische Drohne“ aus. Nach Entwicklung dieser „Euro-Drohne“ will die Bundeswehr ab 2025 sechzehn bewaffnungsfähige Exemplare bei den europäischen Konzernen bestellen.

    Entscheidung gegen „Predator B“ nicht aus Kostengründen

    Die Auswahl der „Heron TP“ fiel zu Ungunsten des Modells „Predator B“ des Konkurrenten General Atomics aus den USA. Die Bundeswehr hatte der „Predator B“ Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert. Bemängelt werden die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator B“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei hierzu freigiebiger.

    Diese Informationspolitik sei für die Entscheidung schließlich ausschlaggebend gewesen. Den Kostenaspekt der ähnlich teuren Systeme „Heron TP“ und „Predator B“ bezeichnet das Verteidigungsministerium als „nicht entscheidungsleitend“. Aus operationeller Sicht spreche auch für die israelische Drohne, dass die Bundeswehr bereits das Vorgängermodell „Heron 1“ in Afghanistan fliegt.

    In der jetzigen Antwort heißt es, die Bundeswehr verhandele um die Beschaffung des neuesten Modells „Block 2“. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung der seit Jahren gebauten „Heron TP“ mit einer höheren Reichweite. General Atomics fertigt seine „Predator B” mittlerweile als Modell „Block 5“.

    Verhandlungen um alternatives Verschlüsselungssystem

    Im jetzigen Haushalt sind 580 Millionen Euro für die übergangsweise beschafften Kampfdrohnen reserviert. Jedoch entstehen weitere Kosten für die Infrastruktur am Boden, darunter für die Datenübertragung per Satellit sowie Infrastruktur und Technik im „Stationierungsland“.

    Ab dem noch nicht erfolgten Vertragsschluss sichert IAI eine Lieferung binnen zwei Jahren zu. Dies schließe den Zulassungsprozess ein. Allerdings handelt es sich dabei um eine militärische Zulassung. Die unbeschränkte Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr ist demnach möglich, sei aber „zunächst nicht Bestandteil der Realisierung“.

    Außer der Anzahl der unbemannten Luftfahrzeuge wird nun über zusätzliche Anforderungen verhandelt. Die Bundeswehr stört sich beispielsweise am Verschlüsselungssystem für die übertragenen Daten. Kürzlich wurde bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ die Kommunikation der „Heron“-Drohnen abgehört hat und sogar Videodaten mitschnitt. Vermutlich wird das deutsche Verteidigungsministerium auf den Einbau einer Anlage eines deutschen Herstellers bestehen.

    Stationierung in Israel?

    Der US-Konkurrent General Atomics war aus einem ähnlichen Grund eine Kooperation mit dem deutschen Geheimdienstzulieferer Rohde & Schwarz eingegangen. Die Firma stellt funkgebundene Kommunikationsanlagen her, deren Verschlüsselung bereits nach NATO-Standard zertifiziert ist.

    Zu den offenen Fragen gehört auch die Lieferung von Trainingsanlagen und Simulatoren. Möglich wäre, die Ausbildung an den Drohnen in Israel vorzunehmen. Dort verfügen die „Heron TP“ bereits über eine Zulassung, was beispielsweise ein Waffentraining vereinfachen könnte.

    Eine „detaillierte Stationierungsentscheidung“ für die „Heron TP“ sei laut dem Verteidigungsministerium noch nicht getroffen worden. Denkbar ist also, dass die deutschen Kampfdrohnen gar nicht wie vorgesehen in Jagel/Schleswig Holstein stationiert würden, sondern ebenfalls in Israel verbleiben. Von dort könnten sie dann in die jeweiligen Einsatzgebiete verlegt werden.

    Mitführen von Munition „unterschiedlicher Größe bzw. Eignung“

    Schließlich wird nun die konkrete Bewaffnung festgelegt und ausgeschrieben. Neben „Informationsveranstaltungen“ mit Herstellern hat die Bundeswehr bereits entsprechende Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt. Konkrete Verhandlungen werden aber erst nach Eröffnung des Vergabeverfahrens begonnen. Dann würden auch Hersteller eingebunden.

    Die Rede ist von einer „Skalierung der Bewaffnung“, also dem Mitführen von Munition „unterschiedlicher Größe bzw. Eignung“. Laut dem Verteidigungsministerium würden die Drohnen mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet.

    Es handelt sich dabei um Lenkbomben oder Raketen, die sich ihr Ziel per GPS-Koordinaten oder per Laser suchen können. Auch die hierfür benötigten Zielbeleuchtungsgeräte könnten an der „Heron TP“ montiert werden.

    1. März 2016 13
  • : „Cyberclown“: Weitere Kritik am designierten BSI-Präsidenten Arne Schönbohm
    „Cyberclown“: Weitere Kritik am designierten BSI-Präsidenten Arne Schönbohm

    Der unter Kompetenzmangel- und Lobbyismusverdacht stehende Personalvorschlag zur geplanten Neubesetzung des BSI-Präsidenten (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Arne Schönbohm, ruft weiter Kritik hervor. Durch eine Stellungnahme zur Diskussion um die Leitung des BSI (pdf), die heute veröffentlicht wurde, gerät der Wunschkandidat des Innenministeriums erneut unter Druck.

    self

    Arne Schönbohm im Interview mit N24.
    Bild: Screenshot.

