Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Zweifelsfrei?
    Zweifelsfrei?

    Der Tagesspiegel hat einen „Eltern-Warn-Artikel“ zum Thema Tauschbörsen: Die Schonzeit ist vorbei. Da steht eigentlich nichts interessantes drin, ausser dem letzten Absatz:

    Bei der Beweisführung stützt sich die Staatsanwaltschaft auf die eindeutigen Logdateien, die während der Ermittlungen auf den Servern des Internets gesammelt wurden. Mit ihnen und den Angaben der Provider lässt sich zweifelsfrei nachweisen, über welchen Anschluss und vom welchem Computer aus die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.

    Ich finde es etwas irritierend, wenn hier „zweifelsfrei“ geschrieben wird. Ich bin mal auf ein Gerichtsverfahren gespannt, wo es genau darum geht, ob jemand zweifelsfrei mit einer IP-Nummer auf einem Server war. Technisch ist dies nämlich nicht zweifelsfrei feststellbar.

    2. Juni 2006 8
  • : Online-Demonstration doch legal
    Online-Demonstration doch legal

    Die Online-Demonstration von „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne „Deportation Class“ im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der haarsträubenden Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt („Mausklick = Gewalt“) – durch das Urteil bestätigt:

    „Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren.“

    Mehr bei heise.

    1. Juni 2006 2
  • : Jetzt live: Chaosradio 113
    Jetzt live: Chaosradio 113

    Das Chaosradio 113 mit dem Thema “Fernsehen 2.0 – Was wird sich in naher Zukunft ändern?“ startet gerade auf Fritzradio in Berlin und Umgebung. Die Sendung ist auch über verschiedene Streams empfangbar. Bis 1 Uhr werden Frank Rosengart, Holger Klein und ich im Studio sitzen und mit den Zuschauern diskutieren.

    Das Chaosradio ist eine Talk-Show. Wer mitsprechen möchte, kann dies telefonisch versuchen. Die Rufnummer des Studios ist 0331 70 97 110. Natürlich steht hier die Kommentarfunktion auch als Dialogmöglichkeit zur Verfügung.

    Update: Gibts jetzt auch schon zum Download als MP3.

    31. Mai 2006 6
  • : Irland hat Klage erhoben gegen Vorratsdatenspeicherung
    Irland hat Klage erhoben gegen Vorratsdatenspeicherung

    … und zwar schon letzte Woche, wie der EU-Observer meldet. Das wurde jetzt erst bekannt im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass die Entscheidung über die Weitergabe von Passagierdaten an die USA auf einer unzulässigen Rechtsgrundlage erfolgt ist (Binnenmarkt-Richtlinie statt Sicherheits-Rahmenbeschluss). Mit dem gleichen Argument hatte Irland im Februar im EU-Rat bereits gegen die VDS-Richtlinie gestimmt, und nur weil die Mehrheit es im Binnenmarkt einsortiert hatte, konnte Irland (und die Slovakei, die auch dagegen war) überhaupt überstimmt werden. Mit der Klage aus Irland wachsen die Chancen, dass diese europaweite Pauschalüberwachung von den Gerichten gekippt wird.

    Dennoch ist es wichtig, in Deutschland weiter Druck dagegen zu machen und z.B. den Gruppenantrag im Bundestag zu unterstützen. Auch wenn die Richtlinie nun mit großer Wahrscheinlichkeit auf EU-Ebene irgendwann fallen wird, besteht die Gefahr, dass die große Koalition sie schnell beschließt und dann solche nationalen Gesetze trotz EuGH-Entscheidung weiter gelten.

    Update: Die Slovakei will sich evtl. der irischen Klage anschließen. Hier gibt es mehr dazu. Und: Die Bundestagsabstimmung über die Klageerhebung beim EuGH wird doch nicht mehr diese Woche sattfinden, sondern in der Woche vom 19.–23. Juni. Derzeit wird überlegt, am Wochenende vorher eine Demo gegen den Überwachungswahn zu organisieren, wo auch z.B. die Vereinnahmung der Fussball-WM als Testbett für den Überwachungsstaat kritisiert werden soll.

