Mindestens 44 Staaten beteiligen sich an einer Initiative der US-Regierung zur Regulierung des Exports und des Einsatzes bewaffneter Drohnen. Weil immer mehr Länder bewaffnete Drohnen nutzten oder entwickelten, benötige es laut dem US-Außenministerium eine Regelung durch die „internationale Gemeinschaft“. Zwar hätten viele Regierungen bereits entsprechende Gesetze erlassen, jedoch bedrohe der „Missbrauch“ bewaffneter Drohnen die Stabilität und begünstige damit „Terrorismus und organisierte Kriminalität“.
In einer Erklärung listen die 45 unterzeichnenden Staaten fünf Eckpunkte auf. Einschränkend heißt es zu Beginn, dass jeder Staat das Recht haben soll, bewaffnete Drohnen zu produzieren, zu exportieren oder zu beschaffen. Voraussetzung sei demnach lediglich, dass diese zu rechtmäßigen Zwecken eingesetzt würden.
„Freiwillige Transparenzmaßnahmen“ mit Einschränkungen
Zu den Forderungen gehört, Einsätze bewaffneter Drohnen in internationale Verträge zur Regelung der Kriegsführung oder der Menschenrechte aufzunehmen. Der Export der Systeme soll gemäß geltender Waffenexportbestimmungen oder Abrüstungsverträge erfolgen und Exportbeschränkungen für bestimmte Länder berücksichtigen. Die teilnehmenden Staaten sollen (sofern dies nicht gegen die nationale Sicherheit verstößt) ihre Exporte als „freiwillige Transparenzmaßnahmen“ öffentlich machen.
Die US-Initiative geht auf einen Vorstoß des dortigen Außenministeriums zurück, das bereits am 17. Februar 2015 neue Regelungen für etwaige Verkäufe bewaffneter Drohnen veröffentlichte. Demnach obliege den USA eine besondere Verantwortung, da das Land bei der Drohnen-Technologie weltweit führend sei. Beim Export müssten laut dem Papier aber auch außenpolitische und wirtschaftliche Interessen der US-Regierung sowie regionale Machtgefüge berücksichtigt werden. Kampfdrohnen würden lediglich an ausgewählte Verbündete geliefert, diese sollten eine gesetzeskonforme Nutzung zusichern. Luftschläge sollen nur auf Basis von Recht und Gesetz erfolgen, etwa wenn die nationale Sicherheit gefährdet sei.
Im Gegensatz zur nun vorgelegten internationalen Deklaration fordern die US-Standards auch, dass Drohnen nicht zur ungesetzlichen Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden, ihre PilotInnen sollten eine entsprechende Ausbildung erhalten, um Verletzungen und Schäden zu minimieren.
Auch Bundesregierung unterschreibt
Die nun auf internationaler Ebene vorgetragenen Regelungen sollen „für alle Staaten“ gültig werden. Auf welche Weise, das lässt die Deklaration zunächst offen. Diskussionen hierzu sollen im Frühjahr 2017 beginnen, ob sich daran auch KritikerInnen beteiligen können, ist unklar. Bis dahin werden weitere Regierungen zur Unterzeichnung aufgerufen. Auf der Liste finden sich bislang Länder wie Großbritannien, Österreich, Kolumbien, die Niederlande oder die Ukraine. Es fehlen neben Frankreich auch die Türkei, außerdem der Iran, China und Russland, die nach eigenem Bekunden ebenfalls bewaffnete Drohnen entwickeln und herstellen.
Auch die Bundesregierung hat überraschenderweise unterschrieben, noch im September hatte das Auswärtige Amt hierzu lediglich erklärt, den vorgeschlagenen Standards „prinzipiell aufgeschlossen“ gegenüberzustehen.
Einem Bericht zufolge wurden viele der angesprochenen Staaten von der Obama-Administration zur Unterzeichnung gedrängt, obwohl sie mit dem Inhalt nicht einverstanden waren. Nicht genannte Quellen hätten außerdem verlautbart, dass die Deklaration bald bei den Vereinten Nationen vorgestellt wird.