    In der Welt wird heute ebenfalls Kritik laut. Statt „Cyberclown“ zieht man hier die Bezeichnung „Pundit“ für Schönbohm heran, der Spezialexperte im Fernsehen. Auch gegenüber der „Welt“ gibt sich der designierte Präsident zugeknöpft und möchte zu seinen wirtschaftlichen Kontakten, Interessen und möglichen Ermittlungen nichts sagen:

    Zu seiner Zeit bei dem Unternehmen schweigt Schönbohm. Eine Anfrage der „Welt“, ob auch gegen ihn ermittelt wurde, ließ er unbeantwortet. Auch den übrigen Kritikpunkten wollte er vor seiner Ernennung öffentlich nicht entgegentreten.

    Es gab bereits parlamentarische schriftliche Anfragen, nach welchen Kriterien die Auswahl eigentlich erfolgt sei und welche Gespräche im Vorfeld der Besetzung stattgefunden hätten. Die Antworten ergaben aber wenig Erhellendes. Auch ein Termin für die Befassung des Kabinetts fehlt noch immer, die aber erfolgen muss, denn das Bundeskabinett muss zustimmen. Eigentlich sollte der neue BSI-Präsident bereits am 2. Februar 2016 seine Tätigkeit beginnen.

    Ob er dazu fachlich in der Lage ist, daran bestehen erhebliche Zweifel. In der heutigen Stellungnahme des Netzwerk Datenschutzexpertise wird aber nicht nur seine mangelnde Qualifikation, sondern auch seine Militär- und Rüstungsnähe kritisiert:

    Mit Schönbohm soll erstmalig ein Betriebswirt an der Spitze des BSI stehen. Der Sohn des CDU-Innenpolitikers und Generalleutnants a. D. Jörg Schönbohm begann seine Karriere als Manager in der Verteidigungssparte zuerst von Daimler, danach bei EADS. Nach eigenen Angaben ist er weiterhin Mitglied im „Förderkreis Heer“, einem Lobbyverband der Rüstungswirtschaft, und in der „Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik“, in dem sich Rüstungsfirmen und Abgeordnete vernetzen.

    In der Stellungnahme findet sich der treffende Satz:

    Die Präsidenten des BSI waren bislang ein Abbild der politischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzung des BSI.

    Möglicherweise ist es gar kein Zufall, dass ein als „Cyberclown“ verspotteter rüstungsnaher Betriebswirt den Chefposten bekommen soll.

    15. Februar 2016 13
  • : Studie zu Fitness-Trackern: Sicherheitsmängel bei sieben von acht Anbietern
    Wie sicher sind unsere Fitness-Daten? | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/marcdalio/6143199425/" >dalioPhoto</a>
    Studie zu Fitness-Trackern: Sicherheitsmängel bei sieben von acht Anbietern

    Fitness-Tracker sollen ihre Träger_innen motivieren, aktiver und gesünder zu leben – dafür überwachen sie die Herzfrequenz, zählen Schritte, erstellen Schlafanalysen und errechnen den Kalorien­verbrauch. Student_innen der Oral Roberts University, einer privaten Hochschule im US-Bundesstaat Oklahoma, sind sogar verpflichtet, die Fitnessarmbänder zu tragen, um ihre Bewegungen aufzuzeichnen. „Früher mussten sie auf einem Zettel festhalten, wie viel Sport sie machen. Mit dem Tracker geht das jetzt viel einfacher“, so die Leiterin Kathaleen Reid-Martinez. Doch welche Daten werden von den Fitnessarmbändern plus dazugehörigen Apps eigentlich gesammelt und wie gehen die Hersteller damit um? Andrew Hilts von der kanadischen Non-Profit-Organisation Open Effect hat in Kooperation mit Christopher Parsons und Jeffrey Knockel vom Citizen Lab der University of Toronto acht beliebte Fitness-Tracker daraufhin untersucht, welche Daten von den Herstellern als „persönliche Daten“ eingestuft und wie diese geschützt werden.

    Gestern veröffentlichten Open Effect und das Ciziten Lab erste Ergebnisse ihrer Untersuchung (Every Step You Fake. A Comparative Analysis of Fitness Tracker Privacy and Security, pdf). In den veröffentlichten Teilen 1 und 2 werden einerseits die Forschungsfragen näher erläutert sowie erste technische Resultate vorgestellt. Untersucht wurden acht Fitness-Tracker – sieben von ihnen aufgrund ihrer Popularität (Apple, Basis, Fitbit, Garmin, Jawbone, Withings, Xiaom) sowie zusätzlich ein Tracker der kanadischen Marke Mio.

    EU-Datenschutzbeauftragter: Fitness-Daten sind persönliche Daten

    Sorgen um die Sicherheit der Daten seien hinsichtlich einer fehlenden Regulation meist legitim, so die Wissenschaftler. Viele der Hersteller behalten sich die Rechte an den Daten ihrer Nutzer_innen vor, sie etwa kommerziell zu nutzen, an staatliche Behörden weiterzugeben, Analysen durchzuführen oder im Falle von Insolvenz oder Fusionen weiterhin darüber zu verfügen. Die Daten können zudem in individueller oder aggregierter Form weitergegeben werden, wobei die Hersteller sie meist anonymisieren – darauf wird im dritten Teil der Untersuchung eingegangen. Während in den USA und in Kanada kaum klare Richtlinien existieren und Daten aus Fitness-Trackern teilweise nicht einmal als Gesundheitsdaten gelten, definierte der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli im Mai 2015 „Lifestyle“ Daten als persönliche Daten, wenn sie Rückschlüsse über die Gesundheit einer Person zulassen, „vor allem wenn es die Absicht einer Anwendung ist, die Gesundheit oder das Wohlergehen eines Individuums zu überwachen (unabhängig davon ob es sich um einen medizinischen oder anderweitigen Kontext handelt)“ (Mobile Health. Reconciling technological innovation with data protection, pdf, S. 5).

