Verwirrung ums Leistungsschutzrecht

Die Deutschlandradio-Sendung Breitband berichtet über „Verwirrung ums Leistungsschutzrecht“ und hat zwei Interviews dazu online gestellt:

Das gesamte Interview mit Matthias Spielkamp hier als MP3. Spielkamp antwortet zuerst auf die Frage, was gegen ein Leistungsschutzrecht spricht.
Das gesamte Interview mit Christoph Keese hier als MP3. Keese antwortet zuerst auf die Frage, warum wir ein Leistungsschutzrecht brauchen.

Hier findet sich die Rede unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel bei den Zeitschriftentagen des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger.

Die neue Koalition hat von Ihrer Seite schon grundsätzliche Zustimmung in einer anderen Rechtsfrage erfahren, nämlich in der Frage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Ich weiß um manche Bedenken, die es bei Autoren und natürlich vor allem in der Internetgemeinde gibt. Doch eine überhand nehmende Gratismentalität steht dem wirtschaftlichen Erfolg mit Presseerzeugnissen entgegen. Der Pressevielfalt ist damit nicht gedient. Das heißt, wir müssen uns mit diesem neuen Schutzrecht beschäftigen. Es muss natürlich ausgewogen den Interessen aller Beteiligten gerecht werden – der Autoren, der Verleger, der kommerziellen Nutzer und der Endnutzer. Ich weiß, dass sich das sehr viel leichter sagt, als es sich nachher umsetzen lässt. Auch hier bitte ich um aktive Mitarbeit, damit wir in diesem sehr spannungsgeladenen Geflecht zu einer vernünftigen Rechtsgrundlage kommen.

Tagesspiegel berichtet über den VDZ-Kongress: Gute Information gibt es nicht gratis.

Jörges findet das Internet zu oberflächlich. Zeitungen und Zeitschriften würden Lesern einen besseren Hintergrund verschaffen können, sagte er – und erntete dafür Widerspruch von Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau. „Es ist ein Irrtum, dass Printmedien immer noch die Agenda setzen.“ Zwar glaubt Blau fest an die Zukunft von Print, der Ort gesellschaftlicher Diskussionen sei inzwischen jedoch das Internet. Die Autorität der Online-Angebote entstehe durch die Qualität der Autoren und die Transparenz. Wichtig sei jedoch, die Menschen auf Augenhöhe anzusprechen.

Robin Meyer-Lucht war auch vor Ort und berichtet über den Vortrag des Juristen Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse.

-Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte übernommen werden, für die nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.[…]
– Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.
– Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.

Und auch Matthias Spielkamp kommentiert den Vortrag von Mathias Schwarz: Leistungsschutzrecht: Alter Wein in alten Schläuchen.

Es sind gefährliche Zeiten, in denen das Selbstverständliche wie ein gütiges Zugeständnis verkauft wird. Ein Schutzrecht, das leistet, was die Verlage gern hätten – das Aggregieren und sonstige „gewerbliche Nutzen“ von Inhalten zu unterbinden oder zumindest abgabepflichtig zu machen – müsste so weit gehen, dass das Schutzrecht selbst die Pressefreiheit in Gefahr bringt. Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein.

Christiane Schulzki-Haddouti hat in der Futurezone fünf mögliche Optionen eines Leistungsschutzrechtes beschrieben: Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen.

1. Enteignung der Urheber zugunsten der Verlage.
2. Einschränkung des Zitierrechts.
3. Die Textindustrie erhält dieselben Rechte wie die Musik- und Filmindustrie.
4. Die Verwertungsgesellschaften dürfen eine Internet-Abgabe einziehen.
5. Internet-Access-Provider und Mobilfunkbetreiber finanzieren eine Kulturflatrate.

Diese Zusammenstellung an Infomationsquellen könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.

14 Ergänzungen

  1. Zitat von Frau Merkel:
    Doch eine überhand nehmende Gratismentalität steht dem wirtschaftlichen Erfolg mit Presseerzeugnissen entgegen. Der Pressevielfalt ist damit nicht gedient.

