Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
-
: Offener Brief an EU: Gemeinschaftlich betriebene Netze richtig unterstützen
Symbolbild WLAN <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/electrospray/314708316/">when i was a bird</a> : Offener Brief an EU: Gemeinschaftlich betriebene Netze richtig unterstützen NGOs und Forschungsorganisationen laden zur Mitwirkung an einem offenen Brief zur Neuordnung der europäischen Telekommunikationsmärkte auf. In dem Schreiben skizzieren sie, wie gute Bedingungen für gemeinwohlorientierte Netzinitiativen aussehen könnten – und warnen vor den Auswirkungen von Störerhaftung und Vorratsdatenspeicherung.
-
: Die unendliche WLAN-Geschichte geht weiter: Netzsperren statt Abmahnindustrie
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/vinut/8484619775/">Vinu Thomas</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/" target="_blank">Flickr</a> : Die unendliche WLAN-Geschichte geht weiter: Netzsperren statt Abmahnindustrie Neuer Anlauf für eine Reform der WLAN-Störerhaftung: Wir veröffentlichen einen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der eigentlich ein für alle Mal gute Bedingungen für die Anbieter freier Internetzugänge schaffen soll. Doch auch wenn das Abmahnrisiko sinken würde, entstünden durch Netzsperren neue Rechtsunsicherheiten.
-
: Mark Zuckerberg stellt die Machtfrage und antwortet mit: „Mehr Facebook“
Mark Zuckerberg spricht. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/andrewfeinberg/2325430224/">fdecomite</a> : Mark Zuckerberg stellt die Machtfrage und antwortet mit: „Mehr Facebook“ In einem Manifest stellt Mark Zuckerberg die Frage, welche Rolle Facebook bei der Gestaltung einer globalen Gesellschaft spielen soll. Der Aufschlag kommt zur rechten Zeit, im Angesicht von Trump und Brexit sind dringend neuartige Lösungen zur Kommunikation in der Gesellschaft gefordert. Doch seine Rezepte werden den Problemen nicht gerecht und drohen lediglich, das globale Babel zu zementieren.
-
: Running Gag: Bundesregierung will bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern [Update]
Auf echte Rechtssicherheit für freies WLAN wartet Deutschland noch. Foto: CC BY 2.0 Ingo Dachwitz : Running Gag: Bundesregierung will bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern [Update] Die Bundesregierung sitzt an einem zweiten Versuch, in dieser Legislaturperiode das Problem der Störerhaftung zu lösen und Rechtssicherheit bei offenen WLANs zu schaffen. Doch der Versuch hängt seit Monaten in der Ressortabstimmung, nach Fortschritt und Erfolg sieht das derzeit nicht aus.
-
: Backbone-Sperre: Weltweit Torrent-Tracker und Streaming-Seiten betroffen
Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/sacabezas/5829340509/">Santiago Cabezas</a> : Backbone-Sperre: Weltweit Torrent-Tracker und Streaming-Seiten betroffen Anfang Februar konnten weltweit Nutzer Torrent-Tracker und Streaming-Seiten nicht mehr erfolgreich erreichen. Der Backbone-Provider Cogent soll zugehörige IP-Adressen gesperrt und so die Verbindung zwischen Nutzer und Ziel-Server gekappt haben. Auffällig ist, dass alle betroffenen Seiten Kunden von Cloudflare sind. Dies berichtet Torrentfreak.
Cloudflare teilt all diesen Seiten die gleichen öffentlichen IP-Adressen zu, welche auch für die meisten Nutzer erreichbar sind. Wenn aber die Seite über das Backbone-Netzwerk von Cogent aufgerufen wurde, traten Fehler beim Routing auf. Dies belegt Torrentfreak durch so genannte backbone routing checks, welche die verschiedenen Schritte durch die weltweiten Router auflistet.