    31. Mai 2006 4
  • : WDR-Rundfunkrat fordert freie und unverschlüsselte Übertragung
    WDR-Rundfunkrat fordert freie und unverschlüsselte Übertragung

    Heise: WDR-Rundfunkrat fordert freien Zugang zu allen neuen Digitaltechnologien

    Der Rundfunkrat des WDR hat sich für eine freie und unverschlüsselte Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch über neue Digitaltechnologien ausgesprochen. Konkret nannte das Gremium die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer sowie per IPTV über Breitband-Datennetze. Ratsvorsitzender Reinhard Grätz wies darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer „der wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des Rundfunks“ sei. Da die Bedeutung der traditionellen Verbreitungswege abnehme, müssten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und ‑technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und unverschlüsselt anbieten zu können.

    30. Mai 2006 2
  • : FSF-Kampagne gegen DRM
    FSF-Kampagne gegen DRM

    Die Free Software Foundation (FSF) stellt eine ihrer neuen Initiativen vor: DefectiveByDesign ist eine Anti-DRM Kampagne, die zum Kampf gegen „Medienmogule, wenig hilfreiche Hersteller und Vertreiber der DRM-Implementierung“ aufruft. DRM steht für „Digital Restrictions Management“ und ist ein in die Eingeweide von Rechner und Elektronik-Gütern montiertes System, dass auf digitale Weise die Urheberrechte schützen soll. Das Verfahren ist umstritten, da sich dadurch bislang ungeklärte Probleme bei Privatkopie oder Datenschutz ergeben können.

    Ihre erste öffentliche Aktion zeichnete sich durch ein „gesundheitsgefährdendes“ Auftreten aus: Am 23. Mai tagten die Microsoft-Entwickler in Seattle. Zur Eröffnungsrede von Bill Gates startete DefectiveByDesign gleich eine Grasswurzel-Aktion, wobei eine Gruppe Protestierende in neongelben Schutzanzügen aufmarschierten.


    [via Flickr]

    Bei den Bemühungen der Aktivisten geht es konkret um „Flash-Proteste, direkte Aktionen und praktische Anleitungen, damit die Leute sich beteiligen können und dazu beitragen, dass die Dummheit von DRM ein Ende hat“, erklärte Gregory Heller von DefectiveByDesign die Vorgehensweise. Der Name „Defective by Design“ bedeutet „Fehlerhaft durch Design“ und soll sich auf Computer und andere Elektronikgüter wie HDTV, Telefone oder DVD-Player beziehen, die von Werk aus schon fehlerhaft, will heißen mit einem DRM-System, ausgeliefert werden: „Diese Produkte respektieren nicht die Rechte des Nutzers auf eine Privatkopie seiner digitalen Medien“, erklärt die FSF.

    30. Mai 2006 6
  • : Themen auf dem 23c3
    Themen auf dem 23c3

    Zwischen Weihnachten und Neujahr findet wieder der jährliche Chaos Communication Congress in Berlin statt. Die Vorbereitungen laufen wieder an und diesmal gibt es vorab im Konferenz-Wiki die Möglichkeit, sich Themen und Vorträge zu wünschen. Macht mit, wenn Euch etwas interessiert.

    30. Mai 2006
  • : EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal
    EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal

    Schön, dass wir noch Gerichte haben: Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA illegal.

    Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof und folgte damit einer Klage des Europa-Parlaments.

    Aber es sollte eigentlich auch noch die Möglichkeit geben, Politiker für ihre Gesetzgebung zur Verantwortung zu ziehen und wegen Verfassungsmissbrauch anklagen zu können.

    Update:

    Mehr Infos bietet EUPolitix: Courts annul EU-US air data deal.

    “The fact that the passenger name record data (PNR) have been collected by private operators for commercial purposes and it is they who arrange for transfer of the data to a non-member state does not prevent that transfer from being regarded as data processing that is excluded from the directive’s scope.”
    European Court of Justice

    Die Gerichtsentscheidung findet man hier.

