Technologie
Künstliche Intelligenz, Drohnen, selbstfahrende Autos, Cyborgs, Roboter und IT-Sicherheit.
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: Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen
Ein Roboter eines ähnlichen Typs wurde in Dallas mit dem Sprengsatz versehen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/jaytamboli/3788323509/sizes/l"> Jay Tamboli</a> : Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen Bei einem Polizeieinsatz in Dallas wurde am Freitag ein Heckenschütze getötet. Ein Bombenentschärfungsroboter wurde ferngesteuert und mit einer Sprengladung versehen, durch die der Schütze ums Leben kam. Neue technische Möglichkeiten stellen unsere gesellschaftlichen Normen und unsere Gesetze vor Herausforderungen.
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: Interview über Sicherheit bei Fahrzeugen: Weniger Software einsetzen?
: Interview über Sicherheit bei Fahrzeugen: Weniger Software einsetzen? Falls Sie kürzlich ein Auto gekauft haben: Können Sie einschätzen, wie es um dessen Sicherheit bestellt ist? Wir wollten in einem Interview mehr über Computersysteme und Softwarefehler in Fahrzeugen und den Umgang mit immer mehr Software in der Automobilbranche erfahren.
In Behörden und Ministerien liegen Zahlen über die Folgen des vermehrten Einsatzes all der Staufolgeassistenten, Abstandsregeltempomaten, Abbiegeassistenten und vieler weiterer softwaregesteuerter Komponenten nicht vor, obwohl das Wettrennen um mehr Vernetzung und Automation in Fahrzeugen in vollem Gange ist.
Die Datenlage bei Softwarefehlern in Fahrzeugen ist aber Gegenstand von wissenschaftlicher Forschung. Wir sprachen mit Klaus Rüdiger Bährle, der am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Wirtschaftsingenieurwesen studiert hat und sich mit Fragen von Fehlern in Software von Fahrzeugen und softwarebedingten Rückrufen auseinandersetzt.
Funktionale Sicherheit in Fahrzeugen
netzpolitik.org: Herr Bährle, Sie haben jüngst Ihre Masterarbeit mit dem Titel „Marktanalyse zu sicherheitskritischer Software in der Automobilbranche“ geschrieben. Sie untersuchen darin Fragen zur „safety“ bei Fahrzeugen. Was ist bei sicherheitskritischer Software in Autos der Unterschied zwischen „safety“ und „security“? Und welche Probleme in Bezug auf Software haben Sie überhaupt betrachtet?
Klaus Rüdiger Bährle: Im Deutschen gibt es nur einen Begriff, nämlich „Sicherheit“. Er ist für den Bereich der Automobilindustrie oder auch in anderen Industriezweigen bisher nicht ausreichend klar definiert. Man muss unterscheiden zum einen zwischen der funktionalen Sicherheit, die alle Gefahrenmuster betrachtet, die durch das System verursacht werden, und zum anderen die IT-Sicherheit, wo es um Angriffe auf das System selbst geht. Die meisten Leute haben die IT-Sicherheit im Kopf, wenn sich etwa jemand in Computersysteme einhackt. Die funktionale Sicherheit geht aber in eine ganz andere Richtung: Es geht darum, dass die Software von sich aus keine sicherheitskritischen Fehler verursacht, damit also keine Menschen gefährdet.
netzpolitik.org: Aktuell wird über einen Tesla-Unfall berichtet, bei dem der Fahrer starb. Die Einordnung, ob es ein „safety“- oder „security“-Fehler war, ist wahrscheinlich ziemlich klar?
Klaus Rüdiger Bährle: So wie es berichtet wurde, ist es ziemlich klar eine Frage der funktionalen Sicherheit, also „safety“. Es wurde nichts darüber berichtet, dass jemand das Auto gehackt hätte, das wäre dann ein Zusammenspiel zwischen „safety“ und „security“. Gerade bei Tesla ist dieses Zusammenspiel durchaus eine Frage: Tesla führt Over-The-Air-Updates aus, während das in der gesamten Branche noch kein Thema ist. Updates werden sonst klassisch per Stecker eingespielt.
netzpolitik.org: Nun wurde um diesen Vorfall zwar viel Brimborium gemacht, aber können wir festhalten, dass das auf keinen Fall der erste Todesfall von einem Menschen ist, der im Laufe der Jahre auf Softwarefehler in Autos zurückzuführen ist?
Klaus Rüdiger Bährle: Ja, wobei es da keine Zahlen gibt …
netzpolitik.org: … natürlich nicht, das ist ja gerade Teil des Problems …
Klaus Rüdiger Bährle: … aber es gibt einen Fall, der bekannt ist: Das ist der Fall Toyota mit dem Gaspedal und der unbeabsichtigten Beschleunigung. Das war eine große Rückrufaktion, die für einiges an Aufregung gesorgt hat in der Presse wegen der Fußmatten. Toyota hatte falsche Fußmatten eingebaut und deshalb klemmte das Gaspedal. Das war aber nur der erste Fehler, denn nachdem die Fußmatten ausgewechselt waren, gab es wieder Probleme: Da waren es dann die Gaspedale selbst, die sich verklemmt hatten. Das war aber nur die nächste Ursache, die man vermutet hatte. Dann hatte man die Gaspedale gewechselt, danach liefen die großen Schadensersatzklagen. Als die vorbei waren, gab es aber noch weitere Fehler. Und da kam dann raus, dass es Softwarefehler waren. Allerdings handelte es sich dann nur noch um Einzelfälle, weshalb es nicht mehr so groß durch die Medien ging. Da gab es lange Gutachten von der NASA, die beauftragt wurde, die Fehler zu analysieren, und auch Stellungnahmen von Privatgutachtern. Dadurch kam heraus, dass die Toyota-Software ziemlich viele Fehler hat, so dass man davon ausgehen kann, dass tatsächlich die Software diese unbeabsichtigte Beschleunigung hervorgerufen hat, die zu mindestens einem Toten und einem Schwerverletzten führte. Wieviel von den vorherigen Todesfällen wirklich auf die Fußmatten zurückzuführen sind und wieviele Softwarefehler waren, das weiß man natürlich nicht mit Sicherheit. Zu vergleichbaren Fällen gibt es schlicht und einfach keine Informationen.
Herausfinden, was der Fehler war
netzpolitik.org: In unserer Recherche sind wir auf eine ähnlich schlechte Datenlage gestoßen. Wie würden Sie denn grundsätzlich die Datenlage bei Softwarefehlern in Fahrzeugen einschätzen? Wird sie besser, ist sie gleichbleibend schlecht, können Sie einen Trend ausmachen?
