Öffentlichkeit

Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.

  • : Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen
    Wolfgang Wieland zu Online-Durchsuchungen

    tagesschau.de hat den Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland interviewt: „Online-Durchsuchungen braucht man nicht“.

    tagesschau.de: Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Fällt darunter auch der Laptop im Park?

    Wieland: Der Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche sagte im Innenausschuss, Artikel 13 – die Unverletzlichkeit der Wohnung – brauche uns nicht zu kümmern, denn Laptops könne man ja überall benutzen. Das war eine der dümmsten, pennälerhaftesten Ausreden, die ich im politischen Bereich je gehört habe. Wäre das richtig, könnte man jederzeit Akten ohne richterliche Durchsuchung in einem Büro mit der Begründung beschlagnahmen, diese würden ja auch manchmal mit in den Zug genommen – daher gelte nicht der Schutz des Wohn- bzw. Bürogebäudes. Genauso hanebüchen war die Begründung, warum Artikel 10 – der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses – nicht berührt werde. Da wurde allen Ernstes gesagt, dadurch würde nur die laufende Kommunikation geschützt . Artikel 10 schützt aber auch den Inhalt.
    […]
    tagesschau.de: Können Sie sich eine Regelung vorstellen, bei der die Grünen Online-Durchsuchungen zustimmen?

    Wieland: Nein. Man braucht das nicht. Wir sehen auch keine Sicherheitslücke. Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt und gerade die gefährliche Szene wird Wege finden, sich vor Bundestrojanern zu schützen.

    30. April 2007 1
  • : Ralf klärt über Identität auf
    Ralf klärt über Identität auf

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    Hier klicken, um den Inhalt von www.elektrischer-reporter.de anzuzeigen.

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    30. April 2007 4
  • : Heute Abend: Lawrence Lessig auf Bayern2
    Heute Abend: Lawrence Lessig auf Bayern2

    Ania Mauruschat hat Lawrence Lessig in Berlin getroffen und heute gibts das Interview ab 20.30h auf Bayern2Radio über UKW oder über Live-Stream zu hören. Vorab gibt es einen Teil des Interviews auf jetzt.de: „Lessig ist lässig“ – Lawrence Lessig im Gespräch.

    Seit Jahren kämpfen Sie für Creative Commons als Alternative zu einem erdrückenden Urheberrecht, für Freie Kultur und Remixing, das Thema Ihres nächsten Buches, kurz: Für das gute Potenzial des Internet. Damit stoßen Sie auf viel Zustimmung bei den „Digital Natives“, also der Generation, die mit digitalen Technologien aufgewachsen ist. Aber die ältere Generation, die zur Zeit noch die Gesetzt macht und an den entscheidenden Stellen in der Medienindustrie sitzt, scheint sich wesentlich schwerer damit zu tun, zu verstehen, worum es Ihnen geht. Erleben wir gerade den nächsten, großen Generationenkonflikt?

    Ja, es sieht so aus. Aber ich glaube, das Problem ist noch viel größer. Die ältere Generation versteht nicht nur die digitale Technologie nicht. Die ältere Generation versteht auch nicht das Bedürfnis der jungen Leute kreativ zu sein. Die ältere Generation ist die „Couch-Potatoe-Generation“. Sie ist damit aufgewachsen, ins Kino zu gehen, eine gekaufte CD anzuhören, den Fernseher anzuschalten. Sie wuchs mit einer Kultur auf, die man konsumierte. Wenn diese Leute nun ihre Kinder angucken, dann denken viele erst einmal, dass das, was ihre Kinder da machen, als „Piraterie“ bezeichnet wird: Sie klauen scheinbar die Werke anderer Menschen. Das macht auf den ersten Blick alles ganz einfach, denn natürlich soll man nichts stehlen. Aber die Eltern verkennen dabei, dass das, was die meisten Kinder machen, kreativ ist. Eine Studie in den USA hat herausgefunden, dass 57% der Teenager Inhalte selbst produzieren und im Internet teilen. Von den über 45jährigen wird das nur ein Bruchteil machen. Digitale Technologie hat also eine Generation hervorgebracht, die nicht gegen das Gesetz verstoßen will, sondern die kreativ sein will. Und die Frage ist: Sollte das Gesetz die Kreativität dieser Generation einschränken, so wie bisher?