    Privacy International hat schon eine Kurzanalyse des Urteils veröffentlicht: EU-US passenger data transfer deal annulled by European Court.

    30. Mai 2006 5
  • : USA: Kongressauschuss votiert für Gesetz zur Netzneutralität
    USA: Kongressauschuss votiert für Gesetz zur Netzneutralität

    Es geht weiter hin und her in den USA zum Thema Netzneutralität: US-Kongressauschuss stimmt für Gesetz zur „Netzneutralität“.

    Verfechter der „Netzneutralität“ haben im Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses einen Zwischensieg errungen. Der von dem Ausschussvorsitzenden, dem Republikaner James Sensenbrenner, und vom demokratischen Abgeordneten John Conyers vorgelegte Internet Freedom and Nondiscrimination Act of 2006 wurde dort mit 20 zu 13 Stimmen angenommen. Das Gesetz soll den Clayton Act, der Teil des US-amerikanischen Wettbewerbsrechts ist, um Passagen erweitern, die unter anderem gewährleisten sollen, dass Breitbandnetzbetreiber allen Inhalte-Anbietern gleiche Geschwindigkeit und Qualität bieten. Mit abgesegnet hat der Ausschuss eine Ergänzung, durch die den Netzbetreibern das Recht garantiert werden soll, Techniken anzubieten, mit denen die Übertragung „anstößiger Inhalte“ unterbunden werden kann.

    Interessant ist auch ein Kommentar in der New York Times zum Thema: Why the Democratic Ethic of the World Wide Web May Be About to End.

    Und es gibt wieder einen Berkman-Podcast zum Thema, diesmal von Jack Goldsmith, Professor of Law at Harvard, der über sein Buch „Who Controls The Internet: Illusions of a Borderless World?“ spricht (MP3).

    30. Mai 2006
  • : Subjektives Sicherheitsgefühl und Videoüberwachung
    Subjektives Sicherheitsgefühl und Videoüberwachung

    Sehr interessant ist ein Artikel von Nils Zurawski, Leiter des Projekts Videoüberwachung am Institut für kriminologische Sozialforschung der Uni Hamburg, auf Telepolis: Gefährliche Stadtviertel.

    Letztlich führt die Rede über solche Stadtteile als gefährliche oder gekippte Orte mit einer am Rande der Gesellschaft stehenden Bevölkerung dazu, dass sie genau dorthin geschoben werden, wo man sie ohnehin verortet. Eine solche selbstprophezeihende Voraussage kann zu gefährlichen Konsequenzen führen. Etwa zur Ausgrenzung von ganzen Bevölkerungsteilen aus der Gesellschaft, für die man ohnehin nichts tun muss – außer, dass sie überwacht werden sollten.

    Erinnert leicht an die „Gated Communities“-Animation in Bowling for Columbine.

    30. Mai 2006
  • : USA: Blogger haben Journalistenrechte
    USA: Blogger haben Journalistenrechte

    Sehr erfreulich: Im Verfahren Apple vs. Unbekannt hat ein kalifornischer Richter Bloggern dieselben Rechte wie Journalisten zugesprochen. In dem Verfahren „Apple vs. Unbekannt“ wollte Apple gegen Blogs vorgehen, damit diese ihre Quellen offen legen. Mal schauen, wann in Deutschland mal ein solcher Fall wie entschieden wird. Heise berichtete darüber: Apple und die Pressefreiheit für Blogger.

    Die Electronic Frontier Foundation kommentierte den Fall in einer Pressemitteilung: Huge Win for Online Journalists’ Source Protection.

    „Today’s decision is a victory for the rights of journalists, whether online or offline, and for the public at large,“ said EFF Staff Attorney Kurt Opsahl, who argued the case before the appeals court last month. „The court has upheld the strong protections for the free flow of information to the press, and from the press to the public.“
    […]
    „In addition to being a free speech victory for every citizen reporter who uses the Internet to distribute news, today’s decision is a profound electronic privacy victory for everyone who uses email,“ said EFF Staff Attorney Kevin Bankston. „The court correctly found that under federal law, civil litigants can’t subpoena your stored email from your service provider.“

    Interessant ist die Urteilsbegründung. Der Richter zitierte die Wikipedia insgesamt 11x.

