Datenschutz

  • : Linksfraktion fordert Stopp der elektronischen Gesundheitskarte
    Protest gegen die eGK (CC-BY-2.0 flickr.com/ophy)
    Linksfraktion fordert Stopp der elektronischen Gesundheitskarte

    An diesem Donnerstag wird im Bundestag ab 19:05 Uhr in erster Lesung über den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte in ihrer jetzigen Form debattiert (Livestream abrufbar auf bundestag.de).
    Die Oppositionsfraktion Die Linke fordert in einem Antrag, keine weiteren Versuche auf Grundlage der bisherigen Reformpläne durchzuführen und übt deutliche Kritik:

    Ein solches Mammutprojekt anzugehen, ohne ein näheres Konzept oder auch nur einen Fahrplan für die möglicherweise nutzbringenden Anwendungen und eine offizielle valide Kosten/Nutzenabschätzung vorzulegen, ist fahrlässig. Die Komplexität des Vorhabens wurde denn auch massiv unterschätzt, die Praxistests verliefen überwiegend desaströs und die Einführung potentiell sinnvoller Anwendungen, etwa des elektronischen Rezepts, wurde nach Erprobungen auf Eis gelegt. Eine interne Kosten/Nutzen-Analyse spricht von bis zu 14 Mrd. Euro Gesamtkosten für 10 Jahre – Geld, das an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht wird.
     Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die Linke datenschutzrechtliche Bedenken in einer Anfrage geäußert und um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Bundesregierung fiel für die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler jedoch wenig erfreulich aus:
    Eine zentrale Speicherung der Patientendaten und ein Online-Zugriff auf diese Daten von Hunderttausenden von Rechnern aus ist leider überhaupt nicht vom Tisch. Auch wenn die Bundesregierung es nur ungern zugibt: Alle anderslautenden Behauptungen von den eCard-Befürwortern und insbesondere von der Gematik (Link von uns) sind falsch! Die Konzepte zum weiteren Ausbau der Telematik-Infrastruktur sind an vielen Stellen noch so wenig weit entwickelt, dass auch das Schlimmste möglich ist.
    Nachdem auch die Klage eines Versicherten aus Nordhessen gegen die eGK in ihrer jetzigen Form mit Lichtbild und Chip gescheitert war und die verbindliche Einführung der neuen Gesundheitskarte Anfang des Jahres auf Widerstand von beiden Seiten gestoßen ist, will die Linken-Fraktion nun die Notbremse ziehen.
    Auch wenn dieser Oppositionsantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat und wir uns wahrscheinlich wieder von Seiten der Regierungsparteien zu hören bekommen, wie toll alles ist und haltlos die Vorwürfe doch seien – eine Debatte über die jetzige Form der eGK, vor allem in Hinblick auf den Datenschutz, ist dringend notwendig.
    13. Januar 2015 31
  • : They don’t have superpowers, they have backdoors!
    Happy Dance Ausschnitt aus NSA Folie
    They don’t have superpowers, they have backdoors!

    Diesen Satz (Überschrift) sagte Jacob Appelbaum auf dem 31C3 bei der Veröffentlichung weiterer Snowden-Dokumente zum Thema NSA und Ver-/Entschlüsselung. Wir berichteten.

    Auf heise.de ist der Kryptologe Damian Weber die Dokumente noch mal in Ruhe durchgegangen und schildert seine – entwarnenden – Eindrücke:

    Doch anders als es die Spiegel-Veröffentlichung nahelegen, gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Geheimdienste besondere, bislang unbekannte Fähigkeiten entwickelt hätten, SSH-Verbindungen zu dechiffrieren. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass sie die altbekannten Angriffe – also insbesondere das Klauen von Passwörtern und Schlüsseln – perfektioniert haben und exzessiv einsetzen. Die neuen Veröffentlichungen zeigen also vor allem, dass die bereits bekannten Sicherherungsmaßnahmen, wie das Vermeiden von Passwort-Logins durch eine Beschränkung auf Public-Key-Login und eventuell auch ein regelmäßiger Wechsel der Schlüssel, noch wichtiger sind, als bisher angenommen. Analoges gilt übrigens bei IPsec bezüglich der Vermeidung von Pre-Shared-Keys.

    Das logische Fazit ist, die betroffenen Programme möglichst sicher zu konfigurieren. Die Standardeinstellungen der meisten Programme sind nicht auf Full-Security ausgelegt, sondern tarieren Sicherheit und Abwärtskompatibilität mit alten Geräten und alten Programmen aus. Da man aber in vielen Fällen schlicht keine Abwärtskompatibilität braucht, kann man auch einfach die State of the Art Sicherheitsfunktionen einsetzen und damit so sicher wie eben möglich fahren.

    Der Programmierer stribika hat sich Gedanken gemacht, wie man SSH so konfigurieren kann, dass die „NSA-Analysten traurig werden“. Und hat dazu eine sehr lesenswerte Anleitung geschrieben.

    Logo von bettercrypto.org

    Allgemein lohnt sich immer ein Blick auf BetterCrypto.org. Ziel des BetterCrypto.org-Projekts ist die Erstellung eines Crypto State of the Art Manuals für Administratoren, aus dem man auch Befehle und Configs kopieren kann. Ein erster Entwurf ihres „Applied Crypto Hardening PDF“ steht auf der Webseite bereit. Allerdings überdenken die Macher von BetterCrypto.org ihre Empfehlungen momentan – aufgrund der oben genannten NSA-Dokumente .

    During the 31st CCC congress, the german newspaper Der Spiegel released some documents on attempts to break and/or weaken TLS/SSL. This will be a good reason for us to review the BetterCrypto recommendations fully. Stay tuned.

    Eine weitere Anlaufstelle ist das von Jacob Appelbaum betriebene duraconf – eine Sammlung von gehärteten Konfigurationsdateien für verschiedene Tools wie SSH, SSL/TLS oder GnuPG.

    11. Januar 2015 4
  • : 31C3: Trackography – You never read alone
    31C3: Trackography – You never read alone

    Beim 31. Chaos Communication Congress, auch 31C3, wurde ein neues Projekt von Tactical Tech gelauncht: Trackography.

    Trackography (Betonung auf der 2. Silbe) zeigt, welche Wege Nutzer_innen-Daten nehmen, wenn sie News-Websites lesen: Welche Länder (oder deren Geheimdienste), welche Server und welche Unternehmen wissen, für welche Nachrichten ich mich interessiere? Der geringste Teil dieser Server sind die von Berliner Zeitung, Washington Post oder Guardian.

    Nutzer_innen können auf trackography.org auswählen, welche News sie lesen und dann auf einer Karte beobachten, wie sich ihre Informationen durch’s Netz bewegen.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Maria Xynou und Claudio Agosti haben das am Montag an einem aktuellen Beispiel vorgeführt:

    Am Abend vorher hatten Laura Poitras und Jakob Applebaum ebenfalls beim 31C3 neue Snowden-Dokumente präsentiert, die gleichzeitig bei Spiegel Online veröffentlicht wurden: Inside the NSA’s War on Internet Security. Sie bestätigten damit, dass viele vielbenutzte Methoden zur Verschlüsselung im Internet von der NSA geknackt werden können. Als Maria am Montag fragte, wieviele den Spiegel-Artikel während des Talks angeklickt hatten, ohne den Anonymisierungsdienst Tor zu benutzen, hoben sich viele Hände.

    Und Trackography führte vor, wem sie damit ihre Daten frei Haus geliefert hatten:

    Ihre Daten – also Daten über ihren Browser, ihr Surf-Verhalten, den Rechner/das Smartphone oder Tablet, und verschiedenes anderes, das ausreicht, um Nutzer_innen jeweils persönlich zu identifizeren, das ist hinreichend nachgewiesen – werden im Fall von Spiegel Online von 37 anderen Instanzen aufgezeichnet. Sie wandern über die Niederlande, Großbritannien, Dänemark, Spanien und die USA.

    Die verschiedenen gefundenen Tracker werden in einer Tabelle erkärt, die auflistet, welche spezifischen Probleme sie mitbringen: Dauer der Vorratsdatenspeicherung in dem Land, in dem sie sitzen; ob sie die Initiative ‘Do Not Track‘ unterstützen (oder nicht), ob Profilbildung mit den Daten stattfindet.

    Zum Vergleich: Beim Guardian sind es 29, bei O Globo 36 unbeabsichtigte Verbindungen.

    Trackography ist noch im Beta-Stadium, also noch nicht ganz fertig: Einiges fehlt noch, hier bspw. Infos über die Tracker plista, Admeta und Meetrics, aber für die anderen gibt es ausführliche Übersichten und dazu jeweils auch Erklärungen: was bedeutet Profiling, was ist Do Not Track, etc. Außerdem lassen sich zusätzliche Informationen über die Länder und die Firmen abrufen, die auf die Nutzer_innen-Daten zugreifen können.

    Im Fall des Spiegel-Artikels fällt auf, dass die Daten auch in Spanien getrackt werden. In diesem Fall ist der Server i.ctnsnet.com in Spanien beheimatet ist. Wer möchte, kann bei Coookiepedia erfahren, dass nicht viel über ctsnet.com bekannt ist, außer dass es allgemein viele Cookies von dort gibt, aktuell 1445, die auf 662 verschiedenen Websites zu finden sind. Spiegel Online liefert also in diesem Fall die Daten seiner Leser_innen an einen Server in Spanien, der seinen Besitzer_innen die Möglichkeit bietet, viele Informationen über viel Menschen zusammenzuführen.

    Die Grafik zum NSA-Krypto-Artikel bei Spiegel Online ist nicht online. Alles andere aber schon und so ist zu sehen, dass das Ergebnis für spiegel.de etwas anders ausfällt. Hier gibt es kein Twitter und Facebook, soweit wenig überraschend, denn die finden sich jeweils bei den Artikeln zum weiterverteilen. Aber warum die Daten statt in Spanien, wie bei der Spiegel-Hauptseite, jetzt in Italien vorbeikommen, müsste wohl Spiegel Online erklären:

    Hier haben wir stattdessen auch andere Werbefirmen, etwa AppNexus, die alle Daten volle zwei Jahre auf Vorrat speichern.

    An diesem Punkt startet gewöhnlich die Debatte darüber, wie Online-Journalismus sonst finanziert werden soll. In diesem Fall geht es nicht aber nicht (primär) darum, Nachrichtenseiten dafür zu kritisieren, keine anderen Finanzierungsmodelle zu haben.

    Trackography hat News-Websites als Beispiel genommen, weil das Ziel des Projekts ist, normalen Userinnen und Usern deutlich zu machen, was Tracking tatsächlich bedeutet. In der Annahme, dass die meisten Menschen Nachrichten online lesen, geht es um News, aber natürlich hätte es auch um Online-Shops gehen können, oder Sport, oder oder..  Das Problem ist überall dasselbe. Tracking findet statt, damit das Modell ‘Daten gegen Informationen’ funktioniert. Wenn wir uns einig sind, dass es nicht erstrebenswert ist, dass irgendwo Profile von uns existieren, die wir nicht beeinflussen und nicht mal korrigieren können, wenn sie fehlerhaft sind, dann muss über das Internet neu nachgedacht werden. Spätestens seit wir wissen, dass die besten Kunden der Profilsammler die Geheimdienste sind.