    Ich hätte gerne einen Mitschnitt. Wir haben ihn mal vor ein paar Monaten interviewt und die Ergebnisse zum remixen online gestellt. Die erste DVD mit Untertiteln müsste eigentlich bald fertig sein.

    NetzpolitikTV: Aktion:Remixt Lessig!
    NetzpolitikTV: Das Interview mit Lawrence Lessig bei Google Video

    27. April 2007 9
  • : FDP und Union gemeinsam gegen Tauschbörsennutzer
    FDP und Union gemeinsam gegen Tauschbörsennutzer

    Gestern fand im Bundestag die erste Lesung der Richtlinie für die Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED1) statt. Die Richtlinie sieht zivilrechtliche Werkzeuge zur Bekämpfung von Produktpiraterie vor. Die EU-Richtlinie ist 2004 unter leicht merkwürdigen Umständen entstanden, als die Ehefrau des ehemaligen Universal-Vivendi Chefs zufällig auch Berichterstatterin des EU-Parlaments für diese Richtlinie war. Und dabei unter ihrer Ägide die vormals sinnvolle Bekämpfung von kommerzieller Produktpiraterie auf nicht-kommerzielle Tauschbörsennutzer ausgeweitet wurde. Nun befasst sich der Bundestag mit der Richtlinie und unsere Justizministerin Brigitte Zypries hat alle etwas überrascht, als sie im Regierungsentwurf für die nationale Umsetzung eine Deckelung der Abmahngebühren auf 50 Euro einführte. Dafür kann man sie auch mal loben, zumindest einen Kompromiss gefunden zu haben, der Verbraucherrechte etwas stärkt. Das finden aber nicht alle so.

    Stefan Krempl berichtet auf Heise nun von der ersten Lesung, die etwas gespenstisch war: Alle Abgeordnten gaben ihre Redebeiträge in schriftlicher Form ab: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Eine Debatte gabs nicht wirklich. Die von mir in der Datenschutz-Debatte geschätzte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von FDP will lieber harte Strafen für Tauschbörsennutzer. Aber die FDP ist ja auch der grösste Fan von DRM im Bundestag. Und irgendwie haben sie die Verbindung von Bürger- und Verbraucherrechten in der Urheberrechts-Debatte immer noch nicht raus:

    „Produktfälschungen, Raubkopien oder illegale Downloads aus dem Internet sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung“, machte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion klar. Der Regierung warf sie vor, mit dem Entwurf „ihre eigenen Zielsetzungen aber einmal mehr als bloße Lippenbekenntnisse“ zu entlarven. Mit der Einschränkung von Auskunftsansprüchen auf Urheberrechtsverstöße im gewerbsmäßigen Ausmaß wäre der gesamte Bereich der Tauschbörsen ausgenommen. Das Internet dürfe aber „keine Blackbox sein, die durch unangreifbare Anonymität zu einem Paradies für Rechtsverletzer wird“. Bei allem Einsatz für den Datenschutz müsse zudem noch geklärt werden, ob der Richtervorbehalt erforderlich sei. Die geplante Begrenzung der Anwaltskosten bezeichnete die Liberale als „Irrweg“ und „reinen Populismus“.

    Ansonsten gibts noch Norbert Geis, der irgendwie trotz seinen ganzen diskriminierenden Äusserungen immer noch für die Union im Bundestag sitzt. Aber die rechte Flanke muss ja irgendwie gesichert werden. Norbert Geis nutzte diesmal die Chance, sich als Lobbyvertreter der Unterhaltungsindustrie zu profilieren. Das mit dem Richtervorbehalt ist ja unpraktisch, wenn man gerne Tauschbörsennutzer pleite klagen möchte. Und Datenschutz ist im weg.

    Sonst gibts noch den Rechtsexperten der SPD-Fraktion, Direk Manzewski. Der findet die 50 Euro für die erste Abmahnung als zu niedrig und fällt seiner eigenen Justizministerin in den Rücken.

    27. April 2007 8
  • : Versicherungsbranche beliebter als Unterhaltungsbranche?
    Versicherungsbranche beliebter als Unterhaltungsbranche?

    Beim Bootsektor gibts nützliche Verbraucher-Informationen: Piraterie: die Hintergründe.