    30. Mai 2006 1
  • : Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0
    Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0

    Am kommenden Mittwoch gibt es wieder ein Chaosradio zwischen 22 Uhr und 1 Uhr auf Fritz-Radio in Berlin und per Stream empfangbar. Thema ist „Fernsehen 2.0 – Was wird sich in naher Zukunft ändern?“. Diesmal werde ich zusammen mit Frank Rosengart und Holger Klein im Studio sitzen und mit den Zuschauern diskutieren.

    Und hier ist der Ankündigungstext:

    Der Streit um die Übertragungsrechte für die Bundesliga und die zunehmende Internet-Nutzung hat den Fernsehmarkt in Deutschland kräftig aufgewirbelt. Komplizierte Medienregulierung und die trägen Fernsehzuschauer haben jahrelang für einen unbeweglichen Status Quo gesorgt.

    Den alteingesessenen Sendern bläst nun ein kräftiger Gegenwind ins Gesicht: Das Internet ist eine ernsthafte Konkurrenz für den Medienkonsum geworden, Festplattenrekorder durchkreuzen das Konzept der Werbepause und neue Geschäftsmodelle entstehen.

    Welche Rolle spielen Fernsehsender in der Zukunft? Brauchen wir überhaupt noch das klassische Fernsehen? Und wie wird es finanziert werden?

    Chaosradio beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im Fernsehmarkt von technischer Seite (IPTV, „Handy-TV“, Verschlüsselung, … ) und möchte mit euch diskutieren, wie ihr in Zukunft fernsehen wollt.

    Bei Wikipedia gibt es wieder eine Mitmachseite. Das Chaosradio ist eine Talk-Show. Wer mitsprechen möchte, kann dies telefonisch versuchen. Die Rufnummer des Studios ist 0331 70 97 110.

    29. Mai 2006 1
  • : Software für Video-Content in Blogs gesucht
    Software für Video-Content in Blogs gesucht

    Kleine Frage an die LeserInnen: Kennt jemand vielleicht eine Möglichkeit, Videos in einem WordPress-System abzuspielen, ohne Youtube & Co. zu verwenden? Ich suche gerade eine freie Software (Notfalls auch Flash, wenn es nicht anders geht), um Creative Commons Video-Content abspielen zu können. Am liebsten sind mir natürlich freie Formate, notfalls auch Quicktime- oder Avi- oder MPEG-Files.

    29. Mai 2006 5
  • : Deutschlandradio zum Thema Urheberrecht
    Deutschlandradio zum Thema Urheberrecht

    Am Samstag war wieder die Deutschlandradio-Sendung „Computer und Kommunikation“. Diesmal gab es gleich zwei Beiträge zum Thema Urheberrecht:

    Digitale Rechte im Umbruch – Urheberrecht dividiert Nord und Süd auseinander (MP3)

    Der Nachfolger des analogen Kassettenmitschnitts ist die digitale Kopie – identisch mit dem Original und bester Qualität. Dies und die Verbreitung schneller Internetanschlüsse öffneten dem illegalen Tausch von Musiktiteln Tür und Tor. Gesetzgeber und Industrie setzen jedoch zum Gegenschlag an.

    „Liberté“ im Internet – Frankreich ringt um Neuregelung des Urheberrechts (MP3)

    Während weltweit gegen Filesharing Front gemacht wird, stand der Dateitausch in Frankreich kurz vor der Legalisierung. In Frankreich gelten Informationen als frei – sie dürfen nicht einmal verschlüsselt werden. Doch auch hier könnte die Lage kippen.