Auch Nutzer aus Deutschland beklagten sich über eine mögliche Sperre, unter anderem aus dem Vodafone-Netz. Jedoch kann kein Vorsatz seitens Cogent noch ein Grund ausgemacht werden. Torrentfreak zitiert einen Sprecher Cogents, demnach „solche Entscheidungen nicht mit Dritten diskutiert werden“.
Nichtmal der sonst übliche Einsatz von Virtual-Private-Networks (VPN) kann diese Art der Sperre zwangsläufig umgehen, da sie auf nicht auf IP‑, sondern Peering-Ebene passiert.
Update 15.02.2017: Internetprovider können und werden in Schweden mit geltendem EU-Recht gezwungen, The Pirate Bay zu blockieren, berichtet Der Standard. Sprecher von Providern zeigen sich empört. Sie wiesen darauf hin, dass eine solche Art von Sperre Urheberrechtsverletzungen nicht effektiv unterbinden könnte und das neue Gesetz eine erhebliche Gefahr für das freie Internet darstelle.
-
: Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt
Vodafone: Mit dem Fahrrad auf die Datenautobahn? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/faceme/16220010986/">FaceMePLS</a> : Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt Vodafone behält sich vor, bei Netzüberlastungen den Zugriff auf ausgewählte Webseiten zu drosseln. Damit würde der Kabelnetzbetreiber gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Bundesnetzagentur kündigt nun an, die Praxis zu überprüfen.
-
: Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden
Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/sacabezas/5829340509/">Santiago Cabezas</a> : Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden Obwohl der leidige Routerzwang bereits im August 2016 gefallen ist, sahen das einige Netzbetreiber offenbar nicht so: Sie gaben ihren Bestandskunden die erforderlichen Zugangsdaten einfach nicht weiter. Bei manchen Anschlussvarianten sind diese aber notwendig, um den selbst gekauften Router auch tatsächlich einsetzen zu können.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war deshalb letztes Jahr gegen den Anbieter Gelsen-Net vor Gericht gezogen und konnte das Verfahren bereits im September gewinnen. Nun haben die Verbraucherschützer das Urteil des Landgerichts Essen zum Herunterladen [PDF] bereitgestellt. Darin heißt es:
Die Netzbetreiber dürfen den Teilnehmern zwar nach wie vor Router überlassen, deren Anschluss und Nutzung jedoch nicht zwingend vorschreiben. Bereits aus diesen Regelungen lässt sich eine allgemeine, nicht auf Neukunden beschränkte Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Zugangsdaten ableiten. Denn die Daten sind zwingende Voraussetzung, um einen nicht von dem Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen. […] Nach alledem spricht die systematische Auslegung dafür, dass die Zugangsdaten auf Anforderung allen Kunden zur Verfügung zu stellen sind.
-
: Mehr Wettbewerbskontrolle bei Plattformen, weniger bei Printmedien: Bundestagsanhörung zur Kartellrechtsreform
Neue Regeln für digitale Märkte. Foto: <a href="https://unsplash.com/photos/FtutC3NqiMI">Stuart Guest-Smith</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a> : Mehr Wettbewerbskontrolle bei Plattformen, weniger bei Printmedien: Bundestagsanhörung zur Kartellrechtsreform Das Bundeskartellamt soll mehr Möglichkeiten bekommen, die digitale Wirtschaft zu regulieren. Bei einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag begrüßten Experten die geplanten Schritte. Der Vorschlag der Bundesregierung, Presseverlagen mehr Absprachen und Kooperation zu ermöglichen, fiel hingegen durch.
-
: Mr. Netzneutralität geht, Mr. Abschaffung kommt
Ajit Pai bei seiner Angelobung als FCC-Ausschussmitglied im Jahr 2012. : Mr. Netzneutralität geht, Mr. Abschaffung kommt Donald Trump hat Ajit Pai zum neuen Chef der Telekom-Regulierer FCC erkoren. Seit Jahren schon kämpft der Republikaner Pai gegen die US-Regeln zur Netzneutralität, die er so rasch wie möglich widerrufen will.