    Trackography zeigt nicht nur, welche News-Sites wie tracken, sondern erklärt auch die Systematik dahinter, wie die Daten aufbereitet wurden: Meet the Trackers.

    Die Visualisierung zeigt nicht in Echtzeit, welche Wege die Daten nehmen. Für jedes Land, für das bei Trackography Daten vorliegen, wurde im Land von Freiwilligen Skripte ausgeführt – alles legal und mit öffentlich verfügbaren Informationen – um den Weg der Daten nachzuvollziehen. Es sind viel mehr Länder geworden, als anfangs geplant war, aber es fehlen auch noch viele.

    track-world

    Im Talk wird die Geschichte über Russland und die Ukraine erzählt, das Video steht unten. Das faszinierendste Beispiel aktuell: Syrien.

    Wer Daten aus weiteren Ländern beisteuern kann, kann hier und hier weitere Informationen dazu finden, oder einfach eine Mail an trackmap@tacticaltech.org schicken.

    Und schließlich gibt es natürlich auch viele Tips dazu, wie Tracking individuell reduziert werden kann: What can I do to prevent being tracked when reading the news online? mit den passenden Browser-Add-Ons dazu.

    Ein paar Highlights aus der bisherigen Auswertung der Daten:

    • 90% alles Nachrichten-Websites weltweit routen ihre Daten über US-Infrastruktur
    • Die meisten Tracker finden sich bei
      • Wall Street Journall
      • Philippine Daily Inquirer
      • Kashmir Times
    • Libertad Digital, eine spanische News-Website, die für engagierten Journalismus steht, lässt 49 Firmen auf ihrer Seite tracken
    • Einige deutsche News-Websites routen ihre Daten über Indien, das derzeit überhaupt kein Datenschutzgesetz hat

    Wie die Daten gesammelt und ausgewertet werden, steht hier: Trackography methodology.

    Es gibt auch eine Aufzeichnung des Talks ohne Tracker und die Präsentation ist ebenfalls online.

    Disclaimer: Ich habe von April 2012 – August 2014 bei Tactical Tech gearbeitet und war an den ersten Schritten von Trackography beteiligt.

    1. Januar 2015 32
  • : Austausch von DNA-Daten mit den USA liegt weiter auf Eis, Fingerabdrücke könnten aber verarbeitet werden
    Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.
    Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.
    Austausch von DNA-Daten mit den USA liegt weiter auf Eis, Fingerabdrücke könnten aber verarbeitet werden

    Der automatisierte Austausch von DNA-Daten mit den USA verzögert sich weiter. Dies erklärt das Bundesinnenministerium jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Demnach sei die Angelegenheit „derzeit kein Gegenstand von Gesprächen bzw. Erörterungen“. Als Grund heißt es, seitens der USA fehlten zurzeit „die notwendigen Rechtsgrundlagen“. Entsprechende Verhandlungen über eine Durchführungsvereinbarung seien deshalb auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

    Der biometrische Datentausch basiert auf dem 2008 unterzeichneten deutsch-amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Der Vertrag geht auf Betreiben des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) zurück.

    BKA kooperiert mit Heimatschutzministerium

    Von deutscher Seite hat das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, seitens der USA das Departement of Homeland Security (DHS) und das Departement of Justice. Kooperationspartner ist mit dem FBI eine Polizeibehörde, allerdings könnten auch andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen. Abfragen sollen nach dem „Hit-/No-Hit-Verfahren“ vorgenommen werden: Die interessierte Behörde kann erfragen, ob zu bestimmten DNA-Daten weitere Angaben vorliegen. Im Trefferfall können personenbezogene Daten angefordert werden.

    Getauscht werden aber auch Fingerabdrücke. Im Frühjahr hatte die Bundesregierung erklärt, diese könnten womöglich ab dem Sommer übermittelt und verarbeitet werden. Inwiefern dies inzwischen umgesetzt ist, ist nicht bekannt. Das BKA hatte für die Verarbeitung von Fingerabdrücken laut der Antwort auf eine frühere Anfrage die „technischen Voraussetzungen“ geschaffen. Komponenten im Wert von 1,8 Millionen Euro kamen von den Firmen Morpho, VMware und HP. Welche Firmen auf US-Seite mit der Installation entsprechender Anlagen beauftragt wurden, ist unklar.

    Kritik von DatenschützerInnen und einigen Bundesländern

    Das Abkommen wurde im „Gegenseitigkeitsprinzip“ abgeschlossen und gilt mithin in beide Richtungen. Die USA geben als Zweck die „Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit“ an. Laut den Ausführungsbestimmungen können die biometrischen Daten aber auch bei einer vermuteten „Schleusung von Migranten“, Meineid, Falschaussage, Untreue, „Diebstahlsdelikten“, Hehlerei oder dem Handel mit Betäubungsmitteln aller Art ausgetauscht werden. DatenschützerInnen und einige Bundesländer hatten weiche Datenschutzbestimmungen kritisiert. Personenbezogene Daten dürfen in den USA solange aufbewahrt werden, „wie dies für den Zweck, zu dem die Daten bereit gestellt oder weiterverarbeitet wurden, erforderlich ist“.

    Der Schäuble-Vertrag mit den USA wurde zum Vorbild mit mindestens 11 europäischen Ländern. Die Weitergabe biometrischer Daten gilt mittlerweile sogar als Bedingung für weitere Abkommen: So gewähren US-Behörden europäischen Ländern nur dann Reiseerleichterungen im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms, wenn die Regierungen zuvor dem Tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zustimmen.

    BKA leitete „Kompetenz Team“ für gesamte EU

    Technische Hilfestellung für die europäischen Systeme kam vom BKA. Wie das Bundesinnenministerium nun erläutert, hatte das Wiesbadener Amt eine Expertengruppe unter dem Namen „Mobiles Kompetenz Team“ eingerichtet. Ziel war, alle 28 EU-Mitgliedstaaten bei der „Wirkbetriebsaufnahme der automatisierten Austausche von DNA- und Fingerabdruckdaten“ zu beraten und zu unterstützen. Auch Polizeibehörden aus Österreich und Rumänien hatten in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet, die Federführung oblag aber dem BKA.

    Im sogenannten Prüm-Verfahren tauscht Deutschland DNA-Daten mittlerweile mit 14 EU-Mitgliedstaaten im automatisierten Verfahren. Die Zahlenwerte der DNA-Muster werden – zunächst anonym – miteinander abgeglichen. Im Falle eines Treffers wird den Behörden eine „Referenznummer“ mitgeteilt. Hieran schließt sich dann der reguläre polizeiliche Informationsaustausch an.

    22. Dezember 2014 2
  • : Leak shows: Trade treaty TiSA could undermine national data protection regulations
    Countries involved in the TiSA negotiations - via know-ttip.eu
    Leak shows: Trade treaty TiSA could undermine national data protection regulations

    Klick für deutschsprachige Version

    The secretly negotiated trade treaty TiSA – short for „Agreement on Trade in Services“ – jeopardizes privacy protection in international data transfers. That demonstrates a leaked draft from the TiSA negotiations, which we received in journalistic partnership with Associated Whistleblowing Press through its Spanish platform filtrala.org. Data protection regulations, like the planned EU General Data Protection Regulation, would be levered out and led ad absurdum, if the present draft would enter into force.

    More widely known than TiSA is TTIP – the Transatlantic Trade and Investment Partnership dealing with the trade of goods. TiSA has not been exposed to the glare of publicity like TTIP and deals with the liberalizing and the exchange of services. It will de facto function as a successor of the „General Agreement on Trade in Services“, short GATS. But except GATS, some nations will be excluded that do not belong to the around two dozens of nations accounting for approximately 75 percent of the international trade in the business sector – among them the EU, USA, Australia, Japan, Mexico and Canada.

    In June Wikileaks already published a chapter of the TiSA drafts that essentially deals with the deregulation of the finance sector. Before, TiSA negotiations went on nearly completely without public attention.

    Goal of the treaty is to expose every kind of service to international competition, even in the public sector. That threatens the affordable basic support with public goods, e.g. health, water and enery supply or education. Already privatized companies would be prevented from a re-transfer to the public sector by a so-called barring „ratchet clause“ – even if the privatization failed.

    The new documents show that the number of services affected by TiSA surpass the ones assumed until now and which were already mentioned in the Wikileaks publications.

    In the scope of TiSA would not only be financial services but at least also:

    • Legal services by lawyers, notaries, etc.
    • Technical services like internet providers
    • Electronic transactions
    • Digital signatures
    • Bookkeeping and audition services
    • Taxation services
    • Architectural services
    • Urban planning and landscape architecture services
    • Technical and scientific testing services
    • Veterinary services
    • Private education services

    What has all of this to do with net politics? A lot. Because for TiSA free data flows correlate with open competition, like the Wikileaks publication from June already indicated. The highlighted items above mark which digital services are affected additionally. One can imagine which consequences it will have when data of communication service providers gets exchanged between countries almost without binding data protection restrictions, like it is said:

    No Party may prevent a service supplier of another Party from transferring, accessing, processing or storing information, including personal information, within or outside the Party’s territory, where such activity is carried out in connection with the conduct of the service supplier’s business.

    If one then looks at the way some US telecommunication providers cooperate with American secret services there is only little phantasy needed to imagine what will also happen to the data of European customers. European data protection rules would thereby be undermined completely.

    Rosa Pavanelli, the General Secretary of the trade union federation Public Services International, shares those concerns and said in a statement:

    It is now clear the US wants to use its trade agenda to remove restrictions to data being held or processed in other countries.

    […]

    Negotiating provisions that potentially circumvent privacy laws in the interests of corporate profits is a scandal. The TISA negotiators have now lost the confidence of the public and can only regain it with the immediate release of all documents.

    At the moment also another big international trade agreement TTIP is negotiated, regulating trade with goods and products. Another one, the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), only has to be approved.

    Already TTIP led to massive privacy concerns, but it is persistently denied by the German government that data protection is affected by TTIP at all. For example like in this answer to a brief inquiry of the Greens in the parliament:

    The German government agrees with the European Commission that privacy questions should not be a topic in the TTIP negotiations.

    That sounds slightly different on the website of the ministry of economy:

    However, data protection also affects trade-related communications, i.e. for services in the information and telecommunications sector if and how regulations and instructions fit together („regulatory compatibility“). Such aspects are dealt with in TTIP. Also questions of data protection in service trade, e‑commerce or ICT are addressed to reach a common agreement and understanding. TTIP however does not affect the currently ongoing negotiations about the EU data protection reform.

    But facing the present insights it is more than window dressing that it is officially pretended not to diminish data protection standards with TTIP whilst in TiSA data protection gets totally flatened concerning the service sector.

    One big problem with TiSA is the lack of public attention that makes it easy for the negotiators to act secretly. Although, TiSA would need the same attention – or better: both agreements would need much more attention – to prevent the sell-out and commercialization of our personal data. And – most likely – a lot more, so says Pavanelli:

    We now know that TISA will further deregulate the financial sector, stop failed privatisations being brought back into public hands and undermine data privacy laws. What else are our governments keeping secret from us?

