Am Freitag wurde in New York das „Amended Google Books Settlement“ vorgestellt, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren, Verlegern und Google. Die wichtigsten Änderung sind in diesem Dokument dargestellt.
Bedeutsam ist vor allem, dass Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht wurden, nur noch in Ausnahmefällen von der Einigung betroffen sind. Das ist entweder der Fall, wenn sie beim United States Copyright Office registriert wurden oder wenn sie in Kanada, Großbritannien oder Australien veröffentlicht wurden.
Deutsche Bücher sind demnach nicht mehr von dem Settlement betroffen. Ihre Autoren und Verleger behalten alle Rechte gegenüber Google, bekommen allerdings auch keine Zahlungen aus der Einigung. Wenn sie dennoch an Google Books teilnehmen wollen, müssen sie einen Partnervertrag mit Google abschließen. Die Bedingungen dieses Programms sind allerdings zumeist weniger verlagsfreundlich als die in dem Settlement vorgesehene Umsatzbeteiligung von 63 Prozent.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der sich bisher ablehnend zu Googles Plänen geäußert hatte, kritisiert unterdessen, dass die neue Regelung Europa bei der Digitalisierung von Büchern ins Hintertreffen geraten lasse.
Eine wirkliche Überraschung gab es bei der Verwertung verwaister Werke. Mit der „Unclaimed Works Fiduciary“ wird eine Interessenvertretung für jene Autoren eingerichtet, die keine Ansprüche anmelden. Sie soll als deren Rechte treuhänderisch gegenüber der Book Rights Registry vertreten.
Die Gelder aus der Verwertung verwaister Werke sollten ursprünglich für den Erhalt dieses Registers genutzt bzw. nach Ablauf einer Frist an andere Rechteinhaber ausgeschüttet werden. Eine ähnliche Regelung für verwaiste Werke steht aktuell auch in Deutschland zur Debatte. Nach der neuen Regelung sollen sie der Suche nach den Urhebern verwaister Werke dienen und ansonsten in gemeinnützige literarische Einrichtungen fließen.
Ilja Braun hat alle Veränderungen des Settlements für irights.info ausführlich analysiert und besprochen.
Das Weltwissen wird archiviert und allen zugänglich gemacht …
… nur das deutsche Wissen nicht.
Oh was für ein selig Schlaraffenland um uns herum dass unsere Autoren darauf verzichten können ihre Werke weit zu verbreiten.
Genauso trägt man unsere Werte in die Welt hinaus – NICHT!
Die vereinigten Staaten (und Google) sind nicht die ganze Welt, auch wenn selbige das teils anders sehen mögen.
Google weiss eh schon zuviel und hat die Finger in zuvielen Bereichen. Es ist gut wenn Google mal etwas NICHT tut.
Was bedeutet denn in diesem Zusammenhang das Wort „betroffen“?? Das deutsche Urheberrecht sagt klipp und klar aus: Geistige Werke sind Allgemeingut. Geistiges Eigentum gibt es gar nicht, besonders nicht beim Urheber! Er ist – von Gesellschafts Gnaden – allenfalls vorübergehend (bis zu 70 Jahre nach seinem Tod – leider!) im Besitz von Verwertungsrechten.
Das ist doch kein Datenleck. Solange xVZ es nicht anerkennt ist es nur ein „Feature“, bzw. existiert gar nicht.
Ich glaube die Verleger haben sich damit mehr von hinten durch die Brust ins Auge geschossen, als sich von der Datenkrake befreit.
Ich schätze, Herrn Burda & Co. fallen nicht nur die Dollar-Zeichen, sondern gleich die ganzen Augen aus.
Da machen sich die Deutschen mal wieder richtig schön zum Affen. „Nein, wir wollen nicht das Google unsere Bücher KLAUT!!!elf“ – Ok, dann werden Deutsche Bücher nicht gescannt „Woot, damit gerät Deutschland/Europa ins Hintertreffen. Wie könnt ihr nur. IHR SCHWEINE!!“
Das erinnert sehr an die nach dem Leistungsschutzrecht schreienden Verleger:
Man moechte nicht im Netz praesent und auffindbar sein, man moechte aber auch nicht aus den Suchen rausgefiltert werden (oder via robots.txt eine Indizierung verhindern).
Den Kuchen behalten und gleichzeitig essen, da sind die Rechteverwerter der Holzmedien einer Meinung.
Dass all das eher den Verwertern als den Autoren, die ja gelesen werden wollen, entgegenkommt, ist nicht weiter ueberraschend.
So ist das eben auf´m Spielplatz. Wer die ganze Zeit nur rumzickt, darf sich nicht wundern, wenn er am Ende nicht mitspielen darf.