Klaus Rüdiger Bährle: Also einen Trend kann ich man nicht ausmachen. Wenn man sich auf die behördlichen Daten fokussiert, dann sind Rückrufaktionen ein großer Punkt: Da gibts keine sinnvollen Analysen, denn die Auswertungen sind anachronistisch in dem Sinne, dass alle Elektronikfehler in einer Kategorie zusammengefasst werden – unabhängig davon, ob in Europa oder in den USA. Diese beiden Gebiete habe ich untersucht. Das ist also ein großer Block „Elektronikfehler“. Man kann anhand der behördeneigenen Auswertungen nicht genauer herausfinden, was der Fehler sein soll. Es ist nicht immer klar definiert, was Elektronik ist und was die anderen Kategorien sind. Das heißt, dass es nur Rohdaten gibt, die wiederum nur für die USA wirklich brauchbar sind. Für den europäischen Markt sind sie sehr lückenhaft, die Beschreibungen sind kurz und oberflächlich. Da findet man nur heraus, dass es einen Rückruf gab, weiß aber in Europa gar nicht, worum es bei dem Rückruf ging. In den USA ist die Datenlage besser, die haben auch ein längeres Register bei Rückrufen. Schon seit den 1960er Jahren werden die Rückrufe da offiziell durchgeführt. In Deutschland gibt es sowas erst seit 1997, und in der EU ist es seit 2001 verankert.
netzpolitik.org: Sie forschen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) über Software-Qualitätssicherung und haben mehr als zwanzig Unternehmen und Organisationen und deren Experten in Interviews befragt. Welche Fragen haben Sie ihnen gestellt?
Klaus Rüdiger Bährle: Es waren sogenannte Experteninterviews in zwanzig Unternehmen mit insgesamt dreißig Personen. Diese qualitativen Interviews waren aufgrund des Themas sehr breit gestellt, weil wir wissen wollten, wie die generelle Tendenz in der Branche ist. Auch abseits der Rückrufe ist die Datenlage nicht besonders gut. Es gibt zwar viele theoretische Arbeiten bezüglich Normen, die sich auch damit beschäftigen, wie man diese Normen umsetzen kann oder auch wie man die Normen und verschiedenen Standards kombinieren kann. Es gibt aber kaum Forschung darüber, wie und welche Normen und Entwicklungsmethodiken umgesetzt werden. Die vorhandene Forschung hingegen bezieht sich mehr auf die Fragen, wie man es machen sollte.
netzpolitik.org: Sie haben beispielsweise konkrete Fehlerarten und Gefahren, die davon abgeleitet sind, abgefragt. Können Sie die Antworten der Experten zusammenfassen?
Klaus Rüdiger Bährle: Zuerst ist festzuhalten: Die meisten wissen die Fehlerursache selbst nicht, und wenn sie es wissen, dann ist es vertraulich.
Vertrauliche Informationen
netzpolitik.org: Welche Interessen in dieser Branche sind es, die eine Offenheit nicht zulassen?
Klaus Rüdiger Bährle: Man ist einerseits natürlich darauf bedacht, die Informationen, soweit sie nicht zu Rückrufen geführt haben, vertraulich zu halten, einfach um den eigenen Ruf zu schützen. Das ist auch bis zu einem gewissen Grad verständlich. Bei Rückrufen selbst kann man das natürlich nicht machen. In den USA kann man in diesem Fall sogar den Schriftverkehr zwischen Behörden und Herstellern nachlesen, der bei einem Rückruf geführt wurde. Das ist in Europa nicht der Fall.
netzpolitik.org: Ist auch die Meldekultur eine andere? In den Vereinigten Staaten wenden sich ja viele Besitzer von Autos selbst an die Behörde, was bei uns nicht so üblich ist.
Klaus Rüdiger Bährle: Die Besitzer selbst können in den USA Fehler melden. Das geht bei uns auch, aber wird nicht so oft gemacht. Wobei die Durchführung der Rückrufe in den USA ganz anders ist: Die Rückrufdurchführung ist für den Fahrzeughalter nämlich nicht verpflichtend. Das ist in Europa durchorganisierter. Hier wird – gerade auch in Deutschland – mittels ID über das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) jedes einzelne Fahrzeug zurückgerufen.
netzpolitik.org: Bei welchen Softwarefehlern in Fahrzeugen kommen Rückrufe vor?
Klaus Rüdiger Bährle: Das Problem ist, dass es häufig gar nicht klar ist, was für ein Fehler Ursache ist: Das wissen die Hersteller oft selbst nicht. Das setzt erstmal Ursachenforschung voraus. Wenn man sich nicht einhundertprozentig sicher ist, dass die Software die Ursache ist, wechselt man beispielweise eher das ganze Steuergerät aus, um den Fehler zu vermeiden, und untersucht die ursachen gar nicht erst näher. Wenn man weiß, dass es Software ist, hat man immer noch das Problem, dass man zwar weiß, dass man den Fehler beheben muss, aber noch keine Aussage darüber hat, was es genau war. Zumindest dokumentiert man nach außen nicht, was genau der Fehler war.
netzpolitik.org: Sie haben in Ihrer Arbeit klar herausgearbeitet, dass die softwarebedingten Rückrufe stark zunehmen. Das ist ein Trend, der sich über die letzten dreißig Jahre abzeichnet. Was sind die Ursachen für diesen Trend?
Klaus Rüdiger Bährle: Für die softwarebedingten Fehler ist die Hauptursache der zunehmende Softwareumfang, der ist natürlich durch Assistenzsysteme extrem angestiegen. Aber auch die Komplexität und die Vernetzung der Steuergeräte spielen eine Rolle. Beim autonomen Fahren wird das nochmal mehr, daher werden Rückrufe wegen softwarebedingter Fehler noch stärker ansteigen. Es ist hier kein Ende abzusehen, und die Software hat zudem ihren Stellenwert geändert: Mittlerweile ist die Software auch für das Marketing relevant. Man verkauft ein neues Auto auch wegen des Assistenzsystems. Es gibt keinen Hersteller mehr, der nicht in diese Richtung wirbt.
netzpolitik.org: Wird also sowohl in den Vereinigten Staaten als auch bei europäischen Herstellern bei der Vermarktung eine Kombination aus „safety“ und „convenience“ beworben?
Klaus Rüdiger Bährle: Ja, aber die Abgrenzung, was für die Sicherheit relevant ist, ist schwierig. Einerseits ist ein Assistenzsystem immer sicherheitskritisch, andererseits kann auch ein Navigationssystem sicherheitskritisch sein. Manche Hersteller stufen auch Navis als sicherheitskritisch ein. Für den Käufer wird natürlich beides beworben, allerdings abhängig davon, wer die Zielgruppe und welches Fahrzeugsegment betroffen ist.
netzpolitik.org: Bei den pilotierten Systemen, die in Oberklasse-Fahrzeugen in Deutschland schon dieses Jahr angeboten werden, zielt man auf das teure Marktsegment. Wie wird sich das auswirken auf Softwarefehler, wenn das Fahrzeug selbst die Steuerung übernimmt?