    17. Dezember 2014 1
  • : Leak zeigt: Handelsabkommen TiSA könnte nationale Datenschutzbestimmungen aushebeln
    Countries involved in the TiSA negotiations - via know-ttip.eu
    Leak zeigt: Handelsabkommen TiSA könnte nationale Datenschutzbestimmungen aushebeln

    Click for English version

    Der im Geheimen verhandelte TiSA-Handelsvertrag — kurz für “Agreement on Trade in Services” — gefährdet den Schutz persönlicher Daten beim Transfer zwischen Staaten. Das beweist ein geleakter Verhandlungsstand, den wir in journalistischer Partnerschaft mit Associated Whistleblowing Press und ihrer lokalen, spanischen Plattform filtrala.org exklusiv veröffentlichen. Datenschutzregelungen, wie die geplante Europäische Datenschutzgrundverordnung, würden ausgehebelt und ad Absurdum geführt, falls sich der vorliegende Entwurf durchsetzen kann.

    Bekannter als TiSA ist das umstrittene TTIP – das Transatlantische Freihandelsabkommen, das sich mit Waren beschäftigt. TiSA, das bisher weniger im Licht der Öffentlichkeit stand, befasst sich mit „der Liberalisierung und dem Austausch“ von Dienstleistungen und wird faktisch als Ablösung des „General Agreement on Trade in Services“, kurz GATS, fungieren. Mit der Ausnahme, dass Staaten ausgeschlossen werden, die nicht zu den rund zwei Dutzend verhandelnden Nationen gehören, die etwa 75 Prozent des Welthandels im Wirtschaftssektor ausmachen – darunter die EU, USA, Australien, Japan, Mexiko und Kanada.

    Im Juni hat Wikileaks bereits ein Kapitel aus den TiSA-Dokumentenentwürfen veröffentlicht, das sich im Wesentlichen mit der Deregulation des Finanzsektors beschäftigt. Die TiSA-Verhandlungen verliefen davor beinahe vollständig ohne öffentliche Aufmerksamkeit.

    Das Ziel des Vertrages ist es unter anderem, jegliche Dienstleistungen, auch öffentlicher Art, internationalem Wettbewerb auszusetzen. Das gefährdet die bezahlbare Grundbereitstellung von öffentlichen Gütern wie Gesundheits‑, Wasser- und Energieversorgung sowie Bildung. Bereits privatisierte Unternehmen sollen zukünftig durch eine Sperrklausel, die „Ratchet Clause“, nicht mehr in die öffentliche Hand rücküberführt werden können, auch wenn die Privatisierung ein Fehlschlag war.

    Die neuen Dokumente zeigen, dass die von TiSA betroffenen Dienstleistungen noch über das hinausgehen, was bisher angenommen wurde und aus den Wikileaks-Veröffentlichungen hervorging.

    Unter den Geltungsbereich von TiSA fallen nämlich nicht nur Finanzdienstleistungen, sondern mindestens ebenso:

    • Juristische Dienstleistungen durch Anwälte, Notare, etc.
    • Technische Dienste wie Internetversorgung
    • Elektronische Transaktionen
    • Digitale Signaturen
    • Buchhaltungs- und Auditierungsleitungen
    • Steuerberatung
    • Architekturleistungen
    • Städtebauliche Leistungen
    • Technische und wissenschaftliche Prüfungen
    • Veterinärleistungen
    • Bildungsleistungen

    Was hat das Ganze mit Netzpolitik zu tun? Eine ganze Menge. Denn zu freiem Wettbewerb gehört für TiSA auch freier Datenfluss, das haben die Leaks aus dem Kapitel zu Finanzdienstleistungen aus dem Juni 2014 bereits angedeutet. Die oben hervorgehobenen Punkte zeigen an, welche anderen Dienstleistungen digitaler Natur außerdem betroffen sind. Man kann sich vorstellen, welche Konsequenzen es hat, wenn Daten von Kommunikationsanbietern praktisch ungehindert zwischen Ländern ausgetauscht werden können, so heißt es:

    Kein Unterzeichner darf einen Diensteanbieter eines anderen Unterzeichners daran hindern, Informationen zu übertragen, auf sie zuzugreifen, sie zu verarbeiten oder zu speichern. Das schließt persönliche Daten mit ein, wenn der Vorgang in Zusammenhang mit der Ausführung der Geschäfte des Diensteanbieters steht.

    Betrachtet man dann, wie beispielsweise US-Telekommunikationsanbieter mit den amerikanischen Geheimdiensten kooperieren, braucht es nur wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was auch mit den Daten europäischer Kunden passieren wird. Europäische Datenschutzbestimmungen würden damit weitgehend ausgehöhlt.

    Rosa Pavanelli, die Generalsekretärin der Gewerkschaft Public Services International, teilt diese Bedenken und sagte in einem Statement:

    Es ist damit klar, dass die USA ihre Handelspläne dazu nutzen wollen, Beschränkungen für Daten abzuschaffen, die in anderen Ländern gespeichert oder verarbeitet werden.

    […]

    Es ist ein Skandal, dass Vorsehungen verhandelt werden, die potentiell Datenschutzgesetze im Unternehmensinteresse umgehen. Die TiSA-Verhandlungspartner haben nun das Vertrauen der Öffentlichkeit verloren und können das nur zurückgewinnen, indem sie sofort alle Dokumente veröffentlichen.

    Derzeit wird mit TTIP, das den Handel mit Gütern und Produkten regelt, noch ein weiteres großes internationales Handelsabkommen im Geheimen verhandelt. Ein anderes, CETA, muss nur noch abgestimmt werden.

    Auch bei TTIP bestehen große Datenschutzbedenken, diese werden jedoch von der Bundesregierung hartnäckig geleugnet. Das sieht man beispielsweise in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag aus dem September:

    Die Bundesregierung sieht sich mit der Europäischen Kommission darin einig, dass Datenschutzfragen nicht Gegenstand der Verhandlungen über die TTIP sein sollen.

    Das klingt auf Seiten des Wirtschaftsministeriums etwas anders:

    Allerdings betrifft der Datenschutz zum Beispiel auch handelsbezogene Kommunikation, d.h. etwa bei Dienstleistungen im IKT-Bereich auch Fragen, ob und wie Regeln und Vorschriften zusammen passen („regulative Kompatibilität“). Solche Aspekte werden im Rahmen von TTIP behandelt. Auch Fragen des Datenschutzes beim Dienstleistungshandel, bei E‑Commerce oder im IKT-Bereich werden mit dem Ziel einer gemeinsamen Verständigung angesprochen. TTIP hat jedoch keinen Einfluss auf die gegenwärtig laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform.

    Angesichts der aktuellen Erkenntnisse ist es jedoch mehr als Augenwischerei, dass bei TTIP behauptet wird, Datenschutzstandards nicht anzugreifen und währenddessen in TiSA der Datenschutz bei der Erbringung von Dienstleistungen mehr oder weniger komplett plattgewalzt wird.

    Ein großes Problem an TiSA ist die vergleichsweise geringe öffentliche Aufmerksamkeit, die es den Verhandlungspartnern leicht macht, im Geheimen zu agieren. Dabei bräuchte TiSA die gleiche Beachtung wie TTIP – oder eher: beide Abkommen bräuchten viel mehr Aufmerksamkeit – um unter anderem den Ausverkauf und die Kommerzialisierung unserer persönlichen Daten zu verhindern. Und wahrscheinlich noch eine ganze Menge mehr, so sagt Pavanelli:

    Wir wissen jetzt, dass TiSA den Finanzsektor weiter deregulieren wird, die Rücküberführung von gescheiterten Privatisierungen verhindern wird und Datenschutzgesetze unterwandert. Was halten unsere Regierungen eigentlich sonst noch vor uns geheim?

    17. Dezember 2014 37
  • : EU-Datenschutzverordnung: Ministerrat macht Fortschritte, aber zu welchem Preis?
    EU-Datenschutzverordnung: Ministerrat macht Fortschritte, aber zu welchem Preis?

    eudatap_december_councilDie EU-Innen- und Justizminister haben sich gestern über weitere Teile der Datenschutzgrundverordnung geeinigt [PDF]. Bemerkenswert ist, dass der Rat zu einem Kompromiss über die Datenschutzregeln für den öffentlichen Sektor fand. Dieser Bereich der Verordnung, der für Behörden außer Justiz und Strafverfolgung gelten soll, erschien lange als Dealbreaker, besonders für die deutsche Regierung.

    Zusammenfassungen der Verhandlungsergebnisse finden sich bei heise online und beim EUObserver. Zwei Punkte lohnt es, an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben.

    Erstens, die Ausgestaltung des sogenannten One-Stop-Shops, also der Frage, wie europäische Datenschutzbehörden zusammenarbeiten sollen, um etwa mit Datenschutzverstößen umzugehen, blieb ungeklärt. Europaweite Harmonisierung und ein Zusammenwirken der Datenschutzbehörden ist so erforderlich wie umstritten.

    Zweitens, entschied man sich an mindestens zwei Punkten für wässerige Formulierungen. Das betrifft zum einen das umstrittene „berechtigte Interesse“ von Datenverarbeitern, auf dessen Basis Unternehmen schleichend (immer mehr) Daten sammeln dürfen, etwa bei AGB-Änderungen (Bsp. Google [PDF]) oder bei Werbung und Marketing online wie offline. Keine einschränkenden Formulierungen für diese breite Datensammelerlaubnis fanden ihren Weg in den Kompromiss. Zudem einigten sich die Mitgliedsstaaten bei der Einwilligung in die Datenverarbeitung auf eine schwächere Formulierung („unambiguous“ statt „explicit“)  – im Vergleich zum Vorschlag des Europäischen Parlaments bzw. der Kommission.

    Kritisierten wir hier für längere Zeit ein zu langsames Voranschreiten der Verhandlungen im Rat, so sind es nun, wo sukzessive Einigungen erzielt werden, die ernüchternden Ergebnisse.

    Die Verordnung soll im nächsten Jahr stehen. Der Rat ist im Zugzwang, da ohne seine Positionierung keine finalen Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission beginnen können. Die Staaten müssen sich allerdings noch in einigen anderen kontroversen Punkten einigen, die besonders für Datenschutz im Internet relevant sind: Was sind persönliche Daten? Wie weit dürfen Unternehmen beim Tracking und Profiling gehen und wie können Nutzerinnen und Nutzer davor geschützt werden?

    Diese Fragen waren schon bei den Verhandlungen innerhalb des EU-Parlaments besonders umstritten – schließlich geht es für viele Unternehmen um nicht weniger als das Öl des 21. Jahrhunderts. Für alle anderen geht es um ihre Grundrechte.

    5. Dezember 2014 1
  • : Günther Oettinger: „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“
    Günther Oettinger: „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“

    guentherEU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat auf einem Manager-Treffen in Baden-Würtemberg seine Meinung zum Datenschutz kund getan: Datenschutz als Wettbewerbsnachteil.

    „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“. […] Selbst ein Unternehmen wie der Online-Schuhhändler Zalando, das noch nie Gewinne erwirtschaftet habe, sei an der Börse wertvoller als die Lufthansa – wegen des Zugriffs auf Kundendaten.

    Ich weiß ja nicht, ob Zalando deshalb doppelt soviel wert ist weil die Zugriff auf Kundendaten haben. Die hat doch die Lufthansa auch…

    Unser Internetminister Alexander Dobrindt war auch da und erklärte die fehlenden Investitionen in den Breitbandausbau als „nicht sonderlich ambitioniert“. Wir sind etwas verwundert, dass unser Wording übernommen wird.