Dann lese ich halt das Original auf Englisch … Damit wird Englisch als *DIE* Weltsprache schlechthin manifestiert. Klassisch ins eigene Bein geschossen. Und noch ein paar Jahre und die merken es vielleicht sogar …
(Was mich bei den Printleuten eh wundert: Die digitale Distribution bietet sich für Text doch noch mehr an als für Ton und Video. Der Download dauert Bruchteile von Sekunden (im Gegensatz zu Videos, die schonmal einen halben Tag brauchen). Eigentlich hatten die wirklich lange genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Aber die sind scheinbar nur damit bechäftigt, Attacken von (scheinbaren) Gegnern abzuwehren, statt selber zu agieren und was auf die Reihe zu bekommen.)
Ich glaube ja das der Börsenverein des Deutschen Buchhandels darauf spekuliert hat einen Riesenbatzen Geld von Google zu bekommen und die haben dann den Spieß umgedreht und sagen „Nö danke. Wir wollen eure deutschen Bücher doch nicht.“. Und nun ist man beim Börsenverein natürlich Not Amused das der Plan nicht aufgegangen ist und beschwert sich lauthals das man nicht berücksichtigt wird und keinen Cent daran verdient. Auch wenn ich für Google keine großen Sympathien aufbringen kann – aber in diesem Fall: Well Done! :)
Angenommen eine 20jährige Autorin veröffentlicht ihren ersten Roman. Die junge Dame wird 92 Jahre alt. Das ergibt schonmal 72 Jahre „Nicht-Gemeinfreiheit“. Dann nochmal die 70 Jahre „nach dem Tod des Autoren“. Macht 142 Jahre „Nicht-Gemeinfreiheit“.
Ja wozu brauchen wir denn da noch den Term „Gemeinfrei“ wenn er sowieso niemals eintritt?
Reiner, es sind ja doch ein paar nicht ganz unbedeutende literarische Werke bereits vor 150 Jahren geschrieben worden.
flawed, und die sind jetzt praktisch nur noch in überarbeiteten Fassungen und neuer Rechtschreibung erhältlich, womit sie wieder geschützt wären.
Die „freien“ Exemplare gelten dann öfter al besonders teure, da seltene Fassung (Zustand: zerfleddert, Preis: Seltenheitswert) im antiquarischen Buchhandel.
Wobei, jetzt ist die Technologie weiter. Es hätte durchaus seinen Reiz, bereits jetzt urheberrechtlich geschützte Werke en gros zu scannen und zu archivieren und zum Freigabedatum in guter Qualität unters Volk zu bringen.
Projekt Gutenberg macht das teilweise wohl sogar so.
„Urheberrechtlich geschützte Werke en gros scannen und zum Freigabedatum unters Volk bringen“?? – Mensch, PG, das Urheberrecht ist doch anachronistisch. Wir leben in der Wissensgesellschaft. Alles Wissen ist Public Domain. ALLES! Einige Trottel haben das noch nicht mitbekommen, aber auf die kann ich zumindest nicht warten. JETZT müsst Ihr Bücher, so viele auch aktuelle Bücher wie möglich einscannen und als barrierefreie PDFs ins WWW setzen! Nur so kann Handlungsdruck auf den unsäglich trägen Gesetzgeber aufgebaut werden. Wenn ich mit meinem eBook-Reader unterwegs bin (den ich noch nicht habe) und 10 GB an Literatur mit mir rumschleppe, dann will ich gefälligst mit jedem eBook-Benutzer, der mir begegnet, die Speicherchips tauschen können wie ich auch Bücher tausche!
Die Digitalisierung alter Bücher finde ich sehr begrüßenswert, aber da gibt es ja auch kein Problem mit dem Copyright. Neue Bücher liegen eh oft schon beim Verlag digital vor, und sind z.B. im wissenschaftlichen Bereich (Lehrbücher, Monographien, aber vor allem Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften) oft auch digital beim Verlag zugänglich (gegen Bezahlung). Die sind übrigens häufig auch von google indiziert, d.h. man kann die Artikel im Suchindex finden, aber nicht gratis auf den Volltext zugreifen. Da profitieren beide Seiten von: Google hat mehr Daten im Index, und die Verlage haben mehr Zugriffe auf ihre Inhalte.
An die Verfechter der sofortigen „Gemeinfreiheit“: Welcher Autor wird denn noch Bücher schreiben, und welcher Verlag wird diese noch drucken und/oder digitalisieren, wenn alles für jeden sofort kostenlos zugänglich ist? Weder die Autoren noch die Verlage sind schließlich Wohlfahrtsorganisationen (und auch letztere müssen irgendwie finanziert werden).