Klaus Rüdiger Bährle: Die Bedeutung der „safety“ wird zunehmen. Es wird quantitativ immer mehr Software verbaut und daher immer mehr Fehler geben. Der Punkt ist eher auf der juristischen Seite: In dem Moment, in dem das Auto selbständig fährt und der Fahrer nicht mehr eingreift und nicht mehr die Kontrolle hat, muss man sich überlegen, wie man das juristisch abbildet, wenn der Fahrer nicht mehr verantwortlich ist. Das ist aber keine technische Frage. Es wird immer mehr Software in Autos geben, die Entwicklungszyklen werden aber nicht länger. Also muss man mehr Software in kürzerer Zeit entwickeln. Mit dem teilautonomen und autonomen Fahren steigt zudem die Komplexität der Software.
netzpolitik.org: Der Tesla-Fall macht deutlich, dass es um ein nur als pilotiertes System beworbenes Assistenzsystem ging, bei dem rechtlich vollkommen klar ist, dass der Fahrer stetig aufmerksam sein muss. Das System übernimmt zwar die Kontrolle, rechtlich ist der Hersteller aber nicht haftbar, denn die Verantwortung trägt zu jedem Zeitpunkt der Fahrer.
Klaus Rüdiger Bährle: Es ist bei Tesla eine juristische Frage, technisch betrachtet sind vielleicht noch die Sensoren im Lenkrad interessant, die prüfen, ob der Fahrer das Lenkrad regelmäßig anfasst. Es gibt auch andere Tendenzen: Volvo etwa, der in einer Testphase des Autopiloten als Hersteller die Verantwortung übernimmt.
netzpolitik.org: Wie ist eigentlich die Rolle der Zulieferer bei Softwarefehlern? Zulieferer sind ja verantwortlich für verschiedene Komponenten, die dann eingebaut werden.
Klaus Rüdiger Bährle: Das ist eine sehr spannende Frage, weil die Zulieferer einen großen Anteil an der Software haben. Man kann nicht genau sagen, wie hoch der Anteil ist, weil es kaum messbar ist. Niemand weiß genau, wo wieviel Software prozentual herkommt, aber auf jeden Fall herrscht Einigkeit darüber, dass die Zulieferer eine große Rolle spielen. Das Problem bei Software ist natürlich auch, dass Software in zweierlei Form auftreten kann, einmal als Quelltext und einmal als fertig kompilierte Software. Die Tendenz ist: Es wird nur die fertige Software herausgegeben, zusammen mit der Hardware, so dass die Qualitätssicherung des Fahrzeugherstellers bei zugelieferter Software nur als „black box“-Test erfolgen kann. Man schaut also nicht immer in den Quelltext.
netzpolitik.org: Liegt das an den Lizenzen?
Klaus Rüdiger Bährle: Es gibt die Möglichkeit, dass der Vertrag bestimmt, dass der Quelltext mitgeliefert wird. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass dem Hersteller auf Verlangen vor Ort Einsicht gewährt werden muss. Und es gibt die Variante, dass es gar keine Einsicht gibt. In dem Fall, dass die Einsichtnahme vor Ort passiert, gibt es natürlich Zeitdruck: Man kann nicht alles prüfen und muss abwägen, was genau man untersuchen will.
Weniger Software einsetzen?
netzpolitik.org: Generell ist Qualitätssicherung teuer, es besteht ein Zielkonflikt.
Klaus Rüdiger Bährle: Das Besondere bei Software ist, dass man eine Software mit der heutigen Komplexität als „black box“ kaum erfassen kann, man muss auf die richtige Dokumentation hoffen.
netzpolitik.org: Wo sind aus Ihrer Sicht die größten Potentiale, um softwarebedingte Fehler zu verhindern oder zumindest erkennbar zu machen?
Klaus Rüdiger Bährle: Zum einen liegen sie natürlich darin, weniger Software einzusetzen. Das ist aber ein Problem, denn man hat die einfachste Lösung ausgeschlossen: Man will mehr Software, man will Innovation. Das heißt, dass man sich damit abfinden muss, dass es immer mehr Software in Autos gibt. Zwei andere mögliche Ansatzpunkte: Man verlängert die Entwicklungszyklen. Das hat man aber auch ausgeschlossen, man will nicht langsamer werden. Die zweite Variante ist, dass man bei der Qualitätssicherung schneller werden muss. Da ist dann der Stichpunkt Automatisieren, also möglichst automatisiert Fehler ausfiltern und den Rest manuell bearbeiten.
netzpolitik.org: Ist die Incentivierung in den Vereinigten Staaten durch die drohenden hohen Schadensersatzforderungen eine andere als in Europa?
Klaus Rüdiger Bährle: Nein, würde ich nicht sagen. Es ist allerdings schwer zu sagen, weil man nicht in die vertraulichen Bereiche vordringen kann. Tendenziell werden bei uns Normen und Standards sehr stark betont. In den USA ist das nicht ganz so verbreitet, was aber nicht heißt, dass die Software besser oder schlechter ist. Prinzipiell sehe ich da keine Tendenz.
netzpolitik.org: Befürworten Sie eine Meldepflicht für softwarebedingte Fehler? Wenn ja, wie sollte sie gestaltet sein?
Klaus Rüdiger Bährle: Die Meldepflicht haben wir ja im Grunde durch die Rückrufe schon …
netzpolitik.org: … nach Ihrer Auswertung ist sie allerdings nicht sehr aussagekräftig.
Klaus Rüdiger Bährle: Richtig, wobei die Frage ist, welche Daten man rausgeben sollte. Es sollte eine Beschreibung dazu sein, was wirklich defekt ist. Prinzipiell müsste man auf jeden Fall drei Aspekte abdecken: Was ist das Problem, was ist die Gefahr und was wird unternommen, um das Ganze zu beseitigen? So in der Art ist es in den US-Datenbanken – Problem, Gefahr, Abhilfe. In Europa ist das nicht enthalten, das sollte geändert werden. Meldepflichten bei Softwarefehlern ohne Rückrufaktion halte ich für unrealistisch, denn das würde ja bedeuten, dass Hersteller jeden Fehler, der irgendwo mal auftritt, melden müsste.
netzpolitik.org: Gibt es aus Ihrer Sicht Forderungen an die Autohersteller?