    Der Minister erläuterte seine Ausbaupläne, die er selber angesichts der rapide wachsenden Datenflut als nicht sonderlich ambitioniert charakterisierte. Seit 2005 haben sich nämlich nach seinen Angaben die Daten, die über das Internet ausgetauscht werden, versiebzigfacht. Auch Oettinger monierte: „Das Geld, das die Bundesregierung in die Mütterrente gesteckt hat, wäre beim Ausbau der Breitbandnetze weit besser angelegt gewesen.“

    Die Message der beiden ist: Datenschutz stört.

    Es ist eigentlich traurig, dass man fast jede konkrete Aussage von Günther Oettinger bestimmten Industrie-Lobbys zuordnen kann. In diesem Fall ist das Bitkom-Position.

    Wie immer gilt: Wir haben leider nicht die Transcripte und zitieren die Stuttgarter-Zeitung,d ie wiederum zitiert.

    2. Dezember 2014 13
  • : Luftkrieg um Passagierdaten: EU-Regierungen ignorieren Parlamente, Abkommen nun sogar mit Türkei geplant
    Auszug aus einem PNR-Datensatz (Bild: Edward Hasbrouck).
    Auszug aus einem PNR-Datensatz (Bild: Edward Hasbrouck).
    Luftkrieg um Passagierdaten: EU-Regierungen ignorieren Parlamente, Abkommen nun sogar mit Türkei geplant

    Mit drei Ländern hat die Europäische Union bereits Abkommen zum Tausch der sogenannten Passenger Names Records (PNR) geschlossen: 2011 konnte Australien die längst praktizierte Weitergabe in einen endgültigen Vertrag überführen, 2012 wurde ein Abkommen mit den USA geschlossen, diesen Sommer folgte schließlich Kanada. Vor jedem Flug in die betreffenden Länder müssen weitreichende Informationen über die Reisenden an die zuständigen Grenzbehörden übermittelt werden. Zu PNR-Daten gehören ausführliche Kontaktangaben sowie die Reiseroute, das ausstellende Reisebüro, Kreditkarteninformationen oder Essenswünsche (insgesamt bis zu 60 Datenfelder). Auch wer mit wem in Hotelzimmern übernachtet wird für bis zu 15 Jahre gespeichert.

    EU-Abgeordnete, die den Abkommen damals kritisch gegenüberstanden, wurden mit dem Vorschlag beruhigt dass die EU zukünftig ein eigenes PNR-System einrichten könnte. Allerdings war ein entsprechender Vorschlag der Kommission im LIBE-Ausschuss (der Innenausschuss des EU-Parlaments) zunächst abgelehnt worden. Nachdem das Parlament 2012 ebenfalls Kritik äußerte und den Vorschlag an den Innenausschuss zurücküberwies, passierte lange erstmal nichts.

    Innenausschuss bleibt hart…

    Im Rahmen der zahlreichen Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ erlebt das EU-PNR-System aber eine Wiederauferstehung: Auf allen Ebenen geben einige EU-Mitgliedstaaten Gas, um das Parlament zu einem Abschluss zu bewegen. Acht Regierungen, darunter auch Deutschland, Großbritannien, Frankreich und die Niederlande hatten hierzu im September eine gemeinsame Erklärung an das neu gewählte Parlament zirkuliert. Ein EU-PNR-System wird dort als unabdinglich betzeichnet, gegen „ausländische Kämpfer“ vorzugehen. Das System könne demnach noch bessere Ergebnisse liefern, würde es in Kombination mit dem Schengener Informationssystem genutzt. Die Minister drohen an, auf der Einrichtung des EU-PNR zu bestehen.

    Alle Anstrengungen waren jedoch erfolglos, denn der LIBE-Ausschuss lehnte ein EU-PNR erneut ab. Das hält die Regierungen jedoch nicht davon ab, weiter Druck aufzubauen. In zahlreichen, nicht bindenden EU-Dokumenten, wird die Absicht eines EU-PNR erneuert. Auch supranationale Zusammenschlüsse werden nun genutzt, um die Abgeordneten zur Zustimmung zu bewegen.

    Der LIBE-Ausschuss hatte überdies sogar beschlossen, das Abkommen mit Kanada durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Hintergrund ist das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, das nach Meinung vieler Abgeordneter die anlasslose Sammlung von Fluggastdaten verbietet. Auch hier hatten die Mitgliedstaaten und die Kommission mit allen Mitteln versucht, die negative Entscheidung zu verhindern.

    … Mitgliedstaaten ebenfalls

    Dadurch kommt die EU allerdings in große Bedrängnis, denn bis zu einer Entscheidung des EuGH dürften die Abgeordneten keinen weiteren Abkommen zustimmen. Russland, Mexiko und Südkorea fordern mittlerweile ebenfalls die Übermittlung von PNR-Daten, Mexiko droht nun sogar mit Landeverboten. Stress gibt es auch mit Großbritannien, dies betrifft allerdings sogenannten Advanced Passenger Information (API). API-Daten werden auch zwischen innereuropäischen Staaten vor jedem Flug getauscht, Deutschland praktiziert dies jedoch nicht. Die Regierung in London will nun einheitliche Standards durchsetzen und droht der Lufthansa mit Landeverboten.

    Ungeachtet der Blockade durch die Abgeordneten treiben die im Rat der Europäischen Union zusammengeschlossenen Mitgliedstaaten nun weitere PNR-Abkommen voran. Im Mai hatte der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove bereits geraten, mit der Türkei „gemeinsame Arbeiten im Bereich der Luftfahrtsicherheit“ zu beginnen. Eine der Maßnahmen sollte demnach „die bessere Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten im Zusammenhang mit Reisebewegungen durch Einrichtung von PNR-Zentralstellen“ beinhalten.

    Der Daseinszweck des EU-Anti-Terror-Koordinators besteht darin, als Hardliner weitgehende Vorschläge zu machen die dann in Teilen tatsächlich durchgedrückt werden. So auch im Bezug auf die Türkei: Im Oktober reiste Kerchove mit der Kommission und dem Auswärtigen Dienst in die Türkei, um die Türkei zur Weitergabe von Passagierdaten zu bewegen. Das Parlament wurde hierüber nicht informiert, denn legal wäre ein solcher Austausch nicht.

    Weitere Beratungen diese Woche

    Die Einrichtung eines EU-PNR-Systems wird am Freitag auf dem Treffen der EU-Innenminister weiter beraten. Während des Mittagessens wollen die Minister überlegen, wie das Parlament doch noch von einem Abschluss überzeugt werden kann. Am Mittwoch soll der neue EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zunächst dem Innenausschuss gut zureden. Rückendeckung kommt von der Kommission, die inzwischen in 15 Mitgliedstaaten die Einrichtung nationaler PNR-Systeme finanziert hatte. Nun wird behauptet, dass diese in einem Zentralsystem „harmonisiert“ werden müssten, die Einführung eines EU-PNR also unentbehrlich sei. Bis Anfang des Jahres hat die Kommission hierfür weitere Mittel reserviert. Ein Land wie die Niederlande, das kein PNR-System beschaffen will, würde auf diese Weise zur Einführung gezwungen.

    Offen ist auch, ob die Abgeordneten im LIBE-Ausschuss sich dazu bewegen lassen das geplante EU-PNR-System und das Abkommen mit Kanada getrennt zu behandeln. Wenn nicht, läge das EU-System für eine längere Zeit auf Eis.

    1. Dezember 2014 2
  • : USA Freedom Act: Kleiner Schritt zur Einschränkung der Überwachung oder zahnloser Tiger?
    USA Freedom Act: Kleiner Schritt zur Einschränkung der Überwachung oder zahnloser Tiger?

    Diese Woche entscheidet der US-Senat über die Zukunft des USA Freedom Act, ein Gesetzesvorschlag zur Beschränkung der Geheimdienst-Überwachung. Die EFF ruft Amerikaner dazu auf, ihre Abgeordneten zu kontaktieren, und den Freedom Act zu unterstützen. Andere kritisieren den Entwurf als zahnlos – oder Zementierung des Status Quo.

    18. November 2014
  • : Rezension: „Identität auf Vorrat – Zur Kritik der DNA-Sammelwut“
    Rezension: „Identität auf Vorrat – Zur Kritik der DNA-Sammelwut“

    DNAbuch_coverentwurf_1.inddÜber eine Millionen DNA-Profile hat das Bundeskriminalamt in einer Datenbank gespeichert. Ein neues Buch betrachtet diese Vorratsdatenspeicherung von Gen-Daten, die klassischerweise aus Krimis bekannt ist, aber immer breiter angewendet wird. Aufgezeigt werden Grenzen und Fehlerquellen – sowie Möglichkeiten für Widerstand, Protest und Organisation.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Vlaska Sumner.

    Auf circa 130 Seiten stellen die Herausgeberinnen des Gen-ethischen Netzwerks eine lesenswerte Sammlung von Beiträgen zusammen, die sich aus verschiedenen Perspektiven mit der polizeilichen DNA-Vorratsspeicherung in Deutschland und anderen Ländern beschäftigen. Der bei Assoziation A erschienene und u.a. von der Wau Holland und Sebastian Cobler Stiftung geförderte Sammelband entstand im Nachgang der Kampagne „DNA-Sammelwut stoppen!“, die in den Jahren 2011 und 2012 den Fokus bürgerrechtlicher Kritik auch auf diese biometrischen Datensammlungen lenken sollte. Damals hatte beispielsweise das überdimensionierte Wattestäbchen – bekannt unter dem Namen „Willi Watte“ – auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ für Aufmerksamkeit gesorgt.

    „Über eine Million Profile: DNA-Sammelwut in Deutschland“

    Im ersten Teil des Buches wird neben den historischen, rechtlichen und biostatistischen Grundlagen vor allem über die Fehlerquellen, Unwägbarkeiten und ständigen Ausweitungen dieser polizeilichen Ermittlungsmethode aufgeklärt. Beispielsweise thematisiert die Journalistin Heike Kleffner in ihrem Beitrag, wie die DNA-Spur einer „unbekannten weiblichen Person“ die Ermittlungen im Mordfall Kiesewetter in die Irre leitete. Die unter dem Begriff „Phantom von Heilbronn“ bekannt gewordene falsche Verdächtigung, verursacht durch eine Verunreinigung von Wattestäbchen für DNA-Probennahmen, war allerdings nur eine Seite des schockierenden Falls, dessen gesamte Dimension erst später im Rahmen der NSU-Ermittlungen offenkundig wurde. Begünstigt wurde die falsche Ermittlungsrichtung nämlich nicht nur durch die vorgeblich so beweiskräftigten DNA-Spuren, sondern mindestens ebenso durch rassistische Stereotype der ermittelnden Polizeibeamten und der aufmerksamkeitsheischenden Medien, die unter der Überschrift „Landfahrer“ und „Spur ins Zigeunermilieu“ mehrere Sinti- und Roma-Familien unter Generalverdacht stellten.

    Die rassistische Komponente von DNA-Datenbanken wird auch im Beitrag von Susanne Schultz über die Methode der Verwandtensuche deutlich: Da in den USA afroamerikanische Familien durchschnittlich größer sind als die Familien weißer US-Amerikaner, geraten durch das in einigen Bundesstaaten übliche, aber unscharfe „familial searching“ diese Bevölkerungsgruppen häufiger in den Fokus polizeilicher Ermittlungen. Vorurteile gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe durch die überwiegend von weißen besetzten Polizeiberufe führen zu einer diskriminierenden Strafverfolgungspraxis, die sich unter dem Stichwort „racial profiling“ auch in Deutschland wiederfindet.