    Das sowas kommt war klar. Es geht um Geld und ein zu großes kostenloses Angebot darf es nicht geben. Es kann ja auch nicht sein das es Presserzeugnisse gibt die nicht von der CDU freigegeben wurden, so wie es derzeit die Fernsehsender und Zeitungen ja oft genug vormachen. (Oh, die Piratenpartei gibts auch? Die haben wir ganz vergessen einzuladen…)

    Und zu den 5 Punkten:
    1. Enteignung der Urheber zugunsten der Verlage.
    — Urheber haben also keine Rechte mehr und die Verlage dürfen alles machen? Das wird die Urheber freuen.

    2. Einschränkung des Zitierrechts.
    — Wie kann man auch wiedergeben wollen was mal irgendwann jemand gesagt hat.

    3. Die Textindustrie erhält dieselben Rechte wie die Musik- und Filmindustrie.
    — Klagen bis der Arzt kommt und damit Geld machen?

    4. Die Verwertungsgesellschaften dürfen eine Internet-Abgabe einziehen.
    — Damit wäre doch aber wieder Geld da, natürlich von ALLEN Internetnutzern, auch wenn nicht alle sämtliche Presseportale usw. besuchen.

    5. Internet-Access-Provider und Mobilfunkbetreiber finanzieren eine Kulturflatrate.
    — Schon klar. Sie bezahlen es auch völlig selbstständig und wälzen es keinesfalls auf den Kunden ab, welcher natürlich dennoch extra für Musikdownloads, Presseportale usw. bezahlen darf.

  2. Diese Zusammenstellung an Infomationsquellen könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.

    Solltest du recht behalten, passt das gut ins Bild. Gehört Desinformieren nicht zum Kerngeschäft der Bildzeitung der Axel Springer AG, dessen Chef-Lobbyist der Herr Christoph Keese ist? In diesem Licht ergibt Frau Bundeskanzlerin Merkels Bemerkungen über die Pressevielfalt zwar noch immer keinen Sinn, aber man ahnt woher diese Verwirrung stammt.

    Ich bin dafür, dass Markus als nächstes zur Bundeskanzleramtsparty einlädt und nicht immer diese Diekmänner, die aus einem einzigen Grund ihre eigenen Gesetze beschließen lassen: persönliche Profitsteigerung.

    Zumindest hat mich Christoph Keese in Deutschlandradio Kultur mit seiner Bemerkung darüber, dass man denjenigen, die nicht wüssten worum es bei einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht, dies auch nicht erläutern könne, noch skeptischer als vorher schon gemacht. Da ist etwas im Busch, liebe Leute. Und die Verlegerlobby möchte nicht verraten was es ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es den Menschen nutzen wird. Christoph Keese ist doch sehr eloquent und könnte sicher sagen, wie sein Gesetz in der Praxis wirken wird. Es hat einen Grund, dass er so beharrlich schweigt.

  3. Ich denke es wird auf folgendes hinauslaufen (sollen):
    – Sämtliche Online-Angebote sollen kostenpflichtig werden, mehr oder weniger freiwillig
    – Kostenlose Angebote werden verboten, Zitate ebenso
    – Urheber/Journalisten/Und Co verlieren alle Rechte und MÜSSEN an die Verlage ihre Informationen verkaufen, da Sie selbst nicht mehr befugt sind eigenständig zu arbeiten
    – Links auf Angebote von Verlags-Seiten werden verboten, es sei denn man bezahlt dafür

    Bezahlung wird wohl sowas werden wie die Rundfunksempfangsgebühren (im Volksmund GEZ-Gebühren genannt) oder eine sogenannte „Kulturflatrate“, wo jeder zahlen muss, egal ob er es nutzt oder nicht.

    Google muss dann sowieso blechen wenn die Verlagsseiten im Suchindex auftauchen.