-
: Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen
Symbolbild : Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf seinen Kunden nicht mehr ohne deren ausdrückliche Einwilligung automatisch Datenoptionen hinzubuchen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 14. Dezember verkündet (PDF). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen drei sogenannte Datenautomatikklauseln des Anbieters. Diese erlauben das nachträgliche Freischalten kostenpflichtiger Datenpakete.
Das Gericht schloss sich der Sicht der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung handelt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der vzbv schreibt:
Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des vzbv. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.
Neben Vodafone aktivieren auch andere Mobilfunkbetreiber ihren Kunden automatisch kostenpflichtige Zusatzdatenvolumen, sobald sie das Inklusivvolumen verbraucht haben. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem nicht näher bezeichneten Parallelverfahren erwartet der vzbv „demnächst“.
[Update, 17. Januar, 22:16] Um das Verfahren zwischem dem vzbv und dem Anbieter O2 scheint es sich hierbei nicht zu handeln, wie in einer früheren Version des Artikels vermutet (der obige Absatz wurde entsprechend überarbeitet). In diesem Fall (29 U 668/16) hat das OLG München bereits am 8. Dezember 2016 ein Urteil gefällt und die Datenautomatik für rechtens erklärt. Vielen Dank an Lars Siebenhaar für den Hinweis. Caschy schreibt darüber in einem Update:
Im Ergebnis hat o2 gegen die Verbraucherzentrale in der Berufungsinstanz vor dem OLG München somit gewonnen. Die reine Datenautomatik ist, sofern sie von Anfang an Vertragsbestandteil war, zulässig. Im Urteil des OLG München ist dies auch gut begründet: Verträge sollte man lesen und wenn der Verbraucher einen Vertrag mit einem festen Volumen plus Erweiterung nach Überschreitung buchen will, dann darf der Verbraucher das auch tun.
-
: Fast die Hälfte aller Berliner U‑Bahnhöfe haben WLAN
Sebastian Pertsch hat 67 U-Bahnhöfe mit WLAN in der BVG-Karte eingezeichnet. : Fast die Hälfte aller Berliner U‑Bahnhöfe haben WLAN Das Mobilfunk-Netz ist in Berliner U‑Bahnen und U‑Bahnhöfen eine Katastrophe, zumindest für Kunden der Deutschen Telekom und Vodafone. Telefonica ist in der U‑Bahn besser, dafür über der Erde oft eine Katastrophe.
Im vergangenen Sommer versprachen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), zumindest bis Ende des (Vor-) Jahres 76 Berliner U‑Bahnhöfe mit WLAN zu versorgen. Jetzt gab man bekannt, bereits 74 entsprechend ausgestattet zu haben. Sebastian Pertsch hat aus den Daten der BVG eine Karte gebastelt, wo er die U‑Bahnhöfe eingezeichnet hat, die offiziell über WLAN verfügen. Bei den übrigen scheint es Accesspoints zu geben, aber nicht überall im Bahnhof.
Die BVG verspricht, dass bis Ende 2018 alle 173 Berliner U‑Bahnhöfe WLAN haben sollen.
Das WLAN soll ohne Anmeldung und nur mit Bestätigung von Nutzungsbedingungen funktionieren. Wie in jedem offenen WLAN geben wir gerne die Empfehlung, ein Virtual-Private-Network (VPN) zu nutzen, damit nicht andere mitschneiden können, was man in dem WLAN macht. Ein Gerät soll sich immer für sieben Tage freischalten, bis man wieder die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss.
-
: Im Sommer fallen die Roaming-Gebühren. Doch zu welchem Preis?
Das Handy lässt sich auch und gerade im Urlaub nicht wegdenken. Doch wenn die Datenpreise hoch bleiben, ist es mit dem Spaß schnell vorbei. <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>, via Unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/hmw698cRnHE">Clem Onojeghuo</a> : Im Sommer fallen die Roaming-Gebühren. Doch zu welchem Preis? Viel Zeit bleibt nicht mehr: In den kommenden Wochen muss die EU noch wichtige Details klären, um Roaming-Aufschläge endgültig abzuschaffen. Dabei geht es vor allem um Obergrenzen für Datenpreise. Große Netzbetreiber und Mitgliedstaaten wollen sie möglichst hoch halten, doch das EU-Parlament wehrt sich.