    Der Beitrag über den ausgehöhlten Datenschutz und die Rechtslage in Deutschland zeigt die Problematik der DNA-Sammelwut: Die beim Bundeskriminalamt (BKA) im Verbund mit den Ländern betriebene DNA-Analyse-Datei (DAD) enthält derzeit 1.085.348 Datensätze, davon 826.924 Personen- und 258.424 Spurendatensätze. Anders als vom BKA behauptet, sind die meisten der Einträge jedoch nicht aufgrund schwerer Verbrechen gespeichert. Stattdessen werden dort vorwiegend Diebstahldelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert. Zudem sind die gesetzlichen Vorschriften mit unbestimmten Rechtsbegriffen durchsetzt und in der Praxis werden selbst die wenigen Datenschutzgesichtspunkte – beispielsweise bei der Durchführung von Massengentests – nicht eingehalten. Insgesamt wird damit deutlich, dass für den Gesetzgeber und die Exekutive die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auch in diesem Bereich polizeilicher Datenspeicherung als nachrangig gelten.

    „Individuell und gemeinsam: Kampagnen, Protest, Widerstand hierzulande“

    Der zweite Teil des Buchs gibt einen Überblick zu Kampagnen, Protest und Widerstand gegen die Praktiken der biometrischen Erfassung und die Vorratsdatenspeicherung von DNA-Profilen. Die meist relativ kurzen Beiträge zeichnen ein trauriges Bild: Einerseits wird zwar deutlich, dass es durchaus gezielte Kritik und Widerstand gegen diese Ermittlungsmethode gibt; schon in der gemeinsamen Erklärung verschiedener Frauenverbände zur Errichtung der DNA-Analyse Datei von 1999 hatten diese deutliche Worte gefunden. Dort ist beispielsweise von einem „trojanischen Pferd“ und der Instrumentalisierung der Opfer für „Justizinteressen“ die Rede. Andererseits sind die wenigen Versuche einer Verweigerung der DNA-Abgabe oft nicht erfolgreich.

    Beispielsweise hat die Polizei trotz fehlender richterlicher Anordnung durch Zwangs- und Einschüchterungsmaßnahmen bei der Freiburger Wagengruppe „Sand im Getriebe“ die Abnahme von DNA-Proben erreicht. Auslöser war eine geringfügige Sachbeschädigung in einer Straße in der Nähe. Auch ein Göttinger Antifa-Aktivist musste trotz renitenter Weigerung schließlich eine Speichelprobe abgeben, weil sich das Bundesverfassungsgericht letztendlich für seine Beschwerde als nicht zuständig erklärte. Allerdings sind solche Verweigerungen zugleich oft folgenschwer für die Betroffenen, wie der Beitrag von Winfried Wessolleck zeigt: In Gütersloh wurden 27 Verweigerer eines Massengentests von der Polizei kurzum zu „Tatverdächtigen“ gemacht und von ihnen ein Alibi gefordert. Bei zehn Personen wurde anschließend eine richterliche Anordnung zur Speichelprobe eingeholt, obwohl die Beteiligung an Massengentests eigentlich „freiwillig“ ist. Einer der Verweigerer wurde dann – ohne über die richterliche Anordnung informiert zu werden – von der Polizei in seiner Wohnung überfallen und gefesselt, mit Pfefferspray handlungsunfähig gemacht und auf der Polizeiwache zur Speichelprobe gezwungen. Zwar war die nachträgliche Beschwerde des Anwalts des Betroffenen erfolgreich, da kein Anfangsverdacht vorlag und kein Mensch gezwungen werden kann, den Nachweis seiner Unschuld selbst zu führen. Allerdings blieb die Strafanzeige wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Polizei sowie wegen Verfolgung Unschuldiger gegen Staatsanwaltschaft und Amtsrichterin folgenlos. Ein Klageerzwingungsverfahren wurde ebenfalls abgelehnt.

    Ein ermutigendes Beispiel wird hingegen im Beitrag von Katrin Lange geschildert: Als in Erfurt wegen der Verwüstung von Büroräumen und des Diebstahls einer Spardose mit ca. 15 Euro alle Mitarbeiter der betroffenen Liegenschaft zur Abgabe einer „freiwilligen Speichelprobe“ zum Zweck des Spurenabgleichs aufgefordert worden, zögerte eine Mitarbeiterin aus Unbehagen. Wenig später drohte die Kriminalpolizei in einem Telefongespräch damit, dass die Verweigernde möglicherweise selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangen könnte – samt richterlicher Anordnung der gewünschten DNA-Speichelprobe. Daraufhin verweigerten auch die näheren Kollegen der Mitarbeiterin ihrerseits die Abgabe der Vergleichsprobe.

    „Europa – USA – Global: DNA-Datennetze und Protestkampagnen“

    Im dritten Teil des Buches erweitert sich der Fokus auf internationale Aspekte und Kampagnen. Dass Großbritannien nicht nur in Sachen Videoüberwachung eine weltweite Vorreiterrolle einnimmt, wird im Bericht von Alexander Schwarz deutlich: Weil er vor 20 Jahren in London einen unzulässigen Fahrschein benutzte und deshalb kurzerhand festgenommen wurde, ist sein DNA-Profil noch heute in der britischen DNA-Datenbank (NDNAD) gespeichert – zusammen mit den Profilen fast fünf Millionen weiterer Personen. Zu dieser Unmenge kommen noch ca. 450.000 Spurendatensätze hinzu, wie Helen Wallace in ihrem ausführlichen Beitrag beschreibt. Der Kampagne „GeneWatch“ und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es zu verdanken, dass seit 2011 zumindest die DNA-Daten von Unschuldigen – solange es sich nicht um ein schweres Delikt handelt – gelöscht werden müssen.

    Eric Töpfer nimmt in seinem Beitrag den Vertrag von Prüm und das europäische DNA-Datennetz in den Blick, welches maßgeblich vom SPD-Sicherheitsarchitekten Otto Schily ersonnen und vorangetrieben wurde. Dieser Vertrag dient auch als Vorbild für bilaterale Abkommen, mit denen beispielsweise die USA ihre biometrischen Datenbanken weltweit vernetzen. Zu Recht ordnet Töpfer diese Strategie als „transatlantischen DNA-Freihandel“ ein, obgleich mit Deutschland wegen technischer Schwierigkeiten der automatisierte Abruf nach dem so genannten Hit/no-Hit-Verfahren noch nicht in die Praxis umgesetzt worden ist. Schließlich beleuchtet Uwe Wendling die Lobbypolitik der Biotech-Branche. Am Beispiel der in Washington ansässigen Firma „Gordon Thomas Honeywall ‘Governmental Affairs’“ (GTH-GA) wird gezeigt, mit welchen Tricks die Lobbyisten vorwiegend in afrikanischen Staaten für eine umfassende DNA-Vorratsspeicherung und die Übernahme der FBI-Software CODIS werben.

    Den Abschluss des Buches bildet ein Kompendium für Betroffene von DNA-Speicherungen, das auch im Internet auf den Webseiten des Gen-ethischen Netzwerks oder bei der Initiative Datenschmutz.de zur Verfügung steht. Darin wird neben der komplexen Rechtslage auch die dahinter wirkende DNA-Analysetechnik sowie die Vernetzung von DNA-Datenbanken kurz und übersichtlich erklärt. Schließlich kommen auch Strategien der Gegenwehr zur Sprache.

    Fazit

    Ein äußerst lesenswertes Buch, welches uns vielschichtig und unterhaltsam vor Augen führt, dass Regierungen und Polizeibehörden das Mittel der Vorratsspeicherung nicht nur für den Bereich der Telekommunikationsverbindungsdaten auf der Agenda hatten und haben. Einziges Manko: Die DNA-Sammelwut von Konzernen und privaten Forschungsinitiativen kommt bei der gewählten Fokussierung auf staatliche Bedarfsträger leider nicht zur Sprache. Gut das diese Datenberge unlängst in anderem Zusammenhang einer ausführlichen Kritik unterzogen worden sind.

    Gen-ethisches Netzwerk (Hg.): Identität auf Vorrat – Zur Kritik der DNA-Sammelwut, Assoziation A, 2014, ISBN: 978–3‑86241–439‑0

    Am 27. November findet ab 20 Uhr im Berliner Café k‑fetisch (Wildenbruchstr. 86) die Buchvorstellung und Release-Party statt.

    17. November 2014 4
  • : Lieber Bundesnachrichtendienst: Wir erklären, warum Metadaten sehr wohl personenbezogene Daten sind (Update 3)
    Lieber Bundesnachrichtendienst: Wir erklären, warum Metadaten sehr wohl personenbezogene Daten sind (Update 3)

    Telekommunikations-Verbindungsdaten sind nicht nur aussagekräftiger als Inhalte, sondern rechtlich genauso geschützt. Eine ganze Reihe an Juristen widerspricht damit der Auffassung des BND, dass Metadaten keine personenbezogenen Daten seien. Dass Geheimdienste Gesetze im Geheimen um-interpretieren, hat leider System.

    14. November 2014 13
  • : 45.130 „Konsumenten harter Drogen“ und 2.081 “Land- oder Stadtstreicher” in Baden-Württemberg?
    Bild: Christopher Lauer
    Bild: Christopher Lauer
    45.130 „Konsumenten harter Drogen“ und 2.081 “Land- oder Stadtstreicher” in Baden-Württemberg?

    Wieder was Neues zu den polizeilichen „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die von allen Polizeibehörden des Bundes und der Länder erhoben werden. Sie werden in den Datenbanken der Länder abgelegt und teilweise im beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten INPOL-System gespiegelt. Nach heftiger Empörung hatte das BKA die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ gelöscht. Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hält trotz eines Antrages der gesamten Opposition an den auch in INPOL gespeicherten Kategorien „Geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ fest.

    Wir hatten hier schon mehrfach über parlamentarische Initiativen in Landtagen berichtet, angefragt hatten meist die Fraktionen der Piraten oder der Linken. Jetzt hat sich erstmals eine FDP-Fraktion mit dem Thema befasst. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Baden-Württemberg heißt es, dass 179.729 Personen im POLAS-BW, der Polizeidatenbank des Bundeslandes, gespeichert sind.

    Wie in Berlin gibt es im Ländle Kategorien, die nicht in die BKA-Verbunddatei eingespeist werden. Hierzu gehören 2.081 „Land- oder Stadtstreicher“ und stattliche 45.130 „Konsumenten harter Drogen“. Wie die Polizei zu einer derartigen Einschätzung kommt und in welchem Zeitraum dieser angebliche Drogenkonsum von der Polizei oder dem Datenschutzbeauftragten überprüft wird, bleibt offen. Bei 2.476 Personen besteht angeblich „Fluchtgefahr“. Interessant auch die Kategorie „wechselt häufig Aufenthaltsort“: Insgesamt 12.350 Personen sind hiermit etikettiert. Auch hier bleibt unklar, wie die Polizei an derartige Erkenntnisse gelangt. Durch Meldebehörden?

    Eigentlich sollen die PHW dem Schutz der Polizeikräfte bei Personenkontrollen oder in der Vorbereitung von Hausdurchsuchungen dienen. Dass die Polizei hierzu aber die Unwahrheit sagt, hatten wir bereits über Berlin berichtet. Nun kommt heraus: Auch in Baden-Württemberg werden die PHW lediglich „primär“ zur „Eigensicherung von Polizeibeamten“ genutzt. Denn insbesondere bei personengebundenen Hinweisen „mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität“ liegt der Schwerpunkt „auch auf der Ermittlungsunterstützung“.