    Ganz 41% der britischen und 54% der französischen Teilnehmer an dieser Edelman-Umfrage erklärten, die Entertainment-Industrie würde ihnen keinen angemessenen Gegenwert für ihr Geld bieten. Und 35 bzw. 46% sind der Ansicht, die Anbieter der digitalen Unterhaltungsmedien würden die Rechte der Verbraucher nicht respektieren (Stichwort: DRM). Während Computer- und Elektronikhersteller bei dieser europäischen Bevölkerungsgruppe ein hohes Ansehen geniessen, stehen Unternehmen der Medien- und Unterhaltungsbranche ganz am Ende der Respektskala. Noch unter der Versicherungsbranche. Das sollte zu denken geben. Eine öffentliche Diskussion entfachen. Tut es aber nicht. Statt dessen werden mit Hilfe von Lobbyanstrengungen (a.k.a. Korruption) Strafgesetze eingeführt, wo eigentlich freier Wettbewerb stattfinden sollte.

    Wie wir ja wissen, sind Edelman-Studien mit Vorsicht zu geniessen. Aber das mit der Versicherungsbranche ist gut.

    27. April 2007 1
  • : Free Kareem
    Free Kareem

    Bisschen kurzfristig: Aber wer morgen früh in Berlin Lust und Zeit hat, kann zwischen 11:00 bis 11:30 Uhr vor den Ägyptischen Botschaft für die Freilassung des Ägyptischen Bloggers Abdelkareem Nabil Soliman demonstrieren. Morgen finden in verschiedenen Städten und Ländern kleine Kundgebungen statt.

    [via]

    26. April 2007 1
  • : Constanze Kurz und Frank Rieger im tagesschau.de-Chat
    Constanze Kurz und Frank Rieger im tagesschau.de-Chat

    Constanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club waren gestern im tagesschau.de-Chat zu lesen. Das Transcript ist jetzt online:

    Unsere Gäste sind heute Constanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC). Erstmal vielen Dank Frau Kurz und Herr Rieger, dass Sie sich Zeit für unsere User nehmen. Haben Sie Fragen zu Bundestrojanern auf dem Privat-PC, dem elektronischen Fingerabdruck im Pass oder ähnlichen Themen, dann ist jetzt die Gelegenheit, sie zu stellen. Denn der Chaos Computer Club beschäftigt sich mit den Auswirkungen der technischen Entwicklung auf unser Leben.
    Kann es losgehen?

    26. April 2007
  • : Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus
    Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus

    Das mit der Dienstvorschrift konnte man ja niemanden mehr erklären. Daher hat man die Dienstvorschrift zurückgezogen und ein „Moratorium“ eingeführt: Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste.

    „Es gibt ein Moratorium“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Financial Times Deutschland“. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet.Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

    Die FTD-Quelle ist (bisher) natürlich nicht online zu finden.

    26. April 2007 2
  • : Dataloo im Interview
    Dataloo im Interview

    Dirk von Gehlen hat bei jetzt.de ein Interview mit Dirk und Mac von Dataloo zu „Stasi 2.0: Widerstand mit Schäublone gegen den Bundesinnenminister“ gemacht.

    26. April 2007
  • : Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament
    Mehr Informationen zur IPRED2-Entscheidung im EU-Parlament

    Pressemitteilung des EU-Parlaments: Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie.

    Das Plenum stellt klar, dass die Richtlinie nur für Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gelten sollte. Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke schließt sie daher nicht ein. Auch „der faire Gebrauch eines geschützten Werkes“ z.B. durch eine Vervielfältigung für Kritik, Kommentare, Zeitungsberichte, den Unterricht, Wissenschaft und Forschung stelle keine Straftat dar.

    Telepolis: Abgeordnete sind Raubkopierer und Verbrecher.

    Die zweite Durchsetzungsrichtlinie soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission die erste Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EC vom 29. April 2004 „ergänzen“ und die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, bei der Verletzung von Monopolrechten nicht mit dem Zivilrecht, sondern mit dem Strafrecht einzuschreiten. Sie besteht hauptsächlich aus kontroversen Regelungen aus der Durchsetzungsrichtlinie, die damals entfernt wurden, um eine schnelle Verabschiedung zu ermöglichen. Die Abstimmung über die zweite Durchsetzungsrichtlinie endete am Donnerstag mit so vielen Änderungen, dass es eine zweite Lesung geben wird, mit der Kritiker auf eine komplette Ablehnung hoffen.

