
Bild: Boston Public Library, CC-BY 2.0.
Der digitale Chauffeur ist nur noch eine Frage der Zeit, aber unter welchen Bedingungen er hier zulässig sein wird, dazu kursiert aus der Politik gerade ein Vorschlag für einen Gesetzentwurf. Der Deutschlandfunk hat sich mit den Plänen der Bundesregierung zur Zukunft des autonomen Fahrens auseinandergesetzt.
Diskutiert werden zwei Schwerpunkt-Themen: Es geht zum einen darum, wer auf die „Black Box“-Daten sowie auf weitere Daten Zugriff hat, die ein Fahrzeug generiert. Denn neben dem potentiellen Datenreichtum für kommerzielle Datenverwerter wird auch beispielsweise bei Verkehrskontrollen das Auslesen der „Black Box“ nach Dobrindts Plänen als nützlich gesehen. Zum anderen werden Fragen der Autonomie, menschlicher Aufmerksamkeit sowie Haftungsrisiken diskutiert.
Während Tesla heute den nächsten „Autopilot-Modus“-Unfall in Peking zu beklagen hat, sieht der noch inoffizielle Gesetzentwurf Änderungen für tatsächliche Autopiloten vor, also Systeme, die selbständig das Fahrzeug lenken sollen. Im Gegensatz dazu ist der Tesla-„Autopilot“ faktisch ein Assistenzsystem, das den Fahrer verpflichtet, seine Aufmerksamkeit immer auf die Straße zu richten.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben bisher unterschiedliche Vorstellungen, ob und wie die Gesetze für autonom fahrende Autos zu ändern sind, um solchen Fahrzeugen zu ermöglichen, am normalen Straßenverkehr teilzunehmen. Die im Deutschlandfunk diskutierten politischen Vorschläge kommen aus dem Hause von Dobrindt, der bereits mit einem Strategiepapier eine Diskussion eingeleitet hatte.
Menschliche Aufmerksamkeit und Autopiloten
Einige Unklarheiten des Gesetzentwurfes kommen im Beitrag des Deutschlandfunks zur Sprache, etwa die Frage, wie aufmerksam der Fahrer zu sein hat und welche Tätigkeiten er nebenher verrichten könnte:
[…] damit auch wirklich klar ist, dass der Fahrer nicht, wenn er eigentlich eine E‑Mail lesen darf, bearbeiten will und das auch erlaubt ist, gleichzeitig den Verkehr überwachen muss.
Dabei fällt auf: Es herrscht offenbar eine Vorstellung von Autopiloten in Fahrzeugen, die sich daran orientiert, dass das System entweder aktiviert oder deaktiviert ist und entsprechend die Anforderungen an den Fahrer zu definieren sind. Realistischer scheint aber eine Zukunft, in der verschiedene Modi eines Autopiloten möglich sind, beispielsweise:
- Modus „eilige Termine“:
Der Fahrer wünscht eine sportliche Fahrweise, die im Rahmen der StVO versucht, in kürzestmöglicher Zeit einen Ort zu erreichen. Der Fahrer muss in diesem Modus jederzeit aufmerksam sein und sofort das Steuer und die Bremse übernehmen könnten. - Modus „Entspannung“:
Der Fahrer wünscht eine ausgesprochen defensive Fahrweise, die mit wenig Beschleunigung und Bremsen auskommt und vorausschauend versucht zu berechnen, wie ein weitgehend störungsfreies Dahingleiten ermöglicht werden kann. Der Fahrer darf seine Aufmerksamkeit auf beliebige andere Beschäftigungen lenken, darf den Sitz in eine andere Position bringen und wird frühzeitig notifiziert, wenn er sich wieder dem Verkehr zuzuwenden hat. - Modus „Standard“:
Der Fahrer wünscht den Normalmodus des Autopiloten und ist dabei in der Lage, kurzfristig den Wagen wieder aktiv zu steuern. Er muss den Fahrersitz in einer bestimmten Position halten, um Bremse und Lenkrad berühren zu können, darf dabei aber noch alle Tätigkeiten ausüben, die keine starke Ablenkung bedeuten, beispielsweise Diktieren, Telefonieren, Sprachassistenten aller Art verwenden, Lerntrainings absolvieren, nicht jedoch Filme schauen, tippen, sich auf den Rücksitz begeben oder Sex.
Sicher kann man sich noch viele weitere Autopilot-Voreinstellungen erdenken. Möglicherweise werden auch Modi je nach Erfahrung, Alter oder Geschlecht des Fahrers, aufgrund früheren oder prognostizierten Verhaltens oder je nach Versicherungsklasse angeboten. Das Verkehrsrecht für das Führen von Fahrzeugen würde für solche Autopiloten-Modi in jedem Falle entsprechend angepasst und differenziert werden müssen.