    Mit anderen Worten: Die Polizei kann in der Datei nachsehen, ob jemand als „politisch motivierter Straftäter“ geführt wird. Im Polizeisprech heißt das:

    Durch sie [die „personengebundenen Hinweise“] lässt sich polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen.

    Aus anderen Anfragen ist aber bekannt, dass Betroffene auch dann in der Datei landen, wenn sie niemals verurteilt worden sind. Besonders problematisch: Die heiklen Informationen stehen Zehntausenden, bundesweit vielleicht sogar Hundertausenden Polizeikräften zur Verfügung. In der Antwort heißt es:

    Zugriff darauf hat jeder Bedienstete der Polizei Baden-Württemberg, der zumindest eine Abfrageberechtigung für das System besitzt.

    Weitere Details bleiben geheim, weil kein Bundesland den zugrundeliegenden „PHW-Leitfaden“ des BKA veröffentlichen will. Dort sind die „bundeseinheitlichen PHW-Begriffe“ definiert. Das Dokument ist aber als Verschlusssache eingestuft. Das Gleiche gilt für eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit dem Landesinnenministerium erstellte Ergänzung des bundesweiten „PHW-Leitfadens“.

    Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte sich bereits mit den PHW in Baden-Württemberg befasst, allerdings lediglich mit der Kategorie „Freitodgefahr“. Er hatte bezweifelt, dass der PHW zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben notwendig ist und bemängelte auch die „Begrifflichkeit“, da laut wissenschaftlichen Erkenntnissen der Suizidforschung dem Suizid kein „freier Willensentschluss“ zugrunde liege. Allerdings die Wortwahl an jene des BKA-Leitfadens angeglichen.

    Das Innenministerium hatte in der Angelegenheit deshalb einen „Vorstoß auf Bundesebene“ unternommen, um wenigstens einen anderen Begriff zu finden – „bislang ohne Ergebnis“. Vielleicht befasst sich der LfD auch mal mit den „Land- oder Stadtstreichern“ und „Konsumenten harter Drogen“?

    11. November 2014 6
  • : Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten: Angebliches Drängen der Bundesregierung auf kürzere Speicherdauer ist heiße Luft
    Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten: Angebliches Drängen der Bundesregierung auf kürzere Speicherdauer ist heiße Luft

    NoPNR-LogoIm Zuge von Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ wollen die EU-Mitgliedstaaten eine neue Vorratsdatenspeicherung zu Fluggastdaten anlegen. Würde dies beschlossen, müssten Airlines bei jedem interkontinentalen Flug umfangreiche Daten an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln. Eine derartige Regelung existiert bereits mit Kanada, Australien und den USA.

    Die drei Länder konnten gegenüber der Europäischen Union Datensätze mit über 60 Einträgen durchsetzen, die weit in die Privatsphäre reichen (die sogenannten Passenger Name Records, PNR). Mittlerweile fordert auch Mexiko die Übermittlung von PNR-Daten aus der EU und droht andernfalls mit Landeverboten.

    Zu den PNR-Datenkategorien gehören ausführliche Kontaktangaben sowie Informationen zum Ticket und zur Reiseroute, das ausstellende Reisebüro, Kreditkarteninformationen oder Essenswünsche. Auch Hotelbuchungen bei längeren Flügen werden mitgeteilt, ebenso welche weiteren Personen in etwaigen Doppelzimmern übernachten. Die Informationen werden von den zuständigen Behörden für bis zu 15 Jahre gespeichert.

    Die EU-Kommission startete bereits 2008 eine Initiative für eine eigene, europäische Fluggastdatensammlung. Viele Mitgliedstaaten hatten den Richtlinienentwurf wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. Der deutsche Bundesrat fordert, das EU-PNR-System nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung zu prüfen, denn die Daten würden „ohne Anlass” gesammelt. Das Europäische Parlament hatte die Datensammlung nicht weiter beraten, nachdem der Entwurf zur neuerlichen Beratung in den Innenausschuss zurück überwiesen worden war.

    Regierungen wollen Angst vor „ausländischen Kämpfern“ nutzen

    Trotzdem wollen die Regierungen der Mitgliedstaaten jetzt einen neuen Versuch starten und die Angst vor „ausländischen Kämpfern“ nutzen, um das EU-Parlament doch zum Abschluss des Abkommens zu bewegen. „Arbeiten“ hierzu sollten noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Die Regierungen des Rates der Europäischen Union üben nun Druck auf die EU-Abgeordneten aus den 28 Mitgliedstaaten aus.

    Die Einrichtung von Fluggastdatenbanken wird unter anderem in der Resolution 2178 gefordert, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im September beschlossen hatte. In dem Text wird eine „akute und zunehmende Bedrohung, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgeht“ beargwöhnt. Die UN-Resolution und die darin enthaltenen Forderungen waren zuvor bei Treffen der EU-Kommission und einigen Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) mit dem US-Heimatschutzministerium erörtert worden.

    Die Bundesregierung hatte sich in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ebenfalls für die neue PNR-Datenbank stark gemacht:

    Wenn sich aus anderen operativen Maßnahmen (etwa Durchsuchungen oder Quellenhinweisen) Erkenntnisse und Hinweise ergeben, könnte die retroaktive Analyse der PNR-Daten und Reisebewegungen dieser Personen weitere hilfreiche Ermittlungsansätze liefern und z.B. bisher unbekannte Verbindungen zwischen Personen verdeutlichen.

    Auch ohne PNR-Abkommen werden Fluggastdaten getauscht

    Die Daten sollen nach dem gegenwärtigem Entwurf für mindestens fünf Jahre gespeichert werden, innereuropäische Flüge wären zunächst ausgenommen. Angeblich wolle sich das Bundesinnenministerium sich für eine Verkürzung der Speicherdauer stark machen. Dabei handelt es sich wohl um eine Nebelkerze, um Kritik an dem Abkommen verstummen zu lassen. Denn auch auf mehrfache Nachfragen in der Bundespressekonferenz konnten die zuständigen Staatssekretäre nicht mitteilen, welchen Vorschlag die Bundesregierung hierfür machen will:

    Wir sind nicht nur bereit, diese Speicherfristen von fünf Jahren auf eine kürzere Dauer herunterzusetzen, sondern wir werden uns auch aktiv dafür einsetzen. Wie viel und was dabei herauskommt, dazu will ich jetzt hier in der Regierungspressekonferenz keine Forderung aufstellen. Das wird man im Rahmen der Verhandlungen mit den bekanntermaßen zahlreichen Akteuren sehen müssen, wenn es um die Verabschiedung eines EU-Rechtsaktes geht.

    Auch ohne PNR-Abkommen werden von den meisten EU-Mitgliedstaaten vor Abflügen Fluggastdaten weitergegeben. Es handelt sich dabei um die sogenannten erweiterten Fluggastdaten (Advanced Passenger Information, API). Hierzu gehören alle Daten des genutzten Reisedokuments sowie Daten zum Verkehrsmittel (Flugnummer und Airline, Abflug- und Zielort). Diese werden gewöhnlich nur bei interkontinentalen Flügen verarbeitet.

    Morgen Debatte im Innenausschuss des EU-Parlaments

    Nun wird geprüft, ob die API-Daten auch bei Flügen innerhalb der EU genutzt werden könnten. Sie könnten das EU-PNR-Abkommen insofern ergänzen, als dass der Datentausch bei innereuropäischen Flügen dann nicht mehr freiwillig wäre. Entsprechende Prüfungen werden nun vom Netzwerk der Flughafenpolizeien AIRPOL vorgenommen.

    Inmitten der Auseinandersetzungen um den Ausstieg Großbritanniens aus zahlreichen EU-Abkommen im Bereich Innen- und Justizpolitik hat die britische Regierung nun angekündigt, auf der Übermittlung von API-Daten zu bestehen. Zahlreiche europäische Airlines würden dem bereits nachkommen, deutsche jedoch nicht. Daher drohen beispielsweise der Lufthansa Landeverbote.

    Allem Anschein nach handelt es sich bei der britischen Drohung aber eher um den Versuch, die Auseinandersetzung um mehr Fluggastdaten zu befördern. Denn gleichzeitig sitzt die britische Regierung einer EU-Arbeitsgruppe vor, die den API-Austausch für alle EU-Mitgliedstaaten vorbereiten und regeln soll.

    Morgen wird die PNR-Fluggastdatenspeicherung im Innenausschuss des EU-Parlaments beraten. Die Debatte kann ab 11.30 live verfolgt werden.

    10. November 2014 2
  • Kennzeichenscanner und Rasterfahndung von Autos: Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Pkw-Maut
    Mautbrücke auf der A81. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:KlausFoehl">KlausFoehl</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Kennzeichenscanner und Rasterfahndung von Autos Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Pkw-Maut

    Die umstrittene Pkw-Maut soll mit einer neuen Datenbank und Kennzeichen-Scannern überwacht werden. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor, den wir veröffentlichen. Demnach sollen die Daten nur dafür verwendet werden dürfen – die Geschichte zeigt aber, dass das äußerst unwahrscheinlich ist.

    31. Oktober 2014 65
  • : Was macht ihr mit meinen Daten? Malte Spitz erneut visualisiert – in Buch und Infografik
    Was macht ihr mit meinen Daten? Malte Spitz erneut visualisiert – in Buch und Infografik

    Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat zusammen mit Brigitte Biermann ein Buch geschrieben, das wir gerade lesen: Was macht ihr mit meinen Daten?

    Malte Spitz ist Spitzenpolitiker der Grünen und Digital Native. Während alle nur theoretisch über Datenschutz diskutieren, will er es genau wissen. Wer hat welche Information über mich gespeichert, wer verarbeitet welche Angaben über mein Leben? Er wagt eine Expedition zu den Orten, an denen sonst keiner hartnäckig nachfragt: Behörden, Mobilfunkanbieter, Krankenkassen, Datenbanken und Rechenzentren. Denn wer auch immer unsere Daten sammelt, gewinnt Macht über uns. Der Datenschutz ist deshalb die zentrale Machtfrage des 21. Jahrhunderts. Malte Spitz liefert die längst überfälligen Grundlagen für eine Diskussion, die gerade erst an ihrem Anfang steht.

    Die Datenfreunde haben diese Daten analysiert und aufbereitet, und Spiegel Online hat es veröffentlicht: Mein Datenschatten als Grafik: So durchschaubar sind wir

    Aus den Antworten ergibt sich ein riesiger Datenschatten, eine Sammlung von Einträgen in elektronischen Verzeichnissen, die zum Teil mehr als ein Jahrzehnt in die Vergangenheit reicht. Wohin Malte Spitz geflogen ist, wann er sich bei der Bahn beschwert hat, wer seine Klicks im Internet speichert, all das findet sich in seinem Datenschatten. Den zeigt diese Abbildung – mit dem Mauszeiger lassen sich über die Buttons oben bestimmte Datenquellen hervorheben.

    Rüber zu SpOn klicken – oder hier:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.spiegel.de anzuzeigen.

