Die Deutschlandradio-Sendung Breitband berichtet über „Verwirrung ums Leistungsschutzrecht“ und hat zwei Interviews dazu online gestellt:
Das gesamte Interview mit Matthias Spielkamp hier als MP3. Spielkamp antwortet zuerst auf die Frage, was gegen ein Leistungsschutzrecht spricht.
Das gesamte Interview mit Christoph Keese hier als MP3. Keese antwortet zuerst auf die Frage, warum wir ein Leistungsschutzrecht brauchen.
Hier findet sich die Rede unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel bei den Zeitschriftentagen des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger.
Die neue Koalition hat von Ihrer Seite schon grundsätzliche Zustimmung in einer anderen Rechtsfrage erfahren, nämlich in der Frage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Ich weiß um manche Bedenken, die es bei Autoren und natürlich vor allem in der Internetgemeinde gibt. Doch eine überhand nehmende Gratismentalität steht dem wirtschaftlichen Erfolg mit Presseerzeugnissen entgegen. Der Pressevielfalt ist damit nicht gedient. Das heißt, wir müssen uns mit diesem neuen Schutzrecht beschäftigen. Es muss natürlich ausgewogen den Interessen aller Beteiligten gerecht werden – der Autoren, der Verleger, der kommerziellen Nutzer und der Endnutzer. Ich weiß, dass sich das sehr viel leichter sagt, als es sich nachher umsetzen lässt. Auch hier bitte ich um aktive Mitarbeit, damit wir in diesem sehr spannungsgeladenen Geflecht zu einer vernünftigen Rechtsgrundlage kommen.
Tagesspiegel berichtet über den VDZ-Kongress: Gute Information gibt es nicht gratis.
Jörges findet das Internet zu oberflächlich. Zeitungen und Zeitschriften würden Lesern einen besseren Hintergrund verschaffen können, sagte er – und erntete dafür Widerspruch von Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau. „Es ist ein Irrtum, dass Printmedien immer noch die Agenda setzen.“ Zwar glaubt Blau fest an die Zukunft von Print, der Ort gesellschaftlicher Diskussionen sei inzwischen jedoch das Internet. Die Autorität der Online-Angebote entstehe durch die Qualität der Autoren und die Transparenz. Wichtig sei jedoch, die Menschen auf Augenhöhe anzusprechen.
Robin Meyer-Lucht war auch vor Ort und berichtet über den Vortrag des Juristen Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse.
-Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte übernommen werden, für die nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.[…]
– Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.
– Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.
Und auch Matthias Spielkamp kommentiert den Vortrag von Mathias Schwarz: Leistungsschutzrecht: Alter Wein in alten Schläuchen.
Es sind gefährliche Zeiten, in denen das Selbstverständliche wie ein gütiges Zugeständnis verkauft wird. Ein Schutzrecht, das leistet, was die Verlage gern hätten – das Aggregieren und sonstige „gewerbliche Nutzen“ von Inhalten zu unterbinden oder zumindest abgabepflichtig zu machen – müsste so weit gehen, dass das Schutzrecht selbst die Pressefreiheit in Gefahr bringt. Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein.
Christiane Schulzki-Haddouti hat in der Futurezone fünf mögliche Optionen eines Leistungsschutzrechtes beschrieben: Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen.
1. Enteignung der Urheber zugunsten der Verlage.
2. Einschränkung des Zitierrechts.
3. Die Textindustrie erhält dieselben Rechte wie die Musik- und Filmindustrie.
4. Die Verwertungsgesellschaften dürfen eine Internet-Abgabe einziehen.
5. Internet-Access-Provider und Mobilfunkbetreiber finanzieren eine Kulturflatrate.
Diese Zusammenstellung an Infomationsquellen könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.