    Nur Apple besteht die Sicherheitsüberprüfung

    Technisch prüften die Forscher, ob die Fitness-Daten verschlüsselt hochgeladen werden, wie anfällig sie während der Übertragung für Manipulationen sind und ob Bluetooth LE Privacy implementiert ist – diese Funktion wechselt die spezifische MAC Adresse eines Geräts regelmäßig, um eine andauernde Überwachung zu erschweren. Außer dem Tracker von Garmin übertragen alle Fitnessarmbänder ihre Daten verschlüsselt. Bei Garmin und Whithings fanden sich zudem Sicherheitslücken, die es Dritten erlauben, Nutzer-Daten einzusehen, zu erstellen und zu löschen. Bei Jawbone and Withings ist es Nutzer_innen möglich, eigene, falsche Datensätze hochzuladen – dies stelle die Glaubwürdigkeit von Fitness-Tracker-Daten etwa für Gerichtsprozesse oder Versicherungsprogramme infrage, so die Wissenschaftler. Da nur die Apple Watch Bluetooth LE Privacy nutzt, senden die sieben anderen Tracker permanent eindeutige Zuordnungsmerkmale, durch die unter Umständen etwa die Position ihrer Träger_innen überwacht werden kann.

    Die Forscher kontaktierten im November die sieben Hersteller, bei denen Sicherheitsmängel gefunden wurden – nur Fitbit, Basis und Mio reagierten darauf und zeigten Dialogbereitschaft. Hilts, Parsons und Knockel fordern in einem ersten Fazit, dass Konsument_innen besser über die Sicherheitsvorkehrungen und den Datenschutz bei Fitness-Trackern in Kenntnis gesetzt werden sollen. Nur so können sie entscheiden, ob sie sich mit der Nutzung ihrer Fitness-Daten wohl fühlen.

    3. Februar 2016 15
  • : Drohnen – Chancen und Gefahren einer neuen Technik
    Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern
    Drohnen – Chancen und Gefahren einer neuen Technik

    Die Bundeszentrale für politische Bildung hat das Buch „Drohnen – Chancen und Gefahren einer neuen Technik“ von Kai Biermann und Thomas Wiegold im Rahmen ihrer Schriftenreihe (Bd. 1597) neu aufgelegt als Sonder-Edition aufgelegt.

    Fluch oder Segen – bei Drohnen ist das schwer zu unterscheiden. Sie können als Waffe ebenso eingesetzt werden wie für friedliche und nützliche Zwecke. Das Buch beschreibt die technische Entwicklung und den Einsatz von Drohnen und deren Folgen. Es schafft so ein Bewusstsein für Nutzen und Risiken der Drohnentechnik.

    Das Buch kann zum Preis von 4,50 Euro bei der BpB bestellt werden.

    29. Januar 2016 3
  • : NATO-Drohnenflotte auf Sizilien bald einsatzbereit, US-Luftwaffe startet erste Flüge Richtung Russland
    Die erste der fünf an die NATO ausgelieferten Drohnen des Typs "Global Hawk". Sie trägt noch die Kennung "NATO 1".
    NATO-Drohnenflotte auf Sizilien bald einsatzbereit, US-Luftwaffe startet erste Flüge Richtung Russland

    Die US-Luftwaffe hat mit ihrer neuen Aufklärungsoffensive an der NATO-Ostgrenze begonnen. Zum Einsatz kam eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“. Nach Angaben der Bundeswehr fand die Mission über der Ostsee statt. Eine mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne startete auf Sizilien.

    In einem eigens eingerichteten Korridor flog die „Global Hawk“ über Italien, Frankreich und Deutschland. Der Flug erfolgte im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kam ist unklar.

    Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk“ von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk“ auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollen noch in diesem Jahr nach Italien überführt werden. Eigentlich sollte die Auslieferung bereits ab 2012 erfolgen. Die erste vom US-Rüstungskonzern Northrop Grumman bereits fertig gestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1“ und wird auf der US-Luftwaffenbasis Edwards in Kalifornien für das Zulassungsverfahren in Italien getestet.

    Die NATO-Drohnen gehören zum Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS). Nicht alle 28 NATO-Mitglieder nehmen daran teil, erhalten jedoch dort anfallende und analysierte Daten. Die Investitionen von rund 1,45 Milliarden Euro werden vor allem von den Regierungen der USA (42%), Deutschlands (33%) und Italiens (15%) übernommen. Erklärtes Ziel ist vor allem der Aufklärung Russlands.

    Zwei Drohnen können gleichzeitig operieren

    Zum AGS-Programm gehört auch ein Bodensegment zur Steuerung und Flugkontrolle und zur Auswertung übermittelter Daten. Die hierfür auf Sigonella benötigten Anlagen werden von den Rüstungsfirmen Northrop Grumman, Finmeccanica und Airbus errichtet. Sie werden 2017 vollständig an die NATO übergeben.

    Nach derzeitigem Stand wird die NATO 600 SoldatInnen für das AGS auf Sizilien stationieren. Sie planen die Missionen, steuern die Drohnen, bedienen die mitgeführte Sensorik, besorgen den Empfang und die Weiterleitung der Aufklärungsdaten und werten diese aus. Jeweils zwei der fünf Drohnen können gleichzeitig aufsteigen. Eine Bodenstation auf Sigonella besteht aus je elf Arbeitsplätzen für „Operatoren“.