    28. Oktober 2014 6
  • : Versteckte Hinweise in Polizeidatenbanken: Innenministerien sagten bislang nur die halbe Wahrheit
    Gemeint ist der Berliner Innensenator Frank Henkel. (Bild: Kampagne)
    Gemeint ist der Berliner Innensenator Frank Henkel. (Bild: Kampagne)
    Versteckte Hinweise in Polizeidatenbanken: Innenministerien sagten bislang nur die halbe Wahrheit

    Seit sechs Wochen berichten wir hier über die Verwendung von „personengebundenen Hinweisen“ (PHW) in Polizeidatenbanken. Kleine Anfragen der Berliner Piratenfraktion und der Linksfraktion im Bundestag hatten zutage gefördert, dass zu rund 1,5 Millionen Personen versteckte Hinweise existieren, mit denen diese in Kategorien wie „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittel-Konsument“ oder „Prostitution“ klassifiziert werden.

    Auch das Bundeskriminalamt vergibt und verarbeitet PHW. Die Datenfelder nicht bundesweit einheitlich: Während beispielsweise beim BKA Daten über „Fixer” und „Landstreicher” gesammelt werden, erhebt Berlin auch Personen mit „Aufenthaltsverbot“, „Serienbrandstifter“ und „Stalker“. Die heimlichen Datenfelder werden von Landeskriminalämtern teilweise in das bundesweite Informationssystem INPOL eingestellt.

    BKA löscht einige Kategorien, Berliner Innensenator schaltet auf stur

    Nach kritischen Medienberichten sah sich das BKA immerhin gezwungen, die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ zu löschen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) weigert sich jedoch, die Label „Geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ wie von der Opposition beantragt ebenfalls zu entfernen.

    Bislang wurde stets behauptet, die PHW dienten lediglich der Eigensicherung von Polizeikräften. Wenn also gegen Personen ermittelt wird oder diese polizeilich überprüft werden, werden die BeamtInnen zur Vorsicht angehalten. Dies sei der einzige Zweck der Datensammlung, angeblich sei es beispielsweise nicht möglich, sich alle „Straftäter linksmotiviert“ anzeigen zu lassen.

    Bereits nach Antworten auf frühere Anfragen schien es unlogisch, auf welche Weise die PHW „Rezeptfälscher“ oder „Auskunftssperre“ einer „Eigensicherung“ dienen sollen. In einer weiteren Antwort wird nun kleinlaut nachgeschoben, die versteckten Hinweise könnten durchaus einer „Ermittlungsunterstützung“ dienen. Deshalb würden sie nicht „personengebundene Hinweise“ genannt, sondern hießen „ermittlungsunterstützende Hinweise“ (EHW). An anderer Stelle werden diese EHW als „begründete ermittlungstaktische Hinweise“ bezeichnet.

    Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz der Länder prüft weiteres Vorgehen

    Das Berliner Innenministerium hat also bislang zur Nutzung der PHW gelogen. Mittlerweile werden die heimlichen Kategorien auch auf Ebene der Innenministerkonferenz der Länder diskutiert. Innensenator Henkel will beispielsweise einige Kategorien umbenennen – eine klar kosmetische Korrektur. Nach Angaben des Innensenats prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aber auch, inwiefern die PHW und EHW wenigstens formal getrennt werden müssen.

    Auf welche Weise die „Hinweise“ vergeben werden ist geheim. Ein vom BKA herausgegebener bundesweiter Leitfaden ist als „Verschlusssache“ eingestuft, das Gleiche gilt für die „Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden“. Eine Veröffentlichung würde laut dem Innensenat „den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden“.

    „Straftäter linksmotiviert“ können „gewalttätig“ sein, „Straftäter rechtsmotiviert“ aber nicht?

    Angesichts immer neuer Details zu PHW und EHW kann dies jedoch nicht hingenommen werden. Denn nun kommt ebenfalls heraus, dass viele Betroffene gleich mehrfach mit den heimlichen Kategorien versehen sind. So kann ein „BTM-Konsument“ auch „gewalttätig“ oder „bewaffnet“ sein, ebenso ein „Straftäter linksmotiviert“. Anders sieht es bei „Straftäter rechtsmotiviert“ aus, diese werden in Berlin demnach eher als Schreibtischtäter eingestuft. Bliebe noch zu erwähnen, dass auch die Kategorie „Straftäter“ in die Irre führt: Denn die PHW werden auch dann vergeben, wenn nie eine Verurteilung erfolgte.

    Mittlerweile gibt sich der Berliner Innensenator auch hinsichtlich der Vergabe des Merkmals „ansteckende Krankheit“ zugeknöpft. Lange war unklar, ob entsprechende Meldungen von Gesundheitsämtern kommen. Nun heißt es, dass die PHW auch ohne Vorliegen eines ärztlichen Attestes vergeben werden, nämlich „soweit diese Angabe von der betroffenen Person selbst gemacht wird“. Nach welchen Kriterien und nach welcher Dauer wird dieser PHW dann aber gelöscht?

    28. Oktober 2014 8
  • : Internationale Datenschutzkonferenz auf Mauritius: Ein (etwas) persönlicher Reisebericht von Peter Schaar
    Woran denkt man auf Mauritius? Richtig: Datenschutz. Bild: Romeodesign. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en">BY 3.0</a>.
    Internationale Datenschutzkonferenz auf Mauritius: Ein (etwas) persönlicher Reisebericht von Peter Schaar

    Im Frühjahr erreichte mich – mehrere Monate nach meinem Ausscheiden aus dem Amt des Bundesbeauftragten – eine Einladung nach Mauritius zur 36. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten vom 13.–16. Oktober 2014. Ob ich denn bereit sei, eine Diskussionsrunde zur UN-Resolution vom Dezember 2013 zu moderieren. Leider sei man aber nicht in der Lage, die Reise- und Übernachtungskosten zu übernehmen – Mauritius ist ein armes Land. Ich sagte zu: Dieses weltweit wichtigste Treffen der Datenschutz-Community war es mir Wert.

    Dieser Gastbeitrag von Peter Schaar erschien zunächst auf seinem Blog der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Wir übernehmen ihn mit freundlicher Genehmigung.

    Deutschland schickt keine hochrangigen Vertreter

    Dort angekommen, stellte ich allerdings fest, dass nicht alle diese Einschätzung teilten, vor allem nicht meine ehemaligen deutschen Kolleginnen und Kollegen. Keine einzige deutsche Datenschutzbehörde war auf Chefebene vertreten – wohl das erste Mal in der 36-jährigen Geschichte der Internationalen Datenschutzkonferenz, die 1979 in Bonn gegründet worden war. Immerhin hatte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zwei Vertreter auf Fachebene geschickt. Bereits kurz nach meiner Ankunft wurde ich von vielen Konferenzteilnehmern gefragt, warum denn Deutschland so schwach vertreten sei – schließlich würden doch die deutschen Datenschützer immer sehr lautstark darauf pochen, den Datenschutz auch international zu gewährleisten. Außer einem verlegenen Achselzucken fiel mir dazu keine plausible Antwort ein.

    Datenschutzvertreter aus anderen europäischen Staaten und anderen Weltteilen hatten den langen Weg aber nicht gescheut. Die Datenschutzbeauftragten nahezu aller größeren (und vieler kleinerer) Staaten waren persönlich vertreten, etwa die Präsidentin der französischen CNIL, der britische Information Commissioner, der Leiter der spanischen Datenschutzbehörde und die Vorsitzende der amerikanischen Federal Trade Commission, die Datenschutzbeauftragten Kanadas, Australiens und Neuseelands und etlicher Staaten Afrikas und Asiens.

    Klare Worte zu Big Data

    Und sie waren produktiv. Auf ihrer internen Sitzung verabschiedeten sie verschiedene Entschließungen (bisher nur in englisch – ob eine deutsche Übersetzung geplant ist, ist mir nicht bekannt). Sie behandeln das Internet of Things, Big Data, eine verbesserte Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden und die Zukunft des Datenschutzes angesichts zunehmender staatlicher Überwachungsaktivitäten.

    Sehr klar äußert sich die Konferenz zu Big Data: Das Prinzip der Zweckbindung müsse auch in Zeiten massenhafter Datenverarbeitung respektiert werden. Die Speicherung von Daten außerhalb gesetzlicher Grenzen sei weiterhin unzulässig. Zur Datenanalyse und zur Profilbildung dürften personenbezogene Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen verwendet werden. Von entscheidender Bedeutung sei es, dass die Betroffenen soweit wie möglich die Kontrolle über ihre Daten behalten und dass ihnen die dafür erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen. Wichtig seien dabei Ansätze von Privacy by Design, also des technologischen Datenschutzes. Die Verwendung anonymer oder pseudonymisierter Daten könne dazu beitragen, die mit Big Data verbundenen Datenschutzrisiken zu minimieren. Allerdings müsse dabei beachtet werden, dass auch pseudonymisierte Daten zumindest indirekt personalisiert werden könnten. Deshalb bedürfe es hier besonderer Schutzmaßnahmen. Schließlich müssten die Verantwortlichen nachvollziehbar gewährleisten, dass ihre Verfahren den Datenschutzvorgaben entsprechen. Dazu gehöre auch die Transparenz und Kontrolle von Algorithmen. Big Data dürfe nicht dazu führen, dass automatisierte Entscheidungen zuungunsten des Betroffenen stattfinden. Jedenfalls müsse es jederzeit möglich sein, die Ergebnisse von Datenanalysen und darauf basierende Entscheidungen durch Menschen zu überprüfen.

    Technologische und rechtliche Konsequenzen

    In ihrer Entschließung „The right to privacy in the digital age“ betonen die Datenschutzbeauftragten die Notwendigkeit, Schlussfolgerungen aus der gleichnahmigen Entschließung der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom Dezember 2013 und dem von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navanethem Pillay im Juli 2014 vorgelegten Bericht zur globalen Überwachung zu ziehen. Nur wenn technologische und rechtliche Konsequenzen aus den Erkenntnissen und Empfehlungen gezogen werden, lasse sich Datenschutz im Kontext moderner Kommunikationstechnologien gewährleisten. Die in der Konferenz vertretenen Datenschutzbehörden wollen aktiv für die Beachtung der Datenschutzprinzipen auch bei elektronischen Überwachungsmaßnahmen einzutreten und sie fordern verstärkte Möglichkeiten, den mit der elektronischen Überwachung verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Schließlich wollen die Datenschutzbehörden den gegenseitigen Informationsaustausch zu Überwachungsprogrammen und den Praktiken der Datenschutzkontrolle über solche Programme verstärken.

    Beachtlich ist diese Entschließung vor allem deshalb, weil sich hier die Datenschutzbehörden dazu bekennen, das Menschenrecht auf Privatsphäre auch außerhalb ihres nationalen Rahmens und auch gegenüber Sicherheitsbehörden durchzusetzen, obwohl insbesondere die Geheimdienste in vielen Ländern nicht der Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte unterliegen. Es macht aber wenig Sinn, die Erhebung von immer mehr persönlichen Daten durch Unternehmen und die massenhafte Überwachung durch staatliche Stellen isoliert zu betrachten. Spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens kann nicht mehr übersehen werden, dass beide Bereiche zusammenhängen und dass es einen deutlichen Zusammenhang zwischen staatlicher Massenüberwachung und privatwirtschaftlichem Datenhunger gibt.