Klaus Rüdiger Bährle: An die Hersteller richtet sich die Forderung, dass sie ihre Qualitätssicherung einhalten. Man müsste weitere Qualitätskriterien für Fahrzeuge entwickeln. Bei Software gibt es ja generell Bemühungen auf wissenschaftlicher Seite, die Qualität von Software besser zu bewerten. Das ist aber noch weit entfernte Zukunft. Das wäre natürlich ein riesiger Schritt, wenn man messen könnte, wie gut Software ist.
netzpolitik.org: Was wären Ihre Forderungen an die Politik?
Klaus Rüdiger Bährle: Bei der Politik gibt es sicherlich Ansatzpunkte, die Qualität stärker zu betonen. Priorität sollte sein, dass Software in Fahrzeugen sicher ist. Politisch lässt es sich aber wohl besser verkaufen, wenn man die Hersteller zu mehr Umweltfreundlichkeit anregt.
netzpolitik.org: Mal angenommen, Sie könnten auf die politische Regulierung Einfluss nehmen,
was konkret würden Sie fordern für die nahe Zukunft, also drei bis fünf Jahre?Klaus Rüdiger Bährle: Das ist eine sehr gute Frage. Es gibt wohl nicht diese eine Forderung. Die abstrakte Forderung wäre: Wir brauchen Software-Qualität, und das Fahrzeug muss sicher sein für den Fahrer. Das Problem ist, dass man Qualitätsmaßnahmen nur schwer definieren kann, wenn man die Qualität nicht messen kann.
netzpolitik.org: Haben Sie zufällig kürzlich ein Auto gekauft?
Klaus Rüdiger Bährle: Nein.
netzpolitik.org: Wenn Sie eins kaufen würden, was für eins wäre das?
Klaus Rüdiger Bährle: Ein altes.
netzpolitik.org: Heißt das, dass sich durch Ihre Forschung auch Ihre Sicht als Autokäufer verändert hat?
Klaus Rüdiger Bährle: Eigentlich nicht. Ich habe auch einen Hang zu alten Autos. Aber ich warte zumindest so lange ab, bis das Auto nicht mehr ganz neu ist.
netzpolitik.org: Vielen Dank, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.
Klaus Rüdiger Bährle ist Wirtschaftsingenieur. Der Titel seiner Masterarbeit lautet „Marktanalyse zu sicherheitskritischer Software in der Automobilbranche“.
Bährle führte für die Arbeit Experteninterviews mit Personen aus Unternehmen und Organisationen der Automobilbranche sowie deren Versicherer, Zulieferer und Entwicklungsdienstleister, um Trends und Problemfelder zu analysieren. Er wertete zudem vorhandene Daten über Rückrufe in den Vereinigten Staaten und Europa aus.
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: Drohnen und Ramstein: Fortgesetztes Mauern der Regierung
: Drohnen und Ramstein: Fortgesetztes Mauern der Regierung Was weiß die Bundesregierung über die Drohnen-Steuerung in Ramstein? Im rheinland-pfälzischen Ramstein befindet sich eine US-Air-Base mit einer Relaisstation und dem „Air and Space OPs Center“, dessen Funktion zentral für die Durchführung des US-Drohnenkriegs sein soll.
Die Bundesregierung wird seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit von Andrej Hunko, Parlamentarier der Linken, an ihren eigenen Fragenkatalog erinnert und daran, dass noch ein paar Antworten ausstehen:
Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg […] und inwiefern rechnet die Bundesregierung überhaupt noch mit einer Beantwortung oder sonstigen Klärung ihrer offenen Fragen?
Fragesteller Hunko betont nochmal, dass das Auswärtige Amt in den vergangenen Monaten „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ und auch „fortgesetzt eindringlich“ die Beantwortung der Fragen angemahnt haben will, und hätte jetzt gern mal eine inhaltliche Beantwortung.
Seit im Mai 2013 erstmals öffentlich über die wichtige Rolle der Relais-Station in Ramstein diskutiert worden war, hat die Bundesregierung gemauert – gewissermaßen fortgesetzt eindringlich. Man habe keine „eigenen gesicherten Erkenntnisse“, man wisse nur, dass Rheinland-Pfalz nicht der „Ausgangspunkt“ des Drohnenkriegs sei, denn das „Launching“ (Start der Drohnen) finde ja hier nicht statt.
Das ist natürlich eine dürre Antwort, zumal sich auch die Bundesregierung an das Grundgesetz zu halten hat. Das aber verlangt von ihr den Schutz vor lebensbedrohenden und völkerrechtswidrigen Handlungen. Würde sie also etwas Konkretes über die Nutzung Ramsteins für völkerrechtswidrige Angriffe wissen, müsste sie diese versuchen zu unterbinden.
Keine Antworten auf Fragenkatalog
Die Antwort ist diesmal leider nicht aussagekräftiger als in den Jahren zuvor. Man weiß nichts Neues:
Die Bundesregierung hat die US-Regierung seitdem wiederholt nachdrücklich um weitere Informationen zur Rolle der Relaisstation in Ramstein gebeten, zuletzt im April 2016 im Rahmen von Regierungsgesprächen mit dem US-Außenministerium, sowie im Mai 2016 gegenüber der US-Botschaft in Berlin.
Inhaltliche Antworten gibt es jedoch keine.
Es hat aber offenbar einen Besuch in Ramstein im vergangenen Jahr gegeben, wie aus der Antwort hervorgeht. Der Beauftragte für Sicherheitspolitik des Auswärtigen Amtes soll im September dort vorstellig geworden sein. Die namentlich ungenannte Person dürfte zur Abteilung 2 des Auswärtigen Amt gehören.
Was dort besprochen wurde, findet sich nicht in der Antwort, nur die Versicherung, man setze den „vertraulichen Dialog“ fort.
Abgeordneter Hunko hatte seinen Unmut über das fortgesetzte Mauern der Regierung schon im Bundestag zu Protokoll (Seite 7443, pdf) gegeben und in Richtung der zuständigen Staatsministerin und Christdemokratin Maria Böhmer gesagt:
Es geht ja nicht um irgendwas, sondern es geht um die Beteiligung Deutschlands an den rechtswidrigen Drohnenkriegen der USA, und zwar über Ramstein, wo die deutsche Seite […] mitverantwortlich ist, weil Ramstein als Relaisstation genutzt wird. Es ist also nicht so, dass von dort die Drohnen fliegen würden oder befehligt würden, aber Ramstein ist ein untrennbarer Bestandteil dieses Drohnenkrieges. Finden Sie es nicht auch höchst misslich, dass die deutsche Öffentlichkeit über viele Monate hinweg keine Antwort kriegt, was diesen Drohnenkrieg und die Rolle von Ramstein angeht?