    Die Bandbreite der Aufklärungsdaten ist enorm und erfordert breitbandige Satellitenverbindungen. Die anfallenden Bilder werden können auch von mobilen Bodenstationen („Transportable General Ground Stations“) empfangen werden, die laut dem Hersteller Finmeccanica in Zelten untergebracht sind. Die Datenübertragung erfolgt mit Systemen von Airbus. Auch diese Anlagen sind mobil und werden auf sechs LKWs montiert. Die Fahrzeuge sind hierfür mit 16 Empfängern ausgerüstet.

    Betrieb der Aufklärungssensorik im deutschen Korridor „strikt untersagt“

    Die geplante NATO-Drohnenflotte und die bereits auf Sigonella stationierten „Global Hawk“ sind zu 95% baugleich. Laut einem Sprecher der Herstellerfirma Northrop Grumman ergeben sich durch die gemeinsame Stationierung auf Sizilien Synergieeffekte. So würden die Drohnen der US-Luftwaffe helfen, Überflugverfahren für das bald beginnende NATO-Programm zu entwickeln. Die US-Drohnen waren bereits für die NATO-Manöver „Unified Vision“ und „Trident Juncture“ in europäischen Lufträumen unterwegs. Auch das deutsche Verteidigungsministerium hatte hierfür Genehmigungen erteilt. Die Freigabe für die neuerlichen Überflüge war eigentlich bis Januar 2016 befristet und wurde zunächst bis Ende April 2016 verlängert.

    Der nun erstmals genutzte Korridor verläuft über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Bundeswehr hielt sich die „Global Hawk“ dabei auf dem Hin- und Rückflug jeweils 85 Minuten im deutschen Luftraum auf. Zukünftig sollen monatlich bis zu fünf Überflüge stattfinden. Für etwaige Notlandungen sind die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig vorgesehen.

    Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde der Betrieb der Aufklärungstechnik beim Transit über Deutschland „strikt untersagt“, überprüfen wolle die Bundesregierung dies jedoch nicht. Da die „Global Hawk“ in Höhen von bis zu 15 Kilometern fliegen, könnte die US-Luftwaffe von der Ostsee aus nicht nur Russland, sondern auch die übrigen Anrainerstaaten ausspähen.

    Noch mehr „Global Hawk“ für NATO-Staaten

    Ursprünglich war geplant, dass auch die Bundeswehr in sieben Jahren Drohnen des Typs „Global Hawk“ in Dienst stellt. Sie werden auf dem Militärflugplatz Jagel in Schleswig-Holstein stationiert, sind aber dem NATO-AGS unterstellt.

    Die „Global Hawk“ des NATO-AGS sind nicht zu verwechseln mit der beinahe baugleichen Drohne „Euro Hawk“. Sie ist mit Technik zur signalerfassenden Aufklärung (SIGINT) bestückt und kann mit einem vom Airbus-Konzern gebauten Spionagemodul jede funkgebundene Kommunikation abhören.

    Die Bundeswehr wollte mehrere „Euro Hawk“ beschaffen, nachdem die Zulassung aber scheiterte, ist das Verteidigungsministerium auf die Drohne „Triton“ umgeschwenkt, die ebenfalls von Northrop Grumman gebaut wird. Laut der Firma erwägen auch Norwegen und Großbritannien, „Global Hawk“ bzw. deren Derivat „Triton“ zu ordern.

    29. Januar 2016 14
  • : Neue Version des Anonymisierungs-Betriebssystems „Tails“ verfügbar
    Logo des Live-Systems "Tails"
    Neue Version des Anonymisierungs-Betriebssystems „Tails“ verfügbar

    Das Betriebssystem Tails, entwickelt zur Anonymisierung im Internet, hat ein Update bekommen und ist jetzt in Version 2.0 verfügbar. Das System wurde unter anderem von Laura Poitras und Edward Snowden genutzt und tauchte auch in Poitras Film, Citizenfour, auf.

    Tails, The Amnesic Incognito Live System, ist ein auf Linux basierendes Betriebssystem, welches speziell entwickelt wurde, um größtmögliche Privatsphäre und Anonymität zu bieten. Es handelt sich um ein Live-System, das auf einem USB-Stick/Datenträger läuft und von dort gestartet wird. Das System ist zunächst bei jedem Neustart wieder so, wie es ursprünglich war, dadurch gehen Identifikationsmöglichkeiten wie nutzerspezifische Einstellungen und Eigenschaften verloren. Sollen trotzdem Daten und Einstellungen gespeichert werden, kann auf dem restlichen Speicherplatz des Tails-Datenträgers eine verschlüsselte Partition erstellt werden. Tails kann dann sowohl mit, als auch ohne Zugriff auf die Speicherpartition gestartet werden.

    Die Neuerungen

    Mit der neuen Version wurden viele Sicherheitslücken geschlossen und die beinhalteten Programme aktualisiert. Tails basiert in der neuen Version auf Debian 8 und kommt nun mit der Desktopvariante Gnome 3. Tor gibt es jetzt in der Version 5.5, das Mailprogramm Claws wurde durch Icedove, die Debian-Version von Thunderbird, ersetzt. Auch das Office-Programm, LibreOffice, wurde aktualisiert.

    Windows-Tarnmodus fällt weg

    In der vorigen Version gab es einen Tarnmodus, der das System wie Windows aussehen ließ, um es unbemerkt an öffentlichen Orten nutzen zu können. Diese Funktion fällt in der neuen Version leider weg, laut den Entwicklern aus Mangel an Ressourcen. Wer also an dem Projekt mitarbeiten möchte, ist sicherlich herzlich willkommen.