    Datenschutz in der globalisierten IT-Welt

    Auf der anschließenden öffentlichen Konferenz wurden die Diskussionen zu den unterschiedlichsten Datenschutzthemen fortgesetzt. Neben den Datenschutzbehörden kamen dabei auch Unternehmen, Politiker und (einige wenige) Vertreter/innen der Zivilgesellschaft zu Wort. Wie ein roter Faden zog sich die Frage durch (fast) alle Reden und Diskussionsrunden, wie der Datenschutz in der globalisierten IT-Welt gewährleistet werden kann. Datenschutz dürfe nicht an nationalen Grenzen halt machen – so eine von allen geteilte Einschätzung. Unternehmensvertreter beschrieben die Schwierigkeiten, mit unterschiedlichen, teils gegensächlichen Rechtsordnungen umzugehen. Offenbar wächst selbst bei US-Companies die Erkenntnis, in welchem Maße die Massenüberwachung ihre Geschäftsmodelle beeinträchtigt hat. Immer wieder wurde auch deutlich, wie wichtig die Bemühungen zur einer Reform des EU-Datenschutzrechts sind. Ein Scheitern dieses Reformprozesses würde den Datenschutz nicht nur in Europa zurückwerfen, es wäre ein schwerer Schlag gegen die die weltweiten Bemühungen, die Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu schützen. Nicht nur das Recht, auch die Technik muss den Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre entgegenwirken – so eine immer wieder zu hörende Forderung. Die vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx initiierte Vernetzung von technischen Datenschutzexperten (Internet Privacy Engeneering Network – IPEN) ist dabei von zentraler Bedeutung.

    Und Mauritius? Über diese wundervolle Insel könnte ich manches erzählen. Aber dies ist meinen persönlichen Freunden und Verwandten vorbehalten – sorry!

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Schaar

    23. Oktober 2014 3
  • : Wir haben einen neuen und alten EU-Datenschutzbeauftragten
    via edps.europa.eu
    Wir haben einen neuen und alten EU-Datenschutzbeauftragten

    Am Montag haben wir die Kandidaten für die Wahl zum EU-Datenschutzbeauftragten vorgestellt. Nach einer dreistündigen Anhörung am Montag haben sich die EU-Parlamentarier entschieden, wen sie der Konferenz der Präsidenten und dem Rat als finale Kandidaten vorschlagen.

    Das Rennen gemacht haben Giovanni Buttarelli und Wojciech Rafał Wiewiórowski. Dabei soll Buttarelli, der bisher als Stellvertreter des scheidenden EU-Datenschutzbeauftragten im Amt war, dessen Rolle übernehmen und Wiewiórowski, der bisher polnischer Datenschutzbeauftragter war, soll die Stellvertreterrolle einnehmen. Die Wahl fiel sehr klar aus, Buttarelli bekam 34 Stimmen vor dem Zweitplatzierten Padova mit 21 Befürwortern aus dem LIBE-Komitee, Wiewiórowski wurde sogar mit 53 Stimmen und damit 44 Stimmen Vorsprung zum Stellvertreter gewählt.

    Der Grünenabgeordnete Jan Philipp Albrecht, der für seinen Einsatz für Datenschutz bekannt ist, zeigt sich zufrieden mit der Wahl, wie The Register zitiert:

    Sie stehen für Erfahrung und Kontinuität in einer Zeit, in der eine starke Präsenz des EU-Datenschutzbeauftragten eine tragende Rolle spielen wird, insbesondere bezüglich der Umsetzung der neuen Datenschutzregelungen in ganz Europa.

    22. Oktober 2014 3
  • : Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick
    Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick

    EDPS Logo

    Bei der Neuwahl des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gab es erhebliche Verzögerungen, doch morgen soll endlich im EU-Parlament abgestimmt werden. Schon im Januar haben wir berichtet, dass der bisherige Amtsinhaber Peter Hustinx so schnell keinen Nachfolger bekommen wird, da die Europäische Kommission beim ersten Anlauf alle vorgeschlagenen Kandidaten für die Endrunde abgelehnt hatte.

    Nach einer wiederholten Bewerbungsprozedur konnte man sich endlich auf fünf Bewerber einigen, die sich nun in der nächsten Runde den Fragen des EU-Parlamentes, genauer genommen des LIBE-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, stellen müssen. Heute Abend von 19:00 – 22:30 wird die Anhörung stattfinden, morgen um 17:00 Uhr kommt es zur Abstimmung. Danach folgen Verhandlungen der Konferenz der Präsidenten mit dem Rat, in denen der Europäische Datenschutzbeauftragte und sein Nachfolger final bestimmt werden.

    Hier eine kurze Vorstellung der fünf Kandidaten:

    Noëlle Lenoir

    Lenoir ist eine erfahrene französische Politikerin. Schon 1982 wurde sie Direktorin der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Sie hat auch einen starken Hintergrund im Bereich Ethik und Menschenrechte, unter anderem war sie Präsidentin des Internationalen Bioethik-Komitees der UNESCO. Von 1992 bis 2001 war sie als erste Frau Mitglied des französischen Verfassungsgerichtes.

    Neben ihrer politischen Laufbahn hat Lenoir an Universitäten Rechtswissenschaften gelehrt und für Zeitungen und Rundfunk gearbeitet. In ihrer Bewerbung stellt sie vor allem ihre Befähigung zum internationalen Dialog heraus, denn derzeit arbeitet sie in der Pariser Niederlassung einer amerikanischen Anwaltskanzlei.

    Ich bin eine glühende Europäerin. Mein Glaube in Europa kommt nicht aus der Zeit, in der ich als Ministerin für Europäische Angelegenheiten zur Zeit der Erweiterung und der Entwicklung des Verfassungsvertrags tätig war. Er war schon immer da. Aber heute, in einer sich verändernden Welt […] scheint das europäische Projekt noch wichtiger für die Verteidigung der Werte, die wir teilen. Die Kontrolle der Entwicklung der Informationsgesellschaft, in der wir leben, und die Aufsicht über Überwachungssysteme, die selbige begleiten, sind ganz eindeutig Teil dieses europäischen Projekts. Das bedeutet auch, dass die europäische Politik zum Schutz persönlicher Daten nichtig ist, wenn die EU nicht offen ist für den internationalen Dialog, insbesondere mit Ländern, mit denen Daten am häufigsten ausgetauscht werden.

    Yann Padova

    Padova stammt, wie Lenoir, aus Frankreich und hat ebenso für die französische Datenschutzbehörde CNIL gearbeitet. Von 2006 bis 2012 war er als Generalsekretär der Institution tätig. Während dieser Zeit wurden unter anderem Bußgeldforderungen gegenüber Google durchgesetzt, als „Street View“-Autos unberechtigterweise WLAN-Informationen erhoben haben. Seinerzeit hat er weitgehende Umstrukturierungsmaßnahmen in der Behörde durchgesetzt. Aktuell ist Padova bei Baker & McKenzie in Paris tätig und berät dort Unternehmen. Seine Management-Fähigkeiten sieht er als schlagkräftiges Qualifikationsargument:

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird seine Methoden erneuern müssen, indem er seine Ratgeberrolle stärkt. Die Umstrukturierung von Verwaltung war die letzten sechs Jahre meine tägliche Arbeit. Und ich weiß, dass das sowohl Energie als auch Vorstellungskraft erfordert. Ich weiß, dass es die Fähigkeit braucht, mit vielerlei Stakeholdern zu kommunizieren als auch Bestimmtheit, Entscheidungen zu treffen.

    Cinzia Biondi

    Biondi kommt aus Großbritannien und hat umfangreiche Erfahrungen als Anwältin bei großen Banken und Unternehmen, wie der Bank of Scotland oder Morgan Stanley. Sie hat eine Beratungsfirma gegründet, die Firmen bei der Einhaltung der Europäischen Datenschutzbestimmungen unterstützen soll und ist Koautorin des Buches „Handbook on Data Protection“, das 2004 erschien.

    In ihrem Motivationsschreiben für die Stellung als stellvertretende EDSB stellt sie heraus, wie ihre Praxiserfahrungen in der Wirtschaft sie für die Aufgabe qualifizieren:

    Durch meine Arbeit auf den höchsten Ebenen der Industrie habe ich aus erster Hand und „am Boden“ die Unterschiede in Haltungen, Ängsten und Mythen über Datenschutz und Privatsphäre kennengelernt. Ich bin gut dafür geeignet, die möglichen Herausforderungen zu erkennen und effektiv zu adressieren, die der Europäische Datenschutzbeauftragte bewältigen muss um Compliance und gute Verwaltungspraktiken auf diesem Gebiet zu fördern und durchzusetzen.

    Wojciech Rafał Wiewiórowski

    Wiewiórowski ist seit 2010 polnischer Landesdatenschutzbeauftragter und hat sich für den Posten des Stellvertretenden EDSB beworben. Der Jurist mit einer Spezialisierung auf IT-Recht hat vor allem einen juristischen und akademischen Hintergrund. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender der „Article 29 Working Party“, einem unabhängigen Beratungsgremium der EU-Kommission zu Fragen des Datenschutzes, und konnte dort schon EU-Erfahrungen sammeln.

    Wiewiórowski ist der einzige Kandidat aus den ehemaligen Ostblock-Staaten und betont das auch in seiner Bewerbung:

    Ich bin kein „digital native“. Ich wurde in der „analogen“ Welt geboren. Gleichzeitig war die Welt, in der ich als Kind und Jugendlicher aufgewachsen bin, die Welt hinter dem Eisernen Vorhang. Das Informationszeitalter und das Internet kamen zum gleichen Zeitpunkt in diese Welt wie Freiheit und Demokratie – zu Beginn der 90er. Zu erfahren, wie wir Informationen selbst erschließen können, ohne Zensur und mit Hilfe moderner Geräte, war die Erfahrung von Freiheit und die Lehrstunde sozialer Fertigkeiten für eine ganze Generation junger Erwachsener zur Zeit meines Jurastudiums.

    Giovanni Buttarelli

    Butarelli ist der einzige Kandidat, der sowohl für den Posten des stellvertretenden als auch des Haupt-Datenschutzbeauftragten nominiert ist. Schon in der ersten Runde war er in der engeren Auswahl, wurde dann aber von der Kommission abgelehnt. Dabei hat Butarelli mit Abstand die meiste Erfahrung, denn er ist bereits seit 2009 Stellvertreter des amtierenden EDSB Hustinx und war zuvor zwölf Jahre als Generaldirektor unter dem engagierten, italienischen Datenschutzbeauftragten Stefano Rodota tätig [Hinweis: vorher stand hier, dass Buttarelli selbst Datenschutzbeauftragter gewesen sei. Das haben wir korrigiert]. Und so steht seine Motivation im Zeichen der Fortführung seines bisherigen Amtes als Stellvertreter von Peter Hustinx:

    Es wäre mir eine Ehre, dem EU-Gesetzgeber weiterhin dabei zur Seite stehen zu können, die aktuelle Rahmengesetzgebung zu modernisieren und zu kräftigen und dabei exisitierende und neue enthaltene Prinzipien robust genug zu machen, um mit den wachsenden Herausforderungen grenzüberschreitender Datentransfers umzugehen. Wir müssen uns in die Lage versetzen, die Herausforderungen der Welt vorherzusehen, die unsere Kinder bewohnen werden.

    Wir verfolgen gespannt, welche der Kandidaten das Parlament wählen und in die letzte Runde schicken wird. Leider werden die Anhörungen heute Abend nicht gestreamt, wir berichten, sobald wir die Aufzeichnungen gesichtet haben.

    20. Oktober 2014 1