    29. Mai 2006
  • : Contentindustrie hat schon wieder einen schwarzen Hut
    Contentindustrie hat schon wieder einen schwarzen Hut

    Die Sache mit dem Sony Rootkit ist ja allen noch in lebhafter Erinnerung. Das war der erste große Fall, wo die Contentindustrie sich Methoden bedient hat, die sonst nur von Black-Hat-Hackern (vulgo: Crackern) benutzt werden und allen Kriterien für Malware entsprachen. Nun ist wieder eine Sache aufgeflogen: Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat offenbar einen Cracker angeheuert, um interne Informationen von Torrentspy zu stehlen. Darunter waren laut CNet

    „a spreadsheet containing Torrentspy income and expenses from January to June of 2005, copies of private e‑mails between Torrentspy employees, detailed information on the company’s servers, and billing information“

    Die Muttergesellschaft von Torrentspy, Valence Media, hat eine Klage gegen die MPAA eingereicht, nachdem der Mensch offenbar ein schlechtes Gewissen bekam und sie kontaktiert hat.

    Update: Habe gerade erst gesehen, dass es in den USA vorgestern einen endgültigen Vergleich im Sony-Rootkit-Fall gab. Geschädigte Kunden (also alle Käufer von SonyBMG-CDs nach dem 1.8.2003) haben Anspruch auf u.a. „saubere“ CDs, Downloads der CD und eine zusätzliche Zahlung (eine Art Schmerzensgeld) von Sony.

    25. Mai 2006 1
  • : EDRi-gram Nummer 4.10
    EDRi-gram Nummer 4.10

    Das neue EDRi-gram Nummer 4.10 der European Digital Rights Initiative ist soeben mit folgenden Themen erschienen:

    1. Draft Audiovisual Media Services Directive under criticism
    2. Data Retention faces growing opposition in Germany
    3. Set up of the Internet Governance Forum Advisory Group
    4. French draft copyright law continues to be criticised
    5. German Constitutional Court has outlawed preventive data screening
    6. UK Government asks for the encryption keys
    7. Big Brother Awards Italy 2006
    8. Application of the FOI law in Macedonia
    9. PM supports rejected UK ID Cards Act

    24. Mai 2006
  • : Anti-Filesharing ‑Kampagnen
    Anti-Filesharing ‑Kampagnen

    Torsten Kleinz war gestern für Heise bei der Pressekonferenz in der Staatsanwaltschaft Köln und hat einen Artikel dazu geschrieben: Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server [Update]. Schön, dass jetzt mal endlich klar ist, dass die Musikindustrie „Honeypots“ benutzt und diese wohl legal sind. Wir haben das bisher nur immer befürchtet und auch die Verbraucherzentralen dürfte dies interessieren. Wer eDonkey/eMule nutzt, sollte mal im Zitronengras-Blog vorbeischauen. Da hab ich gestern eine Anleitung gefunden, wie man die Server beim e2k-Netz umgehen kann und zwar ohne grosse Leistungseinbussen.

    eMule läuft übrigens auch sehr gut ohne Serververbindung. Die Quellen bekommt man fast genauso schnall dank des dezentralen KAD-Netzes und Quellenaustausch.
    Optionen -> Verbindung -> Häkchen bei „eD2K“ weg

    Apropos Hausdurchsuchungen: Die Bild-Zeitung wusste schon vorher Bescheid und wurde vermutlich von der IFPI informiert. Die Durchsuchungen sollen gestern gewesen sein, gestern war aber schon in der Bild auf der Titelseite ein kleiner Artikel dazu. Von dpa können sie es nicht gehabt haben, die kamen erst viel später.

    Spiegel Online hat den IFPI-Chef John Kennedy befragt, der gestern extra zur Pressekonferenz bei der Kölner Staatsanwaltschaft (!) eingeflogen ist. „Hör auf, bevor es dich erwischt!“

    Kennedy: Ja, darüber kann man streiten. Alles, was ich sage, ist, dass ich es schwierig finde, wenn sich Leute über 99 Cent als Preis für etwas beschweren, das ich und die Person, die ein Musikstück kauft, für ein Stück Kunst halten. 99 Cent für etwas, das sie für immer behalten können. Das sie mit sich herumtragen können, das sie mitnehmen, wenn sie umziehen. Das sie auch nach zehn Jahren noch hervorholen und genießen können. Das einen emotionalen Wert für sie hat. Mir fallen nicht viele Dinge ein, die ich für 99 Cent kaufen kann, und die auch nach zehn Jahren noch einen Wert besitzen. Deshalb habe ich ein Problem damit, darüber zu diskutieren, dass 99 Cent zu viel sein sollen.

