c’t über den Abmahnwahn

In der aktuellen c’t gibt es einen Artikel zum Abmahnwahn, der auch online veröffenlticht wurde: Lücken im System – Warum der Abmahnungsmissbrauch in Deutschland floriert.

Das Netz als Versorgungswerk

Das Internet bietet unzählige neue Gelegenheiten für Abmahnungen – und es erleichtert Abmahnanwälten das Geschäft ungemein. Nach einmaliger Prüfung eines Musterfalls finden sie mit minimalem Aufwand viele gleichartige Verstöße. Dann können sie bei gleichem Anwaltshonorar pro Rechtsbelehrung serienweise abkassieren. Dies hat sich natürlich herumgesprochen. Das Geschäft mit dem Abmahnwesen floriert, zu den seriösen Kanzleien gesellen sich immer mehr windige Advokaten, die zusammen mit ihren Mandanten auf das schnelle Geld aus sind.

Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Rechtsanwaltsschwemme sein, die seit vielen Jahren anhält: Waren im Jahr 1990 noch 56 638 Anwälte bei den deutschen Kammern zugelassen, sind es heute mehr als 138 000. In 16 Jahren hat sich die Zahl also mehr als verdoppelt. Jährlich steigt sie kontinuierlich weiter um rund fünf Prozent (siehe Abbildung auf Seite 150, c’t 13/2006).

All die neuen Juristen wollen beschäftigt sein. Während alteingesessene Kanzleien die Vertretung in Bagatellfällen oftmals ablehnen, sind die frischen Kräfte am Markt nicht nur weniger wählerisch, sondern oft aus eigenem Antrieb sehr kreativ. So kommt es, dass heute Änderungen der Gesetzeslage oder neue Auslegungen von geltendem Recht blitzschnell wahrgenommen und in kostenpflichtige Abmahnungen umgemünzt werden.

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