    IP-Watch: IP Enforcement Directive Clears EU Parliament But Opposition Remains.

    “The recording industry is not alone in the view that the European Parliament has taken the wrong road in trying to define what constitutes ‘commercial scale’ and ‘intentional’ intellectual property infringements,” said Frances Moore, the International Federation of the Phonographic Industry’s European regional director. The Commission refrained from introducing definitions “in order to keep the directive in line with international laws and allow national judges to use their own discretion when deciding on particular cases.”

    Defining commercial scale as “obtaining by a commercial advantage” does not make it clear “if saving money by filesharing instead of buying CDs would give anyone a commercial advantage or not,” said Erik Josefsson, the Electronic Frontier Foundation’s (EFF’s) European affairs coordinator. If it did, he said, the act of sharing files would, under Zingaretti’s definition, not be considered private use for personal and not-for-profit purposes.

    The Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) criticised the decision to criminalise incitement to infringement. “Today, ‘inciting’ is only criminal in some member states, and in exceptional cases such as hate speech,” said analyst Jonas Maebe. “Elevating IP rights to the same level is a scary development.”

    Urheberrecht.org: EU-Parlament beschließt Richtlinienvorschlag zu Strafvorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums.

    ars technica: Controversial copyright directive passes European Parliament.

    The directive is ostensibly designed to crack down on commercial piracy and counterfeiting operations, but critics warned that, thanks to the vague terminology of the directive, it could apply much more widely. They note that no definitions are offered for the terms „incitement“ or „commercial scale,“ opening the possibility that the courts could interpret them to include innovators building new media products. Those terms could be interpreted, for example, to hold ISPs liable for the infringing activities of their users.

    Mehr Infos bietet auch Ipred.org. Oder hier im Blog unter: IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen.

    26. April 2007
  • : Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering
    Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering

    Bei MediaBerkman gibt es mal wieder einen interessanten Podcast: Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering. Diesmal geht es um:

    Rob Faris, the OpenNet Initiative’s Research Director and John Palfrey, one of the project’s Principal Investigators, lead a discussion of Internet filtering and provided a glimpse of the results of ONI’s first global survey of Internet censorship.

    Die MP3 ist ca. 70 Minuten lang.

    26. April 2007 2
  • : Metaversum, Yumondo oder Twinity?
    Metaversum, Yumondo oder Twinity?

    Auf Spreeblick steht ein Artikel über ein ehemals offenes Wiki der Berliner Firma Metaversum und ihren Ideen zur Bekanntmachung ihrer Produkte. Lustigerweise sind wir das erste Mal auf das Wiki aufmerksam geworden, weil die Firma die Teilnehmerliste aus dem re:publica – Wiki auf ihrem (mehr oder weniger) internen Wiki spiegelte. Fanden wir merkwürdig, aber was solls. Sind offen zugängliche Daten. Und nun finde ich meinen Namen mehrmals in deren Strategie. Damit kann ich leben, verwundert bin ich nur über die Glanzleistung, einmal dort als „Webdesigner“ bezeichnet zu werden. Das war mir neu. Mit der Zeit gewöhnt man sich auch daran, als einigermassen gut verlinkter Blogger ständig (vermutlich lustig gemeinte) Werbepost zu erhalten oder im eigenen Xing-Account ständig zu beobachten, wie mir fremde Personen nach meinem Namen suchen. Und nichts passiert danach. Ausser das ständig mehr (lustig gemeinte, aber selten lustig seiende) Werbpost hier ankommt. Aber trotzdem muss man sich erstmal an das (zugegeben merkwürdige) Gefühl gewöhnen, wenn man sich selbst in einer Marketingstrategie wiederfindet. Und sei es nur im Google-Cache. Dort findet man dann u.a. sowas:

    Bloggers and other online multipliers will be very important to us in terms of online marketing for Yumondo and later for Twinity as well. This article is supposed to develop into a collection of thoughts how we should deal with these multipliers, contact them and also how we can convince them of our projects instead of just hiring them.