-
: Transparenz bei Internetanschlüssen: Regulierer bitten um Rückmeldung
Ist auch wirklich drin, was versprochen wird? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/fdecomite/389467619/">fdecomite</a> : Transparenz bei Internetanschlüssen: Regulierer bitten um Rückmeldung Netzbetreiber sollen Neukunden künftig verständlicher darüber informieren, wie sich der beworbene Internetanschluss im Alltag verhält. Wer bei der Gestaltung der Informationsblätter mithelfen will, kann dies noch bis Anfang Februar machen.
-
: Digitaler Binnenmarkt: EU-Kommission startet Konsultation zum letzten Puzzleteil
Die EU-Kommission will den digitalen Binnenmarkt zu Ende denken. <br /> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/fergiefam007/4677130941/">FergieFam007</a> : Digitaler Binnenmarkt: EU-Kommission startet Konsultation zum letzten Puzzleteil Entfesselte Datenflüsse sollen die europäische Digitalwirtschaft beflügeln und zu mehr Wachstum führen. Nationale Regeln, die dem digitalen Binnenmarkt im Weg stehen, sollen dabei abgeräumt werden. Eine Konsultation soll nun Klarheit über Handlungsbedarfe schaffen.
-
: Interview: Kampf der Abmahnindustrie
Foto: <a href="http://veith-yaeger.de/">Stella Schiffczyk</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> : Interview: Kampf der Abmahnindustrie Nach wie vor verdienen Anwälte mit automatisierten Urheberrechtsabmahnungen gutes Geld. Dabei bedienen sie sich unsauberer Methoden, sagen die Initiatoren des „Abmahnbeantworters“. Auf dem 33C3 schlagen sie vor, den Spieß umzudrehen und die Kanzleien hinter den Massenabmahnungen selbst zur Kasse zu bitten.
-
: Interview: Wird die WLAN-Störerhaftung doch noch abgeschafft?
: Interview: Wird die WLAN-Störerhaftung doch noch abgeschafft? Neuer Impuls für echte Rechtssicherheit beim Betrieb offener WLANs: Die Landesregierung Schleswig-Holsteins wird im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung starten. Wir haben mit Patrick Breyer gesprochen, dessen Piratenfraktion die Sache angestoßen hat.
-
: Netzneutralität in den USA: FCC-Chef Tom Wheeler gibt auf
Der bisherige FCC-Chef Tom Wheeler tritt mit dem Amtsantritt von Donald Trump ab. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/techcrunch/17371619491/">TechCrunch</a> : Netzneutralität in den USA: FCC-Chef Tom Wheeler gibt auf Der erste Schritt zur Abschaffung der US-Regeln zur Netzneutralität ist gesetzt: Tom Wheeler, Chef der Regulierungsbehörde FCC, tritt zeitgleich mit der Amtsübernahme des kommenden US-Präsidenten Donald Trump zurück. Im Vergleich zu den USA kann sich Europa darüber freuen, die Netzneutralität gesetzlich verankert zu haben.
-
: „Wächter der Netzneutralität“: Was uns im kommenden Jahr in Europa erwartet
Wilhelm Eschweiler gibt turnusmäßig seinen BEREC-Vorsitz ab, den im kommenden Jahr der Franzose Sébastien Soriano übernimmt. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/12614773@N07/7161512230/">jordi.martorell</a> : „Wächter der Netzneutralität“: Was uns im kommenden Jahr in Europa erwartet Das nächste Jahr wird spannend für die Netzneutralität in Europa, denn jetzt kommt die konkrete Umsetzung der Regeln. Die Netzbetreiber schießen scharf gegen das Gesetz. Doch die Regulierer halten dagegen – das stellen der scheidende BEREC-Vorsitzende Wilhelm Eschweiler und sein Nachfolger Sébastien Soriano klar.