    Weiss der Herr eigentlich nicht, wie das Geschäftsmodell von DRM funktioniert? Dass es ein Problem ist, die Musik für 99 Cent immer zu behalten und mit sich rumzutragen, weil der tragbare Player das DRM Stück nicht abspielen will, etc. 99 Cent wären ja ok, wenn man tatsächlich die Musik dann besitzen dürfte. Diese Funktion erfüllen die Online-Stores der Musikindustrie nicht, sie gaukeln es nur vor. Boykotiert einfach die DRM-Stores. Diee inzigen nutzbaren sind emusic.com und finetunes.de. Bei emusic zahlt man übrigens für MP3-Files teilweise nur 25 Cent!

    Es ist Cannes-Zeit und unsere EU-Kommisarin und Medienindustrie-Lobbyistin Vivianne Redding hat den Aktzionsplan Film20 präsentiert. Dieser soll bei der Bekämpfung von Tauschbörsen helfen und DRM-Systemen den Weg bereiten. Heise berichtet darüber: EU-Kommission und Industrie verabschieden Charta „Film Online“.

    Lobend erwähnt das Papier ferner die Entscheidung des obersten österreichischen Gerichtshofes, wonach Internet-Diensteanbieter die Namen und Adressen Urheberrechtsverletzern offen legen müssen. Die Industrievertreter begrüßen zudem den Oktober 2005 getroffenen Beschluss der schwedischen Datenschutzbehörde, dem Amt für Pirateriebekämpfung, die Erlaubnis zur Verarbeitung IP-Nummern zu gewähren, damit dieses die Polizei informieren und Verfahren bei besonders schweren Urheberrechtsverletzungen einleiten kann. So könnten die Rechtehalter besser zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen.

    Die Charta hält als Ziel die Förderung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) fest, die „sicher, kostengünstig, zuverlässig und vollständig kompatibel sind und im Idealfall auf offenen Standards beruhen sowie auf mehreren Plattformen und Geräten laufen“.

    Kann ich mir eine neue Eu-Kommission wünschen? Eine, die weiss, wovon sie spricht? Der Absatz mit den DRM-Systemen klingt ja schon echt lächerlich, eher wie Wunschdenken und entspricht überhaupt nicht der Realität. Aber ansonsten keine grossen Überraschungen, alles wie geplant. Die Verbraucherschützer wurden ja auch aus den Treffen ausgeladen, damit es keine Störungen in der Zusammenarbeit von EU-Kommission und Industrie gibt.

    24. Mai 2006 13
  • : Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung
    Reaktionen auf das Urteil zur Rasterfahndung

    Inzwischen haben sich einige Politiker, Datenschützer und andere Gruppen zum heutigen Urteil aus Karlsruhe geäussert.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt, dass die strengen Kriterien der Karlsruher Richter auch bei anderen „Maßnahmen mit entsprechender Streubreite“ angewendet werden,

    „etwa bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen und bei der sog. Funkzellenabfrage bei Verbindungsdaten der Telekommunikation. Auch der Gesetzgeber ist gehalten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, etwa bei der im Rahmen der Föderalismusreform diskutierten Festlegung von Vorfeldkompetenzen für das Bundeskriminalamt.“

    Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, verlangt, sämtliche Rasterfahndungsbefugnisse auf den Prüfstand zu stellen und die Polizeigesetze anzupassen. Besonderen Bedarf sieht er in seinem Land, wo 2005 die gesetzliche Grundlage der Rasterfahnung unbefristet verlängert wurde. Weichert: „Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Polizeirechts sollte der § 195a ersatzlos gestrichen werden.“ Auch er sieht Auswirkungen auf andere Überwachungsmaßnahmen wie das Scannen von Autokennzeichen:

    „Das derzeit im Rahmen der Polizeirechtsnovelle geplante Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine Maßnahme, die der Rasterfahndung ähnelt. Der Regelungsvorschlag der Regierung ist nach dem heutigen Beschluss nicht zu halten. Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sollte die Landesregierung endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben und die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Dem Landtag kommt nun die gewaltige Aufgabe zu, einen bisher verfassungswidrigen Entwurf grundgesetzkonform machen zu müssen.“

    Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) will als Reaktion auf das Urteil das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz seines Landes überprüfen. Es sei durchaus möglich, dass es gesetzliche Änderungen geben könne, sagte er laut SWR.

    Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, bezweifelt ebefalls die Rechtmäßigkeit des dortigen Polizeigesetzes und fordert eine Überarbeitung. Die Rasterfahndung habe ohnehin nichts gebracht, denn „unter dem Strich kam in Baden-Württemberg nichts heraus“.

    Der „freie zusammenschluss von studentInnenschaften“, der die gerasterten ausländischen Studierenden seit 2001 unterstützt hatte, begrüßt das Urteil ebenfalls. Der Dachverband der Studierendenschaften fordert nun eine persönliche Entschuldigung der Verantwortlichen. Sein Sprecher Christian Berg:

    „Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesrepublik mit den Grundrechten ausländischer Studierender nicht umspringen kann, wie sie möchte. Ausländische Studierende, vornehmlich aus arabischen Ländern, wurden unter Generalverdacht gestellt und waren monatelang unter den absurdesten Umständen polizeilicher Willkür und dem Misstrauen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen ausgesetzt.“

    Natürlich gibt es immer noch Hardliner, die die Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht gut finden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist so einer. Sein Kommentar: „Das ist ein schwarzer Tag für die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Für das Bundesverfassungsgericht hat hier der Datenschutz fälschlicherweise einen höheren Stellenwert als der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen.“

    Die Karlsruher Richter haben ja die Rasterfahndung nicht komplett verboten, sondern an die Bedingung einer konkreten und nicht abstrakten Gefährdung geknüpft. Es darf also nicht allgemein eine Bedrohung durch Terrorismus vorliegen, sondern es muss konkrete hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag geben. Das Bundesinnenministerium versucht diese klare Unterscheidung, die juristisch schon lange eingeführt ist, mit einem billigen Trick aufzuweichen: Bei internationalem Terrorismus liege häufig nur ein schmaler Grat zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefährdungslage. Dann sollen sie halt im Zweifelsfall konkrete Hinweise auf den Richtertisch legen, wenn sie immer noch rastern wollen.

    Der Chef der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, scheint dagegen begriffsstutzig zu sein. Er behauptet jedenfalls, er

    „kann nicht verstehen, dass die Gerichte den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden, die Bevölkerung vor katastrophalen Anschlägen zu schützen, immer wieder einschränken“

    Kurzes Nachdenken und ein Lesen der Urteilsbegründung könnten vielleicht helfen. Ausserdem sollte man den mal daran erinnern, dass in den letzten Jahren immer wieder die Freiheitsrechte der Bevölkerung eingeschränkt worden sind und die Gerichte kaum noch hinterher kommen, die Allmachtsphantasien der Sicherheitspolitiker zu bändigen.

    Etwas skurril ist der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch (SPD). Er will prüfen, ob das Polizeigesetz jetzt geändert werden muss. Gleichzeitig will er trotz des Urteils an der Rasterfahndung festhalten. „Sie ist nach wie vor ein notwendiges Mittel zur Abwehr von konkreten Gefahren durch den internationalen Terrorismus“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Gibt es notwendige, aber illegale Mittel für den Staat? Das ist wohl diese Masche „Ich tue mal so, als ob ich mich an die Rechtslage halte, mache aber eigentlich weiter wie bisher.“ Dummerweise muss nun also unter Umständen in jedem Bundesland einzeln geklagt werden, denn das Karlsruher Urteil bezieht sich nur auf die Rasterfahndung in Nordrhein-Westphalen, wo der Kläger studierte.