    27. Januar 2016 11
  • : Interview mit Klaus Mainzer: Technikgestaltung heißt auch Lebens- und Arbeitsgestaltung
    Interview mit Klaus Mainzer: Technikgestaltung heißt auch Lebens- und Arbeitsgestaltung

    Selbst in fremden Umgebungen orientierungsfähige Roboter laufen auf zwei Beinen über holprige Hindernisstrecken, andere verarbeiten, vermessen oder verpacken Gegenstände und kommunizieren dabei permanent mit anderen Maschinen. Die Roboter sind in den letzten Jahren flexibler einsetzbar geworden, und wir gewöhnen uns mehr und mehr an die leistungsfähigen Maschinen, nicht nur in der Arbeitswelt. Das Schlagwort „Industrie 4.0“ hat zwar schon dem Namen nach einen starken Wirtschaftsbezug: Es wird diskutiert, wie es um Chancen für die Zukunft der Industrie und um Innovationen steht. Aber die Technik verändert mehr als nur das Arbeiten.

    Der folgende Beitrag ist ein Interview mit Klaus Mainzer, Professor am Lehrstuhl für Philosophie und Wissenschaftstheorie der Technischen Universität München und Autor, der über künstliche Intelligenz, Technikgestaltung und Chaostheorie forscht. Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung eines Gesprächs in der Zeitschrift G.I.B.Info. Wir veröffentlichen das Interview mit der freundlichen Genehmigung von Klaus Mainzer und Manfred Keuler von der G.I.B.Info, der zusammen mit Paul Pantel das Gespräch führte.

    Warum überhaupt „Industrie 4.0“? Woher kommt der Begriff?

    Der Begriff Industrie 4.0 wird nur in Deutschland verwandt – die Amerikaner sagen übrigens Industrial Internet – und wird mittlerweile auch als eine Art deutscher Kampfbegriff gewertet. Kreiert wurde er von der deutschen Akademie für Technikwissenschaften in einem engeren Kreis aus einer Laune heraus und hat sich dann eingebürgert. Ich halte den Begriff für gar nicht unpassend, weil er auf die historischen Entwicklungsstufen der Industrialisierung anspielt.

    Demnach bezeichnet Industrie 1.0 die Welt der Dampfmaschinen und automatisierten Webstühle zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Anfang des 20. Jahrhunderts folgte Industrie 2.0, die Taylorismus-Welt von Henry Ford mit ihrer getakteten Fließbandarbeit und Massenproduktion nicht nur in der Industrie, sondern in der gesamten Arbeitswelt bis hin zu den Schlachthöfen. Ende des 20. Jahrhunderts entstand die Industrie 3.0, das ist die von stationären Robotern unterstützte Fließbandarbeit. Jetzt, Anfang des 21. Jahrhundert, erleben wir Industrie 4.0, also – wie gesagt – die Anwendung des Internets der Dinge auf die Industriewelt.

    Jetzt kommunizieren die Objekte, die Geräte in der Industrie miteinander, das Werkstück kommuniziert über einen RFID-Chip mit der Werkbank und gibt ihr Auskunft über seinen Bearbeitungszustand, so dass gegebenenfalls automatisch ein Roboterfahrzeug angefordert werden kann, der das Werkstück zur Weiterverarbeitung weitertransportiert, also eine vollautomatische Logistik, die heute schon etwa im Containerhafen in Hamburg zu beobachten ist.

    Anders als in der Industrie 3.0 befinden sich die heutigen Roboter aber nicht mehr abgeschottet in Käfigen, sondern sind auf die Interaktion mit Menschen ausgelegt und gehen buchstäblich auf sie zu. Der mit Sensoren ausgestattete Roboter wird so zum Partner der Beschäftigten, wobei die Sensoren mit einer Art Haut ausgestattet sind, so dass sie nicht nur Wärme, sondern auch Druck registrieren und verarbeiten können. Dabei muss es sich nicht unbedingt um humanoide Roboter mit menschlicher Gestalt handeln, wie wir sie aus Japan kennen, sondern es können durchaus klassisch aussehende Industrieroboter sein, ausgestattet etwa mit einem Arm und einer Kamera, mit der sie ihre Umwelt wahrnehmen. In manchen Produktionshallen hat man diese Roboterarme bereits vermenschlicht und ihnen Namen gegeben.

    Die Achillesferse des digitalisierten Unternehmens

    Gibt es schon Branchen, in denen nach Industrie‑4.0‑Prinzipien mit allen Konsequenzen gearbeitet wird?

    Die großen Konzerne der Automobilbranche haben die Bedeutung von Industrie 4.0 wohl am ehesten verstanden, aber auch die Motorenindustrie und der Anlagenbau wissen, was die Stunde geschlagen hat. Die Kunst wird darin bestehen, für eine individuelle Firma die passende Lösung sowie den Zeit- und Geschäftsplan zur schrittweisen Einführung zu finden. Dazu gehören auch Versicherungsfragen, die mit der Einführung von Automatisierung und der Delegierung von Arbeit an Maschinen verbunden sind. Das deutsche Recht muss umdenken: Bisher ist Verantwortung im deutschen Recht immer nur an einzelne Menschen gebunden, wie zum Beispiel das Verkehrsrecht beim Führen von Fahrzeugen. Zukünftig werden Firmen, Unternehmen und Organisationen Verantwortung übernehmen und sich durch Versicherungen absichern müssen. Das amerikanische Recht ist dafür bereits offen.