Böhmer hatte inhaltlich leider nichts hinzuzufügen. Hunkos Verärgerung ist verständlich, denn im Juni 2014 (!) hatte Böhmer eine Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ angekündigt.
Wem ein Rabulistik-Seminar zu teuer ist, kann hier kostenlos was lernen. Die früheren Antworten der Bundesregierung:
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken auf Bundestagsdrucksache 18/2698 (BT-Drs. 18/2938, pdf),
- Antwort der Bundesregierung auf mündliche Frage im Bundestag (Plenarprotokoll 18/78, Frage 18, pdf).
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: Faktencheck-Video: Für und Wider des Drohneneinsatzes
Wird es die Drohne "Raubtier", "Sensenmann" oder "MALE2020"? Die Bundeswehr will Kampfdrohnen. : Faktencheck-Video: Für und Wider des Drohneneinsatzes Mehdi Hasan hat sich in einem kurzen Film in der Reihe „Reality Check“ mit dem Für und Wider des Einsatzes von bewaffneten Drohnen auseinandergesetzt. Wie effektiv sind diese Waffen, wie präzise erreichen sie ihre Opfer, wie sind die Erfolgsraten im Drohnenkrieg tatsächlich?
Für den für Al Jazeera English arbeitenden Journalisten Hasan ist das Drohnenthema schon längere Zeit Teil seiner Arbeit. Er hatte erst letztes Jahr den ehemaligen Pentagon-General Michael Flynn befragt und ihm im Rahmen des Interview-Formats „Head to head“ die Frage gestellt, ob nicht der Drohnenkrieg mehr Terroristen produziere als umbringe, woraufhin Flynn die bemerkenswerte Aussage machte:
I don’t disagree with that. I think as an overarching strategy, it’s a failed strategy.
(Ich bin da nicht anderer Meinung. Ich denke, als eine Gesamtstrategie ist es eine gescheiterte Strategie.)Mit dieser Einschätzung ist der Pentagon-Mann längst nicht mehr allein: Soldaten der US Airforce kamen in einem offenen Brief zum selben Schluss und pochten zudem auf die US Constitution, die jedermann einen fairen Prozess garantiert und geheime Tötungslisten nicht zulässt.
In seinem neuen Video zeigt Hasan einige Aussagen zur Rechtfertigung des Einsatzes von bewaffneten Flugrobotern durch Offizielle der US-Regierung wie etwa Michael Hayden, früherer NSA-Chef, danach auch noch CIA-Chef, Berater des republikanischen US-Präsidentschaftsbewerbers Mitt Romney und heute Direktor bei der Chertoff Group, einer regierungsnahen Beratungsfirma im Bereich Sicherheit. Die Mühe für nachprüfbare oder sonst irgendwie stichhaltige Argumente machen sich Männer wie Hayden schon lange nicht mehr:
They are coming to kill us. I don’t know their name, rank and serial number – I know what they do and I know what they’re up to.
(Sie kommen, um uns zu töten. Ich kenne nicht ihren Namen, ihren Dienstgrad oder ihre Kennziffer – aber ich weiß, was sie tun, und ich weiß, was sie vorhaben.)Hasan stellt dieser Militärlogik darüber, wie man legitime Ziele definiert, Fakten entgegen, gibt auch Quellen dafür an. Er moniert etwa, wieviele Male in den letzten Jahren angeblich die „Nummer 2“ von Al-Kaida getötet worden sei.
Auf Befehl der US-Regierung werden mit den bewaffneten Drohnen in Ländern wie Pakistan oder Jemen Tag für Tag Menschen gezielt getötet. Darunter sind nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder (im Militärjargon: „fun-sized terrorists“ (sic)). Der wachsende Anti-Amerikanismus wird auch den militärischen Drohnenprogrammen zugeschrieben. All dem widmet sich der kurze Film von Hasan.
Wer also drei Minuten Zeit hat, kriegt Argumente in kondensierter Form an die Hand. Die werden wir in Zukunft brauchen, denn das Pentagon plant die Steigerung der täglichen Drohnenflüge um fünfzig Prozent bis zum Jahr 2019.
Das Drohnenthema wird auch im Spielfilm „Eye in the sky“ (übrigens mit Alan Rickman) verarbeitet. Ebenfalls durchaus sehenswert.
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: Apples „Differential Privacy“: Privatsphäre als Verkaufsargument
: Apples „Differential Privacy“: Privatsphäre als Verkaufsargument Bei der gestrigen Apple-Show WWDC zeigte sich ein Trend: Der Konzern stellte mehrere technische Lösungen vor, die den Schutz der Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund stellen. Im hochpreisigen Marktsegment stellt sich Apple in Sachen Datenschutz weiterhin klar gegensätzlich zu Google oder Microsoft auf.
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: Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen
: Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen Die Bundeswehr will nicht drei, sondern fünf Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ als „Übergangslösung“ beschaffen. So erklärte es der Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Ralf Brauksiepe, in der gestrigen Fragestunde des Bundestages. Bislang war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“ die Rede. Eine Unterzeichnung des endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut Brauksiepe die notwendigen Unterlagen.
Die Drohnen werden nach gegenwärtigem Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als Vertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus. Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar, Airbus verfügt selbst über entsprechende Kapazitäten.
Die Drohnen werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der PilotInnen übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung regeln.
Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon, ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Verteidigungsministerium will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Predator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General Atomics.
Nach Vertragsabschluss will das Verteidigungsministerium ein Vergabeverfahren für die gewünschte Bewaffnung mit Lenkbomben und ‑raketen eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten bereits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe erörtert.
Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten Drohnen auch dem Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befassung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025 genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.
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: Buchvorstellung „Whistleblower-Enthüllungen“: Bundesregierung hat Drohnenkrieg zu unterbinden
Wird es die Drohne "Raubtier", "Sensenmann" oder "MALE2020"? Die Bundeswehr will Kampfdrohnen. : Buchvorstellung „Whistleblower-Enthüllungen“: Bundesregierung hat Drohnenkrieg zu unterbinden In Berlin wurde heute das Buch „Whistleblower-Enthüllungen“ vorgestellt. Darin sind auch die Fakten dokumentiert, die vom ehemaligen Drohnen-Operator Brandon Bryant an die Öffentlichkeit getragen wurden. Der frühere CIA-Analyst Ray McGovern und der Jurist Dieter Deiseroth kommentierten die politische und juristische Lage in der Diskussion um Drohnenmorde.
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: „Free Wifi Berlin“: Surfen ohne hinterlegte Nutzerdaten?