    Und überhaupt darf es nichts nicht-kommerzielles mehr geben, das hat Frau Merkel ja auch schon klar gemacht. Schadet ja der Wirtschaft.

    Meine Meinung: Liebe Verlage, wenn eure Daten so geheim sind dann nehmt Sie aus dem Netz oder richtet eine Zwangsanmeldung ein. Dann können nur noch Nutzer die bezahlen eure ach so wertvollen Inhalte sehen und ihr habt eure Ruhe (und schnell keine Kunden mehr möchte ich mal annehmen).

    Es ist so wie bei Musikern. GEMA-Zwang auch für Konzerte. So ähnlich wirds bei Nachrichten kommen.

    Zum Ende hin nochmal ein Zitat von Frau Merkel:
    Es muss natürlich ausgewogen den Interessen aller Beteiligten gerecht werden – der Autoren, der Verleger, der kommerziellen Nutzer und der Endnutzer. Ich weiß, dass sich das sehr viel leichter sagt, als es sich nachher umsetzen lässt. Auch hier bitte ich um aktive Mitarbeit, damit wir in diesem sehr spannungsgeladenen Geflecht zu einer vernünftigen Rechtsgrundlage kommen.

    Dann frage ich mich wieso die Endnutzer z.B. nicht mehr einbezogen werden und es den normalen Endnutzern nicht erklärt werden soll, was genau die Planungen sind. Es klingt nach dem üblichen viele Worte, kein Inhalt, wir machen eh was wir wollen, denn dafür wurden wir bezahlt Politik-Gedönse.

  4. Markus, mit Deiner Erlaubnis werde ich das hier

    Diese Zusammenstellung an Informationsquellen (Verlinkung) könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.

    ab sofort unter jeden meiner Artikel setzen, der Presseinhalt verlinkt. Zur Nachahmung empfohlen…

  5. Das Problem ist doch das das Web nicht ernst genommen wird.
    Warum wird für Werbung im Netz viel weniger bezahlt?

    Auf der einen Seite wird die Reichweite und Bedeutung
    unterschätzt und auf der anderen Seite wird genau das
    Web genutzt um auffälliger zu werben und vorallem GÜNSTIG !

    Die Medien haben es versäumt hier Werbepreise zu etablieren weil sie das Netz selber jahrelang unterschätzt haben und jetzt sollen die zahlreichen Nutzer zahlen??

    Das ist doch eine Milchmädchenrechnung…

    SPON hat doch garantiert mehr Besucher als der der Spiegel
    Leser hat… wenn man da als Medium unfähig ist die
    Werbepreise anzupassen dann macht man was falsch..

    Ob ich nun einen Werbeblocker habe oder im Heft die
    Werbung überblättere kommt für die werbende Firma
    auf das Selbe raus..

  6. „Diese Zusammenstellung an Infomationsquellen könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechtes vielleicht nicht mehr legal sein.“

    naja, das zusammenstellen und verbreiten soll schon weiterhin erlaubt bleiben, nur OHNE bezahlung wird das ganze illegal..

  7. Mal ehrlich, besser ins Knie schießen können sich die Printmedien nicht. Es wird dann nur noch verlinkt, was das verlinken erlaubt, damit bricht die Relevanz/Auffindbarkeit der nicht verlinkten Arikel ein. Das sollte freien Content fördern. Echt witzig, wie die sich selbst verkrüppeln. Glaubt tatsächlich jemand, dass ein 2-Satz Zitat es wert ist dafür Geld abzudrücken?
    Es gibt genug Wege die Informationen trotzdem zu sähen. Dann schreibt man halt nicht „In der Wild sagte Mr X, dass der Action Man gefangenhält bis er 1000000 Dollar erhält“, man schreibt: „Mr X äußerte sich einem Boulevardmagazin gegenüber dass er für die auslieferung 1000000 Dollar erhält“ Das einzige Problem sehe ich dass damit freie Informationen weniger qualität zugesprochen werden könnte, da Primär- und Sekundärquellen wegfallen.

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