    Aber ein mittelständischer Unternehmer wird sich – unter dem Eindruck der Snowden-Affäre und von Industriespionage – auch hüten, sein erfolgreiches Geschäftskonzept in die Cloud zu setzen. Hier liegt die Achillesferse des digitalisierten Unternehmens, wobei es um die schlichte Frage geht: Welche Daten sollen überhaupt in die Cloud? Patente und Firmengeheimnisse, also zentrale Kernanliegen der Firma, gehören natürlich nicht hinein, Informationen, die für die tägliche Kommunikation der Mitarbeitenden vonnöten sind, hingegen schon.

    Die Digitalisierung beschränkt sich nicht auf den Bereich der Industrie. Wie sieht es zum Beispiel im Gesundheitssektor aus?

    Denselben Trend wie in der industriellen Welt mit seiner Kundenorientierung und seiner personalisierten, individualisierten On-demand-Produktion erleben wir in der Medizin. Auch hier finden wir eine auf den Kunden, den einzelnen Patienten zugeschnittene Personalisierung und Individualisierung, auch hier spielt die zweite Digitalisierungsrevolution mithilfe der Sensortechnologie eine entscheidende Rolle. In ganz normalen Praxen sehen wir heute schon hoch auflösende Ultraschall-Geräte, die nicht nur in Windeseile Organe in einer Hochauflösung visualisieren, sondern zugleich mathematische Funktionen grafisch darstellen, die zeigen, ob und wie die individuellen Werte von den Normwerten abweichen.

    Auch im Gesundheitssektor entsteht ein gewaltiges Datenaufkommen über den einzelnen Kunden, den Patienten, ein Datenprofil mit einer unglaublichen Datenmasse, aber das ist auch gut so, denn angesichts der Komplexität des menschlichen Organismus und weil jede Krankheit bis hin zum simplen Schnupfen in einem Organismus sehr unterschiedlich ablaufen kann, gab es bislang viel zu wenige Daten. Bisher war die Medizin eine Henry-Ford-Welt mit Standardverfahren, so dass Ärzte gelegentlich einen Patienten als austherapiert bezeichneten, weil sie mit ihren Verfahren am Ende waren.

    Der große Megatrend in der Medizin ist die Produktion einer durch die neuen Technologien ermöglichten personalisierten Medizin. Beispielhaft dafür steht der Supercomputer „Watson“ von IBM, der in einem auf die Behandlung von Krebs spezialisierten Krankenhaus in New York anhand der Symptome von Patienten, ihrer Krankheitsverläufe, der familiären Vorbelastung und anderer Faktoren einen Diagnoseplan erstellt, der alle denkbaren Irrtümer von Fachärzten vermeidet und bessere Antworten gibt als der Mensch.

    Kommen wir zu den Konsequenzen für die Beschäftigten. Ist Industrie 4.0 eher ein Arbeitsplatzkiller oder Beschäftigungsmotor?

    Automatisierung führt nicht zwangsläufig zu Arbeitslosigkeit. Diese Diskussion gibt es seit Beginn der Industrialisierung, seit Industrie 1.0, und hat die Weberaufstände in Schlesien und die Maschinenstürmer in England hervorgebracht, aber am Ende waren die Menschen froh über die mit der Industrialisierung einhergehende Entlastung. In der Volkswirtschaft haben darüber bereits die großen Theoretiker diskutiert. Ricardo und Marx haben von Arbeitslosigkeit durch Mechanisierung gesprochen und Keynes von der technologischen Arbeitslosigkeit. Dahinter stand immer die These, dass sich der Kapitalismus durch immer größeres Effizienzstreben entwickelt, mechanisiert, Arbeitskräfte freisetzt und Massenarbeitslosigkeit produziert.

    Leibniz, der mit seiner Rechenmaschine und seiner Erfindung der Bits im Grunde die Lawine der Digitalisierung in Gang gesetzt hat, hat prognostiziert, dass die Sklavenarbeit von den Maschinen übernommen wird und die Menschen nur noch die kreative Arbeit leisten. Das war ein bisschen idealistisch gedacht. Richtig ist: Die routinierten Arbeiten wurden schrittweise aussortiert. Das betrifft nicht nur körperliche, sondern auch geistige Arbeiten wie die buchhalterische Tätigkeit, die heute meist schon von einer Software übernommen wird. Gleichzeitig aber sind pausenlos neue Berufe entstanden und einige uralte Berufe haben sich, auch schon in vorindustrieller Zeit, sehr geschickt der neuen Entwicklung angepasst.

    Auf absehbare Zeit werden weiterhin Menschen die großen Entscheidungen treffen und Abläufe insgesamt überwachen müssen. Das Beispiel Hochfrequenzhandel, das Flash Trading der Börsen, hat ja gezeigt, was passieren kann, wenn Systeme allein Entscheidungen treffen. Natürlich erkennen Algorithmen schneller Preisveränderungen der Börse und können auch schneller mit Ein- und Verkaufsentscheidungen reagieren. Doch die Algorithmen in Frankfurt, Zürich oder an der Wall Street arbeiten auch gegeneinander, so dass Finanzkrisen unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsmöglichkeiten ausgelöst werden können. Wir brauchen also auch weiterhin Menschen mit ihrer Urteilskraft.

    Menschen auf die neue Arbeitswelt vorbereiten

    Führen zunehmende Qualität und Komplexität in der Arbeitswelt zu einer Spaltung der Gesellschaft, weil ein Teil der Menschen, der Beschäftigten mit dem Komplexitätszuwachs nicht Schritt halten kann?