    Und als Dank hab ich mir dann gerade mal die Domain twinity.de geholt und ab morgen zeigt sie auf dieses Blog. Daran wird sich dann die Firma gewöhnen müssen, wenn sie nach Yumondo mit Twinity starten wollen.

    Update: Der kleine Spass hat dazu geführt, dass ich die Domain nun an die Firma verkauft habe.

    26. April 2007 7
  • : IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären
    IT-Gipfel: Die Bundesregierung versucht zu erklären

    Letzten Winter fand in Potsdam ja der erste IT-Gipfel der Bundesregierung statt, worüber wir ausgiebig gebloggt haben. Grietje Bettin aus der grünen Bundestagsfraktion hat im Anschluss eine kleine Anfrage an die Bundesregierung geschrieben und nun sind die Antworten da. Kurz zusammengefasst ist die Antwort echt langweilig (Ich hatte aber auch nichts spannendes erwartet). Eine Antwort ist durchaus interessant, gebloggt zu werden. Zeigt sie doch das technokratische Verständnis unserer Bundesregierung inkl. dem Internetminister Michael Glos, der gar nicht genau weiss, worum es überhaupt geht:

    Frage: Wie erklärt die Bundesregierung den Ansatz, dass sie „der Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft eine besondere Bedeutung beimisst“ (vgl. Drs. 16/3975) vor dem Hintergrund, dass die Zivilgesellschaft zu dem IT-Gipfel im Dezember nicht eingeladen wurde?

    Antwort: Ziel des IT-Gipfelprozesses ist es, den IKT-Standort Deutschland zu stärken. Es geht nicht um alle Bereich der Informationsgesellschaft. Im Zentrum des ersten nationalen IT-Gipfels stand die Verbesserung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen IKT-Branche. Angesichts dieser wirtschafts- und technologiepolitischen Grundausrichtung waren zivilgesellschaftliche Aspekte nicht Gegenstand des ersten Gipfels.

    Da könnte man gut ein paar Gegenfragen stellen:

    * Wann gibts denn mal was für die gesamte Informationsgesellschaft? Wenn der Glos in Rente ist?
    * Warum hat nach Meinung des Wirtschaftsministerium die Zivilgesellschaft (Dazu zählt u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, der CCC, eigentlich der ganze Rest) nichts mit technischen Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland zu tun?

    Was fällt Euch noch ein?

    25. April 2007 3
  • : IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen
    IPRED2: Abstimmung Parlament gelaufen

    Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von Geistigen Eigentum (IPRED2) ist heute im EU-Parlament mit Änderungen angenommen worden. Ein Antrag der Grünen auf Abweisung ist nicht durchgekommen. 379 sollen für die Richtlinie gestimmt haben, 270 dagegen. Es soll zwar eine Änderung in der Formulierung zwischen kommerzieller / privater Nutzung angenommen worden sein, aber wahrscheinlich ist die Konkretisierung nicht gut genug. Sie wird immer noch als sehr schwammig bezeichnet. Ein weitergehender Änderungsantrag wurde leider abgelehnt. Mehr Infos später.

    Update: Reaktionen.

    Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: Dem Lobbydruck gebeugt!

    Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.[…]Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“

    Monika Ermert hat für Heise einige Stimmen gesammelt: EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein.

    Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen. Patente sollen anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst werden. Im mehrheitlich beschlossenen Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen.

    EFF: IPRED2 Slips Through, Fight to Continue

    We were told by the two largest political parties that they felt that the Directive had not been given enough time to be properly discussed, and that our campaign had definitely contributed to the discussion. The fight now moves to the Council of the European Union, where it will be considered by representatives of the national governments of all EU Member States. Several states have started to mount resistance to IPRED2 in recent weeks, with the UK and Holland leading the charge. Europeans worried about their right to innovate, and their ability to live under clear, fair criminal laws must now turn to their own national governments to ensure that IPRED2 doesn’t set a terrible precedent for copyright law, and the EU legal process. If the Council disagrees with EuroParl’s action – which we believe is in reach – IPRED2 would be returned for a second reading. We will be tracking these developments and providing opportunities to act at CopyCrime.eu.

    25. April 2007 3
  • : Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand.
    Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand.