    Die Opposition im Bundestag reagierte erwartungsgemäß positiv auf das Urteil. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz warnte unter anderem als Reaktion auf das Urteil vor einer überstürzten Einführung biometrischen Ausweise und forderte eine Aktualisierung das Bundesdatenschutzgesetzes. (Ist zwar nett gemeint, aber das BDSG hat mit Strafverfolgungsregeln kaum etwas zu tun – das ist in der StPO und in den Polizeigesetzen geregelt.) Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte eine Überprüfung aller Anti-Terror-Pakete. Es werde immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von angeblichen Islamisten ausgehe, sondern von den staatlichen Antiterror-Maßnahmen selbst, sagte sie.

    Interessant ist die Reaktion der Grünen. Der Innenexperte Wolfgang Wieland freut sich, das Urteil schütze die Bürger gegen „ausufernde Datensammelwut“ und fordert die Länder auf, ihre Polizeigesetze zu ändern. Dass die nun für verfassungswidrig erklärte Rasterfahndung 2001 vom Bundeskriminalamt koordiniert wurde und die Grünen sowohl in NRW als auch im Bund damals an der Regierung waren, wird geflissentlich verschwiegen (Fairerweise muss man dazu sagen, dass Wieland selber erst seit 2005 im Bundestag sitzt). Wäre ja schon mal nett zu wissen, ab welchem Punkt die „Bürgerrechtsparteien“ Grüne und FDP eine Koalition platzen lassen würden, wenn sie Maßnahmen der von ihnen getragenen Regierung für verfassungswidrig halten.

    Zum Abschluss noch ein schönes Zitat aus der Urteilsbegründung:

    „Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welche ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre. Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte als Rechte staatlicher Eingriffsabwehr zählt. In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze.“

    Eigentlich könnten sich die Becksteins dieser Welt jetzt etwas entspannen. Die Verfassungsrichter haben ihnen damit nämlich gesagt, dass sie sich weder um alles kümmern müssen noch dies dürfen. Das sollte doch irgendwie eine Entlastung sein.

    23. Mai 2006 5
  • : Bloglines verletzt meine Urheberrechte
    Bloglines verletzt meine Urheberrechte

    Der Dienst Bloglines scheint ja sehr populär zu sein. Nach einer Zeit habe ich mich wieder damit beschäftigt und mir fällt auf: Der Dienst verletzt meine Urheberrechte. Ich habe kein Problem damit, wenn zu nicht-kommerziellen Zwecken mein Content von netzpolitik.org aggregiert wird. Allerdings verwende ich aus gutem Grund eine Creative Commons Nichtkommerzielle Lizenz. Abgesehen davon wird bei Bloglines mein Content im Volltext angezeigt und es gibt noch nicht einmal eine Referenz auf die von mir verwendete Lizenz. Der Dienst Bloglines ist eindeutig kommerziell und eines der Geschäftsmodelle dahinter ist der Verkauf von Nutzungs-Analysen an PR-Firmen. Ich werde mal die Tage schauen, ob ich eine Rechnung für die Nutzung meines Contents an Bloglines schicke.

    Wirklich dreist finde ich dann noch folgende Absätze in den „Terms of Service“:

    7. OWNERSHIP AND RESTRICTIONS

    The license granted in these TOS does not constitute a transfer or sale of Bloglines’s ownership rights in the Bloglines Database. Bloglines retains all right, title, and interest in and to the Bloglines Database including all related intellectual property rights. You will use your best efforts to prevent and protect the contents of the Bloglines Database from unauthorized use or distribution. You must not rent, lease, sublicense, sell, assign, loan, distribute, transmit, or otherwise transfer any content of the service, including the Bloglines Database, or your rights and obligations pursuant to the TOS. You must not copy, reproduce, alter, modify, create derivative works, or publicly display any content of the Service, including the Bloglines Database, unless expressly authorized in the TOS.

    Bloglines „klaut“ meinen Content, steckt ihn seine Datenbank und dann gehört der Content Bloglines? Das ist doch wohl ein schlechter Scherz.

    Was ist denn Eure Meinung dazu?

    23. Mai 2006 27