    Dem widerspricht die historische Erfahrung. Es mag solche hochspezialisierten technischen Bereiche geben, die weitgehend automatisiert sind, also Industrie 4.0 in Reinkultur. Aber es wäre eine völlige Fehleinschätzung, dass wir nachher nur noch hochausgebildete Informatiker und Diplom-Ingenieure brauchen, die von einer Kanzel herabschauen in eine Halle, in der sich die Fabrik selbst organisiert. Das ist Science-Fiction.

    Der große Teil der Wirtschaft, der Industrie wird auf absehbare Zeit fast alle heute bekannten Berufe mehr oder weniger verändert brauchen. Entscheidend wird sein, die Menschen auf die neue Arbeitswelt vorzubereiten, sie dafür zu qualifizieren. Das ist eine Aufgabe des Bildungs- und Ausbildungssystems, der Schulen, Hochschulen und Technikerschulen und damit auch der Lehrer und Meister, aber auch der Gewerkschaften.

    Die beschleunigten Innovationszyklen der Automatisierung erfordern eine Umstrukturierung des Arbeitsmarkts. Sie sind schon jetzt in vielen Bereichen schneller als unsere Ausbildungszyklen. Wir müssen uns also künftig überlegen, wozu wir die Menschen eigentlich ausbilden. Wenn wir jemandem heute in der Lehre ein bestimmtes Computerprogramm beibringen, ist das schon überholt, wenn er in den Betrieb kommt. Deswegen müssen wir die Fähigkeit des Menschen ausbilden, sich in neue Arbeitsprozesse einzuarbeiten und sich auf neue Situationen einzustellen. Ich denke, es wird in Zukunft absolut zur Normalität gehören, dass ein Teil der Mitarbeiter immer an Lehrgängen und Fortbildungen teilnimmt, um sich auf neue Abläufe vorzubereiten. Man könnte nach amerikanischer Art sagen: Wir setzen sie frei, und wenn wir sie brauchen, stellen wir sie wieder ein. Doch angesichts des zukünftigen Fachkräftemangels wird das nicht gelingen. Eine neu gestaltete Unternehmensbindung gewinnt also an Bedeutung.

    Wenn zukünftig Algorithmen die Entscheidungen treffen, droht damit nicht der Autonomieverlust des Einzelnen, also eine stärkere Entfremdung in der Arbeitswelt?

    Algorithmen zu interpretieren, zu werten und Zielvorgaben für sie festzulegen, lässt sich nicht seinerseits über Algorithmen erledigen, sondern braucht eine so genuin humane Fähigkeit wie die Urteilskraft. Die Entwicklung der Technik hängt also von unserem Entscheidungswillen ab, daran wird sich auch in Zeiten einer vernetzten Dingwelt nichts ändern. Es kommt darauf an, wie wir diese Welt gestalten. Wir dürfen Effizienz nicht nur nach dem klassischen Bruttosozialprodukt berechnen, sondern brauchen eine ganzheitliche Sicht, ein „garnet management“, und das ist die Aufgabe des Menschen.

    Wo ist die Politik gefordert?

    Mittlerweile veranstaltet die Bundesregierung immerhin „digitale Gipfeltreffen“ und auch die Länder entwickeln eine „digitale Agenda“. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung mit dem „Grünbuch Arbeiten 4.0 – Arbeit weiter denken“. Seit Kurzem gibt es zudem die Plattform „Industrie 4.0“, getragen von einer Allianz aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Forschung. Offensichtlich haben die beteiligten Akteure erkannt, wie wichtig es ist, die Digitalisierung aktiv zu gestalten.

    Politik darf sich dabei nicht auf die Rolle als Nachwächterstaat reduzieren, sondern muss auch die Arbeitswelt gesetzlich regeln. Doch Aufgabe des Staates ist nicht nur die Regulierung, sondern er muss auch Anreize setzen für Innovationen, Wachstum und Entwicklung. Ich bin keineswegs ein Keynesianer, der dafür plädiert, dass der Staat ständig Geld reinbuttert, um bestimmte Entwicklungen voranzutreiben, aber er kann gestalterisch tätig werden, indem er das Ausbildungssystem so ausstattet, dass es Innovationskräfte freisetzen kann.

    Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Big data ist das Rohöl der Zukunft, aber viel besser, denn Rohöl wird verbraucht und ist irgendwann aufgebraucht, aber Daten leben ewig. Daten können in immer neue Zusammenhänge gesetzt werden und man kann mit ihnen neue Geschäftsmodelle entwickeln und damit jede Menge Geld verdienen. Das ist der Grund dafür, dass seit Jahren Datensätze im Medizinbereich gestohlen oder schwarz verhökert werden. Jeder kann etwas aus Daten machen, und dieser Markt muss natürlich geregelt sein.

    Eine „Singularität“?

    In einem Ihrer Bücher schreiben Sie, die Digitalisierung mache nur vor der Quantenphysik Halt, ansonsten sei alles möglich. Wenn Sie heute einen Science-Fiction-Film drehen würden – wie sähe der aus?

    Dazu würde ich mir zunächst bewusst machen, worüber bereits heute diskutiert wird. An der Singularity University im Silicon Valley sitzen die Chefdenker, die Chefideologen der Neuen Welt, keine Science-Fiction-Autoren, sondern hochdekorierte Technologen wie etwa der Informatiker, Erfinder und Futurist Ray Kurzweil, Leiter der technischen Entwicklung bei Google.

    In dessen Denken spielt der Begriff „Singularität“ eine zentrale Rolle. Erstmals wurde der Begriff im Zusammenhang mit technischer Intelligenz vom Mathematiker John von Neumann Mitte der fünfziger Jahre gebraucht, bevor in den achtziger Jahren der Science-Fiction-Autor und Mathematiker Vernor Vinge unter Bezugnahme auf den Begriff die These aufstellte, dass eine „Superintelligenz“ in der Lage sei, sich in ihren Fähigkeiten immer noch schneller zu steigern. Ray Kurzweil nun definiert die Singularität als „technischen Wandel, der so schnell und allumfassend ist, dass er einen Bruch in der Struktur der Geschichte der Menschheit darstellt“.