    Die Nachfolger zur „Stasi 2.0“-Schablone sind da: Die beiden Blogs Dataloo und Fontblog haben grafische Vorlagen von mehr Politikern geschaffen, dazu einen Font wieterentwickelt und alles unter einer Creative Commons Lizenz online gestellt: Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand.

    25. April 2007 1
  • : Überraschung: Vorratsdatenspeicherung kommt viel schneller
    Überraschung: Vorratsdatenspeicherung kommt viel schneller

    Am 8. November 2006 hiess es noch in einer Pressemitteilung vom Bundesjustizministerium: Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren – mehr Grundrechtsschutz als bisher.

    Für die internetbezogenen Daten sieht der Entwurf im Einklang mit europäischen Vorgaben allerdings einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 vor.

    Klang toll, damit konnte man noch ein paar Bedenken ausräumen, zum Beispiel das mit den Kosten. Das dauert ja noch, also keine Panik… Im aktuellen Gesetzesentwurf heisst es nun aber, dass Verkehrsdaten von Internet- und E‑Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 gespeichert und ggf. Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden sollen. Das kristiert jetzt Eco, der Verband der Internetprovider:

    Dazu Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco: „Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Sie ist mit herkömmlicher Überwachung nicht zu vergleichen. Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen. Denn es sind auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat. Bislang haben wir noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen. Die überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.“

    Mal wieder keine vertrauensbildende Massnahme von Seiten der Bundesregierung.…

    25. April 2007 4
  • : Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?
    Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?

    Laut Gisela Plitz von der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung in einer heutigen Sitzung des Innenausschusses „die Katze aus dem Sack“ gelassen:

    Auf Antrag der FDP musste die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses die Katze aus dem Sack lassen und einräumen, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. Hierzu stelle ich fest: Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht so lange der Computer „im Garten“ steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht.

    Gibt es irgendwo weitere Quellen, die das mit dem „Garten“ näher verifizieren?

    Update: Heute im Bundestag hat noch einige weitere Infos zu der Sitzung.

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.

    Danke an Maritta für den Hinweis.

    Update: Jetzt gibts auch bei Golem einen Artikel mit mehr Zitaten: Innenministerium: Online-Durchsuchungen längst Usus.

    Auch von Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es scharfe Worte: „Die heute bekannt gewordenen gesetzlich nicht zulässigen Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz zeigen erneut, wie es um die Bürgerrechte in der großen Koalition bestellt ist. Erst vor wenigen Taten rief der SPD-Vorsitzende Beck seine Partei zur Bürgerrechtspartei aus. Heute schon ist sie Teilhaberin eines rechtsstaatlichen Abbruchunternehmens.“

    25. April 2007 11
  • : Rentner-TV
    Rentner-TV

    Heute diskutiert in der WDR-Sendung „hart aber fair“ eine männliche Rentnerrunde über das Thema „Tausche Freiheit gegen Sicherheit – wird unser Land zum Schnüffelstaat“. Julia Seeliger, jung, weiblich und grüne Datenschutz-freundliche Politikerin wurde erstmal eingeladen und jetzt wieder ausgeladen. Man braucht Platz für ein bisschen „Grosse Koalition Inszenierung“ und nimmt lieber Bundestrojaner-Fan Wiefelpütz mit rein. Und so wird eine männliche Rentnerrunde zur besten Sendezeit über (für sie) abstrakte Themen wie die Online-Durchsuchung reden.

    25. April 2007
  • : IPRED2 morgen im EU-Parlament
    IPRED2 morgen im EU-Parlament

    Morgen ist die Abstimmung über die IPRED2 im EU-Parlament. Im Vorfeld gab es die erste Lesung. Heise berichtet über die Diskussion: Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums in der EU weiter umstritten.

    Eine Kriminalisierung des Austauschs von Kultur, so wetterte der Vertreter der spanischen Grünen, David Hammerstein Mintz, sei mit dem Industrieausschuss nicht zu machen. Kriminelle und Bürger dürften nicht einfach auf die gleiche Stufe gestellt werden. Genau das aber drohe, würde der von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf nicht klar beschränkt. Für viele Parlamentarier ist es unabdingbar, das private Kopieren ohne Gewinnabsicht auszunehmen. So wird es nun auch in erster Lesung von Zingaretti als Kompromiss vorgeschlagen. Ebenso sollen Patente explizit aus den Strafrechtsvorschriften herausgenommen werden. Die Kommission ist aber laut EU-Kommissar Günther Verheugen über die vom Parlament gemachten Einschränkungen bei der Definition des Geistigen Eigentums „nicht glücklich“. Die Kommission trete für die Einbeziehung von Patenten ein. Der vom Parlament vorgeschlagene Erhalt von Spielräumen für die Mitgliedsstaaten könne darüber hinaus erneut zu Rechtsunsicherheit führen.