WLAN-Hotspot-Standorte : „Free Wifi Berlin“: Surfen ohne hinterlegte Nutzerdaten? Zur Fußball-Europameisterschaft sollen in Berlin einhundert Orte mit WLAN-Hotspots zur Verfügung stehen, die unter dem Namen Free WiFi Berlin vermarktet werden. Die ersten der Hotspots sollten heute an den Start gehen, die Premiere scheiterte aber an technischen Unzulänglichkeiten und fehlender Hardware.
Die Berliner Senatskanzlei frohlockt in ihrer Pressemitteilung dennoch:
Mit „Free Wifi Berlin“ können Berliner in den Audible-Hotspot-Zonen kostenlos, unbegrenzt und ohne Anmeldung auf Informationen und Unterhaltung zugreifen.
Die Berliner Senatskanzlei hatte das Projekt initiiert und als finanziellen Partner die Firma „Audible“ sowie als Technik-Partner die „abl social federation GmbH“ rekrutiert. Was heute technisch schiefgelaufen ist, konnte das Unternehmen allerdings gegenüber netzpolitik.org nicht erklären. Man sei dennoch „sehr zuversichtlich“, dass die geplanten einhundert Access-Points bald funktionieren und der Netzzugang pünktlich zur Europameisterschaft verfügbar sein wird.
Bis zum 10. Juni sollen neben den für heute angekündigten 103 WiFi-Standorten wie Kaufhäusern, Sportanlagen, Jugendklubs, Nachbarschaftshäusern, Bürgertreffpunkten, Kulturzentren oder Seniorenwohnhäusern auch noch weitere 36 Orte hinzukommen, die als „Outdoor“ vermerkt sind, etwa Bezirksämter, Rathäuser, Theater, Schulen und Volkshochschulen oder Jugendämter.
Allerdings ist die Hardware noch nicht an alle Partner versendet worden, so dass der Start heute auch daran scheiterte, dass wenige Standorte überhaupt in der Lage gewesen wären, Netz anzubieten. In den nächsten zehn Tagen werden „sobald möglich“ sukzessive alle Standorte freigeschaltet, wie uns der Pressesprecher der „abl social federation GmbH“ mitteilte.
Insgesamt 650 Access-Points seien derzeit in Planung, die Anzahl soll aber noch weiter ausgebaut werden. Genauere Zahlen oder weitere Standorte (über die bisher bekannten 139 hinaus) konnten allerdings noch nicht genannt werden.
Störerhaftung
Bei frei verwendbaren WLAN-Netzen stellt die Haftung für Inhalte, die ein Nutzer runterladen könnte, bislang ein rechtliches Risiko dar, das in Deutschland schon kafkaeske Züge angenommen hat. Wir haben die „abl social federation GmbH“ daher gefragt, ob die derzeitige Diskussion um die Änderung der gesetzlichen Regeln zur Störerhaftung aus ihrer Sicht eine Verbesserung darstellt.
„Das betrifft uns nicht“, sagte uns der Pressesprecher, denn schon immer sei es Teil des Geschäftsmodells der Firma gewesen, „abmahnsichere Internetverbindungen“ anzubieten. Ihm waren auch keine Fälle in Erinnerung, wo sich das Unternehmen bisher mit Abmahnungen auseinandersetzen musste.
Datenschutz
Die Nutzung des WLANs ist ohne ein auszufüllendes Formular vorgesehen. Als Vorschaltung läuft allerdings eine Audio-Datei, in der Menschen aus Berlin über den jeweiligen Kiez erzählen. Diese Audio-Dateien mit inhaltlichem Standortbezug sind mehrheitlich in Deutsch, einige aber auch in englischer Sprache. Ein Einloggen ist nicht vorgesehen.
Wie bei allen Hotspot-Anbietern sollen Daten zur Internetnutzung nur durchgeleitet werden, wegen des Fernmeldegeheimnisses dürfen diese Daten auch nicht zur Kenntnis genommen werden. Die „abl social federation GmbH“ betont in Sachen Datensparsamkeit außerdem: „Man muss keine persönlichen Daten hinterlegen.“ Auf Nachfrage, ob überhaupt Daten von Nutzern erhoben werden, betonte der Pressesprecher: „Nein, wir erheben keine Nutzerdaten.“
Ob das für das mit Amazon verbundene Unternehmen „Audible“ auch gilt, steht auf einem anderen Blatt. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei verweist auf www.freewifi.berlin für mehr Informationen, die Website ist aber derzeit nicht aufrufbar.
Update: Hendrik Gerstung, Manager Public Relations der Audible GmbH, hat gegenüber netzpolitik.org dankenswerterweise aufgeklärt:
Audible erhält keine personenbezogenen Nutzerdaten.
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Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014. : Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“? Als „Überbrückungslösung“ bis zur Entwicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ entschied sich die Bundeswehr für ein Modell aus Israel. Seitens der Rüstungslobby, aber auch von der Luftwaffe wird die Auswahl heftig kritisiert. Jetzt soll der israelische Hersteller einige Nachweise erbringen, sonst käme die Konkurrenz aus den USA zum Zuge.
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Alexander Dobrindt : Politischer Streit um Autopiloten in Fahrzeugen: Wer darf ins Lenkrad greifen? Wie ist die Sicht der Autohersteller auf die Vorschläge von Verkehrsminister Alexander Dobrindt? Wir haben mit der Firma Audi über die Zukunft automatisierter Fahrsysteme und Autopiloten gesprochen, über IT-Sicherheit, aber auch über defensive Fahrweise und „das unfallvermeidende Auto“. Außerdem sprachen wir über Veränderungen bei Unfallhäufigkeiten beim Einsatz elektronischer Assistenzsysteme.
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Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a> : Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen Deutlich langsamere Internetverbindungen als angekündigt, sind für viele Verbraucher in Deutschland der Normalfall. Während in der Werbung von 50 Mbit/s oder sogar 200 Mbit/s geträumt wird, sieht die Wirklichkeit zumeist anders aus. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert jetzt Bußgelder bei zu langsamen Internetzugängen.
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: Android Pay beginnt die Eroberung Europas
: Android Pay beginnt die Eroberung Europas Mobile Bezahlmethoden werden als attraktiver Markt der Zukunft gesehen, den die großen Tech-Konzerne gerade unter sich aufteilen. In Europa sind die britischen Kunden heftig umworben: Apple Pay ist in Großbritannien bereits gestartet, ebenso Samsung Pay. Heute nun ist Google mit Android Pay an den britischen Markt gegangen.