    Ein kurzer Blick zurück: Früher wurden Wissen und Erfahrungen, also die kollektive Intelligenz der Menschheit, eine Art Schwarmintelligenz, durch Erzählungen oder Bücher an nachfolgende Generationen weitergegeben, vom Lehrer auf den Schüler, vom Meister auf den Lehrling. Diese Schwarmintelligenz ist der des Einzelnen weit überlegen.

    Heute steckt diese Intelligenz in Datenbanken. Aber das ist nur der Anfang einer neuen Entwicklung: Schon heute haben wir „human brain“-Projekte in Europa und den USA, die das menschliche Gehirn vollständig kartieren und irgendwann werden wir alle menschlichen Gehirne durch einen neuromorphen Computer ersetzen, eine kollektive künstliche Intelligenz, wobei ein Netzwerk aus integrierten Mininetzen Mensch und Ding zu einem Superorganismus, einer Superintelligenz verschmelzen könnte, die der menschlichen und künstlichen kollektiven Intelligenz weit überlegen ist.

    Schon heute hat der intelligente Roboterarm bei „audi“ einen individuellen Spielraum und kann selbständig Entscheidungen treffen. Zukünftig aber, sagen Ray Kurzweil und andere, wird die vom Menschen geschaffene Superintelligenz ihre eigenen Ziele und Zwecke setzen und es kommt zum take off, wie die Amerikaner sagen. Dann werden die Systeme in der Lage sein, sich selbst zu reproduzieren und zu verbessern, eine exponentielle Entwicklung, die Singularisten mit der Energievermehrung bei der Kernexplosion vergleichen: die unkontrollierte Energie‑, die unkontrollierte Intelligenzvermehrung.

    Aber bei dieser Theorie würde ich gegenhalten und meinen alteuropäischen Hut aufsetzen. Die Singularisten unterstellen mit ihrer Theorie eine Zwangsläufigkeit in der Technologieentwicklung, die ich mit Blick auf die Technikgeschichte bezweifele, denn die Entwicklungsgeschichte war immer auch von Zufällen bestimmt.

    Das gilt auch für die aktuelle Entwicklung: Weil die Amerikaner im Kalten Krieg befürchteten, dass die Russen mit einem Atomschlag ihre zentralen Computer und damit, wie bei einer Guillotine, den Kopf des Ganzen zerstören könnten, wollten sie das dort gespeicherte Wissen verteilen und haben das Internet geschaffen. Was aber hat sich entwickelt? Ein in keiner Hinsicht geplantes Netz, über das wir uns weltweit in sozialen Medien über das dümmste Zeug unterhalten, und auch das Smartphone hat niemand vorausgesehen, hat sich keine kluge Forschergruppe einfallen lassen.

    Also: die Entwicklung ist keineswegs vorgegeben, vielmehr gibt es völlig unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten. Technikgestaltung ist ein schönes deutsches Wort, weil Gestaltung auch etwas mit Kunst und Design zu tun hat und uns wegführt vom Maschinentakt. Technikgestaltung heißt auch Lebens- und Arbeitsgestaltung und die unterscheidet sich von der blinden Evolution, die sich übrigens keineswegs zwangsläufig in einem Designerprozess entwickelt hat. Es gibt kein Argument, dass die im Silicon Valley produzierten Szenarien ausschließt, aber wir haben die Chance, uns schon heute in Medizin und Arbeitswelt darin zu üben, mit Hilfe der Technik als intelligenter Dienstleistungsinfrastruktur unsere Arbeits- und Lebenswelt so zu gestalten, wie sie uns am besten gefällt.

    26. Januar 2016 5
  • : Die Person hinter GnuPG: Werner Koch
    Werner Koch. Bild: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/"> CC BY-SA 4.0</a> von Willi Nothers.
    Die Person hinter GnuPG: Werner Koch

    Viele von uns benutzen den von ihm entwickelten Code mehrmals täglich, die Redaktionsarbeit von netzpolitik.org wäre gänzlich undenkbar ohne das von ihm programmierte Werkzeug und doch haben die wenigsten schon von ihm gehört. Die Rede ist vom deutschen Software-Entwickler Werner Koch, der die Verschlüsselungssoftware GnuPG zu weiten Teilen allein programmiert hat.

    Für den Radiosender WDR 5 hat Mirjam Wlodawer ein hörenswertes Radiofeature über den Programmierer erstellt. Im Fokus steht dabei auch die gestiegene (finanzielle) Unterstützung und Aufmerksamkeit, die er seit den Snowden-Enthüllungen erfährt.

    Da erfährt Werner Koch in den Medien von den Enthüllungen Edward Snowdens. Von dem Ausmaß der Überwachung ist selbst ein Verschlüsselungsexperte wie er überrascht. Spätestens seit Laura Poitras’ Dokumentarfilm „Citizenfour“ ist klar, dass seine Software gebraucht wird. „Die erste Szene nach dieser langen Tunnelfahrt, da sieht man GPG auf dem Bildschirm und da fingen so neben mir meine Freunde an zu klatschen. ‚Hey Werner! Ja, das kennst du doch!’ Das war so toll diese drei Buchstaben da zu sehen.“

    Hier ist die MP3 zum Download.

    21. Januar 2016 6