Es gibt Neuigkeiten zur Nutzung von Daten aus der Funkzellenauswertung (FZA), also das Abfragen und Analysieren von Informationen über Mobiltelefone und ähnliche informationstechnische Geräte, die in einem bestimmten Zeitraum in einer Funkzelle angemeldet sind. Auch das Erstellen von Bewegungsprofilen wird dadurch ermöglicht. Die Mobilkommunikationsanbieter sehen sich nach richterlicher Verfügung zur Herausgabe der FZA-Daten verpflichtet.
Wir tragen die Zahlen zur FZA seit Jahren zusammen, um die Größenordnung der Nutzung abschätzen zu können. FZA-Maßnahmen werden meistens auf Ebene der Bundesländer durchgeführt, aber solche Daten werden zunehmend auch von Bundesbehörden wie Bundespolizei, Zollverwaltung und Zollfahndungsdienst eingesammelt.
Einer der Abgeordneten der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, hatte im April eine kleine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Funkzellenabfrage (pdf) gestellt. Demnach sind seit 2013 insgesamt 1.010 Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein erfolgt. Ob diese massenhafte Erfassung der Mobilfunkdaten auch zu Verurteilungen führt, und wenn ja, zu wie vielen, wollte Breyer ebenfalls wissen. Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.
Auch für NRW gibt es neue Angaben zur Anzahl der Funkzellenabfragen und der Gründe, warum die Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz kamen. Von Anfang Dezember 2010 bis 20. März 2014 kamen in NRW insgesamt 11.474 Funkzellenabfragen zusammen. Die Graphik zeigt die Zuordnung zu den größeren Straftatengruppen, die auf Seite 8 des Dokuments noch genauer aufgelistet sind. Es wird deutlich, dass die FZA ein Ermittlungsinstrument geworden ist, dass mitnichten nur bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung angewendet wird, sondern vor allem bei Raub, Betrug und Diebstahl.
Von April 2014 bis April 2015 hat zudem die Kreispolizeibehörde Düsseldorf (pdf) im Stadtgebiet 144 Funkzellenabfragen durchgeführt. Im selben Zeitraum sind zusätzlich zwei weitere Funkzellenabfragen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz durch das Landeskriminalamt (pdf) in Düsseldorf durchgeführt worden. Die Piraten hakten auch für Dortmund nochmal nach (pdf). Demnach sind 58 Funkzellenabfragen von Anfang 2014 bis April 2015 im Dortmunder Stadtgebiet durchgeführt worden.
Was die „Stillen SMS“ in NRW angeht, lassen sich aus der parlamentarischen Anfrage nur Daten bis zum Jahr 2010 entnehmen.
Im Sommer sollte es übrigens den ersten von dann jährlichen Berichten zu Funkzellenabfragen in Berlin geben, der eine bessere statistische Erfassung von Daten für die parlamentarische Kontrolle ermöglichen soll und vom Berliner Parlament angeregt worden war, nachdem der Berliner Generalstaatsanwalt im Jahr 2013 die Rekordzahl von ca. fünfzig Millionen Mobiltelefon-Datensätzen hatte erfassen lassen. Es soll in dem Bericht zum einen statistisch erfasst werden, wie häufig die FZA genutzt wird, zum anderen aber auch, ob und wie häufig die Betroffenen benachrichtigt werden.
Dem Berliner Abgeordnetenhaus sollte hierzu eigentlich bis zum 30. Juni 2015 (pdf) berichtet werden. Das Datum ist mittlerweile verstrichen, so dass seither die Frist des behördlichen Aussitzens läuft.
Wir fordern es schon lange: Selbstverständlich sollte eine solche Benachrichtigung nicht nur in Berlin erfolgen, sondern in allen anderen Bundesländern auch, ebenso bei den FZA der Bundesbehörden. Auch fehlt eine Gesamtstatistik aller Funkzellenabfragen, die es erlauben würde, eine gute Übersicht über alle Behörden hinweg zu bekommen, um sich eine informierte Meinung zu dieser Überwachungsmaßnahme bilden zu können.
Ich hab mein Iphone verschenkt! Der Glückliche ist ein Kollege. Den konnte ich nie leiden – so ein Depp.
Haste noch ’n Auto mit Telefon übrig?