Die mobilen Bezahldienste sollen sichere Zahlungswege bei teilnehmenden Shops ermöglichen, also am sogenannten „Point of sale“. Wettbewerber Apple Pay und das bereits in die Kritik geratene „Samsung Pay“ wurden zuerst in den Vereinigten Staaten angeboten. Seit Apple Pay auch in Großbritannien vertreten ist, konnte es sich bei vielen großen Shopping-Ketten als alternative Bezahlmethode schon etablieren. Nun zieht Alphabet Inc. (der umbenannte Mutterkonzern von Google) nach und erobert das erste Land außerhalb der Vereinigten Staaten. Dort war Android Pay ebenfalls schon seit September 2015 verfügbar. Voraussetzung ist weiterhin ein Android-fähiges Gerät (ab KitKat 4.4), das mit kontaktloser NFC-Technologie (Near Field Communication) ausgestattet ist.Android dominiert den Mobilmarkt mit etwa achtzig Prozent weltweitem Marktanteil bei Smartphone-Betriebssystemen, in Teilen Europas sogar um die neunzig Prozent, in Großbritannien immerhin etwa sechzig Prozent. Zum Vergleich: Apples iPhone kann nur etwa zwölf Prozent britischen und knapp achtzehn Prozent weltweiten Marktanteil erreichen. Entsprechend gilt der heutige Start von Android Pay in Großbritannien als ein möglicher Wendepunkt im europäischen kontaktlosen Mobile-Payment-Markt.
Der Konzern verlautbart:„Android smartphones will become even more useful with the launch of Android Pay. We’re bringing together payment networks, banks and retailers to help you pay simply and securely.“
Alphabet kündigt außerdem die Kooperation einer ganzen Reihe beliebter Shopping- und Franchise-Ketten sowie vielgenutzter Dienstleister an, darunter Starbucks, Deliveroo oder das Londoner Netzwerk des öffentlichen Personennahverkehrs. Unter welchen vertraglichen Bedingungen und Datennutzungsparametern die Partner arbeiten, ist bisher allerdings nicht bekannt.
Für die Nicht-Briten und Nicht-Amis unter uns: Wer die Funktionsweise von Android Pay aus Nutzerperspektive kennenlernen will, kann sich dieses Werbe-Video ansehen.
Bilderlizenz: CC-BY-ND 2.0, via jfingas.
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: „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis
: „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis Heute schon nach einem neuen „disruptiven Bett“ oder einer App für den Wasserhahn Ausschau gehalten oder sich vom smarten Gerät am Arm dazu überzeugen lassen, vier Runden um den Block zu laufen? Ob ja oder nein: Es kann nicht schaden, sich Gedanken zu machen über die Digitalkultur, das Effizienzdenken und die Freiheit, die man sich selbst zumuten kann.
Das hat der Sozialwissenschaftler Harald Welzer getan. Anlässlich des Erscheinens seinen neuen Buchs „Die smarte Diktatur. Der Angriff auf unsere Freiheit“ (S. Fischer) hat er in einem Gespräch mit Richard David Precht in Berlin seine Thesen diskutiert und im „Spiegel“ ein Essay veröffentlicht: Die digitale Diktatur. Und wie man sie bekämpft. (Paywall, Print Nr. 17, S. 128f.) Es ist eigentlich kein Essay, mehr eine Mischung aus Polemik und praktischer Lebenshilfe:
Alles, was unseren zivilisatorischen Standard geschaffen hat und sichert, […] hat mit Algorithmen nichts zu tun. Also glauben Sie den ganzen Quatsch nicht. Bitte. Und glauben Sie auch den ganzen anderen Käse nicht, den die Verkäufer der smarten Welt Ihnen andrehen wollen: dass Sie ohne GPS nicht überleben könnten und ohne Netflix keine Filme sehen könnten und ohne App sich nicht die Schuhe zubinden könnten. (Hervorhebung vom Autor)
Wenn man nun annehmen könnte, Welzer sei eine Art Digitalfeind mit Wut im Bauch, überzeugt sein Buch zwar nicht gänzlich vom Gegenteil. Es liefert aber anregende, manchmal anekdotenhafte Einsichten in unsere Digitalkultur, die Sicht auf demokratische Grundwerte unter digitalen Bedingungen, die Radikalisierung des Kapitalismus und den praktischen Konsumismus.
Seine im „Spiegel“ und im neuen Buch dargebotenen Regeln für „Systemstörungen“ und wie man sich dem Datenwust entzieht, stehen am Schluss seiner Ausführungen und sollen politisieren. Denn Welzer geht es explizit um die Politisierung des Themas, die er als Intention für sein Engagement nennt. Wer Welzers frühere Bücher gelesen hat oder ihn kennt, den wird das nicht überraschen.
Seine Ideen zum Widerstand können allerdings nicht durchweg überzeugen, etwa wenn Welzer dem weitverbreiteten Irrglauben anhängt, man müsse nur die „Menge der Daten exponentiell erhöhen“, dann würden die Geheimdienste schon daran ersticken. Dennoch regen seine Ideen zum Nachdenken an, auch wegen der aktuellen EU-Pläne, nach denen Filterung und Überwachung direkt auf den kommerziellen Plattformen durchgeführt und damit privatisiert werden sollen, und wegen der strukturellen Veränderungen im Journalismus.
Precht bemängelte im Gespräch zu Recht, dass ein paar Ideen zum Widerstand noch keine politische Agenda seien. Dem entgegnet Welzer: Das Gemeinwesen sei zwar „in Erosion begriffen“, die sei aber nicht zwangsläufig, denn eine Re-Politisierung sei möglich und jede Gesellschaft veränderbar. Es sei ja nicht so, dass wir irgendwie bedroht würden, wir gezwungen würden, mit unseren Daten hausieren zu gehen. Dass wir sie einfach freiwillig weggeben, findet Welzer „erbärmlich“:
Man sollte sich seine Freiheit nicht abkaufen lassen.
Welzer schreibt darüber, wie wir uns nicht nur die Freiheit, sondern auch die Autonomie abkaufen lassen, um als „dusselige Kleinkinder“ zu enden. Und er benennt auch die Zusammenhänge zu den geheimdienstlichen Schattenwelten:
Natürlich ergibt die Kombination der Überwachungs- und Ausforschungsbedürfnisse von Geheimdiensten mit der uferlosen Datensammelwut von Unternehmen aus kommerziellen Gründen die unheilvollste Allianz, die man sich überhaupt vorstellen kann: Beides zusammen macht die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger vollkommen wehrlos gegenüber den allfälligen Zugriffsmöglichkeiten auf ihr Inneres von Außen. (S. 35)
Die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben
Dagegen müsse man politische Argumente und vor allem andere Zukunftsentwürfe finden und konkrete Vorstellungen dieser alternativen Zukunft entwickeln. Schließlich biete die Digitalisierung genug Potential für positive Utopien, und die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben, haben wir auch. Oder?