    Interessant ist natürlich, dass der SPD-EU-Kommissar Verheugennicht glücklich ist, dass Patentverletzungen vone einer Strafbarkeit ausgenommen werden sollen. Seine Initaitiven etwas weiter gesponnen könnte ein solcher Weg allerdings Programmierer in den Knast bringen, wenn denn doch irgendwie Softwarepatente durch die Hintertür eingeführt werden können. Verheugen´ s Verwaltung hätte dies ja gerne.

    Die Free Software Foundation Europe hat sich auch in einem offenen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt:

    Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen, über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168 kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und Information mitzuwirken.

    Auch die Futurezone berichtet: Streit über EU-Richtlinie zu Produktpiraterie.

    Uneinigkeit herrschte jedoch über eine klare Definition darüber, wer sich wodurch strafbar macht. So wurde etwa darüber gestritten, ob es mit Hilfe der EU-Richtlinie auch möglich sein soll, Konsumenten und Enduser strafrechtlich zu belangen. Die im Entwurf festgeschriebene Definition des „gewerblichen Umfangs“ [„Commercial Scale“] lässt diese Interpretation durchaus zu. Damit könnten auch im privaten Rahmen begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden, da eine Absicht zur Gewinnerzielung für die strafrechtliche Verfolgung nicht nachgewiesen werden muss.

    Golem: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen.

    Zur Rechtfertigung des Richtlinien-Entwurfs verweist die EU-Kommission neben dem Kampf gegen Piraterie und Organisiertes Verbrechen, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produktfälschungen und die Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat: „Geistiges Eigentum wird geschützt“. Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ist in Artikel 17 (2) nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum weist in seiner Stellungnahme zu den EU-Plänen darauf hin, dass „ein unbegrenzter Schutz den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen widersprechen würde, die ebenfalls fordern, das Interesse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen“.

    Die Berliner Europa-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) macht Hoffnungen auf einen adäquaten Änderungsantrag:

    „Es zeichnet sich jedoch ab, dass durch voraussichtlich mehrheitsfähige Änderungsanträge Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke von „gewerblichem Umfang“ nach Art. 3 explizit ausgenommen werden. Von daher hoffe ich, dass Ihre Hauptbedenken mit der Plenumsentscheidung aus dem Weg geräumt werden können.“

    Jetzt informieren: Copycrime.eu (englisch).

    24. April 2007
  • : Nationale Internetkontrolle sichert die Stabilität des Staates
    Nationale Internetkontrolle sichert die Stabilität des Staates

    Bei heise.de heute: China will Internet und amtliche Informationen besser kontrollieren. Inhaltlich wenig Neues, dafür aber drastisch formuliert:

    Nach einem Treffen des Politbüros über die Informationspolitik am Vortag sagte Präsident Hu Jintao, die Entwicklung und Verwaltung des Internet „muss der fortschrittlichen sozialistischen Kultur und der korrekten Führung der Propaganda folgen“. Ideologisch müsse die Führung des Marxismus gefestigt werden. „Ob wir das Internet in den Griff bekommen, hat Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialistischen Kultur, die Sicherheit der Informationen und die Stabilität des Staates“

    Das Internet in den Griff bekommen… das heißt in China immer auch, die eigenen User in den Griff bekommen und einzuschüchtern. Die Medien, Blogger eingeschlossen, können bei Verstoß mit fetten Geldstrafen bedacht werden. Auch das Re-Posten eines älteren Artikels kann Menschen in den Knast bringen, jetzt wirds nicht nur Leben ruinieren sondern auch teurer. Das Verfahren dazu wird sogar „standardisiert“.
    Weitere Details zur Lage in China in diesem Blog, oder an anderer informierter Stelle.

    UPDATE: Auch bei boingboing wird berichtet, auch von einem Insider.

    24. April 2007