„Ob diese massenhafte Erfassung der Mobilfunkdaten auch zu Verurteilungen führt, und wenn ja, zu wie vielen, wollte Breyer ebenfalls wissen. Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.“
Das ist bemerkenswert. Man stelle sich einen Pharmakonzern vor, der ein Medikament auf den Markt bringt, das erhebliche Nebenwirkungen hat – und der sich weigert, die medizinische Wirksamkeit des Präparats zu belegen, weil das doch gar zu aufwendig wäre.
Guckst Du mal hier:
http://www.uscourts.gov/statistics-reports/wiretap-report-2014
Die Amis sind uns auch hier weit voraus.
Gibt es eine Möglichkeit sich vor stillen SMS zu schützen oder diese zu erkennen? (fürs Ubuntu Phone??)
Mann müsste mal die APIs von derzeitiger Modemtechnologie zerlegen, ob da wirklich kein Output aus Telephonseite erzeugt wird, oder ob er unterschlagen wird. Ich glaube mich erinnern zu können, das der Monitormode für Siemens Telephone alle Arten von Paging angezeigt hat (bei GSM).
Und wie willst du dich schützen? Die Behandlung der Signalisiserung ist Teil des Standards. D.h. wenn du die Behandlung von SMS auf Telephonseite änderst, verlierst du die Zulassung (alter Insider joke).
Das das Netzwerk nach deinem Telephon sucht, ist ein seltener, aber existierender Fehlerfall im Mobility Managment, durch nicht vollständige Zellwechsel ist halt der Eintrag nicht mehr gültig.
Nicht vergessen, einer der größeren und komplexeren Teile des Mobilfunks besteht in der Bandlung von ‚Mobil‘.
Schützen kannst du dich davor nur, indem du Sim-Karte oder Akku rausnimmst. Wenn sich der Akku nicht rausnehmen lässt, kannst du das Gerät auch in Alufolie einwickeln. Dann bist du in einem künstlichen Funkloch.
Für Android lassen sich die stillen SMS bei manchen Geräten mit SnoopSnitch erkennen. Du kannst das Gerät auch auf eine Lautsprecherbox legen. Wenn die regelmäßig Geräusche von sich gibt, ohne dass du Nachrichten oder Anrufe empfängst, könnte das ein Indiz sein.
WOW!
Die Zahl der Abfragen aufgrund von Terrorismus ist ja…gar nicht vorhanden…oder druch abstraktere Kategorien (gemeingefährliche Straftaten?) vereinnahmt.
… wobei ich mich frage: Welche Behörden werden in dieser Statistik erfasst und welche Behörde würde Funkzellenabfragen bzgl. Terrorismus tätigen?
Hmmmm…ja, tatsächlich eine gute Frage…
Zitat:
„Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.“
Dann sollen sie verdammt nochmal zwei neue Posten besetzen, die eben solche statistischen Auswertungen machen. Ich kann doch nicht permanent irgendwelche Überwachungs-Scheisse auf die Leute losfeuern und dann nicht einmal die Wirksamkeit überprüfen, sondern nur vage Vermutungen und sinnleere Behauptungen aufstellen.
In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich? Hat denn hier niemand mehr Rechte außer der Polizei? Löst diesen Sauladen auf, der gefährdet mehr unbescholtene Bürger, als er Kriminelle fasst!
Ebenso haben alle Betroffenen von solchem Überwachungsdreck auf behördliche Kosten auf dem Postweg schriftlich von den Maßnahmen in Kenntnis gesetzt zu werden. Denn nur, wenn sie die Briefe in den Haushalten häufen, wird auch der Widerstand wachsen… Wobei, die meisten sind doch nicht einmal in der Lage, einzuordnen, was solche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen eigentlich bedeuten und wie tief da in ihre Grundrechte eingegriffen wird aufgrund von Nichts.
Die Kriminellen lassen ihr Handy zu Hause und sind auf der sicheren Seite. Oder noch besser: Sie klauen eines, dann wird jemand Unschuldiges zu Unrecht verdächtigt.
Der normale Bürger hat dabei IMMER das nachsehen.
Gut, dass ich kein Handy mehr besitze!
Aber das ist ja schon wieder konspiratives Verhalten heutzutage.
Während der Mehraufwand bei der statistischen Auswertung der Datenspuren Unschuldiger ja offenbar eine Aufstockung von Mittel rechtfertigt. Bananenrepublik fürwahr.
http://www.faz.net/aktuell/politik/unklarheit-ueber-die-neue-vorratsdatenspeicherung-13692465.html
> sind in einem Industriegebiet im Radius von zehn Metern
Kann das sein?? 10m??