Aber das Problem ist: Diese Freiheit, die Handlungsspielräume eröffnet und zugleich für ihre Verteidigung braucht, ist heute radikal gefährdet – durch ökologischen Stress, durch räuberische Formationen, durch autokratische Regierungsformen, durch Überwachung und durch Hyperkonsum. Das heißt: Es geht schon nicht mehr um die Frage, wie wir, das sind Sie und ich, unsere Freiheit verteidigen und sichern können, sondern wie wir sie zurückerobern können. (S. 111ff.)
Was dieser „Hyperkonsum“ ist und was die Verbindung zur Überwachung herstellt, erklärt Welzer so:
Gesellschaften unseren Typs sind Hyperkonsumgesellschaften – ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind unablässig damit beschäftigt, sich Produkte und Dienstleistungen zur Bewältigung ihres Alltags, zur Gestaltung ihrer Freizeit, zur Ermöglichung von Tauschgeschäften, zur Realisierung von Kommunikation zu kaufen. Wenn die Konsumakte und die damit verbundenen Informationssuchen online stattfinden, fallen exakt jene Daten an, die sowohl wirtschaftlich wie geheimdienstlich zur Durchleuchtung und Überwachung verwendet werden. Das bedeutet nicht nur, dass der aufwendige Schnüffelapparat der früheren Geheimdienstarbeit ersatzlos gestrichen werden kann, es bedeutet vor allem, dass die Überwachung deswegen lebenspraktisch nicht auffällt, weil sie mit positiv empfundenen Handlungen einhergeht, die der Überwachte selbst initiiert und vollzieht. (S. 133.)
Das „Quantifizieren der Humanität“
Welzer beschreibt die dabei laufende „Umformatierung des Sozialen“ und die Änderung der Wertigkeit von Informationsaustausch, die zu einer vollständigen Veränderung beim Verhalten im öffentlichen Raum geführt haben und zugleich nicht nur den digitalen Raum monetarisiert, sondern auch viele private Bereiche ökonomisiert haben. Precht nannte das im Gespräch mit Welzer das „Quantifizieren der Humanität“, das moralisch bedenklich sei.
Wir alle sind permanent sichtbar, also kontrollierbar, sehen aber nicht die, die uns sehen. Und noch etwas: Wir alle sind sichtbar, aber nicht füreinander. Diese Machttechnologie verändert unser Selbstverständnis: Wir verfügen über weniger Wissen über uns selbst als andere, die wir nicht einmal kennen. (S. 56)
Da ist es wohl kein Zufall, dass Welzers Essay im „Spiegel“ mit der Machtfrage endet:
Macht hat immer zwei Seiten: Man kann sie nur ausüben, wenn die Beherrschten zustimmen. Und hier ist dann Ende mit der smarten Diktatur.
Harald Welzer ist Professor für Transformationsdesign und ‑vermittlung an der Universität Flensburg und wirkt im Rat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung mit. Dem Deutschlandradio Kultur gab er zum Erscheinen des Buchs auch ein hörenswertes Interview.
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: US-Vorwahlkampf: Elektronisches Wählen beerdigt
: US-Vorwahlkampf: Elektronisches Wählen beerdigt Die Republikaner haben sich im aktuellen Vorwahlkampf um das US-Präsidentenamt gegen elektronische Wahlverfahren ausgesprochen, wenn es um die Abstimmungen bei ihrer innerparteilichen National Convention geht. Die Vorstellung, nach Monaten enorm teurer medialer Wahlkampagnen auf ein manipulationsanfälliges Computersystem mit fragwürdigem Ergebnis zu vertrauen, behagt den Parteifunktionären offenbar nicht. Ob die Entscheidung Folgen für andere elektronische Systeme hat, wird sich erst herausstellen.
Bild: DonkeyHotey, Lizenz: Creative Commons BY 2.0.
Bei den Republikanern (GOP), die ihre National Convention in Cleveland abhalten werden, fürchtet man sich vor Softwarefehlern, Sicherheitslücken und vor Hackern.
Senior party officials […] are ruling out a change to convention bylaws that would allow for electronic voting on the ballots.
Das elektronische Abstimmen mache insgesamt mehr Ärger als es Vorteile bringe:
Another [GOP] senior party official lamented that no matter which approach was used for voting, the loser would be primed to call foul. „People are going to call shenanigans. It’s inevitable, whether shenanigans happen or not.“
Es gab bei den Republikanern für verschiedene frühere Conventions bereits Vorschläge für elektronische Abstimmungen, praktisch waren sie aber bisher nicht auf nationaler Ebene umgesetzt worden. Einige elektronische Geräte sind aber bei lokalen Conventions schon in Gebrauch. Dieses Jahr sollte es nun auch für die National Convention soweit sein, hieß es im April noch. Laut Time sollte der Lieferant der Software die Firma Pixl sein. Nach deren Website zu urteilen, weckt die Firma eher Grusel als Vertrauen.
Nun hat man die Idee also beerdigt. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Nutzung von Computern bei der Präsidentenwahl hat, ist schwer abzusehen. Es hat sich in den letzten Jahren ein ganzer Zoo von verschiedenen Abstimmungs- und Scanning-Systemen über die fünfzig US-amerikanischen Bundesstaaten ausgebreitet.
Etwa achtzig Prozent aller Stimmen werden an Wahlcomputern abgegeben. Es gibt Varianten mit und ohne Papierbeleg. In Delaware, Georgia, Louisiana, New Jersey und South Carolina sind vollständig elektronische Verfahren im Einsatz. Problematisch werden sicher auch die sechs sogenannten „swing states“ Florida, North Carolina, Ohio, Michigan, Iowa und Arizona, weil deren Ergebnisse besonderen Einfluss auf das Endergebnis haben werden.
Die Gründe für den Verzicht bei der GOP Convention sind neben der Sicherheit und Manipulationsproblematik übrigens auch Praktikabilitätsüberlegungen, denn bei solch großen Veranstaltungen erweist sich Elektronik nicht immer als bessere Wahl:
[T]hey also will need to come up with a way to distribute the tools to all 2,472 delegates arriving in Cleveland, plus alternates, and also to train everyone on how to use the technology.
Denn nicht jeder Delegierte kann sich problemlos bei der Bedienung von technischen Geräten zurechtfinden. Mit analogen Zetteln dagegen kommt auch ohne Schulung jeder klar.
Bei den Demokraten, die ihre Convention im Juli in Philadelphia, Pennsylvania, abhalten, sind bisher keine Planungen für elektronische Abstimmungsverfahren bekannt.
Wer über die verschiedenen Probleme mit dem E‑Voting noch nicht viel gehört hat: Computerphile hat das in dem Video „Why Electronic Voting is a bad Idea?“ schön zusammengefasst: